Die Polizei als Akteur - und als Opfer von Gewalt: Männer und Frauen in Uniform
„Besondere Gefährdung der Polizeibeamten“ - Alltägliche Gewalt gegen Polizisten im frühen Nachkriegsdeutschland
Gewalt gegen Polizeibeamte - ein heikles Thema
Ist von „Polizei“ und „Gewalt“ die Rede, so geht es meist um spezifische Formen der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols bzw. um die Anwendung von legitimer oder exzessiver Gewalt durch Organe der Polizei. Körperliche „Gegengewalt“, bei der Polizisten selbst zum Opfer werden - sei es in Form von aktivem Widerstand gegen polizeiliche Handlungen oder von mehr oder weniger spontanen Aggressionsakten - wird dagegen nur selektiv wahrgenommen.1 In der Regel findet sie nur dann das Interesse der Forschung, wenn es sich um kollektive Gewaltaktionen gegen Polizisten im Rahmen von Massenereignissen wie zum Beispiel Demonstrationen handelt.
Gewalt gegen Polizeibeamte kann sich aber auch in alltäglichen Situationen ereignen: etwa beim Ertapptwerden bei kriminellen Handlungen, anlässlich von polizeilichen Kontrollen auf der Straße, bei der Begegnung in Gaststätten oder gar in Form eines mutwilligen Angriffs oder Überfalls. Wie aus den Ergebnissen einer bundesweiten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen Juli Mai 2002 hervorgeht, ist das Risiko eines Polizeibeamten, mit Tötungsabsicht angegriffen zu werden, erheblich höher als das eines Normalbürgers - bei allerdings geringerem Risiko, infolge des Angriffs tatsächlich ums Leben zu kommen. Attacken auf Polizisten finden laut dieser Studie mehrheitlich bei Dunkelheit, im öffentlichen Raum und in eher bürgerlichen Vierteln statt, und sie passieren fast immer überraschend. Als Täter ließen sich ganz überwiegend allein aktive, alkoholisierte deutsche Männer feststellen, die den betroffenen Beamten zuvor meist unbekannt waren.1 2
Freilich ist in vielen solcher Fälle auch auf Seiten der beteiligten Polizisten körperliche Gewalt im Spiel. Eine strikte Trennung nach Akteuren bei der Annäherung an die Frage, welche Rolle individuelle Gewalt in der Beziehung zwischen Polizei und Publikum spielt, wäre nicht nur schwierig, sondern geradezu widersinnig.
Die folgenden Beobachtungen, die einem größeren Forschungszusammenhang entstammen,1 2 beziehen sich allerdings nicht auf die Gegenwart, sondern auf die frühe Nachkriegszeit von 1945 bis in die 1950er Jahre, eine Phase, in der das Gefährdungspotential für Polizisten besonders hoch war.3 Herangezogen werden zwar ausschließlich Beispiele aus Bayern, gleichwohl scheint eine generelle Aussagekraft gegeben, die über den regionalen Kontext hinausweist. Konkret soll es um drei Fragenkomplexe gehen:
Gewalt gegen Polizeibeamte kann sich aber auch in alltäglichen Situationen ereignen: etwa beim Ertapptwerden bei kriminellen Handlungen, anlässlich von polizeilichen Kontrollen auf der Straße, bei der Begegnung in Gaststätten oder gar in Form eines mutwilligen Angriffs oder Überfalls. Wie aus den Ergebnissen einer bundesweiten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen Juli Mai 2002 hervorgeht, ist das Risiko eines Polizeibeamten, mit Tötungsabsicht angegriffen zu werden, erheblich höher als das eines Normalbürgers - bei allerdings geringerem Risiko, infolge des Angriffs tatsächlich ums Leben zu kommen. Attacken auf Polizisten finden laut dieser Studie mehrheitlich bei Dunkelheit, im öffentlichen Raum und in eher bürgerlichen Vierteln statt, und sie passieren fast immer überraschend. Als Täter ließen sich ganz überwiegend allein aktive, alkoholisierte deutsche Männer feststellen, die den betroffenen Beamten zuvor meist unbekannt waren.1 2
Freilich ist in vielen solcher Fälle auch auf Seiten der beteiligten Polizisten körperliche Gewalt im Spiel. Eine strikte Trennung nach Akteuren bei der Annäherung an die Frage, welche Rolle individuelle Gewalt in der Beziehung zwischen Polizei und Publikum spielt, wäre nicht nur schwierig, sondern geradezu widersinnig.
Die folgenden Beobachtungen, die einem größeren Forschungszusammenhang entstammen,1 2 beziehen sich allerdings nicht auf die Gegenwart, sondern auf die frühe Nachkriegszeit von 1945 bis in die 1950er Jahre, eine Phase, in der das Gefährdungspotential für Polizisten besonders hoch war.3 Herangezogen werden zwar ausschließlich Beispiele aus Bayern, gleichwohl scheint eine generelle Aussagekraft gegeben, die über den regionalen Kontext hinausweist. Konkret soll es um drei Fragenkomplexe gehen:
-
die Bandbreite tätlicher Angriffe gegen Polizeibeamte und die daraus ablesbaren Ursachen, Täterprofile und Tatformen;
-
die quantitative Entwicklung der Gewaltausübung gegen und durch Polizisten, und zwar - quellenbedingt - im Hinblick auf Gewaltakte mit Todesfolge;
-
charakteristische Merkmale von Gewalteskalationen zwischen Polizisten und ihren individuellen Kontrahenten, hier dargestellt an zwei Beispielfällen.
Hinzuzufügen ist, dass das verwendete Material wie so häufig bei polizeigeschichtlichen Untersuchungen in erster Linie aus der Überlieferung der zuständigen Polizei- und Verwaltungsbehörden stammt, freilich punktuell ergänzt durch die Berichterstattung in der Presse. Systematisch registriert wurden Übergriffe auf Polizeibeamte eben lediglich durch die Polizei selbst. Zeitungen berichteten in der Regel nur über das jeweilige Einzelereignis.
Tätliche Angriffe auf Polizisten und die Folgen
Im Zuge der Vorarbeiten für ein grundlegend neues Polizeiaufgabengesetz, das auch die „Anwendung unmittelbaren Zwanges“ durch die bayerische Polizei regeln sollte,4 verlangte das bayerische Innenministerium Ende Februar 1953 von allen Dienststellen der für Gemeinden unter 5.000 Einwohner zuständigen Landpolizei (LP) detaillierte Übersichten über „besondere Gefährdungen der Polizeibeamten“ seit 1946. Daraufhin erstellte jede Landpolizeiinspektion für ihren Landkreis eine
vorstrukturierte Liste, in die alle noch erinnerbaren tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte in ihrem Dienstsprengel eingetragen wurden.1
Im Landkreis München-Land, der die bayerische Hauptstadt umschließt, wurden beispielsweise 31 Fälle registriert. Anlass war in etwas mehr als der Hälfte (16) eine geplante polizeiliche Maßnahme (Festnahme, Durchsuchung, Personenkontrolle, Ermittlung, Razzia). In den übrigen Fällen wurde die Polizei durch akute Sicherheits- und Ordnungsstörungen auf den Plan gerufen, unter anderem bei Raufereien, Einbrüchen, Ruhestörungen, Trunkenheit und Hausfriedensbruch. In 13 von 31 Fällen erfolgte der Angriff unbewaffnet, in acht Fällen wurden Schusswaffen gegen die Polizisten gerichtet, in neun Fällen verwendeten die Angreifer Hieb- und Stichwaffen oder Wurfgeschosse - meist Alltagsgegenstände -, und in einem Fall wurde ein Hund auf die Beamten gehetzt. Mehr als zwei Drittel der registrierten Täter waren Deutsche (21), der Rest ausländische Displaced Persons (DPs) (6) und US-Soldaten (2). Nur ein einziges Mal taucht eine Frau als Angreiferin auf: Sie trotzte mit einem gefüllten Kaffeetopf einer Hausdurchsuchung. In den meisten Fällen gingen die Attacken für die betroffenen Beamten glimpflich aus: 38 Polizisten blieben unverletzt, acht wurden leicht, einer schwer verletzt, aber auch zwei Beamte starben (bei einem Konflikt mit einer Gruppe bewaffneter DPs im Februar 1947).
Im stärker ländlich geprägten Gebiet um Ingolstadt ging es in neun der registrierten 15 Fälle um Konflikte mit Betrunkenen und Einsätze bei Schlägereien, bei vier weiteren Gelegenheiten um die Überwachung von Sperrstunden und Tanzveranstaltungen. Mit zwei Ausnahmen wurden die Polizisten stets von einheimischen Männern angegriffen, und zwar meistens mit Fäusten - nur in vier Fällen wurden Prügel, Schlagringe, Steine oder Bierflaschen verwendet. Während zehn der beteiligten Beamten unversehrt blieben, zogen sich neun Kollegen zum Teil schwere Verletzungen zu, vor allem beim Versuch, in Gaststätten Sperrstunden durchzusetzen oder Raufereien zu stoppen.
Im oberbayerischen Landkreis Mühldorf wiederum resultierten neun von 21 tätlichen Angriffen aus polizeilichen Routinehandlungen, drei aus der Konfrontation mit Wilderern und Forstfrevlern, zwei aus Mordfällen und vier aus Begegnungen mit Betrunkenen, Ruhestörern oder mutwillig aggressiven Personen. In einem Fall vom Januar 1951 vermerkt der Bericht, drei Gaststättenbesucher hätten einen Hauptwachtmeister gar „ohne Grund, nur weil LP-Beamter“, geschlagen. Hinzu kamen noch drei körperliche Attacken anlässlich von Zwangseinweisungen in Privatwohnungen, eine davon gemeinsam von einem Paar „mit Beil, Spazierstock und Zaunlatte“ verübt. Fast alle Angreifer waren Deutsche aus der Gegend, darunter aber nur zwei Frauen. Sechs von 27 angegriffenen Polizisten erlitten Blessuren, einer wurde von einem Wilderer lebensgefährlich niedergestochen.
