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4.1.6 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten
428. Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten, und zwar Staudämme, Deiche...
4.2 Kampfmittel
4.2.1 Allgemeines Grundprinzip 437. Es ist verboten, Waffen, Munition, Material oder sonstige Ka...
4.1.4 Unverteidigte Orte und andere für Kampfhandlungen verbotene Orte
418. Kriegshandlungen der Konfliktparteien sind grundsätzlich nur im Kriegsgebiet erlaubt. Der An...
4.1.3 Schutz der Zivilbevölkerung bei Angriffen
412. Die Konfliktparteien haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen vonAngriffen (5 58...
4.1.5 Weitere verbotene Ziele
427. Angriffe sind grundsätzlich auch verboten auf• Sanitäts- und Seelsorgepersonal (5 12, 15),• ...
4.1.2 Militärische Ziele
406. Angriffe, das heißt jede offensive oder defensive Gewaltanwendung gegen den Gegner (5 49 Abs...
4 Kampfmittel und Kampfmethoden
4.1 Allgemeine Regeln 4.1.1 Grundlegende Bestimmungen401. Bereits der „St. Petersburger Erklärung...
3.7 Besonderheiten im Luft- und Seekrieg
349. Im Gegensatz zu Landkriegsfahrzeugen sind für bemannte Luft- und Seekriegsfahrzeuge äußere K...
3.6 Spione
345. Spione sind Personen, die heimlich oder unter falschem Vorwand in dem vom Gegner kontrollier...
3.5.3 „Unrechtmäßige“ Kombattanten
344. Gelegentlich sind die Begriffe „unrechtmäßige, illegale, ungesetzliche oder rechtswidrigeKom...
3.5.2 Söldner
342. Ein Söldner hat weder Anspruch auf den Status des Kombattanten noch auf den eines Kriegsgefa...
3.5 An Feindseligkeiten teilnehmende Personen ohne Kombattantenstatus
3.5.1 Freischärler340. Personen ohne Kombattantenstatus, die unmittelbar an Feindseligkeiten teil...
3.4 Sanitäts- und Seelsorgepersonal
337. Angehörige des Sanitäts- und Seelsorgepersonals sind keine Kombattanten (5 43 Abs. 2).Sie we...
3.3.2 Private (Militär- und Sicherheits-)Unternehmen
334. Der Begriff der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist rechtlich nicht definiert. Die B...
3.3.3 Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen
335. Im Falle der Gefangennahme durch eine gegnerische Konfliktpartei haben die nicht in die Stre...
3.3 Ziviles Gefolge, Besatzungen von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen
3.3.1 Ziviles Gefolge 333. Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in diese eingegliedert z...
3.2.7 Streitkräfte in VN-Missionen
332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in i...
3.2.6 Kinder
330. Die Staaten, die wie Deutschland das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Recht...
3.2.5 Personen „hors de combat“
329. Das Recht von Kombattanten auf Vornahme von Feindseligkeiten ruht, solange ihnen das Humanit...
3.2.3 Kombattantenprivileg und -immunität
319. Das Humanitäre Völkerrecht sieht im internationalen bewaffneten Konflikt die rechtmäßige unm...