Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
Mülheim
Thesis
Fachbereich PVD
Erstgutachterin: Frau Kretschmann-Schepanski
Zweitgutachter: Herr Springer
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten und wie sie sich vor Aufnahmen durch Dritte schützen können
Simon Patberg
Kurs: MH P 17/56
Einstellungsjahrgang: 2017
Tel.: 0173 1309638
E-Mail: simon.patberg@studium.hspv.nrw.de
Abgabedatum: 10.05.2020
Verfasser: Prüfungsamt
Gültig ab: 01.01.2020
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1.Einleitung
Bei der Polizei erscheint ein neues Phänomen immer häufiger im Einsatzgeschehen, das sogenannte „...
2.Rechtliche Begutachtung
2.1. Das allgemeine PersönlichkeitsrechtDas allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus den Artikeln...
5.2. Online Quellen
Berliner Morgenpost (Hg.) (2019): Fler fährt ohne Führerschein undgibt Behörden die Schuld. Rappe...
1.1. Sachverhalte
Es gibt verschiedene Beispiele von Mitschnitten einzelner Polizeieinsätze, die an die Öffentlichk...
2.2. Strafrechtliche Begutachtung
er folgende Abschnitt der Ausarbeitung wird sich mit den Strafvorschriften im Bezug zum Recht am ...
2.2.2. Verstoß gegen 201 StGB
Die Strafvorschrift aus § 201 StGB ist die strafrechtliche Ausformung des im Grundrecht unter Art...
2.2.3. Verstoß gegen 201a StGB
Wenn von Video Aufnahmen gesprochen wird, dann ist nicht nur das gesprochene Wort betroffen, sond...
2.3. Eingriffsrechtliche Begutachtung
Weiter ist zu prüfen, wie Polizisten sich schützen können, dass eine entstandene Aufnahme nicht w...
2.3.1. Gefahrenabwehrende Maßnahmen
Chronologisch werde ich erst die gefahrenabwehrenden Maßnahmen beleuchten, da diese in der zeitli...
2.3.1.1. Untersagen des Fotografierens § 8 PolG NRW
Die einfachste Möglichkeit wäre, grundlegend ein Foto- und Videografier-Verbot zu verhängen. Ein ...
2.3.1.2. Identitätsfeststellung § 12 II PolG NRW
Die Identitätsfeststellung stellt in diesem Maßnahmenkatalog den mildesten Eingriff dar. Sie beei...
2.3.1.3. Sicherstellung des Mobiltelefons § 43 PolG NRW
Eine weitere Option wäre die Sicherstellung des Mobiltelefons. Diese Sicherstellung würde sich na...
2.3.2. Strafprozessuale Maßnahmen
Strafprozessuale Maßnahmen richten sich wie schon angemerkt nach der Strafprozessordnung (StPO). ...
2.3.2.1. Identitätsfeststellung § 163b StPO
Grundlegend für ein Strafverfahren ist die Klärung der Identität des Tatverdächtigen und der Zeug...
2.3.2.2. Sicherstellung des Mobiltelefons § 94 StPO
Zusätzlich muss eine Sicherstellung oder Beschlagnahme des Mobiltelefons oder des Aufnahmegerätes...
2.3.2.3. Einziehung § 111b StPO
Gemäß des § 111b StPO kann eine Sache beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen der Einziehu...
3.Problematiken
3.1. Problematiken der GesetzgebungWie in der strafrechtlichen Begutachtung aufgeführt, gibt es d...
3.2. Kritik Flyer
Das Thema des Cop Recording bekommt ebenfalls durch die Polizeibehörden mehr Aufmerksamkeit. Im I...
4.Fazit
Ein abschließender Rückblick auf das Themenfeld ist schwierig. Das allgemeine Persönlichkeitsrech...
5.Literaturverzeichnis
5.1.Gedruckte QuellenBialon, Jörg; Springer, Uwe (2016): Eingriffsrecht. Einepraxisorientierte Da...
5.3. Gerichtsurteile
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2014,Aktenzeichen 10ZB13.2620Online verfü...