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Hamburg Hildesheim Limburg Osnabrück

Fundstellen des geltenden kanonischen Rechts
in den (Erz-)Bistümern
Hamburg Hildesheim Limburg und Osnabrück​





Erläuterung​


Diese Zusammenstellung listet Fundstellen des für die (Erz-)Bistümer Hamburg Hildesheim Limburg und Osnabrück geltenden kanonischen Rechts auf. In aller Regel wird auf gedruckte Quellen hingewiesen; Internet-Adressen werden nur dann genannt wenn ich keine veröffentlichten gedruckten Quellen finden konnte.


Auf einer anderen Seite sind Links zu Rechtsquellen im Internet gesammelt.


Die nachstehende Zusammenstellung enthält nicht:


  • Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche
  • die für die einzelnen Bistümer geltenden Arbeitsrechtsregelungen d. h. die Arbeitsvertragsordnung (AVO) bzw. Dienstvertragsordnung (DVO) mit ihren verschiedenen Anlagen sowie die Ordnungen für die einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern die nicht im pastoralen Dienst tätig sind
  • Arbeitsrechtsregelungen des Deutschen Caritasverbandes oder seiner Untergliederungen.


Vgl. auch die Seite: Von den deutschen Bischöfen beschlossene rechtliche Dokumente.


Bei den meisten Quellen handelt es sich um Gesetze im Sinne von c. 7 CIC. Es wurden aber auch einige andere Quellen aufgenommen z. B. autonom erlassene Statuten und auch einige Dokumente die keine Rechtsverbindlichkeit haben.


Für Hinweise auf Fehler bin ich dankbar.


Thomas Meckel





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