Was sagen diese Befunde aus? Sie deuten zunächst auf ein breites Spektrum körperlicher Widersetzlichkeit gegen polizeiliche Eingriffshandlungen hin, das sich nur zum Teil aus der spezifischen Nachkriegssituation erklären lässt. Poli
zisten waren keine sakrosankten Vertreter der Staatsautorität, sondern stießen in zahlreichen Fällen an Grenzen, speziell auf öffentlich umkämpftem Terrain wie den zahlreichen Dorfgaststätten. Besonders gefährlich waren offenbar Interventionen in alltägliche Konflikte zwischen Dritten; hier wurden die Polizisten schnell selbst zur Zielscheibe der Aggression. Gerade im ländlichen Kontext gerieten die Beamten häufig mit Menschen in körperlichen Konflikt, die nicht aus klassischen kriminellen Milieus stammten, sondern die ihre eigene Lebenswelt auszugestalten oder impulsiv zu verteidigen suchten und dementsprechend wenig Scheu und Unrechtsbewusstsein zeigten, wenn sie mit einem Hoheitsträger zusammentrafen, der in ihren Bereich eingriff. Der Konsum von Alkohol setzte die Schwelle der Gewaltbereitschaft in der Regel noch weiter herab.
Ferner ist anzunehmen, dass manchem Gewaltakt provozierende oder zumindest Widerstand herausfordernde Amtshandlungen oder Redeweisen vorausgingen, der Übergriff auf die Beamten also durchaus Produkt einer individuellen Eskalation im Verhältnis zwischen Polizist und Poliziertem sein konnte. Hierzu schweigen zwar die summarischen Berichte der Landpolizeiinspektionen von 1953, der genauere Blick auf Einzelfälle im letzten Teil des Beitrags belegt dies jedoch. Die Rede vom „staatlichen Gewaltmonopol“ muss jedenfalls stets berücksichtigen, dass in der Praxis ein Monopol der Polizei auf Gewaltausübung zum Erreichen eines Zieles nicht existiert, ebenso wenig ein Monopol zum Einsatz von Hilfsmitteln wie Waffen aller Art.
Betrachtet man einzelne Tätergruppen näher, wird dies noch deutlicher. Spürbare Grenzen erlebten die Polizisten der frühen Nachkriegszeit vor allem bei der Konfrontation mit Ausländern, die der deutschen Polizei nicht selten mit phy- sischer Gewalt, zum Teil sogar bewaffnet gegenübertraten und dabei ihren speziellen Rechtsstatus ausnutzten. Dies gilt sowohl für ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa und jüdische DPs,1 als auch für Angehörige der Besatzungsmächte. So barg etwa das öffentliche Auftreten amerikanischer GIs ein besonders hohes Konfliktpotential, waren die Zugriffsrechte deutscher Polizisten hier doch bekanntermaßen beschränkt. Wie an anderer Stelle gezeigt wird, zogen bayerische Polizeibeamte vor allem im Umfeld von Kasernen und Übungsplätzen bei gewaltsamen Zusammenstößen mit US-Soldaten bis Mitte der fünfziger Jahre häufig den Kürzeren.2
Wichtig ist schließlich eine weitere Erkenntnis: Obwohl die Beamten in den meisten Fällen keinen persönlichen Schaden erlitten, wurden körperliche Widerstandshandlungen akribisch festgehalten - und zwar ungeachtet des Umstands, dass die Meldung, Opfer einer Tätlichkeit geworden zu sein, als „unmännlicher“ Akt hätte interpretiert werden können. Dies hat nicht nur mit dem vor Gericht relevanten Tatbestand des „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ zu tun, sondern auch mit dem Bestreben der Sicherheitsbeamten, männliche Attacken auf den individuellen Polizistenkörper wie auch auf den Polizeikörper insgesamt als besonders schweren Frevel zu kennzeichnen. Gerade in einer Zeit, in der die Wiederherstellung der staatlichen Kontrolle über die öffentliche Ordnung hohen
Stellenwert genoss, mussten tätliche Angriffe auf die „Hüter der Ordnung“ wie ein Fanal wirken und die Anwendung wirksamer Gegenmaßnahmen - wie etwa die Ausrüstung mit mehr und besseren Waffen - herausfordern, um Autorität zu produzieren.
So verwundert es kaum, wenn die frühen Nachkriegsjahre in der Erinnerung von Polizeibeamten oftmals traumatische Eindrücke hinterlassen haben. Die Erfahrung, jederzeit selbst Opfer werden zu können, wog offenbar weitaus schwerer als die Kriegserfahrung, in der sich viele Polizisten in Täter verwandelt hatten. Die Einschätzung der Besatzungsjahre als Zeit der Demütigung und des Gewalterleidens durchzieht bezeichnenderweise auch nahezu sämtliche, von Polizeibeamten verfasste Darstellungen zur Geschichte der eigenen Institution nach 1945.1
Im Dienst getötet - Polizisten als Opfer und Täter
Eine zweite Erhebung mit dem Ziel, einen Überblick über Gewaltakte gegen Polizeibeamte zu gewinnen, wurde vom bayerischen Innenministerium im Dezember 1954 veranlasst. Dabei ging es allerdings nur nachrangig um die Frage, „wie viele Polizeibeamte seit 1945 im Dienst erschossen oder sonst getötet wurden“. Der primäre Zweck bestand vielmehr darin zu erfahren, „in wie vielen Fällen und unter welchen Umständen seit dem Jahre 1945 die Anwendung der Schußwaffe durch Polizeibeamte im Dienst zum Tode der beteiligten Staatsbürger geführt hat“.2 3 Hintergrund dieser Doppelumfrage knapp zehn Jahre nach Kriegsende war die damalige öffentliche Debatte über den polizeilichen Schusswaffengebrauch, die sich durch einen spektakulären Fall aus München vom November 1954 extrem zugespitzt hatte.11 Offensichtlich sollten Fälle von Waffengebrauch gegen Polizeibeamte deshalb miterfasst werden, um der Kritik an der häufigen Verwendung scharfer Waffen seitens der Polizeiorgane mit dem Argument begegnen zu können, auch Polizisten seien unablässig körperlicher Gewalt mit oftmals tödlicher Konsequenz ausgesetzt. Angriffe auf Polizeibeamte mit weniger schlimmem oder gar harmlosem Ausgang blieben deshalb in der zweiten Datenerhebung außen vor, und Anlässe wie polizeiliche Schlichtungsversuche von Privatstreitigkeiten tauchen praktisch kaum auf. Die Ergebnisse der beiden Umfragen sind also nur bedingt vergleichbar.
In der Antwort des Landpolizeipräsidiums wurden für den Zeitraum zwischen Mai 1945 und Juli 1955 insgesamt 61 Fälle getöteter Landpolizisten aus ganz Bayern aufgelistet.4 Darunter waren unerwarteterweise 47 Unfälle: hauptsächlich
im Straßenverkehr (36),1 aber auch beim Sport (3), bei sonstigen Dienstverrichtungen (5) oder durch irrtümliche Schüsse von Kollegen bzw. US- Soldaten (3). Bei den restlichen 14 Fällen handelte es sich um Mordtaten, die sämtlich in den Jahren bis 1949 passiert und mindestens zur Hälfte von ausländischen DPs verübt worden waren. In neun Fällen hatten Polizisten den oder die Täter auf frischer Tat betroffen, zweimal war eine Verfolgung missglückt, und dreimal hatten sich verhaftete Personen beim Transport durch Töten der sie begleitenden Polizisten befreien können.
Tendenziell ähnlich sah es bei den kommunalen Polizeien aus, die in Bayern damals in allen Orten über 5.000 Einwohner existierten. Dort wurden den Meldungen an das Innenministerium zufolge zwischen Mai 1945 und Anfang 1955 19 tödliche Gewalttaten gegen Sicherheitskräfte verübt, davon allein sieben in München. Da in den Berichten nur von drei Unfällen und einem irrtümlichen Todesschuss die Rede ist, ist freilich anzunehmen, dass die Städte und größeren Gemeinden bei weitem nicht alle Unfälle gemeldet hatten. Bei sechs der 19 nachgewiesenen Polizistenmorde waren die Gewalttäter beim Ausführen einer Straftat ertappt worden, in sieben Fällen hatten die betroffenen Beamten Verdächtige kontrolliert, und weitere sechsmal hatten Gefangene oder Festgenommene erfolgreich auszubrechen bzw. während des Abführens zu flüchten versucht. 15 von 19 Polizeibeamten starben während der Militärregierungszeit, davon allein zehn im Jahr 1946. Jeweils siebenmal wurden Deutsche und DPs als Mörder gezählt, einmal ein Besatzungsangehöriger, und in vier Fällen blieben die Täter unbekannt.
