Artikel 3

Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, das gleiche Recht von Männern und Frauen auf den Genuss aller in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.


Revision #1
Created 10 October 2025 01:16:42 by investigatione
Updated 10 October 2025 01:16:53 by investigatione