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Staatliches Gewaltmonopol - und sein Ende?

Die Rolle der Polizisten und Gendarmen im Wandel der österreichischen Staatssysteme des 19. und 20. Jahrhunderts

Einleitung

Die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols nach innen ist stets sehr eng mit den staatlichen Gewalten und Regierungen verknüpft. Die Staatsgewalt bestimmt zunächst, was unter Sicherheit und Ordnung zu verstehen ist, sie gibt aber auch den Handlungsrahmen vor und definiert insbesondere die Grenzen für das Einschreiten der staatlichen Ordnungshüter. In Österreich vollzogen sich im 19. und 20. Jahrhundert mehrfache grundlegende Umbrüche der Staatssysteme: von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie, dann weiter von der demokratischen Republik zur faschistischen Diktatur und schließlich über die beschränkte Souveränität in der Besatzungszeit bis zur heutigen freien demokratischen Republik.

Vor diesem Hintergrund der mehrfachen Systemwechsel im österreichischen Staatswesen soll mit dem vorliegenden Beitrag die Rolle und Bedeutung der Polizisten und Gendarmen im jeweiligen Staatssystem beleuchtet werden. Als Ausgangspunkt dient die Epoche des Vormärz, ehe dann an Hand der wesentlichen Eckdaten der weiteren österreichischen Staatsgeschichte vorgegangen wird. Entscheidende Jahreszahlen in dieser staatlichen Entwicklung waren zunächst im 19. Jahrhundert das Revolutionsjahr 1848 und das Jahr 1861 mit der Einsetzung eines Parlaments, das dann 1867 eine umfassende Verfassung für die Doppelmonarchie beschloss. Im 20. Jahrhundert brachten schließlich die bewegten Jahre 1918, 1938 und 1945 einschneidende staatliche Umbrüche.

Da es nicht möglich ist, mit diesem kurzen Beitrag die ganze Breite des Themas mit einer Zeitspanne von rund 200 Jahren auszuloten, sind Straffungen unvermeidlich. Auf manche Epochen kann deshalb nur ganz kurz eingegangen werden; und eine Periode musste überhaupt ausgeklammert werden. Denn es ist wohl kaum sinnvoll, die Zeit des Nationalsozialismus mit nur wenigen Stehsätzen abzuhandeln. Außerdem gab es damals auf dem Gebiet des heutigen Österreich keine für dieses Thema wirklich fundamentalen Unterschiede zur Situation im gesamten nationalsozialistischen Staat.

Aufgeklärter Absolutismus und Vormärz

Zunächst blenden wir also in der historischen Entwicklung zurück an den Beginn bzw. in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts - in das Zeitalter, das man in der österreichischen Geschichtsschreibung unter der Überschrift „Aufgeklärter Absolutismus und Vormärz“ abhandelt.

Zunächst ein paar allgemeine Worte zur Organisation des damaligen österreichischen Sicherheitswesens: Der wesentliche Grundstein zu einer staatlichen Polizei wurde in der Habsburgermonarchie bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gesetzt - in den Regierungszeiten der beiden aufgeklärten Herrscher Maria Theresia und Joseph II. Damals wurden in den größeren Städten des Reiches staatliche Polizeibehörden eingerichtet. Man hat sich dabei am Modell der Pariser Polizeiorganisation orientiert. Es gab also in diesen Städten jeweils einen Polizeidirektor, dem zunächst die Beamten der Polizeidirektion untergeordnet waren. Das waren zum Großteil Juristen, die vor allem die administrativen und leitenden Kompetenzen der Polizei wahrnahmen. Neben diesen Direktionsbeamten gab es noch die Polizeiwache als Exekutivorgan. Diese Wache war im Wesentlichen militärisch organisiert und unterstand im Innendienst nicht nur dem Polizeidirektor, sondern auch den Hierarchien der kaiserlichen Armee.1

Die weitere Organisation des Polizeiwesens sah folgendermaßen aus: Die Polizeidirektionen unterstanden jeweils dem Provinz-Gouverneur; und die Spitze des Polizeiwesens in der Habsburgermonarchie bildete die sogenannte Polizeihofstelle, die direkt dem Kaiser unterstand. Dieser Zentralbehörde oblag auch der gesamte Bereich der Zensur mit eigenen Zensurbehörden, weshalb sie die offizielle Bezeichnung „Polizei- und Zensurhofstelle“ führte.1 2

