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3.2. Kritik Flyer

Das Thema des Cop Recording bekommt ebenfalls durch die Polizeibehörden mehr Aufmerksamkeit. Im Intranet lassen sich mehrere Beiträge zu dem Thema finden. Zudem haben Behörden, wie z.B. Essen einen Flyer entwickelt, der auf die Thematik hindeutet und Aufklärung betreiben soll. Der Flyer des Polizeipräsidium Essen führt
die §§ 201 StGB und 22 KUG auf, auf den § 201a StGB wird nicht eingegangen. Es handelt sich um eine neutrale Aufführung der Tatbestände samt Ausnahmen und Maßnahmen, die hypothetisch getroffen werden könnten. Trotz der neutralen Aufführung der Tatbestände wird Aufgrund der Kürze der Anführungen der Anschein suggeriert viele Handlungsmöglichkeiten zu haben. Der Tatbestand wird zwar korrekt angeführt aber nicht beurteilt und nicht subsumiert auf das Einsatzgeschehen.

Das komplexe Thema wird in den Flyern auf das minimale heruntergebrochen. Der Flyer des PP Essen beinhaltet ausschließlich strafverfolgende Maßnahmen und bietet keine gefahrenabwehrenden. Es werden die Ausnahmen des § 23 KUG aufgeführt, jedoch ohne Definition. Es bleibt offen, was tatsächlich Zeitgeschichte ist, oder das die Ausnahme der Fotografie einer Versammlung entfällt, wenn diese Polizeibeamten im Vordergrund der Aufnahme zeigt und nicht die Versammlung. Weiter wird der gesamte Bereich des berechtigten Interesses gespart und die Ausnahmen erscheinen als endgültig, obwohl die einer Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden müssen zwischen dem berechtigten Interesse und dem schutzwürdige Informationsinteresse. Der immens große Themenkomplex wird auf so wenig reduziert, dass wesentliche Teile ausgelassen werden. Bedient sich ein Polizeibeamter dieser Flyer so bekommt er ein falsches Bild, welches falsche Schlüsse zulässt und die aktuelle Rechtsprechung nicht wiedergibt. Wenn versucht werden sollte so ein großes Thema auf ein so kleines Informationsblatt zu bekommen, was meiner Meinung nicht sinnvoll erscheint, sollte zumindest der Hinweis abgedruckt werden, dass es sich ausschließlich um einen Ausschnitt des komplexen Themenbereichs handelt. 120