V. Gespräche zu einer deutsch-polnischen Minderheitenerklärung
(Januar - November 1937.)
Interview mit dem Außenminister
mit dem Außenminister Polens, Herrn Beck.
Beachten.
Ich machte Herrn Beck auf das Auslaufen der Genfer Konvention bezüglich Oberschlesien1 aufmerksam und betonte die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Einigung in einer Reihe wirtschaftlicher und technischer Fragen. Herr Beck sagte, dass auch auf polnischer Seite die Absicht bestehe, so bald wie möglich diesbezüglich zu verhandeln, und dass Herr Lipski bereits angewiesen worden sei, hier zunächst Eisenbahnfragen zu besprechen. Ebenso müssen sich Experten so schnell wie möglich treffen, um andere Fragen zu besprechen, die einer neuen Regelung bedürfen.
Die politische Frage des Minderheitenschutzes wurde nur gestreift, Herr Beck meinte, dass zunächst praktische Fragen geklärt werden müssten. Ich stimmte zu.
Nr. 82.
Der Außenminister
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Ministerialerlass.
Die Gespräche mit der polnischen Regierung über das bevorstehende Auslaufen der Genfer Konvention konzentrierten sich ausschließlich auf die technischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Genfer Konvention.
Der bekannte Hauptpunkt wurde noch nicht diskutiert, nämlich das Problem des Minderheitenschutzes, der den wesentlichen Teil der Genfer Konvention darstellt und große politische Bedeutung hat.
Geist und Ziel der Genfer Konvention war es laut ihrer Präambel, in Oberschlesien unabhängig von der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens den Schutz der Minderheiten zu gewährleisten, und die deutsche Regierung hat in einem jahrelangen Kampf dafür gesorgt, dass setzte seine ganze Energie auf diesen Schutz.
Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom 14. Juli 1937 außer Kraft und es ist nicht klar, wie das deutsche Element im polnischen Oberschlesien, dessen schwierige Lage der Reichsregierung nach wie vor große Sorgen bereitet, in Zukunft geschützt werden kann. Die polnische Verfassung garantiert allen Bürgern ausdrücklich gleiche Rechte. Wenn jedoch trotz dieser Bestimmungen die Minderheit bereits in der gegenwärtigen Praxis, insbesondere die des Woiwoden Grazynski von Kattowitz, Gegenstand einer unterschiedlichen Behandlung ist, wird sie in Zukunft mangels besonderer Schutzbestimmungen vollständig der Minderheit überlassen bleiben Willkür der polnischen Behörden.
Auch nach dem 14. Juli 1937 war Polen an die in den Artikeln 64 bis 72 der Genfer Konvention enthaltenen allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Minderheiten gebunden, die einerseits dem zwischen den wichtigsten alliierten und assoziierten Mächten geschlossenen Vertrag entlehnt waren. und Polen andererseits, am 28. Juni 1919*, der Beschluss der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 und Artikel 64 der Genfer Konvention, der eine Amtszeit nur für das Reich und nicht für Polen vorsah.
Wie Sie wissen, beabsichtigen wir, der polnischen Regierung den Abschluss eines deutsch-polnischen Völkergruppenvertrags vorzuschlagen. Ein Entwurf und ein Memorandum, in dem lediglich die zu erreichenden Verhandlungsziele aufgeführt sind und den deutschen Verhandlungsführern gegebenenfalls als Weisungen dienen könnten, liegen gerade vor.
Ich möchte Sie daher bitten, bei allererster Gelegenheit die polnische Regierung zu fragen, wie sie den Schutz der jeweiligen Minderheiten Oberschlesiens nach dem Auslaufen der Genfer Konvention sieht und ob sie gegebenenfalls zu Verhandlungen bereit wäre mit der Bundesregierung im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Übereinkommens zum Schutz dieser Minderheiten.
Bitte seien Sie so freundlich, mich unverzüglich über den Ausgang Ihrer Anfrage zu informieren.
Nr. 83.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Warschau, 16. März 1937.
