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Vorbemerkungen

  1. Das vorliegende Handbuch zum humanitären Völkerrecht in bewaffneten Konflikten ist die englische Fassung des deutschen Triservice-Handbuchs ZDv 15/2 Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Handbuch -, herausgegeben im August 1992. Es richtet sich an Soldaten und Zivilpersonal aller Führungsebenen in Ausbildungslehrgänge, Militärübungen und in der allgemeinen Ausbildung.​
  2. Die Ausgestaltung dieser Regelung verzichtet weitgehend auf Beispiele, soweit diese nicht von historischer Bedeutung sind. Für den Unterricht und das individuelle Studium geeignete Fälle sind in der ZDv 15/4 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten – Sammlung von Fällen mit Lösungen" enthalten.​
  3. Die Anlage zu diesem Handbuch enthält eine Übersicht über die völkerrechtlich anwendbaren Erkennungszeichen und eine Checkliste zur Beurteilung der völkerrechtlichen Situation, die einen Einstieg in die Bearbeitung völkerrechtlicher Aufgaben bieten soll. Die ebenfalls in der Anlage enthaltene Liste von Handbüchern und Lehrmitteln zum humanitären Völkerrecht soll den Zugang zu diesen Dokumenten erleichtern. Das Abkürzungsverzeichnis kann auch als Überblick über relevante internationale Instrumente verwendet werden. Das ausführliche Stichwortverzeichnis soll eine schnelle Orientierung ermöglichen.​
  4. An abridged version of the present manual is in preparation (ZDv 15/1 Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten -Grundsätze - [Humanitarian Law in Armed Conflicts - Principles -]).​
  5. Die Erstellung dieses Handbuchs war eine Gemeinschaftsarbeit. Diese Zusammenarbeit umfasste die aktive Unterstützung durch Regierungsexperten aus 18 Staaten, Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und des Internationalen Instituts für Humanitäres Recht, San Remo, denen das Bundesverteidigungsministerium seinen besonderen Dank ausspricht. Alle Teilnehmer dieser Übung waren der Ansicht, dass ein kontinuierlicher Dialog über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts unerlässlich ist, um die Einhaltung der geltenden Regeln sicherzustellen, und dass dieser Dialog ausgeweitet werden sollte, um auch andere Kulturen und Rechtssysteme einzubeziehen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird diese internationale Zusammenarbeit weiterhin unterstützen, trägt aber die volle Verantwortung für diese Veröffentlichung.​