Geprägt wurde das Erscheinungsbild der damaligen Polizei also vor allem von den uniformierten Polizisten der militärisch organisierten Polizeiwache. Das Personal rekrutierte man aus der allgemeinen Armee. Dabei wurden Soldaten zum Polizeidienst abkommandiert, die nur über allgemeine militärische Erfahrung verfügten und keine spezifische Vorbildung für den Dienst als Ordnungshüter aufwiesen. Zudem kamen dabei nicht voll taugliche Soldaten zum Einsatz, sondern sogenannte „halbinvalide“ Soldaten - also Armeeangehörige, die nicht mehr voll für den Gefechtsdienst einsetzbar waren. Das waren Männer mit diversen körperlichen Gebrechen - mit Verletzungen, die aus dem Kriegsdienst resultierten, oder mit sonstigen gesundheitlichen Problemen.3

Positiv war, dass alle Polizisten eine militärische Ausbildung absolviert hatten und damit in der Lage waren als Repräsentanten der staatlichen Macht - nötigenfalls mit Waffengewalt - einzuschreiten. Von Nachteil waren allerdings die körperlichen Behinderungen, die teilweise dem Ansehen sehr schadeten. Denn es war für die Polizisten aus diesem und auch aus anderen Gründen nicht immer leicht, sich in der Bevölkerung durchzusetzen. Zum einen gab es immer wieder Probleme mit anderen Armeeangehörigen. Reguläre Soldaten waren zum Teil nicht bereit, Entscheidungen ihrer ehemaligen Kameraden, die außerdem als nicht vollwertig betrachtet wurden, zu respektieren. Auch Angehörige des Adels bzw. der höheren Gesellschaft hatten große Probleme, die Autorität der staatlichen Polizisten anzuerkennen. Aber auch die übrigen Bevölkerungsschichten verhielten sich nicht immer autoritätsgläubig. Es kam deshalb regelmäßig vor, dass Verhaftungen oder sonstige Amtshandlungen von einzelnen Polizisten nicht durchsetzbar waren. Erst die Unterstützung durch ein zahlenmäßig stärkeres Auftreten der Polizeiwache führte dann zum Erfolg.

Ein weiteres Problem war die Bestechlichkeit der Polizisten. Auf Grund des sehr geringen Gehalts kam es sehr häufig zur Annahme von Geldgeschenken, die dazu führten, dass Amtshandlungen nicht immer korrekt vorgenommen wurden oder einfach unterblieben. Andererseits muss man hier aber auch darauf hinweisen, dass unzählige Polizeiberichte davon Zeugnis ablegen, dass den Polizisten die sozialen Ursachen der Kriminalität durchaus bewusst waren. Deshalb ging man nicht immer mit der vollen Strenge der eingeräumten Amtsgewalt vor. Außerdem muss man hier auch erwähnen, dass die damaligen Polizisten auch friedensrichterliche Aufgaben erfüllten. Bei kleineren Streitigkeiten oder Rechtsproblemen konnte sich die Bevölkerung an die Polizei wenden. Damit war es ohne Einschaltung eines Gerichts möglich, durch diese polizeiliche Schiedsstelle zu einer ausgleichenden Entscheidung zu kommen.

Neben diesen durchaus positiven Ansätzen bei den Kompetenzen der Polizei gab es auch massive negative Aspekte, die nach außen hin zu einem insgesamt negativen Image der damaligen Polizisten beitrugen. Dazu zählte insbesondere der gesamte geheimpolizeiliche Bereich. Zur Aufrechterhaltung des damaligen absolutistischen Staates gab es ein ausgeklügeltes System von Überwachungsmaßnahmen, das jeden Ansatz von staatskritischen Umtrieben unterdrücken und verhindern sollte. Strenge Ausweiskontrollen und genaueste Überwachung von öffentlichen Plätzen, von Versammlungen, sonstigen Veranstaltungen und Wirtshäusern zählten zu den Routineeinsätzen der Polizei. Es gab außerdem viele Spitzel in der Bevölkerung, die man vielleicht mit Stasi-Mitarbeitern der ehemaligen DDR vergleichen könnte. Diese sogenannten „Vertrauten“ wurden für ihre Mitarbeit entlohnt und hatten die Aufgabe, jede irgendwie geartete kritische Meinung an die Polizei weiterzugeben. Und dann schritt die Polizei unerbittlich ein. Es gab in diesem sogenannten „Polizeistaat“ keine rechtlichen Schranken des
Polizeihandelns. Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen konnten jederzeit vorgenommen werden und liefen ohne irgendwelche Beschränkungen ab. Die Polizei wurde damit zum sichtbaren Repräsentanten des damaligen Unterdrü- ckungs- und Überwachungsstaates.1

