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15.9 Schutzmächte und Ersatzschutzmächte
1530. Die Konfliktparteien sind in internationalen bewaffneten Konflikten verpflichtet, vom Begin...
15.8 Staatenhaftung
1529. Eine Konfliktpartei ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihren Streitkräf...
15.7 Repressalien
1528. Mit der Anwendung von Repressalien kann ein völkerrechtswidrig handelnder Gegner zur Aufgab...
15.6 Gegenseitige Interessen der Konfliktparteien
1527. Nur wer selbst die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts beachtet, kann erwarten, dass ...
15.5 Aufrechterhaltung der Disziplin
1526. Die Anordnung oder Duldung von Verstößen gegen Regeln des Humanitären Völkerrechts kann auc...
15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit
1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...
15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen
1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...
15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts
1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...
15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts
15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...
14.3 Einsätze der Vereinten Nationen
1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...
14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen
1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...
14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen
14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...
13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls
1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...
13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen
1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...
13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt
13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...
12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen
12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...
12.2.2 Landkrieg
1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...
12 Neutralitätsrecht
12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...
11.6.3 Spionage
1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...
11.6.2 Kriegslisten
1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...