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10.3.4 Unterseebootkrieg
1054. Für Unterseeboote gelten grundsätzlich dieselben völkerrechtlichen Regeln wie für Überwasse...
10.2.3 Geschützte gegnerische Schiffe und Luftfahrzeuge (mit Ausnahme von Lazarettschiffen, ähnlich geschützten Schiffen und Sanitätsluftfahrzeugen)
1040. Die folgenden, besonders geschützten gegnerischen Schiffe dürfen weder angegriffen noch auf...
10.1.3 Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten und Grundsätze
a) Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten1017. In bewaffneten Konflikten sind Seekriegsmaßnahmen im ...
10.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts
1011. Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts umfasst das den Seestreit-kräften zugän...
10.3.3 Raketen und (Marsch-)Flugkörper
1053. Beim Einsatz von Raketen und Flugkörpern einschließlich Marschflugkörpern auf See gelten di...
10.1.1 Begriffsbestimmungen
1002. Kriegsschiff ist jedes zu den Streitkräften eines Staates gehörende Schiff, das die äußeren...
10.3.2 Torpedos
1052. Es ist verboten, Torpedos zu verwenden, die nicht sinken oder in sonstiger Weise nicht unsc...
10.2.5 Landziele
1044. Das IX. Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten (2...
9.2.7 Kennzeichnung von Kulturgut
939. Kulturgüter unter allgemeinem Schutz können, Kulturgüter unter Sonderschutz müssen während e...
10.2.4 Sonstige geschützte Objekte
1043. Unterwasserkabel und Pipelines, durch die neutrale Staaten miteinander verbunden werden, dü...
10.2.2 Gegnerische Handelsschiffe, ihre Ladung, Besatzung und Passagiere
c) Das gegnerische Handelsschiff 1026. Die gegnerische Eigenschaft eines Handelsschiffes wird gru...
9.2.4 Schutz von Kulturgut während einer Besetzung
929. Der Schutz von Kulturgut erstreckt sich auch auf die Zeit einer Besetzung. Das bedeutet, das...
10.2 Militärische Ziele und geschützte Objekte im bewaffneten Konflikt zur See
10.2.1 Gegnerische Kriegsschiffe und militärische Luftfahrzeuge1024. Vorbehaltlich der im Seekrie...
9.2.3 Verstärkter Schutz nach dem II. Protokoll
924. Mit dem II. Protokoll wurde eine neue Schutzkategorie für bestimmte, besonders wertvolle Kul...
9.2.2 Sonderschutz
915. Die Haager Konvention sieht ein zweistufiges Schutzsystem vor, indem zunächst alle Kultur- g...
9.2 Einzelne Schutzbestimmungen
9.2.1 Allgemeiner Schutz906. Für alle Kulturgüter gilt ein allgemeiner Schutz. Er setzt keine Ein...
10 Das Recht des bewaffneten Konflikts zur See
10.1 Allgemeines1001. Auch im Seekrieg gelten – neben einigen Sonderregeln – grundsätzlich die in...
9.2.6 Personal zum Schutz von Kulturgut
936. Das mit dem Schutz von Kulturgut betraute Personal ist im Interesse des Kulturgüterschutzes ...
9 Schutz von Kulturgut
9.1 Allgemeines901. Der Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten ergibt sich im Wesentliche...
9.2.5 Transport von Kulturgut
934. Genehmigte Transporte von Kulturgut, die ausschließlich der Verlagerung dienen, können unter...