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5.5 Ausländer im Gebiet einer Konfliktpartei

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

579. Jede Zivilperson hat das Recht zur Ausreise, soweit nationale Interessen des Staates nicht e...

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5.4.3 Rechte und Pflichten der Besatzungsmacht

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544. Die nationale Rechtsordnung des besetzten Gebietes gilt grundsätzlich weiter. Die Besatzungs...

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5.4 Besetzung

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5.4.1 Allgemeine Bestimmungen527. Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in die Gewalt ...

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5.4.2 Rechtsstellung der Bevölkerung

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538. Die Rechtsstellung der Bevölkerung darf weder durch Vereinbarungen zwischen den Behörden und...

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5.3 Humanitäre Hilfe

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526. Ist die Zivilbevölkerung eines der Kontrolle einer am Konflikt beteiligten Partei unterliege...

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5.2 Zivilschutz

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519. Unter Zivilschutz werden für das Überleben notwendige humanitäre Aufgaben zum Schutz der Ziv...

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5 Schutz der Zivilbevölkerung

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5.1 Allgemeines501. Die Zivilbevölkerung umfasst alle Zivilpersonen (5 50 Abs. 2). Der Begriff de...

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4.5 Parlamentäre und Schutzmächte

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491. Der Einstellung der Kriegshandlungen gehen regelmäßig Verhandlungen mit dem Gegner voraus. I...

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4.4.4 Repressalien

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488. Repressalien sind in Zeiten internationaler bewaffneter Konflikte durch Streitkräfte durchge...

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4.4.3 Militärische Informationsaktivitäten

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487. Erlaubt sind die politische und militärische Einflussnahme durch Verbreitung auch falscher N...

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4.4 Kampfmethoden

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4.4.1 Kriegslisten, Perfidieverbot, sonstige Verbote478. Kriegslisten und die Anwendung der notwe...

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4.4.2 Cyber-Operationen

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486. Bei der Durchführung von Cyber-Operationen im Zusammenhang mit einem internationalen oder ei...

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4.3 ABC-Kampfmittel

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a) Nuklearwaffen 462. Es bestehen bereits zahlreiche multilaterale und bilaterale Verträge, die e...

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4.1.7 Schutz der Umwelt

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434. Mittel und Methoden der Kampfführung müssen unter gebührender Berücksichtigung von Umweltbel...

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4.2.2 Bestimmte konventionelle Waffen

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438. Die Verwendung von Geschossen aller Art (insbesondere von Explosiv- und Brand- geschossen) u...

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4.1.6 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten

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428. Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten, und zwar Staudämme, Deiche...

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4.2 Kampfmittel

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4.2.1 Allgemeines Grundprinzip 437. Es ist verboten, Waffen, Munition, Material oder sonstige Ka...

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4.1.4 Unverteidigte Orte und andere für Kampfhandlungen verbotene Orte

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418. Kriegshandlungen der Konfliktparteien sind grundsätzlich nur im Kriegsgebiet erlaubt. Der An...

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4.1.3 Schutz der Zivilbevölkerung bei Angriffen

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412. Die Konfliktparteien haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen vonAngriffen (5 58...

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4.1.5 Weitere verbotene Ziele

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427. Angriffe sind grundsätzlich auch verboten auf• Sanitäts- und Seelsorgepersonal (5 12, 15),• ...

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