Aufschlussreich ist nun ein Vergleich mit den Zahlen, die im anderen Teil der Umfrage ermittelt wurden. Für die Landpolizei sieht die Relation folgendermaßen aus: Auf den ersten Blick scheinen zwischen 1945 und 1955 von der Polizei um rund 13 Prozent weniger „Zivilpersonen“ erschossen worden zu sein, als Polizisten ums Leben kamen. Allerdings ereignete sich in sämtlichen 53 Fällen von polizeilichem Schusswaffengebrauch mit Todesfolge wirklich ein Gewaltakt, während wie erwähnt 47 der 61 getöteten Polizeibeamten nicht Opfer von Verbrechen wurden, sondern verunglückten. Nach Angaben des Präsidiums töteten Angehörige der Landpolizei je zur Hälfte deutsche Staatsbürger (26) und Ausländer (27), letztere ausschließlich in den Jahren 1945 bis 1948. Bemerkenswerterweise passierten in diesem Zeitraum die weitaus meisten Einsätze mit Todesfolge (49) - mit einem klaren Höhepunkt 1946 (23). In knapp 60 Prozent der Fälle bis 1948 (29) trafen die Polizisten am Ort des Geschehens auf Eigentumsstraftäter, die entweder vom Tatort flüchten wollten (14) oder Widerstand leisteten (15). Delinquenten, die aus der Haft entweichen wollten (8), auf der Straße kontrolliert oder nach Ermittlungen festgenommen wurden (5), machten zusammen knapp 27 Prozent der bis 1948 von der Polizei Getöteten aus (13). Neben zwei irrtümlichen Todesschüssen entfiel der Rest mit ca. zehn Prozent auf mutwillige Angreifer (4) und Landfriedensbrecher (1). Für die Zeit ab 1949 wurden dagegen nur mehr vier Fälle verzeichnet - und zwar ausschließlich bei drei Fahndungsfestnahmen (1949, 1952, 1955) bzw. im Rahmen einer Rauferei (1950).
Aus dem Bereich der Kommunalpolizeien wurden für den Zeitraum 1945 bis 1954 ähnlich viele Todesschussfälle gemeldet (50), davon allein zwei Drittel aus den Großstädten München (23), Nürnberg (5), Regensburg (4) und Augsburg (1). Auch hier ist mit 62 Prozent ein deutliches Übergewicht der Besatzungsjahre bis 1948 festzustellen (31), wenngleich weniger stark ausgeprägt als im ländlichen Raum. Während es dort ab 1949 nämlich kaum mehr zu tödlichen Schüssen kam, starben in Bayerns Städten in den frühen fünfziger Jahren immerhin noch 19 Personen „durch polizeiliche Tätigkeit“, wie es im Bericht aus München heißt. Auch unterschieden sich, anders als auf dem Land, die Umstände, die in den späteren Jahren zu den Todesschüssen geführt hatten, nicht signifikant von der Besatzungsphase. In 50 Prozent aller Fälle (25) waren es Personenkontrollen oder gezielte Festnahmeversuche, in deren Verlauf Menschen von Polizistenhand zu Tode kamen. Als Folge frisch verübter Eigentumsdelikte starben dagegen in den Orten mit eigener Polizei nur 30 Prozent der Straftäter (15). Fünfmal - also zu zehn Prozent - resultierten die polizeilichen Tötungshandlungen aus persönlichen Angriffen auf die Beamten, und lediglich dreimal wurden aus festem Gewahrsam Fliehende erschossen. Abweichungen vom Land, die mit der Sied- lungs- und Bevölkerungsstruktur zusammenhängen, gab es auch bei den Opfern der Todesschüsse: Die Zahl der getöteten Ausländer (18) war insgesamt um ein Drittel niedriger als die der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (27); während der Besatzungszeit lagen beide Gruppen freilich in etwa gleich auf.
Versucht man eine Gesamtinterpretation der Doppelumfrage von 1954/55, so lassen sich mehrere Befunde herausarbeiten. Zu betonen ist zunächst, dass an sämtlichen Konflikten mit Todesfolge ausnahmslos männliche Protagonisten beteiligt waren. Stets ging es um individuelle Konfrontationen, niemals dagegen um Zusammenstöße geschlossener Polizeiverbände mit größeren Menschenansammlungen, wie zuvor in der Weimarer Republik noch häufig der Fall.1 Davon abgesehen weisen beide Aufstellungen - die der ums Leben gekommenen Polizisten wie die der polizeilichen Todesschützen - übereinstimmend die Besatzungsjahre als besonders reich an schwerer körperlicher Gewalt aus. Allerdings fällt auf, dass sich die Situation auf dem Land ab 1949 merklicher entspannte als in den Städten. Außerordentlich gewaltsam gestaltete sich hauptsächlich in den ländlichen Gebieten, aber auch in den größeren Kommunen des Freistaates das Verhältnis zwischen ausländischen DPs und deutscher Polizei, ein Umstand, auf den schon hingewiesen wurde. Physische Auseinandersetzungen mit Ausländern endeten ungleich häufiger tödlich als Gewalttätigkeiten zwischen Polizisten und Deutschen. Dies hat einerseits mit der höheren Gewaltbereitschaft einzelner Ausländergruppen zu tun, andererseits aber auch mit einer von den Sicherheitskräften praktizierten selektiven Kriminalitätswahrnehmung und -bekämpfung.2
Auffällig ist weiter, dass trotz notorischer Klagen der Polizei über ihre ungenügende Bewaffnung und ihre eingeschränkten Rechte die Zahl aller von Polizisten getöteten Personen (103) mehr als dreimal höher lag als die der Gewaltopfer in den Reihen der Polizei (33). Dieses unerwartete Resultat der Erhebung nötigte
selbst das bayerische Innenministerium dazu, von einer „Verwertung der ermittelten Zahlen durch schlichte Gegenüberstellung“ abzusehen. Eine Offenlegung der Ergebnisse würde „kein günstiges Bild für die bayerische Polizei ergeben“, so der auswertende Ministerialbeamte.1 In vielen Fällen ähneln sich zwar die Konfliktsituationen, die zum Tod von Zivilisten und Polizeibeamten führten, dennoch sind neben den quantitativen auch qualitative Unterschiede feststellbar. Nicht nur für heutige Verhältnisse erscheinen die Tatbestände, durch die polizeiliche Todesschüsse ausgelöst wurden, oftmals banal. Häufig ging es um minderschwere Eigentumsdelikte, und von einer Verhältnismäßigkeit der Mittel konnte kaum die Rede sein. Im Schlussbericht des Innenministeriums heißt es dazu wörtlich:
„Es läßt sich wohl nicht leugnen, daß in einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle ein Schußwaffengebrauch, in der Art wie erfolgt, nicht gerechtfertigt war. Zu Bedenken geben vor allem die Fälle Anlaß, bei denen trotz Anwesenheit mehrerer Polizeibeamter gegen einen einzelnen Täter (ohne Schußwaffe) auf nächste Entfernung von der Schußwaffe mit tödlichem Ausgang Gebrauch gemacht wurde. [...] In einigen Fällen war auch die zu Grunde liegende Straftat ihrem Unrechtsgehalt nach gering. Es geht nicht an, daß im Falle des Verdachts einer einfachen Hehlerei, eines einfachen Diebstahls usw. bei Flucht des noch nicht festgenommenen Täters mit tödlicher Wirkung geschossen wird.“2
Tatsächlich ergibt eine genaue Aufschlüsselung, dass 44 der 103 in Bayern von der Polizei getöteten Personen „auf der Flucht erschossen“ wurden. In den meisten übrigen Fällen lagen mehr oder weniger eindeutige Notwehrsituationen vor (56), wobei die durchwegs knappen Fallschilderungen vereinzelt Zweifel aufkommen lassen, ob die behauptete reale bzw. vermeintliche Bedrohung durch den Rechtsbrecher glaubhaft ist. Die Nachprüfung der Todesschüsse durch die Gerichte scheint ausgesprochen lax gewesen zu sein; zumindest wurde nur in einem Fall davon berichtet, dass von juristischer Seite eine Pflichtverletzung festgestellt worden sei. Der Griff zur Waffe blieb demnach für die Polizisten in aller Regel nicht nur ohne Folgen, sondern wurde gleichsam zum legitimen Mittel im Ringen um Ordnung.
Ob dafür aber in erster Linie die nur in Dienstvorschriften festgehaltenen, zum Teil ungenau formulierten Waffenbestimmungen der unmittelbaren Nachkriegszeit verantwortlich waren,3 muss bezweifelt werden. Maßgeblich für die hohe polizeiliche Gewaltbereitschaft der ersten Jahre nach 1945 scheinen andere Faktoren gewesen zu sein. So avancierte der Besitz von Schusswaffen bereits kurz nach Kriegsende zum Symbol neuer polizeilicher Autorität - und das trotz ungewohnter Leihwaffen aus dem Bestand der Siegermächte, unzureichender
Ausbildung und der Unerfahrenheit vieler Polizisten in ihrem neuen Amt. Auch die noch frische Erfahrung des Krieges trug dazu bei, die Hemmschwelle des Waffeneinsatzes wie überhaupt der Ausübung körperlicher Gewalt niedrig zu halten. Im Wissen um die „besondere Gefährdung der Polizeibeamten“ durch Kriminelle konnte sich zudem eine „Er-oder-ich-Haltung“ entwickeln, die den raschen und kompromisslosen Gebrauch der Dienstpistole bzw. des Karabiners nahe legte - schwere Gewalt gegen Polizisten und deren eigener Waffeneinsatz bedingten sich gegenseitig. In gewisser Hinsicht erscheint die schutzpolizeiliche Verbrechensbekämpfung der späten 1940er Jahre - insbesondere im Konflikt mit ausländischen DPs - als modifizierte Fortsetzung von Handlungsweisen, die zuvor an der Front und im Zweiten Weltkrieg bei der gewaltsamen „Befriedung“ eroberter Gebiete erlernt worden waren.1
Als Ende 1950 in Bayern wie in den übrigen Bundesländern erstmals eine gesetzliche Regelung über den polizeilichen Schusswaffengebrauch geschaffen wurde,2 hatte sich bereits ein neues Ordnungsgefüge in Staat und Gesellschaft etabliert. Der Rückgang der Zahl der Todesopfer bei Konfrontationen zwischen Polizisten und Straftätern in den frühen 1950er Jahren ist somit nicht primär als Folge geänderter Rechtsvorschriften zu interpretieren, sondern erklärt sich eher aus der gewandelten Rolle und Professionalität der Polizei, aus der Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung und aus stabiler werdenden sozialen Beziehungen.
