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a) Staatsähnliche Völkerrechtssubjekte

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

160 Zu den staatsähnlichen Völkerrechtssubjekten gehören Staatenverbindungen unterschiedlicher Art wie Protektorate oder die ehemaligen Treuhands- und Mandatsgebiete. Definiert wird die Staatenverbindung als ein auf eine gewisse Dauer angelegtes Rechtsverhältn...

a) Die völkerrechtliche Anerkennung

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Die Bedeutung der Anerkennung für die Entstehung neuer Staaten hat im Laufe der Geschichte 178 einen Bedeutungswandel erfahren. Während man früher annahm, dass sie notwendig sei, damit ein Gebilde als Staat betrachtet werden könne (konstitutive Theorie), ist n...

a) Die Nachfolge in völkerrechtliche Verträge

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Die Konvention über die Nachfolge in völkerrechtliche Verträge geht vom Grundsatz der Kon- 191 tinuität vertraglicher Pflichten aus. Hiervon ausgenommen sind die newly independent states, die unabhängig von den durch den Kolonialstaat geschlossenen Verträgen w...

6. Die Rechtslage Deutschlands in Geschichte und Gegenwart

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Mit dem Vertrag der BR Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands 207 (Einigungsvertrag – EV) und den damit in Zusammenhang stehenden völkerrechtlichen Verträ¬gen änderte sich die Rechtslage Deutschlands.

3. Das Recht auf Asyl

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Die Rechtsstellung des Einzelnen kommt insbesondere im Flüchtlingsrecht zum Ausdruck. Durch 297 neuere Entwicklungen in diesem Bereich haben die Rechte der Flüchtlinge eine Stärkung und zunehmende institutionelle Ausgestaltung erfahren.a) Der Begriff des Flüch...

a) Die Regelungen über die Staatennachfolge

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

223 Bei der Vereinigung stellte sich zunächst die Frage, welche Nachfolgeregelungen für die völker-rechtlichen Verträge gelten sollten. Da die Inkorporation in der Wiener Konvention über die Nachfolge in Verträge v 1978 nicht erwähnt wird, kam sowohl Art 15, d...

III. Der Einzelne im Völkerrecht 1. Der Menschenrechtsschutz auf universeller Ebene a) Einführung

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Seitdem sich die Staatengemeinschaft im Jahre 1948 in einer Deklaration der UN-General- 229 versammlung feierlich zur Achtung der Menschenrechte bekannt hat, bilden diese einen wesent-lichen Bestandteil der Völkerrechtsordnung. Seither sind in zahlreichen Dekl...

a) Die Menschenrechtspakte v 19.12.1966

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

236 Die Generalversammlung der UNO nahm 1966 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR) an. Diese völkerrechtlichen Verträge traten 1976...

a) Der Menschenrechtsschutz in Amerika

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Der Schutz der Menschenrechte innerhalb der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die 273 35 amerikanische Staaten umfasst, hat zwei Grundlagen. Zum einen stützt er sich auf die Char-ta der OAS v 30.4.1948 und zum anderen auf die Amerikanische Konvention ...

3. Das völkerrechtliche Fremdenrecht a) Einführung

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Unter völkerrechtlichem Fremdenrecht versteht man Regelungen über die Rechtsstellung von 280 Ausländern, dh denjenigen Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaats besitzen. Die Staaten sind bei der Ausgestaltung der innerstaatlichen Recht...

c) Der Grundsatz des Non-Refoulement

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Der Grundsatz des Non-Refoulement in Art 33 GFK, der sowohl auf die Auslieferung und Ab- 304 schiebung als auch – nach überwiegender Auffassung – auf die Zurückweisung an der Grenze angewendet wird, verpflichtet die Staaten zur Zufluchtgewährung vor dem unmitt...

b) Der Minderheitenschutz auf universeller Ebene

Der Staat und der Einzelne als Völkerre...

Auf universeller Ebene gewährt Art 27 IPbürgR Schutz für die Angehörigen von Minderheiten. Er 334 garantiert ein Recht auf kulturelles Leben, Religionsausübung und die eigene Sprache. Strittig ist nicht nur, ob Art 27 IPbürgR auch ein kollektivrechtliches Elem...

Von Prof. Dr. Günther Jakobs, Bonn

Terroristen als Personen im Recht

I.Kann mit den Mitteln eines rechtsstaatlichen Strafrechts „Krieg gegen den Terror" geführt werden? Nun, bereits 1986 wurde ein „Gesetz zur Bekämp- fung (!) des Terrorismus" erlassen1, 2003 in Umsetzung eines Rahmen- beschlusses des Rates der Europäischen Unio...

II. Zweck des Rechtsstaats

Terroristen als Personen im Recht

Zweck des Rechtsstaats ist nicht höchstmögliche Gütersicherheit, sondern wirkliche Rechtsgeltung, und zwar in der Moderne wirkliche Geltung eines Rechts, das Freiheit ermöglicht. Die wirkliche Geltung steht dabei als Gegensatz zu einer nur postulierten, aber n...

III. Ist ein Feindstrafrecht

Terroristen als Personen im Recht

Ist ein Feindstrafrecht legitim und wenn ja, bis zu welchem Maß? Vor jedem Versuch einer Antwort gilt es, zweierlei festzuhalten. Erstens, der Staat muss seine Gestalt nicht mutwillig aufs Spiel setzen; wenn von Feindstrafrecht die Rede ist, bedeutet das nicht...

IV. In dem bislang behandelten Bereich

Terroristen als Personen im Recht

In dem bislang behandelten Bereich ist die Exklusion des Terroristen Selbst- exklusion25: Er hat sich zum Terroristen gemacht oder sonst seine Pflichtennicht erfüllt und wird deshalb im Rahmen des Erforderlichen fremdverwal- tet. Dieser Bereich ist rechtsstaat...

Der Staat als Maschine

Der Staat als Maschine

dessen Neuauflage gewiß zu rechnen ist, hätte der Rezensent — nicht als Kritik, sondern eher als Anregung — den Wunsch angebracht, daß es in den Neu¬auflagen mit einer Rückenprägung versehen werde, da auch in sorgsam be¬treuten Privatbibliotheken die Buchhülle...

Der Juristenstand als Gegenstand historischer Forschung und die Geschichte des juristischen Felds in Deutschland

Der Juristenstand als Gegenstand histor...

GastbeitragUnter dieser Rubrik kommen seit 2006 auf besondere Einladung Gastautoren und -autorinnen zu Wort. Die Welt der ,germanistischen' Rechtgeschichte be¬schränkte sich nie nur auf ein germanistisches1 oder ein ,deutsches' Element. Dennoch sind nicht selt...

1. Die Methode, eine generationelle Chronologie:

Der Juristenstand als Gegenstand histor...

Die Einheit des Juristenstands, die territoriale wie die berufliche, ist al¬so problematisch. Die Geschichte eines solchen Juristenstandes zu schrei¬ben heißt also sich zu fragen, ob die Verallgemeinerung des Verhaltens der Juristen sinnvoll ist oder nicht. Ma...

1. Die Ergebnisse:

Der Juristenstand als Gegenstand histor...

Über die Ergebnisse dieser Forschung zu sprechen kann nur bedeuten, die Annahmen zu klären und die Perspektiven - durch diese soziologische und generationelle Betrachtungsweise befreit - zu umreißen, die für eine bessere Auffassung der Rechtsgeschichte nützlic...