Nur ein weiteres Gericht
[H1]Einfach
nur ein weiteres Gericht?[/H1]
Das Freie Schiedsgericht Kininigen.
Doch wozu? Denn wenn man sich umschaut, gibt es doch genug Gerichte auf dieser Welt. Oder etwa nicht?
Sie mögen gemäß offizieller Aussagen, diverser Stellen angeblich überlastet sein, wenn Personen ihr Recht einzufordern versuchen, sind jedoch zahlreich vorhanden.
Braucht denn die Welt ernsthaft noch mehr Gerichte?
Wir von Kininigen haben geforscht und gesucht und sagen Ja!
Die Welt braucht ganz eindeutig ein weiteres Gericht. Und zwar eins von dieser Sorte wie es das Freie Schiedsgericht Kininigen ist.
Ein unabhängiges und für die Belange der lebendigen, geistig sittlicher Vernunftwesen zuständiges und wirkendes Gericht.
Im folgenden Betrag wird erläutert, Warum, Wie und Wieso wir zu dieser Erkenntnis gekommen sind.
[H2]Das Freie SChiedsgericht
Kininigen[/H2]
oder
Lasst uns über die Welt der Gerichte in dieser Welt reden.

Wir, als freie Souveräne, die sich als lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen [Im Volksmund Mensch genannt] wahrnehmen, haben nach einem Gericht gesucht, welches für uns zuständig ist und die hohen Vorgaben erfüllt, die unserer Meinung nach, ein wirkendes Gericht erfüllen sollte. Leider waren wir trotz intensiver Bemühungen nicht in der Lage, eine Institution zu finden die sich auf diesem Bereich betätigt.
Wir haben bei verschiedenen Regierungspräsidien nachgefragt, bei Amnesty International, der UN, bei Städten direkt, bei Gerichten, usw.
Unsere Frage war immer: "Wer ist hier der Beauftragte für die Unveräußerlichen Rechte des Menschen?"
Vor Ort erhielten wir als Antwort immer nur große, fragende Augen und die Antwort "Es tut uns leid, da können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen" und die anschließende Verweisung an eine andere Stelle, womit wir immer wieder im Kreis liefen. Die letzte Stelle, das Amtsgericht einer deutschen Stadt, lieferte dann endlich eine eindeutige Antwort: "Wir sind hier ausschließlich für die geschäftlichen Interessen zuständig."
Nirgendwo war eine Stelle oder ein Beauftragter für die unveräußerlichen Rechte von lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen zu finden – nicht mal eine für [Menschen], wie es heute vom System verstanden wird (Der Begriff Mensch bedeutet im System NICHT das was man im Allgemeingebrauch versteht, dieser Begriff wurde umgedeutet und in den Statuten festgeschrieben als: "Der Mensch ist die natürliche PERSON" – Was nicht das Gleiche ist). Sondern ausschließlich geschäftliche Interessen betreffende Institutionen und Stellen.
Somit waren wir gezwungen, aufgrund dieses Nichtvorhandenseins, dieses Freie Schiedsgericht Kininigen ins Leben zu rufen, um diese Lücke für unsere Mitglieder, die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen [Menschen] die sich klar durch Vertragsaufkündigung dazu bekannt haben und auch für alle anderen Geschöpfe dieses Planeten, die sich als Menschen wahrnehmen gemäß den Begriffsdefinitionen von Kininigen und unter Ausschluss des juristischen Verständnis, zu schließen.
Sollten wir jedoch einen Irrtum unterlegen sein und solch eine Stelle existieren und aktiv tätig sein und die die hohen Anforderungen, die das Freie Schiedsgericht Kininigen anwendet, erfüllt und lebt, so bitten wir den, über diese Information verfügenden Leser dieser Zeilen, uns dieses mitzuteilen.
Am Tag 1874819 wurde somit die Eröffnung und Einberufung dieses freien und unabhängigen Schiedsgerichts zur Schiedsgerichtsbarkeit in freier Anlehnung an dasNew Yorker Übereinkommen, von den Souveränen beschlossen. Das Freie Schiedsgericht Kininigen – Zur Wahrung unveräußerlicher Rechte des lebendigen Vernunftwesens, entscheidet zu jeder Zeit nach dem Prinzip:
„Das Niedere soll sich nach dem Höchsten richten, nicht aber das Höchste nach dem Niederen."