Zwei Angriffe mit Todesfolge - Zur Eskalation der Gewalt
Gewaltsame Attacken auf Polizeibeamte provozieren in der Regel körperliche Gegengewalt der Angegriffenen. Individuellen Gewaltkonflikten liegen deshalb häufig Selbstverteidigungs- und Notwehrtatbestände zugrunde, wobei nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, ob bei den Polizisten eine tatsächliche, eine vermeintliche (sog. putative) oder eine unrechtmäßige Notwehrsituation vorlag. Wie rasch und folgenschwer selbst scheinbar harmlose Auseinandersetzungen eskalieren können, soll abschließend an zwei Beispielfällen mit jeweils tödlichem Ausgang verdeutlicht werden. Dabei geht es vor allem darum, exemplarisch „die Praxis physischer Gewalt im sozialen Alltag bzw. allgemeiner die Kultur des Umgangs mit Körper und Körperrisiken“ zu schildern, denn nur so ist nach Thomas Lindenberger zu verstehen, wie Gewalt zwischen Polizisten und Bürgern konkret funktioniert.3
Die beiden Fälle entstammen absichtlich einer Zeit, in der sich die Gewalt
kultur Westdeutschlands wandelte. Bereits die Umfrageergebnisse des bayerischen Innenministeriums zeigen, dass die für die Besatzungszeit typischen schweren Einzelübergriffe im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen und Eigentumsdelikten ab 1950 stark zurückgingen. Stattdessen zeichneten sich die 1950er Jahre - entgegen der verbreiteten Annahme, damals habe allenthalben „Ruhe und Ordnung“ geherrscht1 - vor allem in den Städten durch ein hohes Maß an kollektiver Gewalt zwischen Polizei und Publikum aus, speziell bei Massenkonflikten wie Demonstrationen und Streiks2 - von der bedrohlich zunehmenden Straßenverkehrsgewalt einmal ganz zu schweigen.3 Kennzeichnend für das Jahrzehnt sind aber auch Protesthandlungen junger Männer, die bewusst den gewaltsamen Konflikt mit Vertretern der Staatsautorität suchten, um sich innerhalb ihrer sozialen Gruppe zu profilieren oder um ihre Aggressionen an einem Hassgegner auszulassen, den sie unter anderen Umständen nicht zu attackieren gewagt hätten. Es handelt sich dabei um extrem männlich konnotierte Gewaltformen, die insbesondere bei den „Halbstarken“-Krawallen der Jahre 1956 bis 1958 eine Rolle spielten.4
Die erste Fallgeschichte trug sich in der oberbayerischen Kleinstadt Aichach rund 60 Kilometer westlich von München zu.5 Am 13. August 1955, zum Auftakt des einwöchigen Aichacher Volksfestes, kam es nach der mitternächtlichen Sperrstunde zunächst zu kleineren Schlägereien junger, meist alkoholisierter Festbesucher untereinander. Aus einem Schlichtungsversuch der beiden Dienst habenden Kommunalpolizisten heraus entwickelte sich dann gegen zwei Uhr morgens vor zahlreichen Zeugen der Zusammenstoß zwischen einem 25-jährigen, ortsansässigen Maurer und einem sieben Jahre älteren Kommissär der Stadtpolizei. Als der Beamte den lautstarken Wortführer einer Gruppe junger Burschen mit auf die Wache nehmen wollte, widersetzte sich dieser, wich dem Gummiknüppel aus und schlug mit Fäusten auf den körperlich unterlegenen Polizisten ein. In seiner Notlage griff der Beamte zur Dienstwaffe, einem US-Revolver, und gab aus geringer Entfernung einen tödlichen Schuss ab.
Wie die Ermittlungen des Landeskriminalamtes ergaben, hatte der junge Maurer schon in den Stunden zuvor im Bierzelt zwei ihm bekannte Landpolizisten mit Gewalt bedroht: „Fürchten tu ich euch nicht, schlagen tu ich euch, wie ihr's braucht, mit jedem einzelnen von euch nehm ich's auf, eure Pistolen könnt ihr ruhig haben, die fürcht ich nicht.“ Mit seinen Freunden habe er - so ein anderer Zeuge - sogar vereinbart, „daß sie die Polizei heute noch verprügeln wollen“. Prompt fand sich nach Volksfestende ein nichtiger Anlass, um einen der Ordnungshüter herauszufordern. Damit ließen sich nicht bloß aufgestaute Aggressionen abreagieren - der junge Handwerker konnte vor seinen Altersgenossen auch außergewöhnlichen Mut beweisen. Der Polizeibeamte wiederum wollte nicht zulassen, dass seine Autorität auf lokalem Terrain und in aller Öffentlichkeit miss
achtet wurde. Obwohl sich offenbar alle Beteiligten kannten, eskalierte der von Männlichkeitsbildern geprägte Streit, zumal beide Kontrahenten auch noch unter Alkoholeinfluss standen.
Noch spektakulärer geriet ein Jahr später - im August 1956 - der brutale nächtliche Überfall eines Brüderpaares auf drei Streifenpolizisten im Münchner Vorort Allach.1 Ohne erkennbaren Grund stießen die beiden Täter, 19 und 29 Jahre alt, beim Heimweg von einer Tanzveranstaltung einen der Beamten vom Fahrrad. Der fälligen Kontrolle entzogen sie sich, indem sie auf die überraschten Polizisten einprügelten und ihnen schwere Kopfverletzungen zufügten. Beim Versuch, die Brüder trotzdem zu verfolgen, wurden zwei der drei Polizisten erneut zusammengeschlagen, worauf einer der beiden Beamten mit Schüssen aus seiner Dienstpistole zuerst den einen, dann den anderen Angreifer niederstreckte.
Von polizeilicher Autorität kann in keinem der beiden Fälle die Rede sein. Vielmehr handelt es sich hier um Aggressionen gegen personifizierte Vertreter der herrschenden Ordnung, erkennbar an Machtinsignien wie Uniform und Schusswaffe. Diese symbolbehafteten Figuren zu provozieren und zu attackieren, passt ins Bild einer für die 1950er Jahre festgestellten „Remaskulinisierung“ der bundesdeutschen Gesellschaft.2 Auf der anderen Seite ging es für die Polizisten nicht nur darum, ihre körperliche Unversehrtheit zu retten, sondern den erreichten Ordnungsstand zu verteidigen. „Besondere Gefährdungen der Polizeibeamten“ - wie es im eingangs zitierten Rundschreiben des bayerischen Innenministeriums heißt - waren (und sind) immer zugleich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Literatur
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.) 1996: 50 Jahre Bayerische Polizei. Jubiläumsausgabe (Bayerns Polizei 2/96), München
Bleck, Siegfried 1977: Drei Dezennien Polizeigeschichte miterlebt!, in: Die neue Polizei 31, H. 10, S. 160-164
Fürmetz, Gerhard 1997: „Betrifft: Sicherheitszustand“ - Kriminalitätswahrnehmung und Stimmungsanalysen in den Monatsberichten der bayerischen Landpolizei nach 1945, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 12, H. 3, S. 39-54
Fürmetz, Gerhard 2001: „Kampf um den Straßenfrieden“. Polizei und Verkehrsdisziplin in Bayern zwischen Kriegsende und beginnender Massenmotorisierung, in: Fürmetz, G./Reinke, H./Weinhauer, K. (Hg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969 (Forum Zeitgeschichte, Bd. 10), Hamburg, S. 199-228
Fürmetz, Gerhard 2002: Polizei, Massenprotest und öffentliche Ordnung: Großeinsätze der Münchner Polizei in den frühen fünfziger Jahren, in: Groh, C. (Hg.): Öffentliche Ordnung in der Nachkriegszeit (Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte, Bd. 2), Ubstadt-Weiher, S. 79-106
Fürmetz, Gerhard 2011: Insolent Occupiers, Aggressive Protectors. Policing GI Delinquency in Early 1950s West Germany, in: Junker, D./Maulucci, T. (Hg.): GIs in Germany. The Social, Economic, Cultural and Political History of the American Military Presence, 1945-2003, Cambridge [im Druck]
Grotum, Thomas 2001: Jugendliche Ordnungsstörer. Polizei und „Halbstarken“-Krawal- le in Niedersachsen 1956-1959, in: Fürmetz, G./Reinke, H./Weinhauer, K. (Hg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969 (Forum Zeitgeschichte, Bd. 10), Hamburg, S. 277-302
Hamacher, Hans-Werner (Hg.) 1989: Polizei 1945 - ein neuer Anfang. Zeitzeugen erinnern sich, Hilden
Jäger, Joachim 1988: Gewalt und Polizei (Beiträge zur gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, Bd. 6), Pfaffenweiler
Leßmann, Peter 1989: Die preußische Schutzpolizei in der Weimarer Republik. Streifendienst und Straßenkampf, Düsseldorf
Lindenberger, Thomas 2003: Vom Säbelhieb zum „sanften Weg“? Lektüren physischer Gewalt zwischen Bürgern und Polizisten im 20. Jahrhundert, in: Werkstatt Geschichte 12, H. 35, S. 7-22
Lütcke, Ernst 1989: „Revier Blutbuche“ 1945-1988. Reportagen über Hamburger Polizisten, die ihr Leben für Recht und Freiheit opferten, Hamburg
Moeller, Robert G. 1998/99: The „Remasculinization“ of Germany in the 1950s. Introduction, in: Signs 24, S. 101-106.
