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Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW

Mülheim
Thesis
Fachbereich PVD
Erstgutachterin: Frau Kretschmann-Schepanski
Zweitgutachter: Herr Springer


Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten und wie sie sich vor Aufnahmen durch Dritte schützen können​
Simon Patberg
Kurs: MH P 17/56
Einstellungsjahrgang: 2017
Tel.: 0173 1309638
E-Mail: simon.patberg@studium.hspv.nrw.de
Abgabedatum: 10.05.2020
Verfasser: Prüfungsamt
Gültig ab: 01.01.2020
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1.Einleitung

Bei der Polizei erscheint ein neues Phänomen immer häufiger im Einsatzgeschehen, das sogenannte „...

2.Rechtliche Begutachtung

2.1. Das allgemeine PersönlichkeitsrechtDas allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus den Artikeln...

5.2. Online Quellen

Berliner Morgenpost (Hg.) (2019): Fler fährt ohne Führerschein undgibt Behörden die Schuld. Rappe...

1.1. Sachverhalte

Es gibt verschiedene Beispiele von Mitschnitten einzelner Polizeieinsätze, die an die Öffentlichk...

2.2. Strafrechtliche Begutachtung

er folgende Abschnitt der Ausarbeitung wird sich mit den Strafvorschriften im Bezug zum Recht am ...

2.2.2. Verstoß gegen 201 StGB

Die Strafvorschrift aus § 201 StGB ist die strafrechtliche Ausformung des im Grundrecht unter Art...

2.2.3. Verstoß gegen 201a StGB

Wenn von Video Aufnahmen gesprochen wird, dann ist nicht nur das gesprochene Wort betroffen, sond...

2.3. Eingriffsrechtliche Begutachtung

Weiter ist zu prüfen, wie Polizisten sich schützen können, dass eine entstandene Aufnahme nicht w...

2.3.1. Gefahrenabwehrende Maßnahmen

Chronologisch werde ich erst die gefahrenabwehrenden Maßnahmen beleuchten, da diese in der zeitli...

2.3.1.1. Untersagen des Fotografierens § 8 PolG NRW

Die einfachste Möglichkeit wäre, grundlegend ein Foto- und Videografier-Verbot zu verhängen. Ein ...

2.3.1.2. Identitätsfeststellung § 12 II PolG NRW

Die Identitätsfeststellung stellt in diesem Maßnahmenkatalog den mildesten Eingriff dar. Sie beei...

2.3.1.3. Sicherstellung des Mobiltelefons § 43 PolG NRW

Eine weitere Option wäre die Sicherstellung des Mobiltelefons. Diese Sicherstellung würde sich na...

2.3.2. Strafprozessuale Maßnahmen

Strafprozessuale Maßnahmen richten sich wie schon angemerkt nach der Strafprozessordnung (StPO). ...

2.3.2.1. Identitätsfeststellung § 163b StPO

Grundlegend für ein Strafverfahren ist die Klärung der Identität des Tatverdächtigen und der Zeug...

2.3.2.2. Sicherstellung des Mobiltelefons § 94 StPO

Zusätzlich muss eine Sicherstellung oder Beschlagnahme des Mobiltelefons oder des Aufnahmegerätes...

2.3.2.3. Einziehung § 111b StPO

Gemäß des § 111b StPO kann eine Sache beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen der Einziehu...

3.Problematiken

3.1. Problematiken der GesetzgebungWie in der strafrechtlichen Begutachtung aufgeführt, gibt es d...

3.2. Kritik Flyer

Das Thema des Cop Recording bekommt ebenfalls durch die Polizeibehörden mehr Aufmerksamkeit. Im I...

4.Fazit

Ein abschließender Rückblick auf das Themenfeld ist schwierig. Das allgemeine Persönlichkeitsrech...

5.Literaturverzeichnis

5.1.Gedruckte QuellenBialon, Jörg; Springer, Uwe (2016): Eingriffsrecht. Einepraxisorientierte Da...

5.3. Gerichtsurteile

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2014,Aktenzeichen 10ZB13.2620Online verfü...