Somit sind die Schiedsrichter des Freien Schiedsgerichts Kininigen, zu jeder Zeit den höchsten moralischen, charakterlichen und ethischen Werten und Prinzipien unterworfen, immer im Bestreben danach unvoreingenommen, unparteiisch und gerecht Recht zu sprechen und zu schlichten wenn Rechte von [Menschen] verletzt werden, ja, auch überhaupt dafür zuständig sind. Die Schiedsbarkeit wird von daher von fünf bis sieben freien Individuen, in besonderen Fällen auch zwölf, die sich den allerhöchsten Werten in ihrer inneren Ausrichtung verschrieben haben, mit der Zielsetzung der unparteiischen Gerechtigkeitsfindung beim Schiedsgericht.
Die Urteilsfindung erfolgt dabei nicht basierend auf Vermutungen, sondern auf Tatsachen, um die gerechte Schlichtung zu ermöglichen und eventuelle Übervorteilung der Menschen durch Juristen zu vermeiden und die freie und unabhängige Gerichtsbarkeit ohne Beeinflussung oder Verschränkungen zu anderen, gegenstehenden Interessen zu gewährleisten.
Um Willkür, Selbstjustiz oder Mißbrauch in der Rechtsprechung ausschließen zu können, wird sich ausschließlich an die allerhöchsten moralischen und ethischen Werte und Prinzipien gehalten, dies wird durch einen von jedem Schiedsrichter vorher abgelegten richterlichen Eid sichergestellt. Somit sind die Schiedsrichter des Freien Schiedsgerichts Kininigen, zu jeder Zeit den höchsten moralischen, charakterlichen und ethischen Werten und Prinzipien unterworfen, immer im Bestreben danach unvoreingenommen, unparteiisch und gerecht Recht zu sprechen und zu schlichten, wenn Rechte von [Menschen] verletzt werden, ja, auch überhaupt dafür zuständig sind. Die Schiedsbarkeit wird von daher von fünf bis sieben freien Individuen, in besonderen Fällen auch zwölf, die sich den allerhöchsten Werten in ihrer inneren Ausrichtung verschrieben haben, mit der Zielsetzung der unparteiischen Gerechtigkeitsfindung beim Schiedsgericht. Für jedes Schiedsverfahren wird ein eigenes, neues Schiedsgericht gebildet. Dies ist ein besonders wichtiger Bestandteil des Schiedsverfahrens durch ein freies Gericht.
Der Schiedsspruch ist ebenso rechtsverbindlich, wie das Urteil in einem staatlichen Gerichtsverfahren und kann daher rechtlich durchgesetzt werden (Vollstreckung). Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern, kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden. Der Schiedsspruch entspricht daher dem Urteil der letzten Instanz in einem staatlichen Gerichtsverfahren (rechtskräftiges Urteil) – ein Berufungsverfahren gibt es anders als bei staatlichen Gerichten nicht. Im Gegensatz zu einem staatlichen Gerichtsverfahren vor Gericht, können die Parteien elementare Bedingungen ihres Schiedsverfahrens gemeinsam festlegen. Somit können die Parteien und das Schiedsgericht das Schiedsverfahren flexibel gestalten und auf die einzelnen Bedürfnisse des zu beurteilenden Falles eingehen. Eine Partei reicht schriftlich die Schiedsklage gemäß der Schiedsgerichtsordnung ein und die beklagte Partei kann sich daraufhin sich zur Schiedsklage in der Klageerwiderung äußern und Stellung nehmen und kann Widerklage einreichen. Mit der daraufolgenden Einleitung des Verfahrens werden die Verjährungsfristen in der Regel unterbrochen. Die Parteien werden neutral und gleich behandelt und jeder Partei wird rechtliches Gehör gewährt. Das Schiedsgericht bestimmt das Verfahren nach Anhörung der Parteien nach seinem Ermessen.
Dieses Gericht, in freier Anlehnung des New Yorker Übereinkommen über das Schiedsgericht, wurde ins Leben gerufen um eine freie, ohne Verschränkungen mit anderen Organisationen darzustellende, Gerichtsbarkeit für alle lebendigen Vernunftwesen [Im Volksmund Menschen genannt] zu ermöglichen. Die Zielsetzung ist der Schutz der ihnen zustehenden, unveräußerlichen Rechte. Dies geschieht auf Antrag und ohne lange Erschwernisse und Prozedere oder Vertretungszwang. Somit ist es ein Freies Gericht, ein Schiedsgericht welches im Dienste aller geistig sittlichen, lebendigen Wesen [Menschen] steht und nicht der Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient.