Da der Außenminister, Herr Beck, erst nach Ostern hierher zurückkehren wird, habe ich mich heute in einem mehr als einstündigen Interview mit Graf Szembek zu den verschiedenen Fragen der Genfer Konvention auch mit dem befasst Problem der Minderheiten, indem ich meinen Gesprächspartner fragte, wie sich die polnische Regierung den Schutz der jeweiligen Minderheiten in Oberschlesien nach Auslaufen der Genfer Konvention vorstellte und ob sie gegebenenfalls bereit wäre, mit der deutschen Regierung Verhandlungen über den Abschluss aufzunehmen ein neues Übereinkommen zum Schutz von Minderheiten.
Graf Szembek antwortete, dass die polnische Regierung seines Wissens nach nichts von einem bilateralen Minderheitenschutzvertrag hören wolle. Die deutsche Minderheit im polnischen Oberschlesien benötigte keine vertragliche Garantie ihrer Minderheitenrechte, da die polnische Verfassung bereits einen sehr umfassenden Schutz vorsah. Was die polnische Minderheit in Deutsch-Oberschlesien betrifft, so versprechen wir uns hier von einem Abkommen keine besonderen Vorteile, da diese Minderheit, anders als die deutsche Minderheit in Polen, viel zu schlecht organisiert ist, um einem bilateralen Minderheitenvertrag irgendwelche Vorteile zu entziehen.
Ich teilte Graf Szembek mit, dass der durch die Verfassung gewährte Schutz aufgrund der bisherigen Erfahrungen leider nicht als ausreichend angesehen werden könne, und habe ihm anhand von Belegen nachgewiesen, dass es zulässig sei, in dieser Hinsicht skeptisch zu sein, und warum man es sein sollte. Anschließend habe ich hervorgehoben, wie genau Minderheitenfragen die politischen Beziehungen belasteten und welche Rolle sie bei der erheblichen Verschlechterung der Haltung der deutschen öffentlichen Meinung gegenüber Polen in jüngster Zeit gespielt haben. Mehr als die Presse uns das verrät, ist diese öffentliche Meinung immer besorgter und gezwungen, ständig festzustellen, dass sich an den Methoden der Unterdrückung nichts, absolut nichts geändert hat, seit die Politik der deutsch-polnischen Annäherung im Gange ist, und dass die polnischen Behörden beabsichtigten, das deutsche Element in Polen brutal zu dezimieren. Unter diesen Voraussetzungen glauben wir, dass der Abschluss einer neuen Minderheitenkonvention nicht nur den Interessen der Minderheit entspricht, sondern auch aus politischer Sicht sinnvoll ist.
Angesichts der von mir vorgelegten Unterlagen stimmte Graf Szembek zu, dass hinsichtlich der Behandlung der Minderheit in der polnischen Verwaltung tatsächlich nicht alles zum Besten sei, und erklärte sich schließlich bereit, Fragen in einer ihrer Bedeutung entsprechenden Form zu stellen , Gegenstand einer Vorlage beim Ministerrat zu sein und eine diesbezügliche Entscheidung des Ministerrates herbeizuführen.
Ich habe klargestellt, dass sich unser Vorschlag nur auf Oberschlesien bezieht, habe aber gleichzeitig aus eigener Initiative darum gebeten, dass auch die Meinung des Ministerrats zur Idee eines Generalkonvents der Minderheiten präzisiert wird.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Ich habe heute ausführlich mit Außenminister Beck über die Frage des Auslaufens der Genfer Konvention gesprochen. Ich habe zunächst darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Bundesregierung beide Staaten ein Interesse daran hätten, gemeinsam zu prüfen, ob mit dem Ablauf der Frist nicht wesentliche Rechts- und Wirtschaftsformen wegfallen, deren Beibehaltung notwendig oder angemessen erschien. Nach einer Darstellung der bei dieser Prüfung zu behandelnden Fragen sagte ich unter Bezugnahme auf meine zahlreichen Gespräche mit Graf Szembek, dass die deutsche Regierung in der Frage des Minderheitenschutzes hoffe, mit der polnischen Regierung ebenfalls eine entsprechende Einigung zu erzielen im Geiste des Nichtangriffspakts und getrieben von dem Wunsch, gute Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern aufrechtzuerhalten.
