Was ist eine Person? Person
Hellfeld, Johann August - Repertorivm Reale Practicvm Ivris Privati Imperii Romano-Germanici 1762
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Mayers Konversations-lexikon 1877
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Mayers Konversations-lexikon 1877
"…. auf der anderen Seite war der Sklave des Altertums rechtlos; er galt für eine Sache, eben weil ihm das Recht der Persönlichkeit, die Rechtsfähigkeit fehlte, welche heutzutage in den civilisierten Staaten jedem Menschen zukommt."
[H4]Nach Wiesand, G. S. - Juristisches Handbuch die teutschen Rechte 1762[/H4]
[H2]bedeutet personam ammitere so viel wie,
als seine Freyheit verlieret.[/H2]
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Wiesand, G. S. - Juristisches Handbuch die teutschen Rechte 1762
Die Sklaveneltern, die ein Sklavenbaby auf die Welt brachten gehen zu ihrem Verwaltungspunkt, Amt genannt und melden das neue Eigentum seinem Besitzer (bzw. dem Verwalter, denn der Papst ist auch lediglich der Verwalter…)
Somit wird über den Namen eine Obligation, genannt natürliche Person mit der Geburtsurkunde erschaffen, der Wert des neuen Sklaven anhand seiner Herkunft errechnet und somit der Preis für die Lizenz, die Leihgebühr, der Lehn-Wert festgesetzt.
Denn der Begriff Obligation ist eine SCHULDverschreibung gemäß des juristischen Lexikons aus dem Jahre 1783. Das Kollateralkonto ist somit aus alledem vorstehend gefolgerten kein Guthaben.
Es ist eine Schuld!
Eine Schuld die dem Menschen aufgedrückt wird und anhand derer man ihn bis zu seinem Lebensende knechtet. Da die Summe sehr hoch angesetzt wird, da man ja noch die Schulden der Ahnen und Vorfahren mitabarbeiten muss und all die abgepressten Lizenzgebühren – Steuern genannt, nicht abgedeckt werden, kommen die Nachkommen der Sklaven wieder automatisch in die Sklaverei, die Schuldknechtschaft. Denn Obligationen sind Verbindungen.
Obligatio eine Verbindung oder Verknüpfung/Verpflichtung/Gerichtlich Band/ wordurch wir gewzwungen sind/etwas zu leisten oder zu bezahlen.
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Oberländer Samuel – Lateinisch Teutsches Juristisches Handlexikon 1721
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Wiesand – Juristisches Handbuch der teutschen Rechte 1762
Obligatio heisst auch eine Schuldverschreibung…
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Lemke, Johann Friedrich Wilhelm – Juristisches Wörterbuch 1783
Somit werden, die Menschen die sich des Unrechts des Systems bewusst sind und sich auf die Suche begeben, wie man denn dem Ganzen vielleicht entfliehen kann früher oder später auf den Privatkommerz stoßen, der wie alles in der Exoterischen Welt Wahrheit mit Lüge vermischt. Man dreht die Wahrheit in dem luziferischen System um 180° und lässt dann die Menschen mit der Lehre über den Akzept, nochmals so richtig schön in die Falle laufen. Als Strafe quasi für den Ungehorsam des Sklaven.
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