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Präambel

Die Vertragsstaaten dieses Paktes,
In der Erwägung, dass gemäß den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der inhärenten Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist,
in der Erkenntnis, dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben,
In der Erkenntnis, dass im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal freier Menschen, die frei von Angst und Not sind, nur verwirklicht werden kann, wenn Bedingungen geschaffen werden, unter denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie seine bürgerlichen Rechte genießen kann und politische Rechte,
In Anbetracht der Verpflichtung der Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen, die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Freiheiten zu fördern,
In der Erkenntnis, dass der Einzelne, der Pflichten gegenüber anderen Menschen und der Gemeinschaft, der er angehört, hat, die Verantwortung trägt, sich für die Förderung und Einhaltung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzusetzen,
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TEIL I