Was ist eine Person? Person "Man nennet Person diejenige Eigenschaft eines Menschen, wovon dessen Zustand in der Republic abhänget und woraus die eigenen Rechte eines jeden insbesondere zu erkennen sind. Man machte zu Rom einen großen Unterschied zwischen einem Menschen und einer Person, da die Knechte (gemeint sind hier Sklaven – da der germanische Knecht einen anderen Rechtsstatus hatte wie der Servus nach dem römischen Recht) mitnichten eine Person führten." Hellfeld, Johann August - Repertorivm Reale Practicvm Ivris Privati Imperii Romano-Germanici 1762 View attachment 11359 View attachment 11360 Mayers Konversations-lexikon 1877 Im Mayers Konversationslexikon 1877 finden wir die folgende Aussage:​ "Person (lat.Persona), ursprünglich die den ganzen Kopf bedeckende Larve oder Maske, wodurch im Alterthum die Schauspieler den Charakter ihrer Rolle ausdrückten; dann auch die darzstellende Rolle: die Art und Weise, wie ein Mensch sich äußerlich darstellt; überhaupt Bezeichnung für das eigentlich Charakteristische eines Menschen, in der Rechtswissenschaft jedes Wesen, welches Subjekt von Rechten und Rechtsverhältnissen sein kann. In letzterer Beziehung sind nämlich die Begriffe Person und Mensch insofern nicht dieselben, als es Personen gibt, welche keine Menschen sind, und als es wenigstens früher Menschen gab, welche keine Personen waren. Die Gesetzgebung hat nämlich dadurch das sie eine sogenannte juristische Person konstruierte, die Möglichkeit gegeben, die Persönlichkeit an etwas anderes als an ein physisches Individuum zu knüpfen…" ​ View attachment 11361 Mayers Konversations-lexikon 1877 "…. auf der anderen Seite war der Sklave des Altertums rechtlos; er galt für eine Sache, eben weil ihm das Recht der Persönlichkeit, die Rechtsfähigkeit fehlte, welche heutzutage in den civilisierten Staaten jedem Menschen zukommt." [H4]Nach Wiesand, G. S. - Juristisches Handbuch die teutschen Rechte 1762[/H4] [H2]bedeutet personam ammitere so viel wie, als seine Freyheit verlieret.[/H2] View attachment 11362 Wiesand, G. S. - Juristisches Handbuch die teutschen Rechte 1762 Da aber die Menschen demzufolge eine Person benötigen, um quasi eigenständig am Leben teilnehmen zu können, und der seit Hunderten von Jahre anerkannte Vertreter ja so nett ist und sich um seine Schäfchen unter seiner Hand (manus) kümmert, passiert Folgendes… Die Sklaveneltern, die ein Sklavenbaby auf die Welt brachten gehen zu ihrem Verwaltungspunkt, Amt genannt und melden das neue Eigentum seinem Besitzer (bzw. dem Verwalter, denn der Papst ist auch lediglich der Verwalter…) Somit wird über den Namen eine Obligation, genannt natürliche Person mit der Geburtsurkunde erschaffen, der Wert des neuen Sklaven anhand seiner Herkunft errechnet und somit der Preis für die Lizenz, die Leihgebühr, der Lehn-Wert festgesetzt. Denn der Begriff Obligation ist eine SCHULDverschreibung gemäß des juristischen Lexikons aus dem Jahre 1783. Das Kollateralkonto ist somit aus alledem vorstehend gefolgerten kein Guthaben. Es ist eine Schuld! Eine Schuld die dem Menschen aufgedrückt wird und anhand derer man ihn bis zu seinem Lebensende knechtet. Da die Summe sehr hoch angesetzt wird, da man ja noch die Schulden der Ahnen und Vorfahren mitabarbeiten muss und all die abgepressten Lizenzgebühren – Steuern genannt, nicht abgedeckt werden, kommen die Nachkommen der Sklaven wieder automatisch in die Sklaverei, die Schuldknechtschaft. Denn Obligationen sind Verbindungen.​ Obligatio eine Verbindung oder Verknüpfung/Verpflichtung/Gerichtlich Band/ wordurch wir gewzwungen sind/etwas zu leisten oder zu bezahlen. View attachment 11363 Oberländer Samuel – Lateinisch Teutsches Juristisches Handlexikon 1721 "Obligation ist die dieienige Verschreibung, wodurch sich jemand dem anderen die verschriebenen Schuld zu bezahlen verpflichtet. Es können selbige alle Personen ausstellen, die sich nach den Rechten verbinden können, nicht aber unmündige und andere." View attachment 11364 View attachment 11365 View attachment 11366 Wiesand – Juristisches Handbuch der teutschen Rechte 1762 Obligatio heisst auch eine Schuldverschreibung… View attachment 11367 Lemke, Johann Friedrich Wilhelm – Juristisches Wörterbuch 1783 Somit werden, die Menschen die sich des Unrechts des Systems bewusst sind und sich auf die Suche begeben, wie man denn dem Ganzen vielleicht entfliehen kann früher oder später auf den Privatkommerz stoßen, der wie alles in der Exoterischen Welt Wahrheit mit Lüge vermischt. Man dreht die Wahrheit in dem luziferischen System um 180° und lässt dann die Menschen mit der Lehre über den Akzept, nochmals so richtig schön in die Falle laufen. Als Strafe quasi für den Ungehorsam des Sklaven.