Noethen, Stefan 1997: Polizei, Politik und Öffentlichkeit. Der Fall „Autoräuber“ 1954, in: Archiv für Polizeigeschichte 8, H. 22, S. 46-58
Ohlemacher, Thomas u. a. 2003: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 1985-2000. Eine kriminologische Analyse (Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, Bd. 24), Baden-Baden
Schulze Wessel, Juliane 1998: Zur Reformulierung des Antisemitismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Eine Analyse deutscher Polizeiakten aus der Zeit von 1945 bis 1948, in: Dietrich, S./Schulze Wessel, J. (Hg.): Zwischen Selbstorganisation und Stigmatisierung. Die Lebenswirklichkeit jüdischer Displaced Persons und die neue Gestalt des Antisemitismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart, Bd. 75), Stuttgart, S. 131-232
Schumann, Dirk 2001: Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918-1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg (Veröffentlichungen des Instituts für soziale Bewegungen, Bd. A/17), Essen
Sherman, Lawrence W. 1980: The Police and Violence (The Annals of the American Academy of Political and Social Science, Bd. 452), Philadelphia
Stammler, Hans 1947: Gedanken über das Recht des Waffengebrauchs, in: Die neue Polizei 1, H. 1, S. 4-6.
Stepien, Stanislaus 1989: Der alteingesessene Fremde. Ehemalige Zwangsarbeiter in Westdeutschland, Frankfurt am Main/New York
Sturm, Michael 2001: „Gewalt wird mit Gewalt beantwortet.“ Polizei und Straßenprotest in München am Ende der Ära Adenauer, Magisterarbeit Göttingen
Sundermann, Heinz-Georg 1984: Schußwaffengebrauch im Polizeirecht, Jur. Diss. Heidelberg
Upmeyer, Bernhard 1935: Der polizeiliche Waffengebrauch und seine Bedeutung als Mittel der Verbrechensbekämpfung in Süddeutschland, Jur. Diss. Erlangen
Weinhauer, Klaus 2003: Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre, Paderborn u. a.
Winter, Martin 2000: Polizeiphilosophie und Protest policing in der Bundesrepublik Deutschland - von 1960 bis zur staatlichen Einheit 1990, in: Lange, H.-J. (Hg.): Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland (Studien zur Inneren Sicherheit, Bd. 1), Opladen, S. 203-220
Zorn, Peter/Link, Stephan 2002: Brave Bürger - fremdes Gesindel. Zur Wahrnehmung der Kriminalität von „Displaced Persons“ in der Bamberger Nachkriegsgesellschaft, in: Historischer Verein Bamberg Bericht 138, S. 279-294
Tätliche Angriffe auf Polizisten und die Folgen
Im Zuge der Vorarbeiten für ein grundlegend neues Polizeiaufgabengesetz, das auch die „Anwendung unmittelbaren Zwanges“ durch die bayerische Polizei regeln sollte,4 verlangte das bayerische Innenministerium Ende Februar 1953 von allen Dienststellen der für Gemeinden unter 5.000 Einwohner zuständigen Landpolizei (LP) detaillierte Übersichten über „besondere Gefährdungen der Polizeibeamten“ seit 1946. Daraufhin erstellte jede Landpolizeiinspektion für ihren Landkreis eine
vorstrukturierte Liste, in die alle noch erinnerbaren tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte in ihrem Dienstsprengel eingetragen wurden.1
Im Landkreis München-Land, der die bayerische Hauptstadt umschließt, wurden beispielsweise 31 Fälle registriert. Anlass war in etwas mehr als der Hälfte (16) eine geplante polizeiliche Maßnahme (Festnahme, Durchsuchung, Personenkontrolle, Ermittlung, Razzia). In den übrigen Fällen wurde die Polizei durch akute Sicherheits- und Ordnungsstörungen auf den Plan gerufen, unter anderem bei Raufereien, Einbrüchen, Ruhestörungen, Trunkenheit und Hausfriedensbruch. In 13 von 31 Fällen erfolgte der Angriff unbewaffnet, in acht Fällen wurden Schusswaffen gegen die Polizisten gerichtet, in neun Fällen verwendeten die Angreifer Hieb- und Stichwaffen oder Wurfgeschosse - meist Alltagsgegenstände -, und in einem Fall wurde ein Hund auf die Beamten gehetzt. Mehr als zwei Drittel der registrierten Täter waren Deutsche (21), der Rest ausländische Displaced Persons (DPs) (6) und US-Soldaten (2). Nur ein einziges Mal taucht eine Frau als Angreiferin auf: Sie trotzte mit einem gefüllten Kaffeetopf einer Hausdurchsuchung. In den meisten Fällen gingen die Attacken für die betroffenen Beamten glimpflich aus: 38 Polizisten blieben unverletzt, acht wurden leicht, einer schwer verletzt, aber auch zwei Beamte starben (bei einem Konflikt mit einer Gruppe bewaffneter DPs im Februar 1947).
Im stärker ländlich geprägten Gebiet um Ingolstadt ging es in neun der registrierten 15 Fälle um Konflikte mit Betrunkenen und Einsätze bei Schlägereien, bei vier weiteren Gelegenheiten um die Überwachung von Sperrstunden und Tanzveranstaltungen. Mit zwei Ausnahmen wurden die Polizisten stets von einheimischen Männern angegriffen, und zwar meistens mit Fäusten - nur in vier Fällen wurden Prügel, Schlagringe, Steine oder Bierflaschen verwendet. Während zehn der beteiligten Beamten unversehrt blieben, zogen sich neun Kollegen zum Teil schwere Verletzungen zu, vor allem beim Versuch, in Gaststätten Sperrstunden durchzusetzen oder Raufereien zu stoppen.
Im oberbayerischen Landkreis Mühldorf wiederum resultierten neun von 21 tätlichen Angriffen aus polizeilichen Routinehandlungen, drei aus der Konfrontation mit Wilderern und Forstfrevlern, zwei aus Mordfällen und vier aus Begegnungen mit Betrunkenen, Ruhestörern oder mutwillig aggressiven Personen. In einem Fall vom Januar 1951 vermerkt der Bericht, drei Gaststättenbesucher hätten einen Hauptwachtmeister gar „ohne Grund, nur weil LP-Beamter“, geschlagen. Hinzu kamen noch drei körperliche Attacken anlässlich von Zwangseinweisungen in Privatwohnungen, eine davon gemeinsam von einem Paar „mit Beil, Spazierstock und Zaunlatte“ verübt. Fast alle Angreifer waren Deutsche aus der Gegend, darunter aber nur zwei Frauen. Sechs von 27 angegriffenen Polizisten erlitten Blessuren, einer wurde von einem Wilderer lebensgefährlich niedergestochen.
Was sagen diese Befunde aus? Sie deuten zunächst auf ein breites Spektrum körperlicher Widersetzlichkeit gegen polizeiliche Eingriffshandlungen hin, das sich nur zum Teil aus der spezifischen Nachkriegssituation erklären lässt. Poli
zisten waren keine sakrosankten Vertreter der Staatsautorität, sondern stießen in zahlreichen Fällen an Grenzen, speziell auf öffentlich umkämpftem Terrain wie den zahlreichen Dorfgaststätten. Besonders gefährlich waren offenbar Interventionen in alltägliche Konflikte zwischen Dritten; hier wurden die Polizisten schnell selbst zur Zielscheibe der Aggression. Gerade im ländlichen Kontext gerieten die Beamten häufig mit Menschen in körperlichen Konflikt, die nicht aus klassischen kriminellen Milieus stammten, sondern die ihre eigene Lebenswelt auszugestalten oder impulsiv zu verteidigen suchten und dementsprechend wenig Scheu und Unrechtsbewusstsein zeigten, wenn sie mit einem Hoheitsträger zusammentrafen, der in ihren Bereich eingriff. Der Konsum von Alkohol setzte die Schwelle der Gewaltbereitschaft in der Regel noch weiter herab.
Ferner ist anzunehmen, dass manchem Gewaltakt provozierende oder zumindest Widerstand herausfordernde Amtshandlungen oder Redeweisen vorausgingen, der Übergriff auf die Beamten also durchaus Produkt einer individuellen Eskalation im Verhältnis zwischen Polizist und Poliziertem sein konnte. Hierzu schweigen zwar die summarischen Berichte der Landpolizeiinspektionen von 1953, der genauere Blick auf Einzelfälle im letzten Teil des Beitrags belegt dies jedoch. Die Rede vom „staatlichen Gewaltmonopol“ muss jedenfalls stets berücksichtigen, dass in der Praxis ein Monopol der Polizei auf Gewaltausübung zum Erreichen eines Zieles nicht existiert, ebenso wenig ein Monopol zum Einsatz von Hilfsmitteln wie Waffen aller Art.