Revolution und Neoabsolutismus 1848-1860

Als im Jahre 1848 die Revolution viele Zentren der Habsburgermonarchie erschütterte, stand insbesondere die Polizei im Visier der Revolutionäre. Die Abschaffung des Polizeistaates mit Zensur und Überwachung zählte zu den Hauptforderungen. Und viele wollten die Polizei als Repräsentant der staatlichen Macht überhaupt abschaffen. In den Wochen und Monaten nach der Märzrevolution wurden in fast allen Städten Bürgergarden aufgestellt, die den Sicherheitsdienst wahrnahmen. Die eigentlichen Polizisten mussten sich Anpöbelungen, Verletzungen und massive Behinderungen von Amtshandlungen gefallen lassen - so weit ging der Zorn der Bevölkerung gegen diese verhassten Staatsorgane. An einen regulären Polizeidienst war jedenfalls vorläufig nicht zu denken.2

Erst im Herbst 1848 beruhigte sich die Situation wieder, und der Polizei- und Sicherheitsapparat wurde dann schrittweise reorganisiert. Zwar knüpfte man nicht ganz an die Strukturen des Vormärz an, aber bald erblühte der Polizeistaat in alter Frische. Zunächst waren die Sicherheitsagenden noch dem neu errichteten Innenministerium übertragen worden, aber ab 1852 gab es wiederum eine eigene Sonderbehörde für das Sicherheitswesen - nämlich die sogenannte „Oberste Polizeibehörde“, der wiederum die einzelnen Polizeidirektionen in den größeren Städten der Habsburgermonarchie untergeordnet waren.3

Inzwischen war ja der revolutionäre Elan erlahmt. Die Ruhe im Habsburgerreich war wieder hergestellt worden. In den besonders sensiblen Teilen des Reiches - wie etwa in Oberitalien und besonders in Ungarn - waren die Unruhen mit massiver Waffengewalt niedergeschlagen worden. Der damals noch junge Kaiser Franz Joseph I. war jedenfalls nicht bereit, demokratische Strukturen zuzulassen, sondern kehrte zur absolutistischen Staatsform zurück. Diese neoabsolutistische Periode dauerte dann rund zehn Jahre bis 1860.

Das kaiserliche Regime war damals fest entschlossen, jeden revolutionären Ansatz im Keim zu ersticken. Dazu wurde der Polizei- und Sicherheitsapparat massiv ausgebaut. Positiv zu vermerken ist, dass damals erstmals Rechtsvorschriften für die Polizeiorganisation und für das Vorgehen der Polizei erlassen wurden.4 Diese Verordnungen waren allerdings geprägt vom Geist des Absolutismus. Deshalb kam dem geheimpolizeilichen Sektor wieder ganz zentrale Bedeutung zu.1 Das führte dazu, dass sich in dieser Periode das schlechte Image der Polizei gegenüber der Zeit des Vormärz sogar noch massiv verstärkte. Besonders dazu beigetragen hat auch eine völlig ausufernde Versetzungspraxis innerhalb des Polizeiapparates.2 Die Polizisten wurden jeweils bereits nach ein bis zwei Jahren von einer Polizeidirektion zur anderen versetzt, und zwar quer durch die Monarchie. In diesem Vielvölkerstaat führte das natürlich zu ganz massiven Problemen. Denn die Polizisten beherrschten kaum oder überhaupt nicht die jeweilige regionale Landessprache und waren auch nicht mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Das führte zu großen Kommunikationsproblemen mit der Bevölkerung, einhergehend mit polizeilichen Übergriffen und Gewaltanwendungen, die das bis dahin gehandhabte Maß deutlich überstiegen.3 4

