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Staatsgewalt, Massen, Männlichkeit: Polizeieinsätze gegen Jugend- und Studentenproteste in der Bundesrepublik der 1960er Jahre

Gewaltforschung befindet sich momentan im Aufwind. Dies gilt sowohl für sozial- als auch für geschichtswissenschaftliche Untersuchungen. Stand noch in den 1980er Jahren die Analyse struktureller Gewalt hoch im Kurs, so haben inzwischen Mikroperspektiven größere Aufmerksamkeit gefunden, speziell die körperlichen Aspekte.1 Viele dieser Studien widmen sich Kriegen, Bürgerkriegen oder deren Nachwirkungen und sind somit auch auf die Probleme von Staatlichkeit bezogen. Jedoch bleibt die staatliche Gewaltpraxis in wie auch immer definierten „normalen“ Zeiten stark unterbelichtet; dies gilt besonders für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. So bildet auch die bundesdeutsche Geschichte für die neue Gewaltforschung nahezu eine terra incognita. Dies gilt umso mehr für die sozial- und kulturgeschichtliche Analyse staatlicher, genauer: polizeilicher Gewalt(praxis).1 2

Als mögliches Untersuchungsfeld bietet sich das turbulente letzte Drittel der 1960er Jahre an, wenngleich die Bedeutung der Zäsur „1968“ inzwischen relativiert und auf bereits zuvor einsetzende Wandlungsprozesse verwiesen worden ist.3 Auch sollte nicht vergessen werden, dass fundierte Analysen der „Studentenproteste“ immer noch dünn gesät sind. Die dürftige Forschungslage wird schon in dem in mehrfacher Hinsicht zu engen Terminus „Studentenproteste“ deutlich. Denn diese Aktionen wurden nicht nur von Studenten getragen und artikulierten mehr als - wie auch immer definierte - politische Ziele, sondern bestanden auch

aus einem breiten Spektrum subkultureller Aktivitäten.1 Diesem Forschungsdefizit steht die große Aufmerksamkeit gegenüber, die das turbulente letzte Drittel der 1960er Jahre mitsamt seinen Nachwirkungen in den Medien findet. Das Missverhältnis zwischen geschichtswissenschaftlichem Kenntnisstand und medialer Skandalisierung wird noch dadurch verstärkt, dass die wenigen vorliegenden Arbeiten das Agieren der Polizei als dem wichtigsten direkten Gegenpart der Demonstranten ausblenden.

Dieses Defizit ist umso bedauerlicher, als sich in den 1960er Jahren das Profil staatlichen Handelns von einer engen Sozialpolitik hin zu einer weit gefassten Gesellschaftspolitik wandelte. Jüngste Studien haben herausgearbeitet, dass auch die Polizei von diesen Veränderungen betroffen war.2 Vor dem Hintergrund eines abklingenden Kalten Kriegs begannen Innenpolitiker in einigen Bundesländern wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines innenpolitischen Aufbruchs damit, die Polizei grundlegend umzugestalten, sie zu einer sozialstaatlichen Institution zu machen, zuständig vorrangig für die Gewährleistung von Sicherheit. In diesem „kurzen Sommer der bürgerlichen Liberalität“3, etwa zwischen 1964 und 1968, wurde staatliche Sicherheitspolitik nach innen weniger als zuvor vom Schutz des Staates her definiert. Anders als in der klassischen Umschreibung polizeilicher Tätigkeit, wurde Sicherheit ausgerichtet auf den Schutz vor Kriminalität, ein Problem, das seit Mitte der 1960er Jahre innenpolitisch starke Beachtung fand.

Mit Blick auf die Polizei standen der Verwirklichung dieser sicherheitsorientierten Wende4, bei der präventive Maßnahmen einen wichtigen Platz einnahmen, jedoch einige Hindernisse im Wege, vor allem fehlten Kenntnisse darüber, welche Probleme des Polizeidiensts von etwaigen Reformen eigentlich beseitigt werden sollten. Zum einen gab es fast keine Kenntnisse über den ganz normalen Revierdienst. Erste Erkundungsversuche erbrachten ernüchternde Erkenntnisse über die „geistige Isolierung“ der Polizei sowie über den extrem bürokratischen Dienstalltag.5 Zum anderen bewegten sich die ins Auge gefassten konzeptionellen Umorientierungen wie z. B. die Schaffung einer weniger militärisch ausgerichteten Polizei in einem Spannungsverhältnis zu den Ordnungsvorstellungen (einschließlich der Leitbilder und Wahrnehmungsmuster) von Polizisten.

Der vorliegende Beitrag widmet sich speziell diesen Ordnungsvorstellungen und Wahrnehmungsmustern von Polizisten; dabei stehen polizeiliche Großeinsätze

sowohl gegen „Beatkrawalle“ der Jahre 1965/66 als auch gegen studentische Proteste im Mittelpunkt. Bei den erstgenannten Einsätzen agierte die Polizei durchaus mit neuartigen Einsatzmitteln - verschloss sich Reformen also nicht generell. Bei den Studentenprotesten lagen die Dinge anders; hier ging die Polizei weit härter vor. Während die Demonstranten mit neuartigen Aktionsformen experimentierten, orientierte die Polizei ihr Vorgehen immer noch an Konzepten aus der Weimarer Republik, wodurch die Einsätze eskalierten und außer Kontrolle gerieten. So wurde der Eindruck erweckt, als sei der Bestand des bundesdeutschen Staats tatsächlich gefährdet. Wenn die von liberalen und sozialdemokratischen Innenpolitikern seit den frühen 1960er Jahren ins Auge gefasste „Modernisierung“ staatlicher Herrschaft nicht gefährdet werden sollte, musste hier Abhilfe geschaffen und die Polizei reformiert werden - wenngleich einem solchen Unterfangen enge Grenzen gesetzt waren. Die hiermit angesprochene Gleichzeitigkeit von konzeptionellen Wandlungen und kultureller Kontinuität ermöglicht es, die Grenzen der analytischen Erklärungskraft des Modernisierungsbegriffs, selbst in seiner pragmatischen Ausrichtung ins Gedächtnis zu rufen.1

Angeregt durch die beeindruckenden Erkenntnisfortschritte, die in der neueren Militärgeschichte, auch bei der Analyse von Gewalthandlungen erzielt werden konnten,2 stehen in diesem Beitrag kulturgeschichtliche Aspekte im Vordergrund. Im Rahmen der Analyse der Kultur der Schutzpolizei geht es erstens um das in der Polizei der 1960er Jahre dominante Männlichkeitsleitbild sowie um Ordnungsvorstellungen, mit denen bundesdeutsche Schutzpolizisten Menschenmengen beschrieben, die zum polizeilichen Eingreifen Anlass boten. Zweitens soll untersucht werden, wie sich beides auf den „Umgang“ mit Jugendlichen einerseits und mit protestierenden Studenten andererseits auswirkte. Damit eng verbunden wird, drittens, dem Zusammenhang zwischen Männlichkeitsbildern, Gruppenstrukturen und dem Einsatzverhalten von Polizeibeamten bei Demonstrationen, die als politisch definiert wurden, nachgegangen. Diese Problemfelder werden zumeist an Hamburger Beispielen diskutiert. In einem zusammenfassenden Ausblick wird abschließend gefragt, welche Nachwirkungen die 68er-Einsät- ze auf die Polizei in den 1970er Jahren gehabt haben könnten.