Betrachtet man einzelne Tätergruppen näher, wird dies noch deutlicher. Spürbare Grenzen erlebten die Polizisten der frühen Nachkriegszeit vor allem bei der Konfrontation mit Ausländern, die der deutschen Polizei nicht selten mit phy- sischer Gewalt, zum Teil sogar bewaffnet gegenübertraten und dabei ihren speziellen Rechtsstatus ausnutzten. Dies gilt sowohl für ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa und jüdische DPs,1 als auch für Angehörige der Besatzungsmächte. So barg etwa das öffentliche Auftreten amerikanischer GIs ein besonders hohes Konfliktpotential, waren die Zugriffsrechte deutscher Polizisten hier doch bekanntermaßen beschränkt. Wie an anderer Stelle gezeigt wird, zogen bayerische Polizeibeamte vor allem im Umfeld von Kasernen und Übungsplätzen bei gewaltsamen Zusammenstößen mit US-Soldaten bis Mitte der fünfziger Jahre häufig den Kürzeren.2
Wichtig ist schließlich eine weitere Erkenntnis: Obwohl die Beamten in den meisten Fällen keinen persönlichen Schaden erlitten, wurden körperliche Widerstandshandlungen akribisch festgehalten - und zwar ungeachtet des Umstands, dass die Meldung, Opfer einer Tätlichkeit geworden zu sein, als „unmännlicher“ Akt hätte interpretiert werden können. Dies hat nicht nur mit dem vor Gericht relevanten Tatbestand des „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ zu tun, sondern auch mit dem Bestreben der Sicherheitsbeamten, männliche Attacken auf den individuellen Polizistenkörper wie auch auf den Polizeikörper insgesamt als besonders schweren Frevel zu kennzeichnen. Gerade in einer Zeit, in der die Wiederherstellung der staatlichen Kontrolle über die öffentliche Ordnung hohen
Stellenwert genoss, mussten tätliche Angriffe auf die „Hüter der Ordnung“ wie ein Fanal wirken und die Anwendung wirksamer Gegenmaßnahmen - wie etwa die Ausrüstung mit mehr und besseren Waffen - herausfordern, um Autorität zu produzieren.
So verwundert es kaum, wenn die frühen Nachkriegsjahre in der Erinnerung von Polizeibeamten oftmals traumatische Eindrücke hinterlassen haben. Die Erfahrung, jederzeit selbst Opfer werden zu können, wog offenbar weitaus schwerer als die Kriegserfahrung, in der sich viele Polizisten in Täter verwandelt hatten. Die Einschätzung der Besatzungsjahre als Zeit der Demütigung und des Gewalterleidens durchzieht bezeichnenderweise auch nahezu sämtliche, von Polizeibeamten verfasste Darstellungen zur Geschichte der eigenen Institution nach 1945.1
Im Dienst getötet - Polizisten als Opfer und Täter
Eine zweite Erhebung mit dem Ziel, einen Überblick über Gewaltakte gegen Polizeibeamte zu gewinnen, wurde vom bayerischen Innenministerium im Dezember 1954 veranlasst. Dabei ging es allerdings nur nachrangig um die Frage, „wie viele Polizeibeamte seit 1945 im Dienst erschossen oder sonst getötet wurden“. Der primäre Zweck bestand vielmehr darin zu erfahren, „in wie vielen Fällen und unter welchen Umständen seit dem Jahre 1945 die Anwendung der Schußwaffe durch Polizeibeamte im Dienst zum Tode der beteiligten Staatsbürger geführt hat“.2 3 Hintergrund dieser Doppelumfrage knapp zehn Jahre nach Kriegsende war die damalige öffentliche Debatte über den polizeilichen Schusswaffengebrauch, die sich durch einen spektakulären Fall aus München vom November 1954 extrem zugespitzt hatte.11 Offensichtlich sollten Fälle von Waffengebrauch gegen Polizeibeamte deshalb miterfasst werden, um der Kritik an der häufigen Verwendung scharfer Waffen seitens der Polizeiorgane mit dem Argument begegnen zu können, auch Polizisten seien unablässig körperlicher Gewalt mit oftmals tödlicher Konsequenz ausgesetzt. Angriffe auf Polizeibeamte mit weniger schlimmem oder gar harmlosem Ausgang blieben deshalb in der zweiten Datenerhebung außen vor, und Anlässe wie polizeiliche Schlichtungsversuche von Privatstreitigkeiten tauchen praktisch kaum auf. Die Ergebnisse der beiden Umfragen sind also nur bedingt vergleichbar.
In der Antwort des Landpolizeipräsidiums wurden für den Zeitraum zwischen Mai 1945 und Juli 1955 insgesamt 61 Fälle getöteter Landpolizisten aus ganz Bayern aufgelistet.4 Darunter waren unerwarteterweise 47 Unfälle: hauptsächlich
im Straßenverkehr (36),1 aber auch beim Sport (3), bei sonstigen Dienstverrichtungen (5) oder durch irrtümliche Schüsse von Kollegen bzw. US- Soldaten (3). Bei den restlichen 14 Fällen handelte es sich um Mordtaten, die sämtlich in den Jahren bis 1949 passiert und mindestens zur Hälfte von ausländischen DPs verübt worden waren. In neun Fällen hatten Polizisten den oder die Täter auf frischer Tat betroffen, zweimal war eine Verfolgung missglückt, und dreimal hatten sich verhaftete Personen beim Transport durch Töten der sie begleitenden Polizisten befreien können.
Tendenziell ähnlich sah es bei den kommunalen Polizeien aus, die in Bayern damals in allen Orten über 5.000 Einwohner existierten. Dort wurden den Meldungen an das Innenministerium zufolge zwischen Mai 1945 und Anfang 1955 19 tödliche Gewalttaten gegen Sicherheitskräfte verübt, davon allein sieben in München. Da in den Berichten nur von drei Unfällen und einem irrtümlichen Todesschuss die Rede ist, ist freilich anzunehmen, dass die Städte und größeren Gemeinden bei weitem nicht alle Unfälle gemeldet hatten. Bei sechs der 19 nachgewiesenen Polizistenmorde waren die Gewalttäter beim Ausführen einer Straftat ertappt worden, in sieben Fällen hatten die betroffenen Beamten Verdächtige kontrolliert, und weitere sechsmal hatten Gefangene oder Festgenommene erfolgreich auszubrechen bzw. während des Abführens zu flüchten versucht. 15 von 19 Polizeibeamten starben während der Militärregierungszeit, davon allein zehn im Jahr 1946. Jeweils siebenmal wurden Deutsche und DPs als Mörder gezählt, einmal ein Besatzungsangehöriger, und in vier Fällen blieben die Täter unbekannt.
Aufschlussreich ist nun ein Vergleich mit den Zahlen, die im anderen Teil der Umfrage ermittelt wurden. Für die Landpolizei sieht die Relation folgendermaßen aus: Auf den ersten Blick scheinen zwischen 1945 und 1955 von der Polizei um rund 13 Prozent weniger „Zivilpersonen“ erschossen worden zu sein, als Polizisten ums Leben kamen. Allerdings ereignete sich in sämtlichen 53 Fällen von polizeilichem Schusswaffengebrauch mit Todesfolge wirklich ein Gewaltakt, während wie erwähnt 47 der 61 getöteten Polizeibeamten nicht Opfer von Verbrechen wurden, sondern verunglückten. Nach Angaben des Präsidiums töteten Angehörige der Landpolizei je zur Hälfte deutsche Staatsbürger (26) und Ausländer (27), letztere ausschließlich in den Jahren 1945 bis 1948. Bemerkenswerterweise passierten in diesem Zeitraum die weitaus meisten Einsätze mit Todesfolge (49) - mit einem klaren Höhepunkt 1946 (23). In knapp 60 Prozent der Fälle bis 1948 (29) trafen die Polizisten am Ort des Geschehens auf Eigentumsstraftäter, die entweder vom Tatort flüchten wollten (14) oder Widerstand leisteten (15). Delinquenten, die aus der Haft entweichen wollten (8), auf der Straße kontrolliert oder nach Ermittlungen festgenommen wurden (5), machten zusammen knapp 27 Prozent der bis 1948 von der Polizei Getöteten aus (13). Neben zwei irrtümlichen Todesschüssen entfiel der Rest mit ca. zehn Prozent auf mutwillige Angreifer (4) und Landfriedensbrecher (1). Für die Zeit ab 1949 wurden dagegen nur mehr vier Fälle verzeichnet - und zwar ausschließlich bei drei Fahndungsfestnahmen (1949, 1952, 1955) bzw. im Rahmen einer Rauferei (1950).
Aus dem Bereich der Kommunalpolizeien wurden für den Zeitraum 1945 bis 1954 ähnlich viele Todesschussfälle gemeldet (50), davon allein zwei Drittel aus den Großstädten München (23), Nürnberg (5), Regensburg (4) und Augsburg (1). Auch hier ist mit 62 Prozent ein deutliches Übergewicht der Besatzungsjahre bis 1948 festzustellen (31), wenngleich weniger stark ausgeprägt als im ländlichen Raum. Während es dort ab 1949 nämlich kaum mehr zu tödlichen Schüssen kam, starben in Bayerns Städten in den frühen fünfziger Jahren immerhin noch 19 Personen „durch polizeiliche Tätigkeit“, wie es im Bericht aus München heißt. Auch unterschieden sich, anders als auf dem Land, die Umstände, die in den späteren Jahren zu den Todesschüssen geführt hatten, nicht signifikant von der Besatzungsphase. In 50 Prozent aller Fälle (25) waren es Personenkontrollen oder gezielte Festnahmeversuche, in deren Verlauf Menschen von Polizistenhand zu Tode kamen. Als Folge frisch verübter Eigentumsdelikte starben dagegen in den Orten mit eigener Polizei nur 30 Prozent der Straftäter (15). Fünfmal - also zu zehn Prozent - resultierten die polizeilichen Tötungshandlungen aus persönlichen Angriffen auf die Beamten, und lediglich dreimal wurden aus festem Gewahrsam Fliehende erschossen. Abweichungen vom Land, die mit der Sied- lungs- und Bevölkerungsstruktur zusammenhängen, gab es auch bei den Opfern der Todesschüsse: Die Zahl der getöteten Ausländer (18) war insgesamt um ein Drittel niedriger als die der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (27); während der Besatzungszeit lagen beide Gruppen freilich in etwa gleich auf.
