Die Unveräußerlichen Rechte In anderen Quellen
Zitat aus wikipedia:
[H3]Unveräußerlichkeit[/H3]
Die Menschenrechte können niemandem entzogen und auch nicht willentlich aufgegeben oder abgetreten werden. Dies gilt auch, wenn eine Einschränkung der Menschenrechte mit einem (wie auch immer gearteten) „noch höheren Gut" versucht wird zu rechtfertigen; etwa im Sinne des „Gemeinwohls" oder schlicht weil eine Bevölkerungsmehrheit dies so entschieden hat. Sie stehen damit im Widerspruch zum Kollektivismus. Da Menschenrechte nämlich individuelle (höchstpersönliche) Rechte sind, können sie keinem Kollektiv untergeordnet werden und entziehen sich somit auch staatlicher Souveränität. Daher bliebe etwa die Anwendung von Folter selbst dann unrechtmäßig, wenn diese auf einem formal rechtmäßig zustande gekommenen Gesetz oder gar auf einer Volksabstimmung basiert.
Dieses Konzept ist in Deutschland etwa mit der Ewigkeitsklausel im Grundgesetz verwirklicht. Damit wurde konkret die offizielle Geschichtsschreibung des Nationalsozialismus hinzugezogen, in der individuelle Menschenrechtsverletzungen damit begründet gewesen sein sollen, einem „höheren Zweck" im Sinne der „Volksgemeinschaft" zu dienen und demokratisch legitimiert gewesen seien. Diese kollektivistische Sichtweise wurde auch mit der Formel „Du bist nichts, Dein Volk ist alles!" zusammengefasst. Solch eine Semantik findet sich auch den meisten anderen totalitären Diktaturen.
[H3]Unteilbarkeit[/H3]
Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein. Eine Umsetzung von Freiheitsrechten ist nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig etwa das Recht auf Nahrung verwirklicht ist. Umgekehrt geht die Verletzung wirtschaftlicher oder kultureller Rechte, etwa Zwangsvertreibung, Verbot von Sprachen oder Entzug von Lebensgrundlagen, in der Regel auch mit der Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte einher.
[H3]Quellen[/H3]
Die international maßgebliche Quelle für den Bestand und Gehalt der Menschenrechte ist die International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen.[13] Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948, bei der es sich jedoch nur um eine von der UN-Generalversammlung verabschiedete Erklärung handelt, die nicht unmittelbar für die Mitgliedstaaten bindend ist, sind die zentralen Menschenrechtsinstrumente innerhalb dieses Korpus:
- der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie
- der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Beide Pakte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und traten zehn Jahre später in Kraft, nachdem sie von der geforderten Anzahl von Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Sie sind für alle Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, bindendes Recht (siehe dazu auch den Abschnitt „Vereinte Nationen" weiter unten).
Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln, so etwa
- die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
- die Genfer Flüchtlingskonvention
- die Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- die UN-Antifolterkonvention
- die UN-Kinderrechtskonvention
- die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
- die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- das Fakultativprotokoll über das Individualbeschwerderecht zum UN-Zivilpakt
- das Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe zum UN-Zivilpakt
- das Fakultativprotokoll über das Individualbeschwerderecht zum UN-Sozialpakt
Hinzu kommen auf den verschiedenen Kontinenten regionale Menschenrechtsabkommen. In Europa ist dies die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgehandelt, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. Juli 1953 in Kraft. Auch Afrika (Banjul-Charta) und der amerikanische Doppelkontinent (Interamerikanische Menschenrechtskonvention) verfügen über jeweils eigene regionale Menschenrechtsabkommen.
Siehe auch: Menschenrechtsabkommen
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