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Johann Christian Lossius
[H1]Höchste Moralische Werte[/H1]
Wie wird sichergestellt, daß die, für das Freie Schiedsgericht Kininigen tätigen Richter, den höchsten moralischen Werten und Prinzipien unterliegen?
Wie ist es bei den Gewohnheits Gerichten?
Schauen wir uns einmal an die Gewohnheitsgerichte an. Mit einem Eid wird sichergestellt das, in diesem Fall ein Richter, das auch wirklich tut, was er tun soll. Wir erwarten das er auf die Wahrheit und Ehre, zum Wohle Aller agiert. Frei von Vorurteilen oder Beeinflussung ist. Denn schließlich hat er einen harten Job. Von ihm und seinen Entscheidungen hängen Leben an. Existenzen. Er kann Recht sprechen oder diese zerstören.
Der Richtereid für Österreich lautet gemäß § 29 RStDG Diensteid des Richters
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Der Richter hat bei Antritt seiner ersten Planstelle folgenden Diensteid zu leisten:
Er verpflichtet sich somit ausschließlich der Republik Österreich. Dort steht es nicht „zum Wohle aller Menschen" oder „zum Wohle des Volkes" oder wenigstens zum "Wohle der Gerechtigkeit".
Es ist nicht mal so wichtig was da steht, wie das, was da NICHT steht.
In Deutschland lautet der vom Richter abzulegende Eid ganz ähnlich:
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Da aber die Verpflichtung hier zuerst der BRD zugesagt wurde, bedeutet es auch, daß es Ihrer Wahrheit und ihrer Gerechtigkeit zu dienen ist. Dort steht es nicht „zum Wohle aller Menschen" oder „zum Wohle des Volkes".
Kein Wort von den Rechten und dem Wohl der Menschen. In keinem Eid, verpflichtet sich der Richter dazu, zum Wohle des Volkes, also der Menschen zu agieren, Gerechtigkeit auszuüben. Es steht da so nicht ohne Grund da. Gerichte haben die Anweisung und unterliegen der Verpflichtung, geschäftliche Interessen zu verfolgen. Diese Aussage erhielten wir direkt an einem wirkenden Gericht, der Beweis der Tonaufnahme liegt uns vor.
Alle Gerichte sind Privatgerichte. Somit unterscheidet sich unser Freies Schiedsgericht Kininigen nicht von anderen, außer in der Form der angewendeten, hohen moralischen Werten und Prinzipien und der Verpflichung zur Wahrheit und Gerechtigkeit und Fairness.
Denn wie bei jedem Schiedsgericht – welches die vorherigen Zustimmung benötigt, geschieht die Zustimmung zu den Gewohnheitsgerichten wie Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht usw.. per vorherige konkludente Zustimmung, die durch die Annahme der Verträge geschieht – Personalausweis, Reisepass.
Siehe Gerichtsverfassungsgesetzt § 1
Hier sollte man nun wiederrum, ganz genau lesen was da NICHT steht.
Da steht nicht "staatlich" oder dem "Volk" verpflichtet oder Wahrheit oder Gerechtigkeit.
Sondern nur dem Gesetz. Es steht nicht drin WELCHEM Gesetz er unterworfen ist. Als unbedarfter "Bürger", nimmt man natürlich an, es sei das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Was ist der höchste Eid den Juristen schwören? Was gilt für die als Gesetz?
Es ist das Gesetz der BAR und ihren 12 Vermutungen.
Außerdem sind dem "Gesetz" auch private Institutionen unterworfen.
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Denn der Paragraph wo früher die Staatlichkeit geregelt war, GVG §15 ist im Jahre 1950 weggefallen.
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Auszug aus dem Buch
Civilprozessordnung für das Deutsche Reich nebst Gerichtsverfassungsgesetz und Einführungsgesetzen 1877:
Gerichtsverfassungsgesetz § 15
Genau dieser Paragraph ist eben weggefallen. Aus gutem Grund.
[H4]
Ist da dann vielleicht der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechtezuständig?
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Nun könnte man sagen, gut, dann wende ich mich eben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Schauen wir uns das Ganze mal an für Österreich und zwar für 2017, denn dieser Bericht ist auf deren Seite derzeit online. Es wurde 217 Beschwerden gegen Österreich eingereicht und 24 Urteile wurden Erlassen.
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Unter besonders erwähnenswerten Fällen findet man dann hier zum Beispiel:
Deutschland ist hierbei noch viel auffälliger. Hier lag in dem von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechten benannte Jahr 2017 die Unzulässigkeitserklärung bei über 97% aller eingereichter Fälle. Es wurde 638 Beschwerden gegen Deutschland eingereicht und 621 für unzulässig erklärt oder aus seinem Register gestrichen.