Polizeiliche Männlichkeitsleitbilder und akute Massen

Polizeibeamte der 1960er Jahre strebten danach, Tatkraft, Mut und Entschlossenheit zu zeigen. Diese Trias bestimmte ihre Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmatrix, also ihren Habitus. Die damalige Ausbildung der Polizeibeamten sowie ihr soziales Herkunftsmilieu lieferten die Grundlagen hierfür. Viele bun

desdeutsche Polizeibeamte der 1960er Jahre kamen aus dem Arbeiter- und Hand- werksmilieu.11 In diesen Schichten dominierte ein Männlichkeitsideal, bei dem Aktivität ebenso hoch im Kurs stand wie Kontrolle über sich selbst und über die Umwelt. Das in der Schutzpolizei der 1960er Jahre vorherrschende Männlichkeitsleitbild war die „patriarchalische“ Männlichkeit, die in ausgeprägter Form unter den Patriarchen, den 1912 und früher geborenen und in der (preußischen) Polizei Weimarer Republik sozialisierten Polizeibeamten, zu finden war.1 2 Dieses Leitbild war auf den Schutz des Staates fixiert, mit dem sich die Patriarchen über eine Todesgemeinschaft eng verbunden wähnten. Zudem war es darauf ausgerichtet, kameradschaftliche Dienstgemeinschaften herzustellen. Letztere waren zentriert um ein Kontrollparadigma unter dem der Vorgesetzte stets seine Untergebenen „im Griff“ haben sowie selber alles wissen und alles können musste. Dabei galt es auch als erstrebenswert, ein allumfassendes Vorbild in und außer Dienst zu sein.

Die Einsätze gegen Jugendkrawalle und Demonstrationen lagen polizeilich gesehen im Übergangsbereich zwischen dem „Großen Sicherheits- und Aufsichtsdienst“ und dem „Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst“. Mit solchen Anlässen befasste sich die Polizeiverwendungslehre, die in den 1920er Jahren begründet worden war. Am 1. April 1965 waren bundesweit neue Vorschriften in Kraft getreten, nachdem sie seit Ende der 1950er Jahre überarbeit worden waren.3 In den Bestimmungen, deren Bedeutung für das konkrete Agieren der Polizei vor Ort jedoch nicht überschätzt werden sollte,4 fanden sich „Radaumacher“, „Rädelsführer“ und „Aufhetzer“.5 Auch die §§ 115 (Auflauf) und 125 (Landfriedensbruch) des Ende der 1960er Jahre geltenden Strafgesetzbuches sprachen von Rädelsführern. Mit Blick auf Menschenmengen, die zum polizeilichen Einsatz Anlass boten, benutzte die Polizeiverwendungslehre Termini wie „akute Masse“ und „Vermassung“,6 die auf Gustave LeBons Massenpsychologie fußten.

Für die Menschen einer solchen „akuten Masse“ galt: „Die bewusste Persönlichkeit schwindet, weil die Einordnung in die Masse die Persönlichkeit mit

einem Schlage wandelt: Die Gefühle und Gedanken aller Einheiten sind nach derselben Richtung orientiert. Damit bildet sich eine Kollektivseele gewissermaßen ein einziges Wesen“.1 Darüber hinaus seien alle Wahrnehmungen vermassender Menschen getrübt, sie würden anfällig für Affekthandlungen und folgten einem „Leithammel“.2 Im einfachsten Fall konnten akute Massen, so die Sicht von führenden Polizeibeamten, entweder durch Humor beeinflusst oder sonst wie abgelenkt werden.3

Grundsätzlich sollten die eingesetzten Polizisten der Masse durch sicheres Auftreten sowie durch körperliche Disziplin imponieren.4 Zudem gingen Polizeiführer davon aus, durch intensive Überwachung und eine „Demonstration staatlicher Machtmittel“ eine „Vermassung“ verhindern zu können. Hier galt Ende der 1960er Jahre noch, was 1956/57 formuliert worden war: „Je früher sich die Polizei einschaltet, umso besser hat sie die Masse in der Hand“. Bei bereits eingetretener Vermassung müsse „auf jeden Fall der Führer und sein Anhang von der Masse getrennt werden“.5 Deshalb hieß es für Polizeibeamte, „schnell zugepackt . und die Hauptstörer“ aus den Veranstaltungen entfernen.6 Dabei seien „logische Begründungen . zwecklos ., weil sie von der Masse doch nicht verstanden werden und nur zu unnötigen und zeitraubenden Erörterungen führen“7. Oft würden „lange Reden . als Schwäche der Polizei“ ausgelegt.8

Durch ein Denken in solchen Ordnungsmustern erschien bei „Massensituationen“ der Weg in die Konfrontation vorgezeichnet. Wie noch zu zeigen sein wird, muss hier jedoch unterschieden werden zwischen Einsatzanlässen, die als unpolitisch und solchen, die als politisch beurteilt wurden. Der nachfolgend für Mitte der 1960er Jahre zu untersuchende schutzpolizeiliche Umgang mit jugendlichen Beatfans vermittelt erste Eindrücke darüber, wie sich die Ausweitung so- zialstaatlicher Funktionen auf die Gewährleistung von Sicherheit auf den Einsatz der Polizei auswirken konnte.

Polizei und Beatkrawalle: entschlossene Gelassenheit

Größere Konfrontationen mit Jugendlichen verbunden mit brutalen Polizeieinsätzen wie z. B. bei den Schwabinger Krawallen in München (Juni 1962), waren in Hamburg bis Anfang der 1960er Jahre nicht zu verzeichnen.9 Wenige Jahre spä

ter begann sich die Situation jedoch zu ändern. Das Konzert der „Rolling Stones“ im September 1965 versetzte nicht nur Tausende von Fans in Verzückung, sondern auch die Hamburger Polizei in fieberhafte Aktivität. Etwa 700 Polizisten waren aufgeboten, der Veranstaltungsort, die Ernst-Merck-Halle, großräumig mit Gittern abgesperrt und sämtliche Steinhaufen und Baumaterialien in ihrer Umgebung entfernt worden. Zudem wurden etwa 60 Bereitschaftspolizisten hinter der Bühne verdeckt bereitgehalten. Die Polizei hatte es mit etwa 1.500 zeitweilig randalierenden Fans zu tun.1 Nach den beiden Auftritten der „Rolling Stones“ am 13. September 1965 atmete die Hamburger Polizei auf. Aus schutzpolizeilicher Sicht war dieses Großereignis erfolgreich bewältigt worden.