Herr Beck erwiderte, dass es seiner Meinung nach wie auch der Regierung notwendig sei, in technischen und wirtschaftlichen Fragen zu prüfen, ob dieser oder jener Gegenstand der Genfer Konvention über die Frist vom 15. Juli hinaus einer besonderen Regelung bedürfe. Es war notwendig, diese Prüfung schnell voranzutreiben, um zu verhindern, dass es ab dem 15. Juli zu einer Kontinuitätslösung kommt, die zu Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit führen könnte. Was die Minderheitenfrage angeht, war er leider nicht in der Lage, unseren Wünschen nachzukommen. Das Kabinett war der Ansicht, dass eine Verpflichtung internationalen Charakters in Minderheitenangelegenheiten einen Angriff auf die Souveränität darstellte und nur allzu leicht zu einer Einmischung in innere Angelegenheiten führen konnte. In Polen waren wir in allen Fragen der Souveränitätsrechte des Staates äußerst sensibel. Gerade was die Regelung des Minderheitenregimes betrifft, hat Polen zu lange unter einem einseitigen Vorwurf sowie unter der politischen Einmischung des Völkerbundes gelitten, als dass es eine Fortsetzung dieses Zustands akzeptieren könnte. Die Aufhebung der Minderheitenpflicht im September 1934 war eine ernsthafte Initiative, die Polen erst nach sorgfältiger Überlegung ergriff. Wenn es dann aber zu Schwierigkeiten gekommen wäre, wäre Polen lieber aus dem Völkerbund ausgetreten, als weiterhin unter dem „Status quo" zu leiden, so groß ist hier die Abneigung gegen Angriffe auf die Souveränität und gegen Einmischung in innere Angelegenheiten. Er glaubt auch nicht, dass ein bilaterales Minderheitenabkommen einen positiven Einfluss auf die Beziehungen der beiden Staaten sowie auf ihre öffentliche Meinung haben könnte. Dies würde ein Eingreifen unter allen Umständen erfordern, was aus politischer Sicht eher schädlich als nützlich wäre. Auf jeden Fall ist ein Abkommen dieser Art für die polnische Regierung inakzeptabel.
Ich antwortete, dass wir auch in allen Souveränitätsfragen sehr empfindlich seien und in dieser Hinsicht einige unsympathische Erfahrungen verzeichnen könnten. Es ist uns jedoch unmöglich, ein bilaterales Engagement in Minderheitenfragen als untragbare Einschränkung unserer Souveränität zu betrachten. Letztlich enthalten alle internationalen Verträge mehr oder weniger gewisse Einschränkungen der Handlungsfreiheit. Darüber hinaus besteht ein großer Unterschied zwischen einseitiger Knechtschaft unter internationaler Kontrolle und der freien Entscheidung zweier Regierungen, sich auf eine Frage zu einigen, die ihre politischen Beziehungen stört. Denn das Vorliegen einer solchen „Hypothek" lässt sich kaum bestreiten. Die aktuelle Situation ist nicht gut, sie hat sich in den letzten Monaten immer weiter verschlechtert und die Stimmung in der Woiwodschaft Schlesien lässt keine bessere Zukunft erwarten. Die deutsche öffentliche Meinung reagiert sehr lebhaft auf die Nachrichten, die sie über die Bedingung ihrer Minderheit erreichen, und dass dies auch auf polnischer Seite der Fall ist, das beweisen die fast täglichen Nachrichten und Artikel zu diesem Thema. , Artikel und Informationen die in den meisten Fällen auch ungenau oder übertrieben sind, wie ich immer beobachten konnte. Ohne jegliches Engagement in der Zukunft würde das Misstrauen auf beiden Seiten nur wachsen und die Pressekampagne, die die Atmosphäre der Beziehungen vergiftet, würde sich nur verstärken. Außerdem können wir nicht genug auf die Festlegung bestimmter Richtlinien für die Zukunft zur gegenseitigen Behandlung von Minderheiten hoffen. Der Druck auf die Regierung, einzugreifen, der Druck, den Herr Beck befürchtet, dass es sowieso passieren wird, egal ob es Verpflichtungen gibt oder nicht. Andererseits wären Regelungen zum Minderheitenschutz ein wertvoller Beitrag zur Annäherung unserer beiden Völker.
