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Artikel 22
Der Wirtschafts- und Sozialrat kann andere Organe der Vereinten Nationen, ihre Nebenorgane und So...
Artikel 21
Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Generalversammlung von Zeit zu Zeit Berichte mit Empfehlu...
Artikel 20
Die Vertragsstaaten dieses Pakts und die betroffenen Sonderorganisationen können dem Wirtschafts-...
Artikel 19
Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Menschenrechtskommission die von den Staaten gemäß den Ar...
Artikel 18
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenr...
Artikel 17
1. Die Vertragsstaaten dieses Pakts legen ihre Berichte schrittweise gemäß einem Programm vor, da...
Artikel 16
1. Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, in Übereinstimmung mit diesem Teil des Pak...
Artikel 15
1. Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden an:(a) am kulturellen Leben te...
Artikel 14
Jeder Vertragsstaat dieses Pakts, der zum Zeitpunkt seines Beitritts nicht in der Lage war, in se...
Artikel 13
1. Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden Menschen auf Bildung an. Sie s...
Artikel 12
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht jedes Menschen auf den Genuss des höchstmögli...
Artikel 11
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebens...
Artikel 10
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen an, dass: Der Familie als natürlicher und grundlegen...
Artikel 9
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit, einschlie...
Artikel 8
Die Vertragsstaaten dieses Paktes verpflichten sich, Folgendes sicherzustellen: Das Rech...
Artikel 7
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeits...
Artikel 6
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht auf Arbeit an, das das Recht jedes Einzel...
Artikel 5
Nichts in diesem Pakt darf so ausgelegt werden, dass es für einen Staat, eine Gruppe oder ein...
Artikel 4
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen an, dass der Staat bei der Ausübung der vom Staat in Üb...
Artikel 3
Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, das gleiche Recht von Männern und Frauen auf ...