Neben der Polizei existierte seit dem Jahre 1849 auch eine zweite Sicherheitstruppe in der Monarchie. Als Ergebnis der Auflösung der Grundherrschaften am Lande war die aus Frankreich stammende Gendarmerie in der gesamten Monarchie eingeführt worden. Damit gab es nun einen flächendeckenden Sicherheitsapparat, der jeden Landstrich erfasste. Die Gendarmerie war ebenfalls militärisch organisiert. Doch im Gegensatz zur Polizei wurden bei der Gendarmerie nicht halbinvalide Soldaten eingesetzt, sondern da wurden nur die besten und voll tauglichen Männer übernommen. Das war auch notwendig, denn die Gendarmen mussten körperlich voll fit sein - schließlich gehörten zu ihrer Alltagsarbeit vor allem stundenlange Patrouillen, die zum Großteil zu Fuß zu absolvieren waren.11

Die Einführung der Gendarmerie hatte mehrere Aspekte. Ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt war, das nunmehr weite Teile der Bevölkerung mit den Gendarmen erstmals in Kontakt mit einem Repräsentanten der staatlichen Macht gerieten. Zuvor gab es ja als Autoritätspersonen nur die Bediensteten der privat- rechtlich organisierten Grundherrschaften. Aber jetzt existierte ein Wachorgan, das die kaiserliche Autorität darstellte - ein Organ, das am Helm den kaiserlichen Adler führte, bewaffnet war und für die unmittelbare Beachtung der staatlichen Normen sorgte. Außerdem wurde mit den schon erwähnten Patrouillengängen eine allumfassende Präsenz der Gendarmerie gewährleistet.

Die Gendarmerie hatte zunächst ein recht gutes Image, das aber relativ schnell ins Wanken geriet. Die Gendarmen, die schnell das Vertrauen der Bevölkerung gewannen, wurden nämlich bald zu geheimpolizeilichen Erhebungen

herangezogen. Ein vertrauliches Gespräch mit einem Gendarmen, das vielleicht am Rande auch regimekritische Töne enthielt, konnte deshalb bald unliebsame Konsequenzen nach sich ziehen. Und als im Jahre 1860 - als Folge von militärischen Niederlagen des Habsburgerreiches - die Periode des Neoabsolutismus zu Ende ging, wurde auch die Abschaffung der Gendarmerie gefordert.1

Konstitutionalismus 1861-1918

Ab 1861 gab es in der Habsburgermonarchie mit dem „Reichsrat“ endlich ein funktionierendes Parlament und damit begann die konstitutionelle Phase, die bis 1918 andauern sollte. Im Reichsrat diskutierte man sehr bald auch Fragen der Sicherheitsorganisation. Die liberale Mehrheit der Abgeordneten wollte die allmächtige Polizei und Gendarmerie in ihren Möglichkeiten deutlich beschränken. Zunächst schob man rechtliche Schranken in die Alltagsarbeit des Sicherheitsapparates ein. Es wurden grundrechtliche Absicherungen eingeführt und insbesondere die Vornahme von Hausdurchsuchungen und Verhaftungen rechtlich beschränkt. Bald wurde auch die Oberste Polizeibehörde abgeschafft und die Kompetenzen des Sicherheitswesens im Innenministerium konzentriert.2

Dann stand aber vor allem die grundsätzliche Organisation der Polizei zur Debatte, die sich dann über mehrere Jahre hinzog. Viele Politiker sprachen sich dabei für die Dezentralisierung des Sicherheitswesens aus. Die Kompetenzen sollten zu den einzelnen Kronländern und zu den Gemeinden verlagert werden. Bald wurden Teile dieses Konzeptes auch in die Tat umgesetzt. Im Jahre 1866 wurden nämlich fast alle staatlichen Polizeidirektionen aufgelöst. Nur mehr in den ganz großen Zentren der Monarchie - wie etwa in Prag, Lemberg, Krakau oder Wien - blieben staatliche Polizeibehörden erhalten. In allen anderen Provinzstädten wurden die Polizeiangelegenheiten den dortigen Stadtverwaltungen untergeordnet. Die Verstaatlichung der Polizei, die Joseph II. eingeleitet hatte, wurde damit wieder zurückgenommen. Bis zum Jahre 1918 war also das Sicherheitswesen in den meisten Städten in den Händen der Stadtmagistrate.3

