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8.6 Internierung von Angehörigen gegnerischer Streitkräfte
851. Nicht in die Kriegsgefangenschaft, sondern in die Internierung können Streitkräfteangehörige...
8.5 Beendigung der Kriegsgefangenschaft
847. Außer durch gelungene Flucht endet die Kriegsgefangenschaft mit der Entlassung der bzw. des ...
8.4 Flucht von Kriegsgefangenen
844. Kriegsgefangene, denen die Flucht gelungen ist, und die danach erneut in Gefangenschaft gera...
8 Schutz der Kriegsgefangenen
8.1 Allgemeines801. Zweck der Kriegsgefangenschaft ist der Ausschluss gegnerischer Kräfte von wei...
7.3 Rechtsstellung der Militärgeistlichen in fremdem Gewahrsam
718. Militärgeistliche dürfen zur Betreuung der Kriegsgefangenen ihrer eigenen Streitkräfte zurüc...
7 Seelsorgedienst
7.1 Allgemeines701. Zum Seelsorgepersonal gehören alle Militär- oder Zivilpersonen, wie beispiels...
8.3 Bedingungen der Kriegsgefangenschaft
826. Der Gewahrsamsstaat kann die Kriegsgefangenen in Lagern unterbringen und bewachen (3 21 Abs....
8.2 Beginn der Kriegsgefangenschaft
807. Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, der das Völkerrecht den Anspruc...
6.5.2 Tarnen von Sanitätseinrichtungen, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmitteln und ihrer Schutzzeichen
651. Die Konfliktparteien treffen, soweit es die militärischen Erfordernisse gestatten, die nötig...
6.5 Wahrzeichen, Kenn- und Schutzzeichen
6.5.1 Allgemeines641. Wahrzeichen für das Sanitäts- und das Seelsorgepersonal sowie für Sanitätse...
6.2 Sanitätseinrichtungen und -transporte
613. Ortsfeste Sanitätseinrichtungen, Fahrzeuge und bewegliche Truppenteile des Sanitäts- dienste...
6 Schutz der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen
6.1 Allgemeines601. „Verwundete" und „Kranke" sind Angehörige von Streitkräften und Zivilpersonen...
7.2 Schutz der Militärgeistlichen
711. Militärgeistliche sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen (1 24; 2 36, 37; 5 1...
5.7 Menschenrechte in besetzten oder sonst kontrollierten Gebieten
595. Die Besatzungsmacht oder ein sonst wie territoriale Kontrolle ausübender Staat ist in besetz...
6.6 Einsatz der Sanität und Schutzzeichengebrauch in Konflikt- und Friedenszeiten
654. In nicht-internationalen bewaffneten Konflikten führen Sanitäts- und Seelsorgepersonalsowie ...
5.6 Internierung
587. Die Freiheit von Zivilpersonen kann unter gewissen Voraussetzungen im Wege der Internierung ...
5.4.6 Gerichtsbarkeit
569. Die Landesgesetze über die Ahndung strafbarer Handlungen bleiben grundsätzlich in Kraft.Das ...
6.4 Sanitätszonen und -orte
637. Die an einem bewaffneten Konflikt teilnehmenden Parteien können Sanitätszonen und -orte vere...
5.4.5 Humanitäre Hilfe und Versorgung des besetzten Gebietes
564. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, die Zivilbevölkerung im Rahmen aller ihr zur Verfügung...
5.4.4 Inanspruchnahme ziviler Leistungen durch die Besatzungsmacht
549. Die Besatzungsmacht kann im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften Steuern, Zölle und Geb...