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8.6 Internierung von Angehörigen gegnerischer Streitkräfte

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

851. Nicht in die Kriegsgefangenschaft, sondern in die Internierung können Streitkräfteangehörige...

Updated 10 months ago by investigatione

8.5 Beendigung der Kriegsgefangenschaft

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

847. Außer durch gelungene Flucht endet die Kriegsgefangenschaft mit der Entlassung der bzw. des ...

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8.4 Flucht von Kriegsgefangenen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

844. Kriegsgefangene, denen die Flucht gelungen ist, und die danach erneut in Gefangenschaft gera...

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8 Schutz der Kriegsgefangenen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

8.1 Allgemeines801. Zweck der Kriegsgefangenschaft ist der Ausschluss gegnerischer Kräfte von wei...

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7.3 Rechtsstellung der Militärgeistlichen in fremdem Gewahrsam

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

718. Militärgeistliche dürfen zur Betreuung der Kriegsgefangenen ihrer eigenen Streitkräfte zurüc...

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7 Seelsorgedienst

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7.1 Allgemeines701. Zum Seelsorgepersonal gehören alle Militär- oder Zivilpersonen, wie beispiels...

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8.3 Bedingungen der Kriegsgefangenschaft

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

826. Der Gewahrsamsstaat kann die Kriegsgefangenen in Lagern unterbringen und bewachen (3 21 Abs....

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8.2 Beginn der Kriegsgefangenschaft

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

807. Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, der das Völkerrecht den Anspruc...

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6.5.2 Tarnen von Sanitätseinrichtungen, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmitteln und ihrer Schutzzeichen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

651. Die Konfliktparteien treffen, soweit es die militärischen Erfordernisse gestatten, die nötig...

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6.5 Wahrzeichen, Kenn- und Schutzzeichen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

6.5.1 Allgemeines641. Wahrzeichen für das Sanitäts- und das Seelsorgepersonal sowie für Sanitätse...

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6.2 Sanitätseinrichtungen und -transporte

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

613. Ortsfeste Sanitätseinrichtungen, Fahrzeuge und bewegliche Truppenteile des Sanitäts- dienste...

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6 Schutz der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

6.1 Allgemeines601. „Verwundete" und „Kranke" sind Angehörige von Streitkräften und Zivilpersonen...

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7.2 Schutz der Militärgeistlichen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

711. Militärgeistliche sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen (1 24; 2 36, 37; 5 1...

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5.7 Menschenrechte in besetzten oder sonst kontrollierten Gebieten

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

595. Die Besatzungsmacht oder ein sonst wie territoriale Kontrolle ausübender Staat ist in besetz...

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6.6 Einsatz der Sanität und Schutzzeichengebrauch in Konflikt- und Friedenszeiten

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

654. In nicht-internationalen bewaffneten Konflikten führen Sanitäts- und Seelsorgepersonalsowie ...

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5.6 Internierung

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

587. Die Freiheit von Zivilpersonen kann unter gewissen Voraussetzungen im Wege der Internierung ...

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5.4.6 Gerichtsbarkeit

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

569. Die Landesgesetze über die Ahndung strafbarer Handlungen bleiben grundsätzlich in Kraft.Das ...

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6.4 Sanitätszonen und -orte

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

637. Die an einem bewaffneten Konflikt teilnehmenden Parteien können Sanitätszonen und -orte vere...

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5.4.5 Humanitäre Hilfe und Versorgung des besetzten Gebietes

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

564. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, die Zivilbevölkerung im Rahmen aller ihr zur Verfügung...

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5.4.4 Inanspruchnahme ziviler Leistungen durch die Besatzungsmacht

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

549. Die Besatzungsmacht kann im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften Steuern, Zölle und Geb...

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