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Wie sieht es bei dem United Nations Human Rights Council aus?

Auch auf der Seite Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. finden wir unter dem Punkt Beschwerdeverfahren die folgende Aussage:

Anhand der vorgelegten Informationen entscheidet die Arbeitsgruppe für Situationen, bestehend aus fünf Mitgliedern des Menschenrechtsrats, ob die Beschwerde weiterhin vertraulich diskutiert, fallengelassen oder das Verfahren dem Rat zur Prüfung übergeben und damit öffentlich gemacht wird. In den letzten zehn Jahren gingen pro Jahr durchschnittlich 20.000 Beschwerden im Rahmen des 1503-Verfahrens ein. Nur eine sehr geringe Zahl davon wird auch zugelassen.

Man kann auf der Internationalen Seite auch unter den vielen bunten Artikeln und Berichten über die zahlreichen Treffen und Sitzungen dieses Formular für eine Beschwerde an den Internationalen Gerichtshof finden.
Dieses Formular ist dann auszufüllen in den Zitat:

sechs offiziellen Sprachen der UN: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Deutsch ist hierbei nicht vertreten. Eine der Voraussetzungen damit die Beschwerde angenommen wir hierbei ist wiederrum:

Sie wird von einer Person oder einer Gruppe von Personen eingereicht, die behauptet, Opfer von Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, oder von einer Person oder Gruppe von Personen, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, die in gutem Glauben im Einklang mit den Grundsätzen der Menschenrechte handelt, keine politisch motivierten, den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen zuwiderlaufenden Standpunkte vertritt und behauptet, unmittelbare und zuverlässige Kenntnis von den betreffenden Verletzungen zu haben. Glaubwürdig beglaubigte Mitteilungen sind jedoch nicht allein deshalb unzulässig, weil die Kenntnis der einzelnen Verfasser aus zweiter Hand stammt, sofern ihnen eindeutige Beweise beigefügt sind;

Man muss es also wieder als die Person einreichen.