Grundsätzlich verfolgte die Hamburger Polizei beim Einsatz während des Konzerts der Rolling Stones zwar einen „harten Kurs“. So hielt es die Polizeiführung nach zahlreichen kleineren Ordnungsstörungen der vorangegangenen Tage „für allerhöchste Zeit, ... diesmal durchzugreifen“.2 Wobei man in „Übereinstimmung mit den ordnungswilligen Bürgern“ auch „härtere Mittel“ einsetzen wollte.3 Jedoch umfasste das Repertoire nicht nur - wie noch Ende der 1950er Jahre - die ,traditionellen‘ polizeilichen Einsatzmittel wie Polizeiketten, Gummiknüppel oder Wasserwerfer. Vielmehr war die Hamburger Polizei bemüht, ihre Einsatztaktik zu differenzieren und stärker präventiv auszurichten. So wurden verstärkt Zivilbeamte (100 an der Zahl) eingesetzt und auch vermeintliche „Rädelsführer“ oder „Leithammel“ von jüngeren Polizeibeamten vor und nach den Konzerten gezielt in Diskussionen verwickelt. Darüber hinaus hatte die Polizei erstmals Motorräder zum Räumen von Gehwegen eingesetzt.4

Die Anwendung einer neuen Taktik und von neuen Einsatzmitteln war jedoch nicht gleichbedeutend mit einer grundsätzlichen Abkehr von alten Wahr- nehmungsmustern und Ordnungsvorstellungen. Dies zeigte sich schon bei den Einsatzvorbereitungen vor Beatkonzerten. Im Herbst 1967 sah der Hamburger Polizeihauptkommissar Dietrich Chelard beim „überwiegenden Teil“ der jungen Bereitschaftspolizisten und speziell bei „fast allen“ Zug- und Gruppenführern „erhebliche Ressentiments“ gegenüber den Beatfans. Dies galt vor allem für die Haartracht, die Kleidung und für das Auftreten der Jugendlichen, denen es in polizeilicher Sicht vorrangig darum ging „,eine Show abzuziehen‘“.5 Diese Skeptiker hatte Innensenator Heinz Ruhnau vermutlich im Visier als er im Oktober 1966 mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung polizeilicher Einsätze gegen Jugendliche betonte, die Polizei müsse sich mit dem „anständigen Bürger verbinden“ und hinzufügte, auch Menschen mit „langen Haaren und Beatle

Jacken“ zählten häufig dazu.1 Darüber hinaus stand auch das in der Schutzpolizei vorherrschende Männlichkeitsleitbild einem durchgängig zurückhaltenden Vorgehen im Wege. Wenngleich die jungen Beamten auch das zeitweise Nicht-Einschreiten erlernen sollten oder polizeilich gesprochen, zu lernen hatten, sich auf der „schmalen Schwelle zwischen besonnener Duldsamkeit und entschlossener Härte“, zwischen „explosiver Entschlußkraft“ und „männlicher Selbstzucht“2 zu bewegen, wollten sich die knapp 20jährigen Bereitschaftspolizisten vorrangig im „Einsatz bewähren und auch etwas erleben“.3 Der Einsatz, das männlich-harte Durchgreifen war unter ihnen somit höher angesehen als das „weiche“ besonnene Abwarten. Zudem spielten bei der Analyse der Beatkrawalle von 1965/66 in polizeilichen Veröffentlichungen immer noch Begriffe wie Rausch, Ekstase und Massenhysterie eine wichtige Rolle. Auch galt der Leitsatz, die Polizei müsse „der akuten Masse imponieren“, vor allem durch „körperliche Diszipliniertheit“. 4 Darüber hinaus waren die polizeilichen Denken nach wie vor geprägt von überzogenen Vorstellungen über die Organisierbarkeit solcher Ausschreitungen, von der Suche nach straffer Organisation und nach Anführern, wobei eine passive Masse das Öl bildete, das die Anführer nur entzünden mussten, um eine „akute Masse“ entstehen zu lassen.5

Ungeachtet dieser Einschätzungen zeigten die Einsätze gegen die Beatkrawalle insgesamt gesehen jedoch eher die patriarchalische Seite der Staatsgewalt. Die Polizei orientierte sich an einem Überlegenheitsgefühl gegenüber den Jugendlichen, deren Agieren als weitgehend unorganisiert und unpolitisch eingeschätzt wurde. Bei diesen Polizeieinsätzen - noch deutlicher wurde dies beim Vorgehen gegen die proletarischen „Rocker“ Ende der 1960er Jahre6 - gewann Prävention gegenüber früheren Jahren an Bedeutung. Denn bei den Beatkonzerten wurde die Bekämpfung von „Kriminalität“ ins gesellschaftliche Vorfeld verlagert. Im Hinblick auf Jugendliche wartete die Polizei nicht mehr passiv ab, bis Ruhe und Ordnung gestört waren, wie noch bei den Halbstarkenkrawallen, sondern agierte präventiv: potentielle Täter wurden beobachtet, karteimäßig erfasst und damit auch kriminalisiert.

Beim Einsatz gegen „randalierende“ Beatfans zeigte die Polizei eine entschlossene Gelassenheit und begnügte sich damit, partielle Ordnungsstörungen zu „beseitigen“. Man meinte, solche Ereignisse grundsätzlich im Griff zu haben.​

Polizei und Studentenproteste: „Machtprobe“ mit „Menschenhaufen“

Diese entschlossene Gelassenheit der Polizei galt jedoch nicht für Einsätze gegen Proteste, die als politisch eingestuft wurden. Hier ging es um mehr als um die Wiederherstellung von Ordnung - es ging um den Schutz des Staates. Mit Blick auf diese Großeinsätze bleibt darauf hinzuweisen, dass die hier agierenden Polizisten keine homogene Gruppe bildeten.1 Vor allem müssen die verschiedenen Altersgruppierungen berücksichtigt werden. Orientiert an der Organisationshierarchie der Hamburger Polizei zeigt sich eine Dreiteilung. Die obersten Führungspositionen des Höheren Diensts bekleideten überwiegend ältere Beamte, etwa der Jahrgänge 1908 bis 1914. Die Führungsbeamten, die den Objektschutz vor Ort leiteten, waren deutlich jünger. Sie waren in den 1920er Jahren geboren. Nochmals deutlich jünger waren vor allem die Bereitschaftspolizisten. Diese jungen Beamten, zumeist etwa zwischen 1944 und 1948 zur Welt gekommen, waren somit etwa so alt wie ein Großteil der demonstrierenden Studenten auch. Diese Beamten sind die „68er“ der Polizei. Nicht vergessen werden dürfen aber auch die bei den Demonstrationen eingesetzten, altersmäßig bunt zusammengewürfelten Einheiten aus Revierbeamten.