Versucht man eine Gesamtinterpretation der Doppelumfrage von 1954/55, so lassen sich mehrere Befunde herausarbeiten. Zu betonen ist zunächst, dass an sämtlichen Konflikten mit Todesfolge ausnahmslos männliche Protagonisten beteiligt waren. Stets ging es um individuelle Konfrontationen, niemals dagegen um Zusammenstöße geschlossener Polizeiverbände mit größeren Menschenansammlungen, wie zuvor in der Weimarer Republik noch häufig der Fall.1 Davon abgesehen weisen beide Aufstellungen - die der ums Leben gekommenen Polizisten wie die der polizeilichen Todesschützen - übereinstimmend die Besatzungsjahre als besonders reich an schwerer körperlicher Gewalt aus. Allerdings fällt auf, dass sich die Situation auf dem Land ab 1949 merklicher entspannte als in den Städten. Außerordentlich gewaltsam gestaltete sich hauptsächlich in den ländlichen Gebieten, aber auch in den größeren Kommunen des Freistaates das Verhältnis zwischen ausländischen DPs und deutscher Polizei, ein Umstand, auf den schon hingewiesen wurde. Physische Auseinandersetzungen mit Ausländern endeten ungleich häufiger tödlich als Gewalttätigkeiten zwischen Polizisten und Deutschen. Dies hat einerseits mit der höheren Gewaltbereitschaft einzelner Ausländergruppen zu tun, andererseits aber auch mit einer von den Sicherheitskräften praktizierten selektiven Kriminalitätswahrnehmung und -bekämpfung.2
Auffällig ist weiter, dass trotz notorischer Klagen der Polizei über ihre ungenügende Bewaffnung und ihre eingeschränkten Rechte die Zahl aller von Polizisten getöteten Personen (103) mehr als dreimal höher lag als die der Gewaltopfer in den Reihen der Polizei (33). Dieses unerwartete Resultat der Erhebung nötigte
selbst das bayerische Innenministerium dazu, von einer „Verwertung der ermittelten Zahlen durch schlichte Gegenüberstellung“ abzusehen. Eine Offenlegung der Ergebnisse würde „kein günstiges Bild für die bayerische Polizei ergeben“, so der auswertende Ministerialbeamte.1 In vielen Fällen ähneln sich zwar die Konfliktsituationen, die zum Tod von Zivilisten und Polizeibeamten führten, dennoch sind neben den quantitativen auch qualitative Unterschiede feststellbar. Nicht nur für heutige Verhältnisse erscheinen die Tatbestände, durch die polizeiliche Todesschüsse ausgelöst wurden, oftmals banal. Häufig ging es um minderschwere Eigentumsdelikte, und von einer Verhältnismäßigkeit der Mittel konnte kaum die Rede sein. Im Schlussbericht des Innenministeriums heißt es dazu wörtlich:
„Es läßt sich wohl nicht leugnen, daß in einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle ein Schußwaffengebrauch, in der Art wie erfolgt, nicht gerechtfertigt war. Zu Bedenken geben vor allem die Fälle Anlaß, bei denen trotz Anwesenheit mehrerer Polizeibeamter gegen einen einzelnen Täter (ohne Schußwaffe) auf nächste Entfernung von der Schußwaffe mit tödlichem Ausgang Gebrauch gemacht wurde. [...] In einigen Fällen war auch die zu Grunde liegende Straftat ihrem Unrechtsgehalt nach gering. Es geht nicht an, daß im Falle des Verdachts einer einfachen Hehlerei, eines einfachen Diebstahls usw. bei Flucht des noch nicht festgenommenen Täters mit tödlicher Wirkung geschossen wird.“2
Tatsächlich ergibt eine genaue Aufschlüsselung, dass 44 der 103 in Bayern von der Polizei getöteten Personen „auf der Flucht erschossen“ wurden. In den meisten übrigen Fällen lagen mehr oder weniger eindeutige Notwehrsituationen vor (56), wobei die durchwegs knappen Fallschilderungen vereinzelt Zweifel aufkommen lassen, ob die behauptete reale bzw. vermeintliche Bedrohung durch den Rechtsbrecher glaubhaft ist. Die Nachprüfung der Todesschüsse durch die Gerichte scheint ausgesprochen lax gewesen zu sein; zumindest wurde nur in einem Fall davon berichtet, dass von juristischer Seite eine Pflichtverletzung festgestellt worden sei. Der Griff zur Waffe blieb demnach für die Polizisten in aller Regel nicht nur ohne Folgen, sondern wurde gleichsam zum legitimen Mittel im Ringen um Ordnung.
Ob dafür aber in erster Linie die nur in Dienstvorschriften festgehaltenen, zum Teil ungenau formulierten Waffenbestimmungen der unmittelbaren Nachkriegszeit verantwortlich waren,3 muss bezweifelt werden. Maßgeblich für die hohe polizeiliche Gewaltbereitschaft der ersten Jahre nach 1945 scheinen andere Faktoren gewesen zu sein. So avancierte der Besitz von Schusswaffen bereits kurz nach Kriegsende zum Symbol neuer polizeilicher Autorität - und das trotz ungewohnter Leihwaffen aus dem Bestand der Siegermächte, unzureichender
Ausbildung und der Unerfahrenheit vieler Polizisten in ihrem neuen Amt. Auch die noch frische Erfahrung des Krieges trug dazu bei, die Hemmschwelle des Waffeneinsatzes wie überhaupt der Ausübung körperlicher Gewalt niedrig zu halten. Im Wissen um die „besondere Gefährdung der Polizeibeamten“ durch Kriminelle konnte sich zudem eine „Er-oder-ich-Haltung“ entwickeln, die den raschen und kompromisslosen Gebrauch der Dienstpistole bzw. des Karabiners nahe legte - schwere Gewalt gegen Polizisten und deren eigener Waffeneinsatz bedingten sich gegenseitig. In gewisser Hinsicht erscheint die schutzpolizeiliche Verbrechensbekämpfung der späten 1940er Jahre - insbesondere im Konflikt mit ausländischen DPs - als modifizierte Fortsetzung von Handlungsweisen, die zuvor an der Front und im Zweiten Weltkrieg bei der gewaltsamen „Befriedung“ eroberter Gebiete erlernt worden waren.1
Als Ende 1950 in Bayern wie in den übrigen Bundesländern erstmals eine gesetzliche Regelung über den polizeilichen Schusswaffengebrauch geschaffen wurde,2 hatte sich bereits ein neues Ordnungsgefüge in Staat und Gesellschaft etabliert. Der Rückgang der Zahl der Todesopfer bei Konfrontationen zwischen Polizisten und Straftätern in den frühen 1950er Jahren ist somit nicht primär als Folge geänderter Rechtsvorschriften zu interpretieren, sondern erklärt sich eher aus der gewandelten Rolle und Professionalität der Polizei, aus der Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung und aus stabiler werdenden sozialen Beziehungen.
Zwei Angriffe mit Todesfolge - Zur Eskalation der Gewalt
Gewaltsame Attacken auf Polizeibeamte provozieren in der Regel körperliche Gegengewalt der Angegriffenen. Individuellen Gewaltkonflikten liegen deshalb häufig Selbstverteidigungs- und Notwehrtatbestände zugrunde, wobei nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, ob bei den Polizisten eine tatsächliche, eine vermeintliche (sog. putative) oder eine unrechtmäßige Notwehrsituation vorlag. Wie rasch und folgenschwer selbst scheinbar harmlose Auseinandersetzungen eskalieren können, soll abschließend an zwei Beispielfällen mit jeweils tödlichem Ausgang verdeutlicht werden. Dabei geht es vor allem darum, exemplarisch „die Praxis physischer Gewalt im sozialen Alltag bzw. allgemeiner die Kultur des Umgangs mit Körper und Körperrisiken“ zu schildern, denn nur so ist nach Thomas Lindenberger zu verstehen, wie Gewalt zwischen Polizisten und Bürgern konkret funktioniert.3
Die beiden Fälle entstammen absichtlich einer Zeit, in der sich die Gewalt
kultur Westdeutschlands wandelte. Bereits die Umfrageergebnisse des bayerischen Innenministeriums zeigen, dass die für die Besatzungszeit typischen schweren Einzelübergriffe im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen und Eigentumsdelikten ab 1950 stark zurückgingen. Stattdessen zeichneten sich die 1950er Jahre - entgegen der verbreiteten Annahme, damals habe allenthalben „Ruhe und Ordnung“ geherrscht1 - vor allem in den Städten durch ein hohes Maß an kollektiver Gewalt zwischen Polizei und Publikum aus, speziell bei Massenkonflikten wie Demonstrationen und Streiks2 - von der bedrohlich zunehmenden Straßenverkehrsgewalt einmal ganz zu schweigen.3 Kennzeichnend für das Jahrzehnt sind aber auch Protesthandlungen junger Männer, die bewusst den gewaltsamen Konflikt mit Vertretern der Staatsautorität suchten, um sich innerhalb ihrer sozialen Gruppe zu profilieren oder um ihre Aggressionen an einem Hassgegner auszulassen, den sie unter anderen Umständen nicht zu attackieren gewagt hätten. Es handelt sich dabei um extrem männlich konnotierte Gewaltformen, die insbesondere bei den „Halbstarken“-Krawallen der Jahre 1956 bis 1958 eine Rolle spielten.4
Die erste Fallgeschichte trug sich in der oberbayerischen Kleinstadt Aichach rund 60 Kilometer westlich von München zu.5 Am 13. August 1955, zum Auftakt des einwöchigen Aichacher Volksfestes, kam es nach der mitternächtlichen Sperrstunde zunächst zu kleineren Schlägereien junger, meist alkoholisierter Festbesucher untereinander. Aus einem Schlichtungsversuch der beiden Dienst habenden Kommunalpolizisten heraus entwickelte sich dann gegen zwei Uhr morgens vor zahlreichen Zeugen der Zusammenstoß zwischen einem 25-jährigen, ortsansässigen Maurer und einem sieben Jahre älteren Kommissär der Stadtpolizei. Als der Beamte den lautstarken Wortführer einer Gruppe junger Burschen mit auf die Wache nehmen wollte, widersetzte sich dieser, wich dem Gummiknüppel aus und schlug mit Fäusten auf den körperlich unterlegenen Polizisten ein. In seiner Notlage griff der Beamte zur Dienstwaffe, einem US-Revolver, und gab aus geringer Entfernung einen tödlichen Schuss ab.
