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15.9 Schutzmächte und Ersatzschutzmächte

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1530. Die Konfliktparteien sind in internationalen bewaffneten Konflikten verpflichtet, vom Begin...

Updated 7 months ago by investigatione

15.8 Staatenhaftung

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1529. Eine Konfliktpartei ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihren Streitkräf...

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15.7 Repressalien

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1528. Mit der Anwendung von Repressalien kann ein völkerrechtswidrig handelnder Gegner zur Aufgab...

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15.6 Gegenseitige Interessen der Konfliktparteien

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1527. Nur wer selbst die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts beachtet, kann erwarten, dass ...

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15.5 Aufrechterhaltung der Disziplin

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1526. Die Anordnung oder Duldung von Verstößen gegen Regeln des Humanitären Völkerrechts kann auc...

Updated 7 months ago by investigatione

15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...

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15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...

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15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...

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15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...

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14.3 Einsätze der Vereinten Nationen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...

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14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen

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1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...

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14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...

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13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...

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13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...

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13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...

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12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...

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12.2.2 Landkrieg

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1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...

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12 Neutralitätsrecht

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...

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11.6.3 Spionage

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...

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11.6.2 Kriegslisten

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...

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