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2. Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Formen des Widerstands

„Prinzipialer Widerstand“ trifft auf „u...

Die Meinungsverschiedenheit zwischen dem EGMR und einem nationalen Akteur ist von zentraler Bedeutung für das prinzipielle Widerstandskonzept. Daher ist es wichtig zu wissen, wo aus völkerrechtlicher Sicht Meinungsverschiedenheiten zulässig sind und wo nicht. ...

II. Erster Teil: Bestandsaufnahme

„Prinzipialer Widerstand“ trifft auf „u...

Prinzipiellen Widerstand definieren Der Begriff „prinzipientreu" kann unterschiedlich interpretiert werden. Dem Oxford English Dictionary zufolge kann es Konnotationen haben wie „eine prinzipielle Position beziehen" oder „im Einklang mit der Moral handeln und...

III. Zweiter Teil: Prinzipieller Widerstand a la Polonaise

„Prinzipialer Widerstand“ trifft auf „u...

Der zweite Teil dieses Beitrags ist der Analyse der jüngsten Widerstandsmuster des polnischen Verfassungsgerichtshofs („CT") gewidmet. Tatsächlich betrifft diese Art von Widerstand nicht nur den EGMR, sondern auch den Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH"...

IV. Dritter Teil: Bewertung

„Prinzipialer Widerstand“ trifft auf „u...

Im dritten Teil dieser Arbeit wird nach einigen Vorbemerkungen (1.) versucht, die CT-Rechtsprechung im Hinblick auf das prinzipielle Widerstandsparadigma (2.) zu analysieren. Anschließend werden die Ursprünge der Ultra-vires-Doktrin untersucht (3.), bevor die ...

Menschenrechte in der Praxis der Strafverteidigung

Menschenrechte in der Praxis der Strafv...

Robert ESSER[1]​ Menschenrechte als Potential der Strafverteidigung​ Die Garantie eines wirksamen staatenübergreifenden internationalen Schutzes der Menschenrechte ist das Grundanliegen des Europarates und damit auch seiner Mutterkonvention im Bereich des Me...

6. Auslegungsgrundsätze als „Einfallstor“ menschenrechtlicher Standards

Menschenrechte in der Praxis der Strafv...

Die Einflussnahme von menschenrechtlichen Verteidigungsstandards auf das nationale Verfahren erfolgt über klassische völkerrechtliche Auslegungsgrundsätze. Die Konventionen sind und bleiben trotz ihrer Transformation in innerstaatliches Recht völkerrechtliche ...

6. Menschenrechte als Korrektur „von außen“ und Selbstverpflichtung „im Inneren“

Menschenrechte in der Praxis der Strafv...

Welche Rolle Menschenrechte im nationalen Strafverfahren spielen, hängt letztlich immer von der Bereitschaft der nationalen Strafgerichte zu ihrer Rezeption (oder Obstruktion) ab. Auch das Verhältnis eines nationalen Verfassungsgerichts (so denn ein solches im...

Abstract

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Bei dem Beitrag handelt es sich um die Schriftfassung der zweiten Doeh- ring Lecture vom Oktober 2021. Der Autor vertritt die These, dass säkulare Wahrheitsansprüche über eine judikativ getragene Expansion der Grund- und Menschenrechte in die liberale Demokrat...

I. Demokratie - Mehrheit - Wahrheit

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

In der Demokratie herrschen Mehrheiten statt WahrheitenDemokratie bedeutet, dass die Mitglieder einer politischen Gemeinschaft sich selbst regieren. Volksherrschaft ist, theoretisch wie historisch betrachtet, nicht notwendig freiheitlich im Sinn einer liberale...

I. Menschenrechte als Grenze des Mehrheitsprinzips

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Der Agonismus der parlamentarischen Demokratie[1] lenkt die Aufmerksamkeit auf die Voraussetzungen des die Herrschaftsform prägenden Mehr- heitsprinzips. Bereits in den Kernexten der modernen Demokratietheorie sind diese angesprochen. So schreibt Tocqueville i...