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Unter den, vom Gerichtshof für gültig und zulässig erklärten, „erwähnenswerten Fällen" findet man dann zum Beispiel diese Fälle:
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Eine Beschwerde kann also nur von Personen für Personen eingereicht werden. Aber Moment mal, heisst dieses Gericht nicht eigentlich Europäischer Gerichtshof für MENSCHEN-Rechte und nicht Europäischer Gerichtshof für PERSONEN-Rechte?
Wir füllen also unter dem NAMEN den wir ja gewohnt sind im täglichen Leben zu verwenden, eine Beschwerde aus und Klagen.
Aber was lesen wir zum Beispiel in Deutschland?
Wer nun etwas verwirrt ist und sagt, "aber ich bin doch eine Person" oder "das ist doch das Gleiche" dem sei angeraten auf diesem Gebiet genauere Forschungen anzustellen. Ein [Mensch] hat eine Person, vergleichbar mit einer Firma, die er nutzt im täglichen Leben um geschäftsfähig am System teilnehmen zu können. Es ist genau das, was der Begriff Person aussagt und bedeutet. Persona – Maske. Da wikipedia diese ursprünglich dort stehende Etymologische Bedeutung, entfernt und verändert hat, wird hier eine andere Seite empfohlen.
Über den generellen Grund dieser ganzen Sachen, haben wir bereits in diesem Beitrag geschrieben.
Da steht nicht der Name des Menschen. Sondern der Name der Person, welches dem Staat gehört. Somit reicht der Mensch, unzulässig, unter dem dem Staat gehörenden Namen der Person eine Beschwerde ein.
Im übrigen kommt in diesen 50 Fragen an den EGfMR der Begriff „Person" 13 Mal vor. Der Begriff Mensch, kommt nur im Namen des Gerichtshofes oder im Namen der Konvention vor und wird ansonsten kein einziges Mal, in Verbindung mit Menschen erwähnt.
Visuell könnte man das so darstellen, ich nenne ein Unternehmen Kuchenbäckerei und verkaufe aber Platten aus fermentierten Kräutern für Agni Hotra. Es ist irreführend, aber zulässig und nicht meine Schuld, wenn Jemand sich davon täuschen lässt.
Gut, was sind aber überhaupt die Voraussetzungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an eine Beschwerde die eingelegt wird, um als zulässig anerkannt zu werden?
Man muß also sämtliche, staatliche Instanzen zuvor durchlaufen haben. Was sehr, sehr viel Zeit und vor allem Geld kostet, welches der gewöhnliche Mensch bekanntlich nicht hat. Somit werden unglaublich hohe Hürden gelegt, welche es den Menschen unmöglich machen, überhaupt ein richterliches Gehör zu finden. Diese finanziellen Mittel haben nun mal dann solche Firmen wie die Axel Springer AG, das Haus von Hannover oder eben staatlich finanzierte Vereine zum Schutz von Homosexuellen oder Asylsuchenden, was den hohen Anteil dieser Gruppe, unter den benannten „erwähnenswerten Urteilen" erklärt.
Der gewöhnliche Mensch bleibt dabei ohne Lobby und ohne Beistand auf der Strecke. Was unserem Erachten nach, eine Diskriminierung darstellt. Somit sind wir, die Souveräne von Kininigen durch unsere Verpflichtung, an die hohen moralischen und charakterlichen Werte und Prinzipien, diese Lücke zum Wohle der Menschen zu schließen und somit den Zugang zum Recht, einem JEDEN Menschen zu eröffnen.
Update des Beitrags vom 08.04.21
Der bekannte und umstrittene US-Milliardär George Soros, mit seiner Open Society Foundation und das von Bill Gates gegründete Unternehmen Microsoft sind zwei der größten Geldgeber des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Dies gemäß den Nachforschungen von Grégor Puppinck, Anwalt und Leiter des European Center for Law and Justice. Basierend auf den jährlichen Finanzberichten der Institution 2020 nachgewiesen. Der Franzose deckt auf, wie verstrickt Soros und Gates in Organisationen wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europarat, der UN und der WHO sind.
22 von 100 der ständigen Richter am Europäischen Gerichtshof, sind Mitglieder von 7 NGOs.
Quelle: Epochtimes
In dem Artikel wird auch das Logo des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem der Open Society Foundation von George Soros verglichen. Beide sind sich sehr ähnlich.
Eine umgeklappte Sechs.
Ende des Updates.
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