In Hamburg waren im April 1966 neue Bestimmungen für Demonstratio- nen2 aufgestellt worden, die sich jedoch ausschließlich an geordneten und dis- ziplinierten Umzügen oder Marschkolonnen orientierten. So durften höchstens vier Personen nebeneinander gehen (ohne größere Zwischenräume). Sie hatten sich auf der rechten Hälfte der rechten Fahrbahn zu bewegen, so dass Fahrzeuge jederzeit vorbeifahren konnten. Um den Querverkehr nicht zu behindern, sollten im Umzug in regelmäßigen Abständen Lücken von mindestens 40 Metern gelassen werden. Die Reglementierung gipfelte darin, dass die „geschlossenen Abteilungen“ der Umzüge bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sowohl ihre seitliche Begrenzung als auch ihr Ende durch farblich vorgeschriebene Laternen kenntlich machen mussten. Auch sollten der „linke und der rechte Flügelmann des ersten und letzten Gliedes . je eine Laterne tragen“. Ausgehend von solchen Ordnungsvorstellungen kommt bereits eine Ahnung auf, wie fassungslos und überrascht Polizei (und Politiker) den Protestaktionen der folgenden Jahre gegenüberstanden.

Bei der ersten größeren studentischen Protestaktion im Sommer 1966 vor dem US-amerikanischen Generalkonsulat war die Überraschung auf beiden Seiten

groß. Die Hamburger Polizei war von den ungewohnten Protestformen wie Sitzstreiks überrascht und die Protestierenden wiederum über das harte Vorgehen der Ordnungshüter. Als einige Demonstranten versuchten, ins Konsulat einzudringen, und zudem ein Sitzstreik organisiert wurde, setzte die Polizei Wasserwerfer ein und räumte, wie später zugestanden werden musste,1 ohne deutlich vernehmbare Vorwarnung den Platz vor dem Gebäude mit Gummiknüppeln. Dabei wurde, so der Polizeibericht, gegen „eine aufrührerische Menge“ eingeschritten, wobei „gegen besonders aufrührerische Elemente und Einpeitscher . mit dem Polizeistock vorgegangen werden mußte“.2 Während die Hamburger Jugendsenatorin Irma Keilhack der Polizei nach dem Einsatz riet, „ein wenig mehr Gelassenheit täte den Beamten gut“,3 beurteilten höhere Polizeibeamte die Proteste als eine planvoll und gezielt in Angriff genommene Aktion.4 Der Polizeibericht über die Räumung des Platzes vor dem Konsulat hielt dann auch fest: „Sprechchöre, die durch Einpeitscher zielstrebig dirigiert wurden, (schufen) . eine ausgesprochene Krawallatmosphäre“.5 Innensenator Ruhnau und der seit Oktober 1965 amtierende Kommandeur der Schutzpolizei, Martin Leddin, bestritten später den spontanen Charakter der Demonstration vor dem Konsulat. Leddin betonte einige Tage nach der Demonstration, die Polizei könne „beweisen, daß die Demonstration kommunistisch unterwandert war“.6 Auch Heinz Ruhnau hob hervor, es habe ein „unbekannter Mann mit dem einpeitschenden Ruf, ,Auf zum Konsulat'..... zu dieser Aktion aufzuwiegeln versucht“. Es sei „klar zu erkennen gewesen, daß es sich hierbei um bestellte Arbeit gehandelt habe“. Der „Beweis“ für diese Thesen beschränkte sich jedoch auf den Hinweis, an der Spitze des Demonstrationszuges seien „mehrere bekannte Altkommunisten marschiert“.7

Die Fronten zwischen Protestierenden und Polizei verhärteten sich bei den Hamburger Anti-Schahdemonstrationen vom 3./4. Juni 1967. Zudem lässt sich eine stärker politisierte Wahrnehmung in der Polizei erkennen. Denn der Schahbesuch sei, so der Bericht der polizeilichen Einsatzleitung, für viele Studenten nur „ein Anlaß aus vielen möglichen ., um die Grenzen der staatlichen Autorität der Bundesrepublik Deutschland abzutasten“.8 Der Bericht des Hamburger Polizeipräsidenten fügte hinzu, durch diese „zielstrebig betriebene Zersetzungsarbeit“ habe sich vor allem unter der akademischen Jugend nicht nur eine „spürbare Unlust zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Daseins“ entwickelt, sondern

es habe zudem eine „anarchistische Kontrahaltung“ Boden gewonnen.1 Die Proteste, die damit verbundenen Polizeieinsätze sowie die späteren Debatten verfestigten auf beiden Seiten Feindbilder. Während viele der politisch aktiven 68er die Polizisten als Nazis beschimpften, galten Demonstranten unter Polizisten pauschal als Kommunisten.2

Polarisierung und Politisierung spitzten sich bei den Osterdemonstrationen 1968 nochmals zu. Rückblickend betrachtete die Hamburger Innenbehörde diese Proteste als eine „Art Machtprobe“, als eine „direkte Konfrontation zwischen einer zum Aufruhr entschlossenen Demonstrantengruppe und einer zur Gewährleistung rechtsstaatlicher Ordnung entschlossenen Polizei“.3 Hauptschauplätze der Konfrontationen waren die Hamburger Innenstadt, vor allem die Gegend um das Springer Verlagsgebäude sowie das Polizeipräsidium. In Hamburg hatte nicht nur das Attentat auf Rudi Dutschke die Gemüter erhitzt, sondern auch die vom Innenausschuss im Nachhinein als „wenig sinnvoll“ eingestufte Durchsuchung des SDS-Büros sowie die damit verbundene Festnahme von vier Aktivisten.4 Zudem dürften die von der Polizei getroffenen Sicherungs- und Absperrmaß- nahmen nicht eben dazu beigetragen haben, die Atmosphäre zu entspannen. So schrieb die Hamburger Morgenpost: „Es sah aus wie bei Straßenschlachten in einem Bürgerkrieg: Stacheldrahtverhaue, spanische Reiter und Sperrketten“ umgaben das Springer Verlagsgelände. Polizisten trugen vor allem am Ostermontag Tränengasschutzbrillen und auch Schutzhelme, die von einem Werftbetrieb ausgeliehen worden waren.5