Bei der einzigen staatlichen Polizeibehörde auf dem Gebiet des heutigen Österreichs - der Polizei in Wien - gab es teilweise erhebliche organisatorische Veränderungen, die vor allem um das Jahr 1873 vorgenommen wurden. In diesem Jahr fand die Internationale Weltausstellung in Wien statt. Und auf diesen Großeinsatz mit Besuchern aus aller Welt bereitete man sich sehr gezielt vor. Erstmals wurde eine eigene Kriminalpolizei mit nichtuniformierten Polizisten eingerichtet und die bis dahin militärisch organisierte Polizeiwache wurde in eine zivile

Sicherheitswache umgewandelt. Damit wurden letzte Einflussmöglichkeiten des Militärs beseitigt, und die Polizisten unterstanden nun allein den Beamten der Polizeidirektion. Die Polizisten agierten allerdings weiterhin nach Mustern aus der Zeit des Absolutismus. Gegen wilde Ausschreitungen, Straßentumulte oder politische Kundgebungen ging man sehr energisch vor und zeigte kaum Verständnis für die sozialen Anliegen der Demonstranten. Relativ schnell wurde von der Waffe Gebrauch gemacht, wodurch es immer wieder zu vielen Verletzten und zwischendurch auch Toten kam.1

Die Gendarmerie wurde zunächst nach 1860 personell und organisatorisch sehr stark beschnitten. Erst rund 20 Jahre später wurde der Gendarmerieapparat allmählich wieder ausgebaut. Es kam zu einer Verdichtung der Standorte (Gendarmerieposten) und einer damit einhergehenden Aufstockung des Personals. Die Gendarmerie blieb jedoch bis 1918 weiter eine militärisch organisierte Truppe. Das hatte vor allem für den einzelnen Gendarmen Konsequenzen. Die Gendarmen lebten in eigenen Kasernen, durften in der Regel nicht heiraten und wurden im Rahmen ihrer Ausbildung vor allem mit militärischem Wissen und Fähigkeiten vertraut gemacht. Auf das Vorgehen beim eigentlichen Sicherheitsdienst wurden sie kaum vorbereitet. Das hatte zur Konsequenz, dass die Gendarmen bei kritischen Situationen - wie etwa bei größeren Unruhen und Ausschreitungen - allzu leicht von ihrer Waffe Gebrauch machten.2

Im Parlament gab es mehrere Bestrebungen diese militärische Ausrichtung abzuschaffen. Doch letztlich wurde immer wieder das Argument vorgebracht, dass ein Gendarm auf dem Land sehr oft auf sich allein gestellt sei und kritische Situationen meistern muss. Man glaubte eben, dass die dann notwendige Autorität nur gewährleistet sei, wenn der Gendarm über derartige militärische Fähig- keiten verfügt, damit er sich nötigenfalls allein gegenüber einer aufgebrachten Menschenmenge behaupten kann.3

Die Gendarmerie bildete deshalb weiter die Verkörperung der staatlichen Autorität auf dem Lande und wurde in dieser Hinsicht auch zu einem wichtigen Eckpfeiler der dörflichen Struktur. Neben dem Pfarrer und dem Lehrer gehörte der Dorfgendarm zu den geachtetsten Persönlichkeiten eines Ortes. Probleme gab es allerdings auf Grund des Nationalitätenproblems in den sensibleren Gegenden der Habsburgermonarchie. Die Gendarmen waren zwar verpflichtet, Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache aufzuweisen, doch diese Sprachenkenntnisse waren nicht immer und überall ausreichend. Zahlreiche Missverständnisse und national begründete Ressentiments kamen deshalb recht häufig vor.4