Herr Beck stimmte zu, dass die aktuelle Situation nicht zufriedenstellend sei und erklärte, dass er das Problem, das unsere Vorschläge inspiriert habe, in seiner ganzen Bedeutung anerkenne. Auch er war besorgt über den Schaden, den die Minderheitenfrage für die deutsch-polnischen Beziehungen anrichten könnte, und es stimmt, dass diese Frage eine große Rolle in der öffentlichen Meinungsbildung und in der Entwicklung spielte
gute Beziehungen zwischen unseren beiden Völkern. Aber das war eine äußerst heikle Angelegenheit. Vor den Grundzügen der deutsch-polnischen Beziehungen hatte er keine Befürchtungen, aber weniger wichtige Themen sind nicht praktisch ungefährlich. Er stimmte zwar mit mir überein, dass es angebracht sei, nach praktischen Lösungen zu suchen, glaubte aber dennoch, dass der von uns vorgeschlagene Weg nicht der richtige sei. Polen verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich der Minderheitenfragen, so dass man argumentieren kann, dass die Situation der polnischen Minderheit in der Tschechoslowakei trotz eines bilateralen Minderheitenvertrags ziemlich düster ist, während das Beispiel Lettlands beweist, dass es dort keinen gibt Wenn jedoch Minderheitenfragen auf der Grundlage der Souveränität geregelt werden, ist die Lage der Minderheit völlig zufriedenstellend. Ebenso wären nachgeordnete Verwaltungsbehörden in allen Entscheidungen gegenüber der Minderheit freier, wenn sie sich nicht mehr unter dem Druck eines internationalen Abkommens stünden. Die ablehnende Haltung der polnischen Regierung gegenüber Verpflichtungen im Bereich des Minderheitenschutzes hindert darüber hinaus keineswegs daran, dass die Sachlage – er wiederholte mehrmals mit Betonung: „De-facto-Situation" – Gegenstand einer gemeinsamen Prüfung sein kann. Die ganze Angelegenheit ist freilich zu heikel, als dass man sie der Überprüfung durch eine Expertendelegation überlassen könnte. Hier kommt nur der diplomatische Weg in Betracht. Entweder könnte sich Herr Lipski in Berlin mit diesen Fragen befassen, oder ich könnte sie mit ihm klären; vielleicht könnte auch er mit Herrn persönlich über diese Punkte verhandeln. von Neurath über Berlin. Als ich darauf hinwies, dass die angesprochenen Fragen meiner Meinung nach viel zu komplex seien, um auf diese Weise behandelt zu werden, bemerkte Herr Beck, dass nichts dagegen spräche, dass wir gelegentlich für diese oder jene Frage einen Experten hinzuziehen würden. Doch grundsätzlich sollte die Lösung dieser heiklen Fragen nach Ansicht der polnischen Regierung ausschließlich dem rein diplomatischen Weg vorbehalten bleiben. Nach Ansicht der polnischen Regierung würde dieser Weg zu besseren Ergebnissen führen als diejenigen, die eine Vereinbarung unabhängig von ihrem Wortlaut bieten könnte. Eine freundschaftliche Einigung in bestimmten Fragen sei einer Intervention auf der Grundlage von Verträgen vorzuziehen.
Darüber hinaus habe ich versucht, anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis zu zeigen, dass ohne Einigung auf gemeinsame Leitlinien keine gute Arbeit geleistet werden kann. Doch Herr Beck blieb bei seinem Standpunkt, indem er sich hinter einem Kabinettsbeschluss versteckte, dessen Ansicht er aus seiner Sicht voll und ganz teilte.
Ich habe nicht den Eindruck, dass auf polnischer Seite die Absicht besteht, sich in die Tiefe zu begeben und „die Situation zu untersuchen". Ich würde eher dazu neigen zu glauben, dass dieses Mittel nur genutzt wurde, um zu verhindern, dass die Ablehnung unseres Vorschlags zu brutal wirkte. Auch wenn ich mir keine allzu großen Illusionen mache, wenn wir Herrn Becks Vorschlag annehmen, scheint es nicht angebracht, von vornherein davor zurückzuschrecken.
von Moltke.