Die auf beiden Seiten aufgeheizte Stimmung entlud sich am Karfreitag. Einige Demonstranten warfen - anders als noch bei der Anti-Schahdemonstration im Juni 1967 - Steine auf Polizeibeamte. Polizisten, die an diesem Tag am Springer Verlagsgebäude ungeschützt gegen Demonstranten vorgingen, mussten wegen solcher Steinwürfe ihren Einsatz unter etlichen Verletzten abbrechen. Die Beamten, die an diesem Einsatz beteiligt waren, befanden sich, so ein Bericht des Hamburger AStA, in „verständlicher Wut und Erregung“.6 An einer anderen Stelle kam es zu einem harten Polizeieinsatz gegen einen Sitzstreik, der aus Sicht der Protestierenden so ablief: Etwa fünfzig Polizisten „fallen mit Gummiknüppeln

über die Sitzenden her und prügeln wahllos auf sie ein. Vielen, vor allem den hinten Sitzenden gelingt es noch aufzustehen und zu fliehen. Sie werden von knüppelschwingenden Polizisten verfolgt und weiter geschlagen. Eine unbestimmte Anzahl der Sitzenden kommt gar nicht mehr dazu aufzustehen, wird auf die Köpfe geschlagen und bleibt liegen, bis die unmittelbar hinter den Polizisten herkommenden Sanitäter sie fortbringen.“ Zudem nahmen „Greiftrupps“ zahlreiche junge Leute fest, auch unter Anwendung von Schlägen und anderer körperlicher Gewalt.1 Vor einer nahe gelegenen Polizeiwache wurden später einige Jugendliche „willkürlich gegriffen, durch das schnell geöffnete Gittertor der Revierwache in den Torgang befördert und dort sowie auch im Gebäude misshandelt. Die Schreie sind auf der Straße zu hören.“2 Zudem wurden Polizisten als Provokateure beobachtet.3

Zu einem sehr harten Polizeieinsatz - der wie eine Endabrechnung wirkt - kam es am Abend des Ostermontags (gegen 23.30 Uhr) vor dem Polizeipräsidium. Eine Hundertschaft fuhr im Rücken der vor dem Gebäude sitzenden etwa 800 Demonstranten heran und begann von dort aus eine Räumung unter heftigem Schlagstockeinsatz. Diesen Einsatz rechtfertigte Innensenator Ruhnau bei einer späteren Anhörung vor dem Innenausschuss, indem er die Anwesenden fragte, „Sie meinen doch wohl nicht im Ernst, der Senat solle zusehen, wie sei- ne Polizeizentrale blockiert wird!“4 Die Räumung wurde auch deshalb so hart durchgeführt, weil der schlecht informierte Hundertschaftsführer davon ausging, die Demonstranten seien drauf und dran, ins Polizeipräsidium einzudringen. Zudem war diese Einheit, die in polizeilicher Sicht einen „hohen Einsatzwert“ besaß, bereits seit morgens 9 Uhr eingesetzt worden. Sie hatte so mit die „Hauptlast“ der Ostermontagseinsätze getragen, war u.a. an den Einsätzen am „SpringerKomplex maßgeblich beteiligt“.5

Beamte dieser Hundertschaft charakterisierten die Situation vor dem Polizeipräsidium mit den bereits bekannten massenpsychologischen Wendungen: Schon beim Formieren, so ein Beamter, „spürte man förmlich die Aggressivität, die von der Menschenmenge ausging“, deren Menschen „tobten und schrieen wie von Sinnen“. Ein anderer Polizist dieser Einheit wähnte sich einer Menschenmenge gegenüber, die „tobte und schrie wie besessen“.6 Bei diesem nächtlichen Einsatz vor dem Polizeipräsidium beschrieben Protestierende Phänomene, die unter massenpsychologischen Gesichtspunkten einer akuten Masse entsprochen

hätten - allerdings auf Seiten der Polizei. Ein Betroffener schrieb über diese Räumung: „Alles schrie und stürzte durcheinander. Ich selbst wurde unter einem Menschenhaufen begraben und glaubte zu ersticken. Die anstürmenden Polizisten prügelten wie wild, wahl- und grundlos, auf diese Menschenhaufen ein, auf fallende und liegende Menschen. Ich war erschreckt über die sadistisch-brutal verzerrten Gesichtszüge vieler prügelnder Polizeibeamter“.1 Viele Demonstranten gerieten in Panik, da sie sich in einer Kesselsituation wähnten.2 Eine Augenzeugin gab zu Protokoll, Menschen, die in „Haufen übereinander“ lagen, hätten in Richtung Polizei gerufen: „,Hört doch auf, hört doch endlich auf! Wir tun euch doch nichts. Bitte, bitte hört doch auf!‘ Sie winselten wie kleine Kinder.“3 Weitere „Knüppelorgie(n)“ wurden in der Presse beschrieben.4

Speziell der Einsatz vor dem Polizeipräsidium unterstreicht die Enthemmung, die beim Schlagen mit dem Gummiknüppel auftreten kann. Ein Polizist konstatierte 1996 rückblickend, der Gummiknüppel bringe eine psychische Entlastung, weil dadurch die eigene „Hand nicht mehr im Spiel“ sei. Für ihn gebe es „kaum eine größere Hemmung, als einen Menschen mit der Hand ins Gesicht zu schlagen“. Selbstkritisch fügte er hinzu, schon nach wenigen Schlägen komme es zu einem Kontrollverlust und es sei hinterher nicht mehr genau zu sagen, wie oft man eigentlich zugeschlagen habe.5 Bei den Ostereinsätzen 1968 erlebten die Protestierenden - so wie es scheint, häufiger als z. B. beim Schahbesuch - mit körperlichen Schmerzen verbundene Demütigungen. Sie mussten gebückt vor den Polizisten hergehen, da ihnen die Arme auf den Rücken gedreht wurden. Auch verteilten Polizisten Tritte ins Gesäß und schlugen auf die Köpfe und in die Geschlechtsteile der Protestierer.6 Unter solchen Rahmenbedingungen kann es kaum verwundern, dass von Demonstranten ausgehende Aufrufe zur Gewaltlosigkeit nur teilweise befolgt wurden.7

Die Proteste verdeutlichen auch - gewollte oder ungewollte - Kommunikationsbarrieren. Auf der einen Seite vermerkte der abschließende Senatsbericht über den Schahbesuch im November 1968: „Nichts deutet darauf hin, daß die Polizeiführung Unrechtshandlungen der ihr unterstellten Polizeibeamten beabsichtigte oder billigte (...). Insbesondere die Vorwürfe gegen die Polizeiführung
haben sich als unbegründet erwiesen. Bei der Befehlsgebung ist ein strafrechtlich bedeutsamer Ermessensmißbrauch in keinem Falle festgestellt worden“.1 Polizei und Politiker bezogen sich also auf die formale Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes bzw. einzelner Maßnahmen. Auf der anderen Seite artikulierten Demonstranten in Eingaben, Diskussionen oder auch in Presseberichten ihre Enttäuschung, Wut und Hilflosigkeit gegenüber dem Vorgehen der Polizei sowie über das konkrete Verhalten einzelner Polizisten.2 Hier standen zwei Argumentationsebenen gegeneinander, die sich nicht aufeinander bezogen. Eine Verständigung war so kaum möglich.3

