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Die Göttliche Liturgie

  • Der Ausdruck „Eucharistie“ ist dem CCEO zwar nicht unbekannt (vgl. die Überschrift vor c. 698), normalerweise wird aber von der „Göttlichen Liturgie“ gesprochen.
  • Wenn mehrere Priester da sind, wird die Konzelebration empfohlen (c. 700). Sie ist mit Erlaubnis des Eparchialbischofs auch zwischen Priestern verschiedener Ecclesiae sui iuris (c. 701) möglich. Dabei sollen alle den Vorschriften der liturgischen Bücher des Hauptzelebranten folgen, wobei jeder liturgische Synkretismus auszuschalten ist und die liturgischen Gewänder und Zeichen der jeweiligen eigenen Ecclesiae sui iuris derverschiedenen Zelebranten nach Möglichkeit beibehalten werden sollen.
  • Während der CIC sagt, dass der Priester gemäß der alten Überlieferung der lateinischen Kirche ungesäuertes Brot zu verwenden hat (c. 926), überlässt der CCEO die Regelung dieser
    Frage dem Partikularrecht der jeweiligen Ecclesia sui iuris (c. 707 § 1).
  • Säuglinge empfangen normalerweise im Zusammenhang mit Taufe und Myronsalbung gleich auch erstmals die Kommunion, und zwar in Gestalt des Weines (vgl. c. 710).