In den Hauptstädten der Provinzen gab es - wie schon kurz erwähnt - städtische Sicherheitswachen. Bei diesen Wachkörpern gab es keine einheitlichen Verhältnisse. Insgesamt agierten die größeren Städte der Habsburgermonarchie während dieser Zeit durchaus selbstbewusst. Der starke Bevölkerungszuwachs, den man in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bei so gut wie allen Städten verzeichnen konnte, trug dazu ganz wesentlich bei. Insgesamt kann man jedoch sagen, dass sich die städtischen Sicherheitswachen im Allgemeinen nicht bewährten. Die Polizei unterlag zum einen sehr stark den Fährnissen der lokalen Politik. Die personelle Ausstattung, die Ausrüstung und die Ausbildung waren recht unterschiedlich und hingen von den Prioritäten der städtischen Finanzplanung ab. Auch die konkreten Überwachungsaufgaben sowie das Vorgehen gegenüber der Bevölkerung waren sehr schwankend. Im Allgemeinen kann man außerdem behaupten, dass es um die Autorität der städtischen Polizisten eher schlecht bestellt war. Um es kurz zu machen - es gab bei fast allen städtischen Sicherheitswachen Probleme und Reformbedarf. Die meisten Städte fühlten sich letztlich auch überfordert, die Sicherheitskompetenzen in zweckentsprechender Weise zu lösen. Deshalb wurde um die Jahrhundertwende der Ruf laut, die städtischen Wachen wieder zu verstaatlichen. Die Diskussionen darüber zogen sich allerdings in die Länge und führten bis zum Ersten Weltkrieg zu keinem abschließenden Ergebnis.1

Insgesamt kann man zusammenfassend für diese Periode des Konstitutio- nalismus festhalten, dass der verfassungsrechtliche Wandel kaum prägende Spuren im Bereich der Sicherheitsorgane hinterließ. Polizei und Gendarmerie sahen sich weiterhin vor allem als Repräsentanten des Kaisers. Die Verfassung mit den

Grundrechten hatte auf die praktische Arbeit keine wirklich grundlegenden Auswirkungen. Die wenigen Rechtsvorschriften für das Sicherheitswesen stammten zudem weiter aus der Zeit des Absolutismus und sollten die Zeit der Monarchie überdauern.2

Erste Republik 1918-1938

Große Umwälzungen, wesentliche Einschnitte und vor allem gewaltige Herausforderungen brachte dann die Zeit nach 1918. Die große Unsicherheit nach dem Ersten Weltkrieg und die allgemeine Umbruchsstimmung führten zu relativ raschen Ergebnissen. Wichtige Reformen erfolgten deshalb bereits kurz nach der Errichtung der Republik. Zunächst wurde bereits im Jahre 1918 die Gendarmerie in eine Zivilwache umgewandelt. Die Unterstellung unter die militärischen Befehlshaber und die internen militärischen Strukturen wurden damit aufgelöst.

Bald wurden weitere wichtige Reformen in der Ausbildung sowie in den internen Strukturen der Gendarmerie vorgenommen. Es kam zu einer deutlichen Vermehrung der Gendarmerie-Dienststellen und zur Errichtung von Kriminalabteilungen.1

Auch bei der Polizei gab es gewaltige Veränderungen. Dabei ist vor allem auf die Wiedererrichtung von staatlichen Polizeidirektionen zu verweisen. Im Laufe der 1920er Jahre wurden nämlich in insgesamt zwölf österreichischen Städten Polizeibehörden eingerichtet. Die Periode der kommunalen Polizeiverwaltung, die bereits in der Zeit der Monarchie reformbedürftig geworden war, wurde also nun beendet, und die Polizei in den Kompetenzbereich des Bundes eingegliedert.2

Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund der damaligen innenpolitischen Konfrontationen zu sehen. Die beiden großen politischen Kräfte des damaligen Österreichs gingen nämlich immer mehr auf Konfrontation: Das waren zum Einen die Christlichsoziale Partei, die zusammen mit kleineren deutschnationalen Gruppierungen durchwegs die Regierung stellte, und auf der anderen Seite die oppositionelle Sozialdemokratische Arbeiterpartei. Beide Lager standen sich fast unversöhnlich gegenüber und verfügten vor allem über große bewaffnete Verbände. Diese Parteitruppen zeigten sich zunächst nur bei Aufmärschen, gingen dann aber in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre immer mehr auf Konfrontationskurs. Die Zwischenfälle häuften sich. Es gab immer wieder Verletzte und bald auch Tote.

