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4.1.6 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

428. Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten, und zwar Staudämme, Deiche...

Updated 7 months ago by investigatione

4.2 Kampfmittel

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4.2.1 Allgemeines Grundprinzip 437. Es ist verboten, Waffen, Munition, Material oder sonstige Ka...

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4.1.4 Unverteidigte Orte und andere für Kampfhandlungen verbotene Orte

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418. Kriegshandlungen der Konfliktparteien sind grundsätzlich nur im Kriegsgebiet erlaubt. Der An...

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4.1.3 Schutz der Zivilbevölkerung bei Angriffen

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412. Die Konfliktparteien haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen vonAngriffen (5 58...

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4.1.5 Weitere verbotene Ziele

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427. Angriffe sind grundsätzlich auch verboten auf• Sanitäts- und Seelsorgepersonal (5 12, 15),• ...

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4.1.2 Militärische Ziele

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406. Angriffe, das heißt jede offensive oder defensive Gewaltanwendung gegen den Gegner (5 49 Abs...

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4 Kampfmittel und Kampfmethoden

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4.1 Allgemeine Regeln 4.1.1 Grundlegende Bestimmungen401. Bereits der „St. Petersburger Erklärung...

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3.7 Besonderheiten im Luft- und Seekrieg

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349. Im Gegensatz zu Landkriegsfahrzeugen sind für bemannte Luft- und Seekriegsfahrzeuge äußere K...

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3.6 Spione

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345. Spione sind Personen, die heimlich oder unter falschem Vorwand in dem vom Gegner kontrollier...

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3.5.3 „Unrechtmäßige“ Kombattanten

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344. Gelegentlich sind die Begriffe „unrechtmäßige, illegale, ungesetzliche oder rechtswidrigeKom...

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3.5.2 Söldner

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342. Ein Söldner hat weder Anspruch auf den Status des Kombattanten noch auf den eines Kriegsgefa...

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3.5 An Feindseligkeiten teilnehmende Personen ohne Kombattantenstatus

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3.5.1 Freischärler340. Personen ohne Kombattantenstatus, die unmittelbar an Feindseligkeiten teil...

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3.4 Sanitäts- und Seelsorgepersonal

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337. Angehörige des Sanitäts- und Seelsorgepersonals sind keine Kombattanten (5 43 Abs. 2).Sie we...

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3.3.2 Private (Militär- und Sicherheits-)Unternehmen

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334. Der Begriff der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist rechtlich nicht definiert. Die B...

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3.3.3 Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen

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335. Im Falle der Gefangennahme durch eine gegnerische Konfliktpartei haben die nicht in die Stre...

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3.3 Ziviles Gefolge, Besatzungen von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen

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3.3.1 Ziviles Gefolge 333. Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in diese eingegliedert z...

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3.2.7 Streitkräfte in VN-Missionen

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332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in i...

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3.2.6 Kinder

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330. Die Staaten, die wie Deutschland das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Recht...

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3.2.5 Personen „hors de combat“

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329. Das Recht von Kombattanten auf Vornahme von Feindseligkeiten ruht, solange ihnen das Humanit...

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3.2.3 Kombattantenprivileg und -immunität

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

319. Das Humanitäre Völkerrecht sieht im internationalen bewaffneten Konflikt die rechtmäßige unm...

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