Mitteilung eines Beamten der politischen Abteilung des Außenministeriums.
Berlin, le 14 mai 1937.
Die hier laufenden Gespräche zu Themen1 im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Genfer Konvention ziehen sich hin.
Was Fragen zum künftigen Schicksal der Minderheit betrifft, sagen die Polen Nein. Diese Haltung zeigt sich insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung bestimmter Schutzbestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und insbesondere im Hinblick auf den sogenannten Schutz erworbener Rechte (Art. 4 der Genfer Flüchtlingskonvention), dem wir allergrößte Bedeutung beimessen die Gefahren der polnischen Agrargesetzgebung.
In dieser Frage flüchtete sich Herr Kunicki, Leiter der polnischen Delegation, hinter formelle Anweisungen des polnischen Außenministers und erklärte, dass es ihm im Moment unmöglich sei, Hoffnung auf eine Diskussion zu diesem Thema zu machen.
Die deutsche Delegation in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Warschau, den 28. 1937.
Bei allen derzeit in Warschau laufenden Verhandlungen über Fragen im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Genfer Konvention* lässt sich feststellen, dass die verschiedenen Ministerien stark vom Woiwoden Oberschlesien beeinflusst sind und aus diesem Grund politische Erwägungen eine große Rolle spielen die Verabschiedung technischer Beschlüsse. Dies zeigte sich sowohl bei den Bahnverhandlungen als auch bei den Gesprächen mit Herrn Kunicki, insbesondere bei dieser Gelegenheit. Herr Kunicki ist eindeutig ein „Kompetent", der sich mit völliger Objektivität und dem Wunsch nach einer möglichst einvernehmlichen Lösung mit der Lösung oberschlesischer Fragen befasst. Allerdings machte er mir sehr deutlich klar, dass das Außenministerium in vielen Fragen nicht so entscheiden könne, wie es vielleicht rational erschien. Insbesondere mit der Forderung nach Auswanderung der Optanten dürfte das Außenministerium den Wünschen der Aufständischen Oberschlesiens nachgekommen sein, die eindeutig ein Opfer fordern.
Mackeben.
Der Außenminister
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Ministerialerlass.
Berlin, le 28 mai 1937.
Bezugnehmend auf die Diskussion, die Sie bei Ihrem letzten Besuch in Berlin über die Minderheitenfrage geführt haben, bitte ich Sie, die Frage so bald wie möglich noch einmal mit Herrn Beck zu besprechen.
Sollte Herr Beck in dem Interview nicht nur erneut alle vertraglichen Vereinbarungen der einen oder anderen Art „a limin" ablehnen, sondern auch die Fortgeltung der internationalen Verpflichtungen Polens bestreiten, bitte ich Sie, dies dort unverzüglich und ausdrücklich darzulegen Es besteht eine klare Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Regierungen in dieser wichtigen Frage. Sagen Sie dann, dass Sie hoffen möchten, dass sich das tatsächliche Schicksal der deutschen Minderheit in Polen so gestaltet, dass prinzipielle Meinungsverschiedenheiten den deutsch-polnischen Beziehungen nicht schaden. Die weitere Entscheidung sollten Sie selbstverständlich der Reichsregierung vorbehalten.
Ich erwarte mit besonderem Interesse einen Bericht darüber, wie Ihr Vorgehen verlaufen ist.
Frhr. von Neurath.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Warschau, 1. Juni 1937.
Heute habe ich mit Herrn Beck das Verfahren abgeschlossen, mit dem ich beauftragt worden war, mit der Übergabe des beigefügten Memorandums, das ich mündlich ausführlich kommentiert habe. Herr Beck hörte mir sehr aufmerksam zu, ohne bei meinen Entwicklungen ein Zeichen von Zustimmung oder Missbilligung zu erkennen. Als ich abschließend darauf hinwies, dass der Auftrag, den Herr von Neurath mir gegeben hatte, vom Führerkanzler kam, zeigte sich Herr Beck sichtlich beeindruckt und antwortete, dass die Wünsche des Führers hier mit Sicherheit immer ein besonders aufmerksames Publikum finden werden. Selbstverständlich würde er die Angelegenheit, die ich ihm vorgelegt hatte, unverzüglich dem Präsidenten des Rates und des Kabinetts vorlegen und behielt sich das Recht vor, mich in Kürze über die Entscheidung der polnischen Regierung zu informieren.