Inmitten dieses bedrohlichen innenpolitischen Machtkampfes stand der staatliche Sicherheitsapparat. Polizei und Gendarmerie gerieten also zwischen die Fronten der Parteien und bald wurde ihnen Einseitigkeit vorgeworfen. Diese Vorwürfe waren sehr massiv und wurden vor allem von sozialdemokratischer Seite geäußert. Polizei und Gendarmerie wurden also zum Feindbild stilisiert. Man könnte lange diskutieren und Argumente pro und contra vorbringen, ob diese Vorwürfe zu Recht erhoben wurden. Tatsache ist jedenfalls, dass Polizei und Gendarmerie auf Grund der Kompetenzlage im Einflussbereich der Bundesregierung standen, die dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen war. Trotzdem gab es auch sozialdemokratische Sympathisanten innerhalb von Polizei und Gendarmerie, und die wurden von diesen pauschalen Vorwürfen vor den Kopf gestoßen und wechselten dann oft ihre politische Ausrichtung - vielfach auch in Richtung Nationalsozialismus. Dazu kam noch, dass die damalige rechtsgerichtete Bundesregierung innerhalb des Polizeiapparates eine Ausschaltung sozialdemokratischer Beamter betrieb.1

Im Februar 1934 kam es dann zu einem mehrere Tage andauernden Bürgerkrieg zwischen den Sozialdemokraten und den Regierungskräften, wobei der Ausgang dieses Kräftemessens vor allem auf das Verhalten des staatlichen Exekutivapparates zurückzuführen war. Polizei, Gendarmerie und das Bundesheer schritten auf Seiten der Regierung ein und schossen auch auf demonstrierende Arbeiter. Unmittelbare Folgen dieser verhängnisvollen Tage waren das Verbot der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und die endgültige Abkehr Österreichs vom demokratischen Weg.2

Im Juli 1934 kam es dann noch zu einem Putschversuch der Nationalsozialisten, bei dem auch der damalige österreichische Bundeskanzler getötet wurde. Auch in diesem Machtkampf standen Polizei und Gendarmerie vor einer harten Bewährungsprobe. Doch letztlich wurden die Nationalsozialisten, die vom Deutschen Reich massiv unterstützt wurden, besiegt. Daran anschließend kam es zu Massenverhaftungen und großangelegten Vorsichtsmaßnahmen, um einem neuerlichen Putsch vorzubeugen.3 Es gab Alarmpläne mit genauen Anweisungen für das Vorgehen bei einer neuerlichen kritischen Situation. An diesen Plänen wurde eigentlich bis in die Tage vor dem sogenannten „Anschluss“ im März 1938 festgehalten. Polizei und Gendarmerie waren also eigentlich bestens vorbereitet, um eine Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich zu verhindern.4

Doch bereits in den Tagen vor dem Anschluss deklarierten sich viele Polizisten und Gendarmen als Sympathisanten der Nazis.5 Man kann also behaupten, dass quer durch den Sicherheitsapparat - wie in der gesamten österreichischen Bevölkerung - tiefe Risse bestanden. Auf der einen Seite gab es große Begeisterung, auf der anderen Seite standen aber auch viele, die bereit gewesen wären, für ein unabhängiges Österreich zu kämpfen. Tatsache ist jedenfalls, dass dann von den Nazis rund 20 Prozent der österreichischen Gendarmen und Polizisten strafversetzt oder überhaupt entlassen wurden. Besonders unter die Räder kamen jene Polizisten und Gendarmen, die vor 1938 mit besonderem Nachdruck gegenüber illegalen Nationalsozialisten vorgegangen waren.6

Zweite Republik

Da die Periode des Nationalsozialismus, wie schon einleitend bemerkt, in diesem Beitrag nicht behandelt wird, soll zum Abschluss noch ein kurzer Blick auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg geworfen werden. Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur wurde im Frühjahr 1945 der österreichische Staat wieder errichtet und auch der Sicherheitsapparat reorganisiert. Man knüpfte dabei im Wesentlichen an die Zeit vor 1938 an - allerdings zunächst mit großen Beschränkungen.1