Die Demonstrationserfahrungen blieben sowohl unter Polizisten - dazu später mehr - als auch bei Demonstranten nicht ohne Nachwirkungen, die bislang jedoch noch nicht untersucht worden sind. Die Reaktionen reichten von Wut und Empörung über Resignation bis hin zu einer Radikalisierung. Die Stimmung im AStA der Universität Hamburg beschrieb der zweite Vorsitzende Jens Litten, als „wie gelähmt“, da man „mit allen Mitteln einen Bürgerkrieg vermeiden“ wolle. Von der Polizei fühle man sich ,„hinterrücks' überfallen“4; sie habe ,„brutale Gegengewalt'“5 eingesetzt, betonte ein anderer Sprecher. In eine ähnliche Richtung argumentierte „Der Spiegel“, der im April 1988 rückblickend schrieb: „Viele tausend junge Deutsche sind von der Polizei gründlicher radikalisiert worden als von ihren revolutionären Vorbildern“.6

Ordnung, Staat und kameradschaftliche Kollektive: Polizeiliche Einsatzprobleme bei Einsätzen gegen politische Demonstrationen

Die Protestaktionen der späten 1960er Jahre wirkten auch in die Polizei zurück und offenbarten massive Binnenprobleme der Polizei(Einheiten). So stellte besonders die Dynamik und Spontaneität dieser Proteste die Polizei häufig vor große Probleme. Ein internes polizeiliches Resümee der Hamburger Polizei vom März 1968 umriss die Problemlage recht treffend: „Die Polizei hatte es bei den

Einsätzen der letzten Jahre meistens mit friedlichen Veranstaltungen zu tun. Alle zu treffenden Maßnahmen konnten perfektioniert, im Voraus schriftlich in Befehlen festgelegt und nach diesen Plänen durchgeführt werden. Polizeiführer und Polizeibeamte haben daher jetzt Schwierigkeiten, bei unvorhergesehenen Vorkommnissen zu improvisieren“.1 Abschließend bleibt zu diskutieren, warum sich die Polizei so schwer gegenüber einer flexibleren Einsatztaktik öffnete und warum es bei den politischen Demonstrationen der Jahre 1966-1969 zu bisweilen überzogen harten Polizeieinsätzen kam.

Grundsätzlich gab es unter den Hamburger Schutzpolizisten, ähnlich wie in weiten Teilen der Bevölkerung,2 eine ablehnende Haltung gegenüber einem zurückhaltenden Vorgehen bei Demonstrationen. So war zwar Ende 1967 in der Hamburger Innenbehörde eine neue Taktik für größere Polizeieinsätze entwickelt worden, die als „flexible Reaktion“ bezeichnet wurde. Von Innensenator Ruhnau favorisiert, legten viele Polizeibeamte diese Taktik jedoch als Schwäche aus oder bezeichneten sie „boshaft als weiche Welle“.3 In einem polizeiinternen Bericht hieß es denn auch mit Blick auf die vielen Zweifler, dieser Begriff bedeute „nicht Kapitulation vor dem Störer“.4 Der gesellschaftlich, also nicht nur unter Polizisten weit verbreitete Antikommunismus dürfte eine wichtige Voraussetzung gewesen sein, dass Polizisten bei Demonstrationen, die als politisch eingestuft wurden, schneller hart durchgriffen. In eine ähnliche Richtung wirkte eine obrigkeitsstaatlich-autoritäre Auffassung vom Staat. Weit verbreitet war sie unter den bis etwa 1912 geborenen Polizeibeamten, den Patriarchen, die oftmals bereits während der Weimarer Republik im Polizeidienst gestanden hatten. Da sie den von ihnen mythologisch überhöhten Staat bedroht wähnten, war hartes Eingreifen unumgänglich.5

Die vom Antikommunismus und vom autoritären Staatsverständnis bestimmten Ordnungsvorstellungen wurden jedoch durch polizeispezifische Faktoren verstärkt. Bei dieser polizeizentrierten Analyse muss nochmals auf den Habitus von Polizeibeamten der 1960er Jahre eingegangen werden. Zum einen war in diesem Habitus das bereits erwähnte Männlichkeitsideal tief verankert, bei dem Aktivität und entschlossenes Zupacken, der „kurze Prozeß“, höher angesehen waren als Passivität und „Weichheit“. Mit diesem Konzept von Männlichkeit ist eine eminent wichtige Rahmenbedingung für die polizeilichen Einsatzprobleme bei politischen Demonstrationen der 1960er Jahre angesprochen. Orientiert an​

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diesem aktivistischen Männlichkeitsideal mit seiner autoritären Grundhaltung konnten viele Polizeibeamte Konflikte anscheinend am besten durch forsches Einschreiten lösen. Vor diesem Hintergrund war es durchaus möglich, dass die von Politikern geforderte flexiblere Einsatztaktik Verhaltensunsicherheit in den Reihen der eingesetzten Beamten verstärkte, was wiederum zu einer Flucht nach vorn, also zu einem härteren Eingreifen, beigetragen haben könnte.

Zum anderen wirkte die „akute Masse“ bei Protesten, die als politisch eingestuft wurden, nicht nur als ein Stereotyp von (leitenden) Polizeibeamten. Vor dem Hintergrund anderer Ordnungsvorstellungen wie Antikommunismus und mit Blick auf das autoritäre Staatsverständnis war die akute Masse vielmehr Teil eines politischen Mythos, der im Zentrum des polizeilichen Habitus stand, und deshalb bis in die 1970er Jahre nicht hinterfragt wurde. Wenn nämlich die (politische) „akute Masse“ so unberechenbar bösartig und politisch gefährlich war, wie sie immer wieder geschildert wurde, dann war es unumstößlich, dass sie nur von disziplinierten Polizeibeamten, die entschlossen und hart dagegen vorgin- gen, zu bändigen war. Der Weg in die Konfrontation war so vorgezeichnet; dies galt vor allem bei politischen Demonstrationen. Insgesamt gesehen war die von Antikommunismus, autoritären Staatsverständnis und aktivistischem Männlichkeitsleitbild „eingerahmte“ Bekämpfung „akuter Massen“ ein Kernelement im Selbstverständnis derjenigen Polizeibeamten, die sich als patriarchalische Väter und Hüters staatlicher Ordnung sahen.