Wie die Ermittlungen des Landeskriminalamtes ergaben, hatte der junge Maurer schon in den Stunden zuvor im Bierzelt zwei ihm bekannte Landpolizisten mit Gewalt bedroht: „Fürchten tu ich euch nicht, schlagen tu ich euch, wie ihr's braucht, mit jedem einzelnen von euch nehm ich's auf, eure Pistolen könnt ihr ruhig haben, die fürcht ich nicht.“ Mit seinen Freunden habe er - so ein anderer Zeuge - sogar vereinbart, „daß sie die Polizei heute noch verprügeln wollen“. Prompt fand sich nach Volksfestende ein nichtiger Anlass, um einen der Ordnungshüter herauszufordern. Damit ließen sich nicht bloß aufgestaute Aggressionen abreagieren - der junge Handwerker konnte vor seinen Altersgenossen auch außergewöhnlichen Mut beweisen. Der Polizeibeamte wiederum wollte nicht zulassen, dass seine Autorität auf lokalem Terrain und in aller Öffentlichkeit miss
achtet wurde. Obwohl sich offenbar alle Beteiligten kannten, eskalierte der von Männlichkeitsbildern geprägte Streit, zumal beide Kontrahenten auch noch unter Alkoholeinfluss standen.
Noch spektakulärer geriet ein Jahr später - im August 1956 - der brutale nächtliche Überfall eines Brüderpaares auf drei Streifenpolizisten im Münchner Vorort Allach.1 Ohne erkennbaren Grund stießen die beiden Täter, 19 und 29 Jahre alt, beim Heimweg von einer Tanzveranstaltung einen der Beamten vom Fahrrad. Der fälligen Kontrolle entzogen sie sich, indem sie auf die überraschten Polizisten einprügelten und ihnen schwere Kopfverletzungen zufügten. Beim Versuch, die Brüder trotzdem zu verfolgen, wurden zwei der drei Polizisten erneut zusammengeschlagen, worauf einer der beiden Beamten mit Schüssen aus seiner Dienstpistole zuerst den einen, dann den anderen Angreifer niederstreckte.
Von polizeilicher Autorität kann in keinem der beiden Fälle die Rede sein. Vielmehr handelt es sich hier um Aggressionen gegen personifizierte Vertreter der herrschenden Ordnung, erkennbar an Machtinsignien wie Uniform und Schusswaffe. Diese symbolbehafteten Figuren zu provozieren und zu attackieren, passt ins Bild einer für die 1950er Jahre festgestellten „Remaskulinisierung“ der bundesdeutschen Gesellschaft.2 Auf der anderen Seite ging es für die Polizisten nicht nur darum, ihre körperliche Unversehrtheit zu retten, sondern den erreichten Ordnungsstand zu verteidigen. „Besondere Gefährdungen der Polizeibeamten“ - wie es im eingangs zitierten Rundschreiben des bayerischen Innenministeriums heißt - waren (und sind) immer zugleich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Literatur
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.) 1996: 50 Jahre Bayerische Polizei. Jubiläumsausgabe (Bayerns Polizei 2/96), München
Bleck, Siegfried 1977: Drei Dezennien Polizeigeschichte miterlebt!, in: Die neue Polizei 31, H. 10, S. 160-164
Fürmetz, Gerhard 1997: „Betrifft: Sicherheitszustand“ - Kriminalitätswahrnehmung und Stimmungsanalysen in den Monatsberichten der bayerischen Landpolizei nach 1945, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 12, H. 3, S. 39-54
Fürmetz, Gerhard 2001: „Kampf um den Straßenfrieden“. Polizei und Verkehrsdisziplin in Bayern zwischen Kriegsende und beginnender Massenmotorisierung, in: Fürmetz, G./Reinke, H./Weinhauer, K. (Hg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969 (Forum Zeitgeschichte, Bd. 10), Hamburg, S. 199-228
Fürmetz, Gerhard 2002: Polizei, Massenprotest und öffentliche Ordnung: Großeinsätze der Münchner Polizei in den frühen fünfziger Jahren, in: Groh, C. (Hg.): Öffentliche Ordnung in der Nachkriegszeit (Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte, Bd. 2), Ubstadt-Weiher, S. 79-106
Fürmetz, Gerhard 2011: Insolent Occupiers, Aggressive Protectors. Policing GI Delinquency in Early 1950s West Germany, in: Junker, D./Maulucci, T. (Hg.): GIs in Germany. The Social, Economic, Cultural and Political History of the American Military Presence, 1945-2003, Cambridge [im Druck]
Grotum, Thomas 2001: Jugendliche Ordnungsstörer. Polizei und „Halbstarken“-Krawal- le in Niedersachsen 1956-1959, in: Fürmetz, G./Reinke, H./Weinhauer, K. (Hg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969 (Forum Zeitgeschichte, Bd. 10), Hamburg, S. 277-302
Hamacher, Hans-Werner (Hg.) 1989: Polizei 1945 - ein neuer Anfang. Zeitzeugen erinnern sich, Hilden
Jäger, Joachim 1988: Gewalt und Polizei (Beiträge zur gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, Bd. 6), Pfaffenweiler
Leßmann, Peter 1989: Die preußische Schutzpolizei in der Weimarer Republik. Streifendienst und Straßenkampf, Düsseldorf
Lindenberger, Thomas 2003: Vom Säbelhieb zum „sanften Weg“? Lektüren physischer Gewalt zwischen Bürgern und Polizisten im 20. Jahrhundert, in: Werkstatt Geschichte 12, H. 35, S. 7-22
Lütcke, Ernst 1989: „Revier Blutbuche“ 1945-1988. Reportagen über Hamburger Polizisten, die ihr Leben für Recht und Freiheit opferten, Hamburg
Moeller, Robert G. 1998/99: The „Remasculinization“ of Germany in the 1950s. Introduction, in: Signs 24, S. 101-106.
Noethen, Stefan 1997: Polizei, Politik und Öffentlichkeit. Der Fall „Autoräuber“ 1954, in: Archiv für Polizeigeschichte 8, H. 22, S. 46-58
Ohlemacher, Thomas u. a. 2003: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 1985-2000. Eine kriminologische Analyse (Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, Bd. 24), Baden-Baden
Schulze Wessel, Juliane 1998: Zur Reformulierung des Antisemitismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Eine Analyse deutscher Polizeiakten aus der Zeit von 1945 bis 1948, in: Dietrich, S./Schulze Wessel, J. (Hg.): Zwischen Selbstorganisation und Stigmatisierung. Die Lebenswirklichkeit jüdischer Displaced Persons und die neue Gestalt des Antisemitismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart, Bd. 75), Stuttgart, S. 131-232
Schumann, Dirk 2001: Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918-1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg (Veröffentlichungen des Instituts für soziale Bewegungen, Bd. A/17), Essen
Sherman, Lawrence W. 1980: The Police and Violence (The Annals of the American Academy of Political and Social Science, Bd. 452), Philadelphia
Stammler, Hans 1947: Gedanken über das Recht des Waffengebrauchs, in: Die neue Polizei 1, H. 1, S. 4-6.
Stepien, Stanislaus 1989: Der alteingesessene Fremde. Ehemalige Zwangsarbeiter in Westdeutschland, Frankfurt am Main/New York
Sturm, Michael 2001: „Gewalt wird mit Gewalt beantwortet.“ Polizei und Straßenprotest in München am Ende der Ära Adenauer, Magisterarbeit Göttingen
Sundermann, Heinz-Georg 1984: Schußwaffengebrauch im Polizeirecht, Jur. Diss. Heidelberg
Upmeyer, Bernhard 1935: Der polizeiliche Waffengebrauch und seine Bedeutung als Mittel der Verbrechensbekämpfung in Süddeutschland, Jur. Diss. Erlangen
Weinhauer, Klaus 2003: Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre, Paderborn u. a.
Winter, Martin 2000: Polizeiphilosophie und Protest policing in der Bundesrepublik Deutschland - von 1960 bis zur staatlichen Einheit 1990, in: Lange, H.-J. (Hg.): Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland (Studien zur Inneren Sicherheit, Bd. 1), Opladen, S. 203-220
Zorn, Peter/Link, Stephan 2002: Brave Bürger - fremdes Gesindel. Zur Wahrnehmung der Kriminalität von „Displaced Persons“ in der Bamberger Nachkriegsgesellschaft, in: Historischer Verein Bamberg Bericht 138, S. 279-294
No Comments