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Literatur
Brandt, R. 1973: Rousseaus Philosophie der Gesellschaft, Stuttgart. Derathe, R. 1950: Jean-Jacques Rousseau et la science politique de son temps, Paris. Forschner, M. 1977: Rousseau, Freiburg u. München. Inston, K. 2010: Rousseau and Radical Democracy, Lond...
3.2 Das Freiheitsrecht und das staatsphilosophische „probleme fondamental“
Im Zentrum der Rousseauschen Kritik der kontraktualisti- schen Überlieferung steht ein Freiheitsverständnis, das die Freiheit zur Wesensbestimmung des Menschen erklärt und damit in den Rang eines absoluten rechtfertigungstheoretischen Kriteriums erhebt. Nur da...
Die Vertragsidee des Contrat social und die Tradition des neuzeitlichen Kontraktualismus 3.1 Unzureichende Lösungen des Problems der Herrschaftslegit
"Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten [...] Wie ist es zu dieser Entwicklung gekommen? Ich weiß es nicht. Was kann sie rechtmäßig machen? Ich glaube, daß ich dieses Problem lösen kann" (III 351). Rousseau spricht hier von dem Problem d...
3.3 Die Struktur des Gesellschaftsvertrags
"Die Bedingungen dieses Vertrages sind durch die Natur seines Zustandekommens so genau festgelegt, daß die geringste Änderung ihn nichtig und unwirksam macht [...] Versteht man diese Bedingungen richtig, lassen sie sich auf eine einzige zurückführen, nämlich a...
3.4 Äquivoker Kontraktualismus: Das rechtlich-ethische Doppelgesicht des Gesellschaftsvertrags
Hobbes-Interpreten streiten sich über den rechtlichen Charakter des Entäußerungsversprechens, das im Leviathan die Gestalt einer Abtretung des Selbstherrschaftsrechts, einer Autorisierung des Souveräns annimmt. Meinen die einen, hier ein zumindest rudimentäres...
3.6 Anatomie der Volkssouveränität
Die durch den Rousseauschen Vertrag der alienation totale konstituierte Souveränität hat vier charakteristische Eigenschaften: sie ist unveräußerlich; sie ist unvertretbar; sie ist unteilbar; sie ist unfehlbar. All diese Eigenschaften sind eine unmittelbare Ko...
Literatur
Brandt, R. 1973: Rousseaus Philosophie der Gesellschaft. Stuttgart-Bad Cannstatt. - 1982: Menschenrechte und Güterlehre. In: R. Brandt (Hrsg.): Rechtsphilosophie der Aufklärung. Berlin. Fetscher, I. 1987: Rousseaus politische Philosophie. Zur Geschichte des ...
„Was nichts anderes heißt, als daß man ihn zwingen wird, frei zu sein“
"Was nichts anderes heißt, als daß man ihn zwingen wird, frei zu sein" (I 7). - Diese Worte haben viele Leser des Gesellschaftsvertrags schockiert und verwundert. Obwohl sie auch mich durchaus oft verwunderten, darf ich mit der Feststellung beginnen, daß sie m...
3.5 Gesellschaftsvertrag und Menschwerdung
In Rousseaus äquivokem Kontraktualismus, der Rechtsfiguren und Ethosformen ineinander schiebt, wird der Gesellschaftsvertrag zur allgemeinen zivilisationstheoretischen Chiffre. Er wird zum Sinnbild einer ethisch-politischen Metamorphose, einer Verwandlung der ...
Literatur
Fetscher, I. 1993: Rousseaus politische Philosophie. Zur Geschichte des demokratischen Freiheitsbegriffs, Frankfurt/Main. Kain, Ph. J. 1990: Rousseau, the general will, and individual liberty, in: History of Philosophy Quarterly, 315-334. Rempel, H. D. 1976:...
Rousseau und seine Kritiker über die phantasievollen Freiheiten, die wir verloren haben
Rousseaus Kritiker haben sich oft darüber beschwert, dass seine Liebe zur Menschheit außer ihm nur wenige Menschen erfasste. Indem er von den Begierden seiner eigenen Natur zu den gemeinsamen Interessen der Menschheit überging, schien er gegenüber den Bedürfni...
Eine mögliche Erklärung des Gemeinwillens
Ein "Gemeinwille" ist ein philosophischer und psychologischer Widerspruch in sich. "Wille" ist ein Begriff, der, wenn überhaupt, nur im Sinne individueller Handlungen verständlich ist. Das Problem kann nicht vertuscht werden, indem man - wie T. H. Green - den ...
Literatur
Barth, H. 1965: Volonte generale et volonte particuliere chez J.-J. Rousseau, in: Rousseau et la philosophie politique. Annales de philosophie politique 5, Paris, 44-57. Green, T. H. 1941: Lectures on the Principles of Political Obligation, London. Hiley, D....
Die Rolle des Gesetzgebers
Zu Beginn des sechsten Kapitels im zweiten Buch des Gesellschaftsvertrags hat Rousseau in bewundernswerter Weise das Problem formuliert, das er lösen wollte:"Durch den Gesellschaftsvertrag haben wir der politischen Körperschaft Dasein und Leben gegeben; jetzt ...
Literatur
Burgelin, P. 1961: Jean-Jacques Rousseau et la religion de Geneve, Genf. Forschner, M. 1977: Rousseau, Freiburg / München. Goyard-Fabre, S. 1984: Rousseau et les legislateurs grecs, in: Diotima 12, 120130. Guinle, J. P. 1978: Le legislateur de Rousseau et l...
Die Theorie der Regierungsformen
Die Theorie der Regierung und der Regierungsformen hat sich, ebenso wie die vom Gesellschaftsvertrag, von der sie nur einen Ausschnitt darstellt, bei Rousseau in jener kurzen Zeitspanne entwickelt, die den Diskurs über die Ungleichheit vom Gesellschaftsvertrag...
Literatur
Chevalier, J.-J. 1964: Le mot et la notion de gouvernement chez Rousseau, in: Etudes sur le Contrat social, 291-313. Derathe, Robert, Jean-Jacques Rousseau et la science politique de son temps, Paris 1950. Jouvenel, B. de 1962: Theorie des formes de gouverne...
Verweigerte Moderne. Das Problem der Repräsentation 9.1 Repräsentation in Rousseaus vorkritischer Phase
Rousseaus staatsphilosophische Anfänge verraten nichts von der Radikalität, mit der er sich im Gesellschaftsvertrag gegen politische Repräsentation aussprechen sollte. In der Economie politique von 1755 sind Repräsentation und Republik durchaus vereinbar. Rous...
9.2 Republik als Legitimationsform
Zur rigorosen Ablehnung der Repräsentation kommt es in der endgültigen Fassung des Gesellschaftsvertrags. "Ich sage deshalb", heißt es gleich zu Beginn des zweiten Buches, "daß die Souveränität, da sie nichts anderes ist als die Ausübung des Gemeinwil- lens, n...
9.3 Volkssouveränität als politische Praxis
In der Republik liegt die Gesetzesinitiative nicht in den Händen der Bürger, sondern auf seiten der Regierung. Es ist ein bloßes Wahlrecht, das die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten soll. Wenn Rousseau ihnen ein simple droit de voter (III 438f.) zuspri...