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15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit
1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...
15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen
1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...
15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts
1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...
15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts
15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...
14.3 Einsätze der Vereinten Nationen
1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...
14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen
1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...
14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen
14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...
13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls
1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...
13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen
1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...
13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt
13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...
12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen
12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...
12.2.2 Landkrieg
1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...
12 Neutralitätsrecht
12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...
11.6.3 Spionage
1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...
11.6.2 Kriegslisten
1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...
11.6 Heimtücke, Kriegslisten und Spionage im Rahmen von Operationen in und aus der Luft
11.6.1 Heimtücke1158. Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu ve...
11.5.3 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die angegriffen wird
1156. Konfliktparteien, die mit Luftangriffen des Gegners rechnen müssen, müssen, soweit dies pra...
11.5.2 Besonderheiten bei Angriffen auf Luftfahrzeuge in der Luft
1154. Bevor ein Luftfahrzeug in der Luft angegriffen wird, ist alles praktisch Mögliche zu untern...
11.4.4 Luftblockade
1146. Die Luftblockade bezieht sich auf den internationalen Luftraum. Sie ist die einzige Maßnahm...
11.5 Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Angriffen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft
11.5.1 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die einen Angriff durchführt1153. Auch bei Luftkriegsoperat...