♦ Vgl. N» 81, rem.
** Es handelt sich um die polnischen Aufständischen des Jahres 1921, die sich später zu einer Vereinigung zusammenschlossen mit dem Ziel, Oberschweden mit allen Mitteln zu entdeutschen.
Im Übrigen beschränkte sich Herr Beck auf einige kurze Bemerkungen, in denen er zunächst die ganze Genugtuung zum Ausdruck brachte, die unsere verständnisvolle Haltung seinerzeit anlässlich der Initiative der polnischen Regierung in Genf hervorgerufen hatte 1934*. Herr Beck hatte dann noch ein paar Worte zur Verteidigung meiner Aussage über die tatsächliche Situation der deutschen Minderheit in Polen übrig, ohne jedoch auf Einzelheiten einzugehen, und sagte, dass im Falle willkürlicher Maßnahmen seitens der unteren Behörden die Der Ratspräsident wäre sicherlich bereit, mit der ganzen Energie einzugreifen, für die er bekannt ist. Herr Beck versuchte dann, die Schwierigkeiten des gesamten Problems der deutsch-polnischen Minderheiten durch den Unterschied in der inneren Struktur der beiden Staaten zu erklären; Das gesamte Minderheitenproblem sei seiner Meinung nach außerordentlich kompliziert. Herr Beck wiederholte nicht seine alten Argumente gegen unseren Vorschlag, sondern auch ohne nähere Erwähnung der grundsätzlichen Standpunkte, die ich heute gemäß Ihren Anweisungen vorgetragen habe.
Annektieren.
Memorandum.
1° Der Standpunkt der polnischen Regierung zum deutschen Vorschlag für einen bilateralen Minderheitenvertrag** löste in Berlin in den herrschenden Kreisen großes Erstaunen aus und löste nicht nur Ernüchterung, sondern auch ernsthafte Befürchtungen aus. Aus politischer Sicht hat die Reichsregierung durchaus Verständnis für die Abneigung der polnischen Regierung gegenüber einseitigen Verpflichtungen gegenüber Minderheiten. Dies hat er seinerzeit bereits durch die Haltung bewiesen, die er anlässlich der polnischen Initiative im September 1934 im Völkerbund einnahm. Die diesbezügliche deutsche Sichtweise wurde am 19. November 1934 dem polnischen Außenminister*** ausführlich erläutert. In diesem Sinne will die Reichsregierung nun mit der Vorlage eines Vorschlags für ein absolut gleichberechtigtes bilaterales Minderheitenabkommen besondere Selbstgefälligkeit zeigen und der polnischen Regierung die Möglichkeit geben, das Problem auf eine Weise zu lösen, die den Minderheiten Rechnung trägt Die Abneigung Polens gegen einseitige Zusagen wird deutlich, und gleichzeitig werden beide Parteien von der Verpflichtung befreit, sich in Grundsatzfragen zu äußern, ein Erbe der Vergangenheit.
2° Auf polnischer Seite sind wir der Meinung, dass wir nach den bisherigen Erfahrungen der Sache der Minderheiten besser dienen können, wenn wir ihre Angelegenheiten nur im Rahmen einer freien Souveränität über die lokalen Behörden regeln durch internationale Vereinbarungen und dass eine freundschaftliche Verständigung in spezifischen Fragen einer Intervention auf der Grundlage von Verträgen vorzuziehen ist. Aus deutscher Sicht ist dies jedoch nicht die korrekte Interpretation des Problems. Es versteht sich von selbst, dass die von deutscher Seite gewünschte Aufklärung der Rechtsgrundlagen nicht als Hinweis auf eine Tendenz zur Interventionspolitik oder allgemein zu einer Politik des Verfahrensformalismus gewertet werden darf. Auch auf deutscher Seite wird davon ausgegangen, dass der einzig fruchtbare Weg und darüber hinaus im Verlauf der deutsch-polnischen Beziehungen darin besteht, sich über die möglicherweise auftretenden Fragen einvernehmlich zu einigen. Der Abschluss einer Vereinbarung auf der Grundlage des Grundsatzes der absoluten Gegenseitigkeit erschwert diese Harmonie jedoch nicht nur nicht, sondern erleichtert sie im Gegenteil erheblich. Wenn wir gemäß dem polnischen Vorschlag zwischen Deutschland und Polen Minderheitenfragen immer nur als „De-facto-Situation" diskutieren, besteht die Gefahr, dass eine der Parteien in den Vorstellungen und Wünschen der anderen eine unzulässige Einmischung sieht seine inneren Angelegenheiten, viel mehr, als wenn es sich um eine freundliche Erklärung zur Ausführung getroffener Vereinbarungen handelt. Darüber hinaus würde das Fehlen einer Rechtsgrundlage zur Klärung der Sachlage die gesamten deutsch-polnischen Beziehungen mit einem Unsicherheitskoeffizienten beeinträchtigen, der auf Dauer nur zu gravierenden Störungen führen könnte.
