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3.2.2 Andere Streitkräftemitglieder
313. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ...
3.2.4 Kommandoeinheiten
328. Die Teilnahme an Überfällen, Sabotageakten und ähnlichen Anschlägen durch Kommandoeinheiten ...
3.2 Streitkräfte, Kombattanten und Kombattantenstatus
3.2.1 Reguläre Streitkräfte307. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Pa...
3 Kombattanten und andere Personen im bewaffneten Konflikt
3.1 Allgemeines301. Das Humanitäre Völkerrecht unterscheidet im internationalen bewaffneten Konfl...
2.4.3 Konfliktende und Friedensschluss
236. Während eine Feuereinstellung, ein Waffenstillstand oder eine Kapitulation bisweilen nur zur...
2.4.1 Waffenstillstand und Feuereinstellung
223. Häufig dient die Vereinbarung eines Waffenstillstandes der umfassenden Unterbrechung der Kam...
2.4.2 Kapitulation
232. Eine Kapitulation ist eine einseitige Erklärung oder mehrseitige Vereinbarung der endgültige...
2.4 Beendigung von Kampfhandlungen
221. Durch die Einstellung der aktiven Kampfhandlungen alleine endet der internationale bewaffnet...
2.3 Orte und Zonen unter besonderem Schutz
216. Zwischen den Konfliktparteien vereinbarte entmilitarisierte Zonen (5 60) und neutralisierteZ...
2.2 Kriegshandlungen und Angriffe
214. Zum Schutz und zur Schonung von Zivilpersonen und zivilen Objekten stellt das Humanitäre Völ...
1.5 Bindung an Völkerrecht
143. Die für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Verpflichtungen des Humanitären Völkerrecht...
2 Anwendungsbereich des Humanitären Völkerrechts
2.1 Bewaffnete Konflikte 201. Das Humanitäre Völkerrecht findet in bewaffneten Konflikten Anwend...
1.6 Aufgaben der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater
153. Rechtsberaterinnen und Rechtsberater haben insbesondere folgende Aufgaben:• Beratung in alle...
1.4 Militärische Notwendigkeit und Humanitätsgebot
141. Nach dem Grundsatz der militärischen Notwendigkeit sind im bewaffneten Konflikt alle militär...
12.2.4 Luftkrieg
1246. Der Luftraum eines neutralen Staates ist unverletzlich (14 40).1247. Den Konfliktparteien i...
12.2.3 Seekrieg
1214. Die inneren Gewässer, die Archipelgewässer sowie die Küstenmeere eines neutralenStaates sin...
6.3 Sanitätspersonal
624. Das zivile und militärische Sanitätspersonal steht unter besonderem Schutz. Es darf weder an...
1.3 Rechtsgrundlagen
132. Die Haager Abkommen von 1907, die insbesondere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Mitteln und...
1.2 Geschichtliche Entwicklung
106. Die Entwicklung des Humanitären Völkerrechts wurde in den verschiedenen Epochen durch reli...
1 Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen
1.1 Einführung 1.1.1 Allgemeines101. Die Vereinten Nationen (VN) wurden gegründet, um – mit den W...