Während der Studentenproteste machte der Polizei eine weitere tragende Komponente des in den 1960er Jahren dominanten Männlichkeitsentwurfs sehr zu schaffen: die Entstehung von „Gemeinschaften“ sowohl unter Revierbeamten als auch unter Bereitschaftspolizisten. Diese ansonsten hoch geschätzte Ordnungsnorm „kameradschaftliches Kollektiv“ erwies sich bei den Polizeieinsätzen gegen studentische Demonstrationen als ein massives Problem. Der enge Zusammenhalt der Gruppenmitglieder, die strikte Abgrenzung nach außen sowie die Entstehung eines Korpsgeistes in diesen Gruppen ließen sie für die Einsatzleitung ebenso wie für direkte Vorgesetzte unkontrollierbar werden. Hier verbanden sich das in der Polizei (in der Ausbildung ebenso wie im Revierdienst) geförderte und geforderte Einfügen in und Aufbauen von kameradschaftlichen Gemeinschaften einerseits mit dem auf Aktivität und Tatkraft fußenden Männlichkeitsideal anderseits zu einer Mischung, die das Einsatzverhalten solcher Gruppierungen kaum kalkulierbar werden ließ.

Zu einer defensiv-resignativen Gruppenbildung kam es unter Revierbeamten, die eigens für Demonstrationseinsätze in Einheiten zusammengezogen wurden. Unter diesen, im Vergleich zu den Bereitschaftspolizisten deutlich älteren Beamten konnte sich bei Demonstrationseinsätzen rasch Unmut ausbreiten. Sie fühlten sich „aus ihrem normalen Dienstbetrieb herausgerissen“, nur weil die Polizei ihrer Ansicht nach mit ihren geschlossenen Einheiten „nicht hart genug
durchgreift“.1 Deshalb taten sie es. In der Berliner Polizei wurden ähnliche Entwicklungen beobachtet. So war ein leitender Polizeibeamter überzeugt, diejenigen Revierbeamten, die meinten, bei Demonstrationseinsätzen sofort handeln zu müssen, dies aber nicht immer durften, würden als „eine Art Problemflucht ... ganz starke Binnenkontakte“ entwickeln und seien sich oft „alle einig gegen die feindliche Umwelt“.2 Oftmals schotteten sie sich auch gegenüber ihren Vorgesetzten ab.

Zumindest bei den in der Weimarer Polizei sozialisierten Beamten kam noch eine weitere Quelle von Unzufriedenheit hinzu: das „Bürgerkriegsmodell“3 bestimmte zwar die Ausbildung für Polizeieinsätze gegen politische Aktionen, in der Einsatzpraxis der 1960er Jahre wurde es jedoch entmilitarisiert. Noch in den 1950er Jahren zückten Polizisten bei Protesten durchaus Schusswaffen wie Pistolen oder Karabiner, wenngleich deren Einsatz die Ausnahme blieb.4 So erwogen leitende Hamburger Polizisten während der Einsatzplanung bei studentischen Protesten im Mai 1952 zwar, ob Waffen benutzt werden sollten, verwarfen dies jedoch sofort wieder.5 Während der Einsatzplanung bei den Protesten der späten 1960er Jahre wurde - folgt man den archivierten Materialien in Hamburg und Nordrhein-Westfalen - an keiner einzigen Stelle über den Einsatz von Schusswaffen diskutiert. Wenngleich es auch 1967/68 Tote bei Demonstrationen gab, bildete das Bürgerkriegsmodell zwar noch den konzeptionellen Rahmen polizeilicher Großeinsätze, dies schloss jedoch - anders als in Italien - den Einsatz von Schusswaffen aus.6 Vor dem Hintergrund des in der Polizei dominanten aktivistischen Männlichkeitsleitbildes, das auf den Schutz des Staats ausgerichtet war, bedeutete dies Hilflosigkeit angesichts des scheinbar fest entschlossenen politischen Gegners; daraus konnten weitere Frustrationen resultieren.

Eine zweite Form der Gruppenbildung, die einen offensiv-kämpferischen Charakter trug, fand sich unter den bei studentischen Demonstrationen eingesetzten Bereitschaftspolizisten. Wie die Studie eines Hamburger Polizeibeamten 1970 festhielt, hatten die jungen Beamten der Bereitschaftspolizei (BePo) „während der härtesten Einsätze in den Jahren 1968/69“ den Slogan geprägt, „,wer ApO sagt, muß auch BePo sagen!‘“. Diese Haltung der jungen Bereitschaftspolizisten wurde in der Polizeiführung durchaus begrüßt. Denn damit hätten diese jungen Beamten „einen Beweis ihres gesunden Selbstvertrauens und ihrer Selbstsicherheit“ geliefert.7 Ohnehin wollten sich die Bereitschaftspolizisten bei

ihren ersten (Demonstrations)Einsätzen gern bewähren, dies zeigte sich bereits bei den Beatkrawallen. Denn diese Polizisten, die oft, so ein Hamburger Polizeibeamter des gehobenen Diensts, vor „Einsatzfreudigkeit brannten“, würden sich über „die ,Gammelei‘ und das ,sinnlose Herumsitzen‘“ beschweren, wenn sie bei Großeinsätzen nur als Reserve bereitgestellt wurden.1 Solches „,Nichts-Tun‘“, wurde offenbar der Rubrik ,weiche Welle‘ zugerechnet.2 Ende der 1960er Jahre gab es offenbar nur wenige Polizisten, denen die Protestierenden „nicht mehr als Gegner, sondern als Andersdenkende“ galten.3

Wie hier deutlich wurde, war das Bürgerkriegsmodell mit seiner engen Orientierung an (Einsatz)Traditionen der Weimarer Polizei nach den Polizeieinsätzen gegen die studentischen Proteste der Jahre 1967/68 endgültig diskreditiert, hatte eher eskalierend als deeskalierend gewirkt. Zudem lag mit Verabschiedung der Notstandsgesetze im Mai/Juni 1968 der Schutz vor inneren Unruhen ohnehin nicht mehr in den Händen der Polizei, sondern war dem Bundesgrenzschutz sowie in speziellen Situationen auch der Bundeswehr übertragen worden.4 Diese Ausgliederung sowie das endgültige Scheitern des Bürgerkriegsmodells führten zu einigen „technokratisch-organisatorischen“5 Reformen u. a. in der Ausbildung, in der Ausrüstung (neue Fahrzeuge, Helme, Schutzschilder) sowie bei der Einsatztaktik, in der nun die Bereitschaftspolizei eine noch zentralere Rolle erhielt. Wie Martin Winter betont, wurde gegenüber politischen Protesten eine „Neue Linie“ formuliert, bei der die Aufstandsbekämpfung allmählich einem „protest policing“ weichen sollte.6 Darüber hinaus definierte das Konzept der Inneren Sicherheit die Ausrichtung polizeilicher Alltagsarbeit neu.