I. Der europäische Konsens und die Prozeduralisierung

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Mit dem Inkrafttreten des 11. Zusatzprotokolls im Jahr 1998 ist der Straßburger Gerichtshof zur weithin sichtbaren und effektiven Instanz für die Durchsetzung der EMRK in den seit März 2022 nunmehr 46 Vertragsstaaten des Council of Europe geworden. Das soll di...

I. Identität und Repräsentation

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Die Politik in vielen westlichen Industriestaaten treibt schon länger die Frage um, was die jeweilige Gesellschaft zusammenhält und wie ein als brüchig empfundener Zusammenhalt wieder gefestigt werden kann.[1] In dieser Be- obachtung laufen lang- und kurzfrist...

I. Transformativer Konstitutionalismus

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Mit der zweiten Herausforderung nehme ich den Eingangssatz, dass in der Demokratie Mehrheiten statt Wahrheiten entscheiden, wieder auf. Die Wahr- heit dulde keine Kompromisse, heißt es. Es ist kein Zufall, dass der ikonische Satz der amerikanischen Unabhängigk...

I. Schlussfolgerung

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Mit den voranstehenden Überlegungen habe ich argumentiert, dass zwischen Menschenrechten und Mehrheiten eine komplexere Wechselbeziehung besteht als die gemeinhin angenommene, klassische Einhegung einer Mehrheit durch subjektive Rechte von Minderheitsvertreter...

Summary: Human Rights and Majorities

Abhandlungen Menschenrechte und Mehrheiten

Der Beitrag ist die schriftliche Fassung der 2. Doehring-Vorlesung, die im Oktober 2021 am Max-Planck-Institut gehalten wurde. Der Autor argumentiert, dass Ansprüche säkularer Wahrheit über eine gerichtlich unterstützte Ausweitung der Menschenrechte in die lib...

Historischer Kontext

Grundprinzipien und Richtlinien zum Rec...

rundprinzipien und Richtlinien zum Recht auf Rechtsbehelf und Wiedergutmachung für Opfer schwerer Verstöße gegen das internationale Menschenrechtsgesetzund schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht New York, 16. Dezember 2005 Von Theo van BovenHonorarp...

Verfahrensgeschichte

Grundprinzipien und Richtlinien zum Rec...

Die Frage nach Grundprinzipien und Leitlinien zum Recht auf Rechtsbehelf und Wiedergutmachung für Opfer schwerer Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Rechts wurde erstmals 1988 während der vierzigsten Sitzung der Unterkommission ...

SCHLUSSFOLGERUNGEN VON HERRN THOMAS HAMMARBERG, KOMMISSAR DES EUROPARATES FÜR MENSCHENRECHTE

SCHLUSSFOLGERUNGEN VON HERRN THOMAS HAM...

SCHLUSSFOLGERUNGEN VON HERRN THOMAS HAMMARBERG, KOMMISSAR DES EUROPARATES FÜR MENSCHENRECHTEKOLLOQUIUM DES EUROPARATES „SCHUTZ UND UNTERSTÜTZUNG VON MENSCHENRECHTSVERTEIDIGERN"STRASSBURG, 13.–14. NOVEMBER 2006​ Die vom Kommissar für Menschenrechte und der G...

CommDH(2006)20 Kolloquium zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern in Europa Europäischer Rat 13.-14. November 2006

SCHLUSSFOLGERUNGEN VON HERRN THOMAS HAM...

[H1]Bestehende internationale Mechanismen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Europa[/H1]Einführungsrede von Herrn Antoine Bernard, Geschäftsführer des FIDH, als Vertreter des Observatoriums zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, einem gemeinsamen...

CommDH(2006)21 Kolloquium zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern in Europa Europäischer Rat 13.-14. November 2006

SCHLUSSFOLGERUNGEN VON HERRN THOMAS HAM...

Entwurf der Eröffnungsrede von Botschafter Alexander Orlow, ​ Vorsitzender der Ministerdelegierten ​ Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Dies ist nicht nur meine letzte Woche, sondern auch meine letzte Ansprache als scheidender Vorsitzender der Ministerstell...