3. Abgesehen von diesen Überlegungen sollte die polnische Regierung verstehen, dass die deutsche Regierung nicht einfach stillschweigend die Position opfern kann, die sie den wohlbekannten Ursprüngen des deutsch-polnischen Minderheitenproblems schuldet. Im Herbst 1934 konnte die deutsche Regierung darauf verzichten, die polnische Initiative gegen die Zusammenarbeit des Völkerbundes in Minderheitenfragen zu missbilligen, weil sie die Sinnlosigkeit dieser Zusammenarbeit längst erkannt hatte und diese als eines ihrer Hauptziele ansah Ziel des Deutsch-Polnischen Abkommens vom Januar 1934 war es, deutsch-polnische Probleme nicht vor internationalen Foren, sondern im Meinungsaustausch ohne Vermittler zu diskutieren. Allerdings ging die deutsche Regierung bei dieser Haltung natürlich von dem Standpunkt aus, der übrigens auch in dem oben erwähnten Interview vom 19. November 1934 zum Ausdruck kommt, dass die Initiative
♦ Vgl. Nr. 6 51 bis 53.
* Vgl. Nr. 84.
** Vgl. Nr. 53.
Polen konnte nur die Kontrolle des Völkerbundes angreifen, ohne die materiellen Verpflichtungen Polens zu ändern. Ebenso hat das bevorstehende Auslaufen der Genfer Konvention sicherlich keine Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der allgemeinen Verpflichtungen Polens im Bereich der Minderheiten, sowohl im polnischen Oberschlesien als auch in anderen Teilen Polens. Und da die für das polnische Oberschlesien geltenden besonderen Schutzbestimmungen nun nicht mehr anwendbar sind, gibt es erneut Anlass zu der Frage, ob es nicht im beiderseitigen Interesse angebracht wäre, sich auf die künftige Umsetzung dieser allgemeinen Schutzbestimmungen zu einigen. und dies nicht nur für das polnische Oberschlesien, sondern für Polen insgesamt.
4° Die deutsche Regierung, die am Schicksal der auf polnischem Boden lebenden Menschen der deutschen Rasse wirklich nicht desinteressiert sein kann, hatte und hat den Wunsch, ihr Interesse an diesen Teilen der Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, nicht zu müssen stützen sich letztlich allein auf die Tatsache, dass Polen als integraler Bestandteil der Gesamtregelung von 1919 einseitige Verpflichtungen gegenüber Minderheiten übernommen habe. Gerade um eine Fehlinterpretation der deutschen Absichten aus politischer Sicht zu verhindern und um künftige Diskussionen über die Minderheitenfrage von vornherein von politischen Untertönen zu befreien, wurden auf deutscher Seite bilaterale Vereinbarungen vorgeschlagen, die Deutschland und Polen gleichermaßen verpflichten. Sollte die polnische Regierung diesen Vorschlag trotz des damit implizierten deutschen Wohlwollens tatsächlich endgültig ablehnen, gäbe es offenbar nur noch einen Weg, sich grundsätzlich auf die Lösung des Minderheitenproblems zu einigen: Die beiden Regierungen würden öffentlich erklären, jeweils gleichzeitig, in einem separaten Dokument – aber mit übereinstimmendem Inhalt – ihren Wunsch zum Schutz der ethnischen Minderheiten der anderen, die auf ihrem Territorium leben. Obwohl dieses Mittel gegenüber der Methode der vertraglichen Vereinbarungen mehr als einen Nachteil mit sich bringt, würde sich die Bundesregierung letztlich damit begnügen, zumindest einigermaßen Klarheit zu schaffen.
