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Anhang V Hinweis zu Pufendorf
Derathe zitiert ausführlich die folgende Passage aus Pufendorf, die für die Diskussion des Begriffs des unterstellten Vertrags am relevantesten erscheint: Die Autorität von Vätern und Müttern beruht nach wie vor auf der mutmaßlichen Zustimmung der Kinder und ...
Einleitung
Rousseau hat nicht das Leben eines Gelehrten geführt; er hat an keiner Universität studiert; selbst seine Schulerziehung war dürftig; nahezu alles hat er sich auf autodidaktischem Wege angeeignet. Rousseaus Leben war das eines Künstlers, Literaten und Intellek...
I. Das Programm der Herrschaftslegitimation
„Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten [...] Wie ist es zu diesem Wandel gekommen? Ich weiß es nicht. Was kann ihn rechtmäßig machen? Ich glaube, dass ich dieses Problem lösen kann" (1.1; 351; 61). Das Problem, von dem Rousseau hier spr...
II. Die Vertragslehre im „Gesellschaftsvertrag“
Während Rousseau im zweiten Discours eine geschichtsphilosophische Untersuchung über die menschliche Vergesellschaftung vorgenommen hat, die das gesellschaftliche Leben als fortgesetzte und sich steigernde sittliche Depravation deutete, gleichwohl jenseits die...
III. Volkssouveränität und „volonte generale“
Die „volonte generale" in Diderots Naturrechts-ArtikelDer Begriff der volonte generale taucht bei Rousseau zum ersten Mal in seinem Enzyklopädie-AttikeX über die Economie politique auf. Er hat ihn, wie er selbst bemerkt, aus Diderots Naturrechts-Artikel überno...
Fortsetzung
einen Seite konstatieren, dass die Entlastung von substistenzsichernder Arbeit eine Voraussetzung des bios politikös ist, auf der anderen Seite dann jedoch in der eigenen republikanischen Philosophie die Trennung von Bürgerexistenz und Arbeitsleben aufheben. R...
10. Eigentum und Allgemeinwille
Der geschichtsphilosophische Diskurs erblickt im Eigentum den Sündenfall. Mit der Einführung des Eigentums endet die vorgeschichtliche Phase der Menschheit und beginnt die Geschichte, beginnt die bürgerliche Gesellschaft. „Der erste, der ein Stück Land eingez...
IV. Souverän und Regierung
Selbst ein republikanischer Kleinstaat ist so komplex, dass nicht alle politischen Funktionen durch die Bürgerschaft selbst ausgeübt werden können. Die Bürger betätigen sich als Gesetzgeber, sie greifen selbst zu den Waffen, wenn das Vaterland bedroht ist; sie...
V. Die Verwirklichung der Republik
Damit der Allgemeinwille in die Wirklichkeit treten kann, muss die Wirklichkeit für den Allgemeinwillen empfänglich sein, muss sowohl die innermenschliche wie die außermenschliche Wirklichkeit sein Erscheinen begünstigen. Und dann trifft der Allgemeinwille in ...
Zusammenfassung
„Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten Wie ist es zu diesem Wandel gekommen? Ich weiß es nicht. Was kann ihn rechtmäßig machen? Ich glaube, dass ich dieses Problem lösen kann" (LI; 351; 61). Rousseaus Gesellschaftsvertrag ist - wie Hobb...
Anmerkungen
us stilistischen Gründen gebrauche ich die Titelbezeichnungen Gesellschaftsvertrag und Contrat social promiscue.Emile, OC IV, 837; 505.Vgl. W. Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt 1994.Allgemein zur Naturzustandskonzeption ...
Literaturverzeichnis
Ausgaben und Übersetzungen des „Contrat social"und anderer politischer Schriften RousseausDu Contrat social, hg. v. B. de Jouvenel, Genf 1947.The Political Writings of Jean-Jacques Rousseau. 2 Bde., hg. v. Ch. E. Vaughan, Oxford 1962.Du Contrat social. Ecrits ...
Namen- und Sachregister
Absolutismus 31. 45-46. 49. 59. 64. 104 demokratischer 207 kontraktualistischer 39. 44-46. 62. 104. 204 - 205 theologischer 36Akrasia 111Alienation totale 79-80. 206 Allgemeine 55. 68. 76-78. 84. 90. 98. 102-103. 105-107.111. 115-116. 123. 139. 145.149. 156. 1...
Vorbemerkungen
Das vorliegende Handbuch zum humanitären Völkerrecht in bewaffneten Konflikten ist die englische Fassung des deutschen Triservice-Handbuchs ZDv 15/2 Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Handbuch -, herausgegeben im August 1992. Es richtet ...
Kapitel l
Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen Definition des Begriffs „Humanitäres Recht" Die Anwendung von Gewalt ist nach Art. 2 (4) der UN-Charta. Staaten dürfen Gewalt nur in Ausübung ihres inhärenten Rechts auf individuelle oder kollekt...
III. Rechtliche Grundlage
Die vier Genfer Konventionen von 1949 sind für alle Staaten international verbindlich geworden: Genfer Konvention I zur Verbesserung der Lage der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Feldeinsatz (GC I); Genfer Abkommen zur Verbesse...
Kapitel 2 Anwendungsbereich des humanitären Rechts I. Bewaffnete Konflikte
In internationalen bewaffneten Konflikten gilt das humanitäre Völkerrecht. Dabei wird das zwischen den betroffenen Staaten bestehende internationale Friedensrecht weitgehend durch die Regeln des humanitären Völkerrechts ersetzt. Das internationale Friede...
IV. Beendigung der Feindseligkeiten
Feindseligkeiten können vorübergehend oder dauerhaft eingestellt werden. Selbst eine endgültige Einstellung der Feindseligkeiten ändert nichts an der Tatsache, dass Kriegszustand herrscht. Dieser Kriegszustand wird nur durch einen Friedensschluss beendet, ...
Chapter 4 Methoden und Mittel des Kampfes I. Allgemeine Regeln
Das Recht der Parteien eines bewaffneten Konflikts, Mittel (Art. 22 Haager Kriegsverfassungsgesetz) und Methoden (Art. 35 Abs. 1 AP I) der Kriegsführung zu wählen, ist nicht unbegrenzt. Insbesondere ist der Einsatz von Mitteln oder Methoden verboten, die...
III. Kampfmethoden 1. Militärische Ziele
Angriffe, also jegliche Gewalttaten gegen den Gegner, sei es in der Offensive oder in der Verteidigung (Art. 49 Abs. 1 AP I), sind ausschließlich auf militärische Zwecke zu beschränken. Militärische Ziele sind Streitkräfte – einschließlich Fallschi...