Die Innere Sicherheit stieg seit Anfang der 1970er Jahre zum symbolisch hoch aufgeladenen innenpolitischen Leitbegriff auf.7 Unter ihrem Dach stand nicht mehr der Schutz des Staates in Ausnahmesituationen im Mittelpunkt. Diese Aufgabe wurde vielmehr präventiv vorverlagert in den gesellschaftlichen Alltag hinein: „Alltagsorientierung statt Bürgerkriegsbezug“8 hieß nun die Devise. Allerdings ging es unter diesem Konzept nicht mehr vorrangig, wie etwa in den Jahren 1964-1967, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität,

sondern wieder um den Schutz des Staates. Sicherheit war also im Zeichen der Inneren Sicherheit erweitert und re-politisiert worden. Mit Blick auf die Polizei waren jedoch all diese organisatorischen, taktischen und konzeptionellen Veränderungen mit einer internen Organisationskultur konfrontiert, die sich nur langsam wandelte und somit raschen Veränderungen Grenzen setzte.

Zusammenfassung und Ausblick

Bei der von Polizisten bei Großeinsätzen der Jahre 1966/68 ausgeübten körperlichen Gewalt muss zwischen zwei Situationen unterschieden werden, durch die die Potentiale von (patriarchalischer) Staatsgewalt abgesteckt wurden. Im alltäglichen Routinedienst, d. h. beim Umgang mit „normaler“ Kriminalität ebenso wie beim Einsatz gegen Beatkrawalle, konnte die Polizei zurückhaltend agieren und ihre Kräfte dosiert einsetzen. Hier ließ sich die sicherheitsorientierte Wende und mit ihr präventives Vorgehen relativ problemlos umsetzen. Gegenüber Jugendlichen konnte eine auf einem patriarchalischen Überlegenheitsgefühl basierende entschlossene Gelassenheit an den Tag gelegt werden. Bei Einsätzen, die als politisch definiert wurden, lagen die Dinge jedoch anders. Hier ging es (mindestens bis Ende der 1960er Jahre) darum, den Staat zu schützen. Jedoch erwies sich das bis dahin in der Polizeiausbildung so wichtige Bürgerkriegsmodell zur Bekämpfung politischer Unruhen im Inneren den Anforderungen nicht mehr gewachsen. War es schon während der 1960er Jahre dadurch entmilitarisiert worden, dass die Anwendung von Schusswaffen als polizeiliche Taktik nahezu undenkbar wurde, wirkten dessen konstituierenden Elemente (Antikommunismus, autoritäres Staatsverständnis, das in der Polizei dominante Männlichkeitsleitbild sowie Vorstellungen über akute Massen) beim Vorgehen gegen protestierende Studenten massiv eskalationsfördernd, vor allem wenn es um den Schutz symbolisch hochwichtiger Orte (z.B. Polizeipräsidium) ging. Allein durch konzeptionelle Umorientierungen war diesen eskalationsfördernden Faktoren nicht beizukommen, da sie in der Kultur der Schutzpolizei tief verankert waren. Auch die Tatsache, dass die Patriarchen bis Anfang der 1970er Jahre in den Ruhestand traten, brachte keinen abrupten Wandel. Denn zum einen hatten sie ja jüngere Beamte ausgebildet und somit ihre Normen und Werte - wie wirksam auch immer - weitergeben. Zum anderen dürfte der Antikommunismus auch in den 1970er Jahren in der Polizei präsent gewesen sein, zumindest unter denjenigen Polizisten, die während des Zweiten Weltkriegs in der Wehrmacht gedient hatten - dazu gehörten auch viele der in den 1920er Jahren geborenen Modernisierer, die sich intensiv für Polizeireformen einsetzten.1 Vor diesem Hintergrund ist zu bezweifeln, ob die in den 1970er Jahren einsetzende Orientierung am Konzept der Inneren Sicherheit und am ,protest policing' das Einsatzverhalten der Polizei bei politischen Demonstrationen tatsächlich sofort grundlegend veränderte. Dies sollte auch im

Hinblick auf diejenigen Maßnahmen berücksichtigt werden, die bislang als die Eck- und Orientierungspunkte polizeilicher Modernisierung in den 1970er Jahren galten. Somit bliebe zu fragen, ob Innere Sicherheit zwar in aller Munde

war, in manchen Köpfen jedoch wenn auch kein Bürgerkriegsmodell, so doch ein ,straßenkampf‘-geprägtes Denken überdauerte.

Diese Entwicklung dürfte durch die oben skizzierte Reaktualisierung kämpferisch-harter Männlichkeit vorwiegend unter den jungen „68er“-Polizei- beamten unterstützt worden sein, und zwar aus zwei Gründen. Erstens waren davon junge Polizeibeamte betroffen, die am Anfang ihrer Laufbahn standen. Von daher können diese ersten Einsatzerfahrungen prägend gewirkt haben. Auch wäre es für weitere Untersuchungen sehr lohnenswert, die „Erzählungen“ und Mythen zusammenzutragen, zu denen diese „ Straßenkampferfahrungen“ in den Reihen der „68er“-Polizisten verarbeitet wurden. Zudem sind die Auswirkungen dieses kämpferisch-elitären Männlichkeitsmodells auf das weitere Agieren dieser Beamten noch zu untersuchen. Hier könnten z. B. die Einsätze gegen die (Groß)Demonstrationen der 1970er Jahre, die Aktionen der neu geschaffenen Spezialeinheiten (u. a. gegen Hausbesetzungen) oder auch der Kampf gegen den politischen Terrorismus der 1970er Jahre analysiert werden.1 Zu fragen bliebe auch, ob es gerade diese Beamten waren, die in die seit Ende 1972 augestell- ten Spezialeinheiten des Bundes und der Länder aufgenommen wurden.2 Zweitens wurden ab Mitte der 1970er Jahre nicht nur viele Polizeibeamte pensioniert, sondern gleichzeitig das Polizeipersonal verstärkt.3 Für die straßenkampf-ge- prägten „68er“-Polizisten (und damit für die von ihnen vertretenen Normen und Werte) bestanden also relativ gute Aufstiegschancen in der Polizei. Waren diese beiden Faktoren ein Hindernis für die seit den 1970er Jahren immer wieder geforderte Demokratisierung oder für die innere Entmilitarisierung der Polizei? Diese und andere Fragen werden sich erst beantworten lassen, wenn die noch ausstehende Sozial- und Kulturgeschichte der Inneren Sicherheit Konturen gewinnt.​

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2Vgl. allgemein dazu Der Spiegel Nr. 39 vom 24.9.1973, S. 84-89; sowie zu Hamburg, wo diese Einheiten in der Bereitschaftspolizei aufgestellt wurden Neumann 1976, S. 29.
3Vgl. Weinhauer 2003, S. 81; sowie zum Personalausbau der 1970er Jahre Busch u. a. 1988, S. 77 und 80.​