Österreich war ja nach dem Krieg bis zum Jahre 1955 ein vierfach besetzter Staat, und die Verhältnisse in den vier Besatzungszonen waren recht unterschiedlich. Am strengsten gingen dabei die Sowjets vor, die in ihrer Zone eigentlich bis 1955 dem Vorgehen von Polizei und Gendarmerie Beschränkungen auferlegten und Übergriffe vornahmen. Die westlichen Besatzungsmächte mischten sich in den Sicherheitsapparat nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit ein. Später ließen sie den Exekutivkräften in der Alltagsarbeit weitgehend freie Hand. Alle Besatzungsmächte verfolgten zunächst insbesondere das Ziel, den Sicherheitsapparat von ehemaligen Nationalsozialisten zu säubern. Es gab deshalb in den unmittelbaren Jahren nach dem Krieg einen gewaltigen personellen Umbruch. Dabei schleusten die Sowjets in die frei werdenden Schaltstellen ihrer Besatzungszone vielfach Kommunisten ein. Bald gelang es jedoch, diesen kommunistischen Einfluss schrittweise wieder auszuschalten.2

Eine besondere Bewährungsprobe hatten Polizei und Gendarmerie im Herbst 1950 zu bestehen. Die kommunistische Partei organisierte damals vor allem in der sowjetischen Besatzungszone groß angelegte Streikmaßnahmen, die zum Generalstreik gegen die Regierung führen sollten. Dabei wurden die Kommunisten auch von den Sowjets unterstützt. Bis heute ist nicht ganz geklärt, ob dahinter nicht etwa das Ziel steckte, einen kommunistischen Putsch zu organisieren. Es ist jedenfalls auch dem entschlossenen Auftreten von Polizei und Gendarmerie zu verdanken, dass es damals letztlich nicht zu einem politischen Umsturz in Österreich kam. Nicht vergessen darf man aber in diesem Zusammenhang die Mithilfe, das Engagement und entschlossene Auftreten der Gewerkschaften und der westlichen Besatzungsmächte.3 Eine Folge dieser Vorfälle war auch, dass innerhalb der Gendarmerie, vor allem mit Unterstützung der Amerikaner, eine schwer bewaffnete Truppe unter der Bezeichnung „B-Gendarmerie“ aufgestellt wurde, die zum Vorläufer des Bundesheeres werden sollte, das allerdings erst nach dem

Abzug der Besatzungstruppen im Jahre 1955 organisiert werden konnte.1

Ab den 1960er-Jahren kam es dann allmählich zu verschiedensten Umbrüchen in der Tätigkeit von Polizei und Gendarmerie. Einerseits gab es eine neue Gewichtung und Erweiterung des Einsatzspektrums - von der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Verkehrsüberwachung über die zunehmenden Einsätze bei Großveranstaltungen bis hin zu neuen Formen der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Dies führte zu einer immer stärkeren Spezialisierung innerhalb des Sicherheitsapparates. Auf der anderen Seite ergaben sich auf Grund der Verbesserungen bei der technischen Ausstattung völlig neue Dispositions- und Einsatzmöglichkeiten für die Ordnungshüter. Statt beschwerlicher Patrouillengänge dominierten nunmehr Funkstreifeneinsätze zunehmend den Alltag. Diese Modernisierungen machten den rationelleren Einsatz der Sicherheitskräfte möglich, wodurch es zu teils massiven Streichungen bei den Dienststellen kam. Vor allem in den kleineren Orten am Land ging mit der Auflassung von Gendarmerieposten und dem Verschwinden des dort stationierten Gendarmen oft ein Eckpfeiler der dörflichen Struktur verloren.2

Trotz dieser teils umwälzenden Veränderungen in der internen Organisation, den Kompetenzen und in der Ausstattung des österreichischen Sicherheitsappa- rates gab das Handeln von Polizei und Gendarmerie in Alltagssituationen und vor allem auch bei kritischen Einsätzen immer wieder Anlass zu Kritik.3 Denn die Ordnungskräfte agierten noch sehr lange nach althergebrachten Mustern und Taktiken, die großteils bereits im 19. Jahrhundert üblich waren. Erst ab Mitte der 1980er Jahre kam es dann schrittweise zu Veränderungen in der praktischen Polizeiarbeit, die vor allem durch eine verbesserte Grundausbildung, ein regelmäßiges Einsatztraining und umfassende taktische Planungen erreicht wurden.
Obwohl also der kaiserliche Absolutismus schon längst in der geschichtlichen Versenkung verschwunden war, prägten seine rechtlichen Normen teilweise bis in die jüngste Vergangenheit den Alltag von Polizei und Gendarmerie in Österreich.

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