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Kapitel 5 Schutz der Zivilbevölkerung I. Allgemein
Mit Ausnahme des Massendeichs (siehe Absatz 310 oben) dürfen Zivilisten nicht an Feindseligkeiten teilnehmen. Zivilisten, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen, werden respektiert und geschützt. Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Person, ihrer...
III. Kriegführende Besetzung 1. Allgemeine Bestimmungen
Die Besatzungsmacht übernimmt die Verantwortung für das besetzte Gebiet und seine Bewohner (Art. 29, 47 ff GK IV; Art. 43 HaagerVO). Als besetzt gilt ein Gebiet, wenn es tatsächlich unter die Herrschaft feindlicher Streitkräfte gelangt ist (Art. 42...
4. Kriegslist und Verbot der Perfidie
Als zulässig gelten Kriegslist und der Einsatz von Maßnahmen, die zur Erlangung von Informationen über den Gegner und das Land erforderlich sind (Art. 37 Abs. 2 AP I; Art. 24 HaagerVO). Zu den Kriegslistigen gehören z.B. die Verwendung feindlicher Signal...
V. Beendigung der Gefangenschaft
Sofern die Flucht nicht gelingt, endet die Gefangenschaft mit der Freilassung des Gefangenen aus dem Gewahrsam des Gewahrsamsstaates. Schwerverwundete und schwerkranke Kriegsgefangene, die reisefähig sind und deren geistige oder körperliche Leistun...
Kapitel 6 Schutz der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen I. Allgemein
Die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen sind unter allen Umständen zu achten und zu schützen (Art. 12 Abs. 1, 35 Abs. 1 GK I; Art. 12 Abs. 1 GK II; Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 GK III; Art. 10 Abs. 1AP I). ; Art. 7 Abs. 1 AP II). Jegliche Attentate auf ihr L...
III. Medizinische Flugzeuge
Sanitätsflugzeuge sind militärische oder zivile Luftfahrzeuge, die ausschließlich für den dauerhaften oder punktuellen medizinischen Transport konzipiert sind und einer zuständigen Behörde einer Konfliktpartei unterstellt sind. Sie tragen neben dem Hohei...
V. Krankenhauszonen und -orte
Die Parteien eines bewaffneten Konflikts können die Einrichtung von Krankenhauszonen und -orten vereinbaren, die so organisiert sind, dass sie Verwundete und Kranke sowie das erforderliche Pflegepersonal vor den Auswirkungen des Konflikts schützen (Art. ...
Kapitel 7 Schutz der Kriegsgefangenen 1. Allgemein
Der Zweck der Gefangenschaft besteht darin, feindliche Soldaten von weiteren militärischen Einsätzen auszuschließen. Da es Soldaten gestattet ist, an rechtmäßigen Militäreinsätzen teilzunehmen, gelten Kriegsgefangene nur als aus Sicherheitsgründen inhaft...
III. Bedingungen der Gefangenschaft
Der Gewahrsamsstaat kann Kriegsgefangene internieren, also in Lager unterbringen und bewachen (Art. 21 Abs. 1 GK III). Diese Lager dürfen nicht in Gefahrenzonen liegen (Art. 19 Abs. 1, 23 Abs. 1 GK III). Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, bestimmte ...
Kapitel 8 Religiöses Personal I. Allgemein
Seelsorger sind Geistliche, die den Streitkräften eines Staates zugeteilt sind, um die ihnen unterstellten Personen geistlich zu betreuen (Art. 24 GK I; Art. 37 GK II; Art. 23 Abs. 5 AP I). Der Status von Seelsorgern wird verliehen an: Mi...
111. Rechtlicher Status von Kaplänen, die von einer ausländischen Macht übernommen werden
Kapläne, die von einer gegnerischen Partei festgehalten werden, gelten nicht als Kriegsgefangene (Art. 28 Abs. 2 GK I; Art. 36 GK II; Art. 33 Abs. 1 GK III). Seelsorger können zur Betreuung von Kriegsgefangenen der Streitkräfte, denen sie selbst an...
Kapitel 9 Schutz von Kulturgütern I. Allgemein
Unter dem Begriff „Kulturgut" versteht man, unabhängig von Herkunft oder Besitz, bewegliche oder unbewegliche Gegenstände von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe aller Völker (z. B. Denkmäler der Architektur, Kunst oder Geschichte, seien sie weltlic...
Unverwechselbare Kennzeichnung von Kulturgut
Unter allgemeinem Schutz stehendes Kulturgut ist durch ein blau-weißes, nach unten gerichtetes Schild zu kennzeichnen (Art. 6, 16 CultPropConv). Dieses Erkennungszeichen darf auch als Identifikationsmittel auf den Armbinden und Ausweisen des mit dem Schu...
Kapitel 10 Das Recht des bewaffneten Konflikts auf See I. Allgemein
Definitionen Unter dem Begriff Schiff versteht man bemannte Überwasser- und U-Boot-Schiffe. Unter dem Begriff Luftfahrzeug versteht man alle bemannten Transportmittel, die in der Luft über dem Meer oder Land eingesetzt werden oder eingesetzt we...
II. Militärische Ziele und Schutzobjekte im bewaffneten Konflikt auf See
Feindliche Kriegsschiffe und Militärflugzeuge 1021. Unbeschadet der im Recht des bewaffneten Konflikts auf See geltenden Grundsätze können feindliche Kriegsschiffe und Militärflugzeuge jederzeit und ohne Vorwarnung angegriffen, versenkt oder beschlag...
Kapitel 11 Das Gesetz der Neutralität
Allgemein Neutralität (von lateinisch ne-uter = nicht beides) wird im Völkerrecht als der Status eines Staates definiert, der sich nicht an einem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten beteiligt. Die Folge des Neutralitätsstatus sind Recht...
Kapitel 12 Durchsetzung des humanitären Völkerrechts I. Allgemeines
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wurden von den Parteien nahezu aller bewaffneten Konflikte begangen. Veröffentlichte Berichte sowie interne Erkenntnisse zeigen jedoch, dass die Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts in vielen Fällen groß...
IV. Krankenhausschiffe
Allgemein 1054. Folgende Schiffe und Boote genießen im Seekrieg nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besonderen Schutz, so dass sie unter keinen Umständen angegriffen, versenkt oder gefangen genommen werden dürfen: Lazarettschiffe (Art. 22 ...
Auflade-Anleitung
Du hast Deinen Aufladecode erhalten und weißt nicht genau, wie Du ihn jetzt auf Dein Handy laden kannst? Hier findest Du eine kurze Auflade-Anleitung für alle Mobilfunkanbieter. View attachment 15175 Aldi Talk aufladenKurzwahl 1155 oder *104*PIN-CODE...
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