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1.1. Sachverhalte

Es gibt verschiedene Beispiele von Mitschnitten einzelner Polizeieinsätze, die an die Öffentlichkeit gelangt sind und einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Dies liegt u.a daran, dass die Thematik „Polizei" und das gesellschaftliche Interesse an der Berufsgruppe in der Gesellschaft sehr polarisieren und sehr viel Aufsehen erregen. Folgend werden verschiedene Beispiele aufgezeigt, bei denen Polizeieinsätze gefilmt wurden. Nach der Veröffentlichung haben diese allesamt einen großen Bekanntheitsgrad erreicht Das erste Beispiel stammt vom 22.09.2019. Es handelt sich um ein Video einer Person, welche vom eigentlichen Polizeieinsatz nicht betroffenen ist. Der Videoinhalt zeigt den Berliner Deutschrapper Fler, mit offiziellem Namen Patrick Losensky, der durch eine Berliner Polizeistreife angehalten und überprüft wurde. Diese Verkehrskontrolle artete aus und es kam zu mehreren Beleidigungen durch Herrn Losensky gegenüber den Beamten, sodass er zur Eigensicherung der Beamten gefesselt werden musste. Aus dem Kontext des Videos geht hervor, dass der Rapper keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und daher weitere Maßnahmen durch die Polizisten getroffen werden mussten. In dem Video ist zu sehen, wie der Rapper die einschreitenden Beamten verbal beleidigt und unter anderem als „Fan-Boys" bezeichnet. Das Video ging im Internet viral und hat allein auf dem YouTube-Kanal der Bild-Zeitung fast eine Million Aufrufe, was aber nur einen Bruchteil des eigentlichen medialen Interesses widerspiegelt. Auch auf etlichen weiteren Internetplattformen wurde das Video kommentiert. In folge des Videos sind Bilder der einschreitenden Beamten in den sozialen Medien präsent.3

Ein weiterer, ähnlich gelagerter Fall ist der eines Sportstudenten aus Köln, der am 26.12.2014 die Festnahme eines Dritten gefilmt hat. Der Student wurde durch die Beamten aufgefordert, das Filmen der Maßnahmen einzustellen und sich auszuweisen. Das Filmen stellte er daraufhin ein, weigerte sich jedoch, seine Identität offenzulegen, da er seiner Ansicht nach keine Straftat begangen habe. Durch die Anwendung von Zwang wurde die Maßnahme dennoch vollzogen, der Student erlitt dabei einen Oberarmbruch. Durch eine kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Schwerd von der Piraten-Partei wurde der Sachverhalt im Jahr 2015 im Landtag von Nordrhein-Westfahlen behandelt.4 Ebenfalls immer wieder im Internet vertreten sind Videos, veröffentlicht von Clanmitgliedern, die Respektlosigkeiten gegenüber dem Staat zeigen und damit die Stärke der Clans zeigen sollen. So findet man im Netz beispielsweise ein Video, in dem eine Person, augenscheinlich mit Migrationshintergrund verbal-aggressiv gegenüber einem Polizeibeamten auftrat. Die Presse verbreitete das Video, wodurch auch die Identität des Polizisten publik wurde.5 Problematisch an solchen Videos ist nicht nur, dass möglicherweise die Identität der einschreitenden Beamten aufgedeckt wird und dass dadurch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte tangiert werden, sondern auch, dass es sich immer nur um Ausschnitte des Einsatzes handelt. Ausschnitte zeigen nur einen Teil des Geschehens und somit nicht immer den gesamten Kontext des Polizeieinsatzes und dessen Hintergründe. Schnell sieht es so aus, als wären die getroffenen Maßnahmen unverhältnismäßig oder die Polizisten erscheinen in Situationen, wie z.B. der Verkehrskontrolle des Deutschrappers, handlungsunfähig und wehrlos. Auf die angeführten Beispiele wird im Verlauf der Arbeit zurückgegriffen um reale Beispiele zu den teilweise sehr theoretischen Paragrafen nennen zu können.​