Artikel 23
Die Vertragsstaaten dieses Pakts stimmen darin überein, dass internationale Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte Methoden wie den Abschluss von Übereinkommen, die Annahme von Empfehlungen, die Bereitstellung technischer Hilfe und die Abhaltung regionaler Treffen und technischer Treffen umfassen zum Zweck der Beratung und Untersuchung, die gemeinsam mit den betreffenden Regierungen organisiert wird.
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