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15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...

Updated 10 months ago by investigatione

15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...

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15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts

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1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...

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15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...

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14.3 Einsätze der Vereinten Nationen

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1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...

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14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen

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1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...

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14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...

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13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...

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13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen

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1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...

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13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt

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13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...

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12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...

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12.2.2 Landkrieg

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1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...

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12 Neutralitätsrecht

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12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...

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11.6.3 Spionage

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...

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11.6.2 Kriegslisten

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1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...

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11.6 Heimtücke, Kriegslisten und Spionage im Rahmen von Operationen in und aus der Luft

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11.6.1 Heimtücke1158. Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu ve...

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11.5.3 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die angegriffen wird

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1156. Konfliktparteien, die mit Luftangriffen des Gegners rechnen müssen, müssen, soweit dies pra...

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11.5.2 Besonderheiten bei Angriffen auf Luftfahrzeuge in der Luft

A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in b...

1154. Bevor ein Luftfahrzeug in der Luft angegriffen wird, ist alles praktisch Mögliche zu untern...

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11.4.4 Luftblockade

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1146. Die Luftblockade bezieht sich auf den internationalen Luftraum. Sie ist die einzige Maßnahm...

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11.5 Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Angriffen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft

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11.5.1 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die einen Angriff durchführt1153. Auch bei Luftkriegsoperat...

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