5° Aber abgesehen von den prinzipiellen Erwägungen, auf die wir gerade angespielt haben, und mehr als sie es tun, ist es die Entwicklung der tatsächlichen Situation der deutschen Minderheit in Polen, die die beiden Regierungen dazu zwingt, über das gesamte Problem zu einer Einigung zu gelangen von Minderheiten. Die Bundesregierung bedauert zutiefst, dass diese tatsächliche Situation der deutschen Minderheit ein unwiderlegbares Argument gegen die polnische These darstellt, wonach das Beste für die Minderheit dem freien Ermessen der Behörden des Landes anzuvertrauen sei. Tatsächlich lassen die gemachten Beobachtungen seit einiger Zeit, insbesondere seit letztem Jahr, keinen Zweifel daran, dass mit Unterstützung der Verwaltung und von den Behörden geförderter privater Organisationen systematische Anstrengungen unternommen werden, um die wirtschaftlichen Grundfesten der Deutschen zu erschüttern Minderheit in Polen zu bekämpfen und alle, die behaupten, zur deutschen Kultur zu gehören, dazu zu bringen, ihre Gefühle zu ändern.
6° Wir beabsichtigen noch nicht, auf Einzelheiten einzugehen. Damit die deutsche Anfrage jedoch nicht vage und ungenügend konkret erscheint, sei kurz auf folgende Punkte hingewiesen:
Übermäßiger Rückgriff auf deutschen Grundbesitz für die durch die Agrarreform vorgesehene Landenteignung, insbesondere in den Ausmaßen des Vorjahres;
Zunehmende Polonisierung des seit Generationen in deutscher Hand befindlichen Grundbesitzes durch Ausübung des Ablöse- und Vorkaufsrechts;
Auch die Auslegung der Grenzgebietsgesetzgebung zielte praktisch in erster Linie auf das deutsche Element*;
Die Tatsache, dass Angehörige der deutschen Minderheit seit langem nur noch in Ausnahmefällen die erforderliche behördliche Genehmigung zur Eröffnung von Geschäften, Betrieben oder Wirtschaftsbetrieben erhalten haben und dass die Behörden den Ärzten, Apothekern und Anwälten deutscher Herkunft größte Schwierigkeiten bereitet haben in ihren Beruf einsteigen;
Die ebenfalls offensichtliche Tatsache, dass deutsche Angestellte und Arbeiter auf Druck polnischer Organisationen entlassen werden und keine Arbeit finden, solange sie noch Mitglied in deutschen Verbänden sind oder ihre Kinder auf deutsche Schulen schicken;
Die beklagenswerte Situation junger Menschen, die nach bestandener Abschlussprüfung an deutschen Schulen, die vom polnischen Staat genehmigt wurde, solche Schwierigkeiten haben, sich auf einen Beruf vorzubereiten, den ein wahrhaft überhöhter Prozentsatz junger Menschen deutscher Abstammung bisher nicht bewältigen konnte seinen Platz in den verschiedenen Berufen einzunehmen;
Boykott, jüngst sogar öffentlich verkündet, aller deutschen Unternehmen in den abgetretenen Gebieten.
♦ Mit der Grenzzonenverordnung vom 23. Dezember 1927 und den ergänzenden Durchführungsbestimmungen wurden Beschränkungen für den Aufenthalt und den Erwerb von Grundbesitz in einer bestimmten Zone eingeführt. Ganz Pommern, also der gesamte Korridor, fast die gesamte Provinz Posen und ganz Oberschlesien gehörten zu dieser Zone. Trotz dieser Zusicherungen aus Deutschland kam es am 1. Juli 1937 zu einer weiteren Verschärfung der Grenzzonenordnung. (Vgl. Nr. 170.)
Es versteht sich von selbst, dass angesichts der zahlreichen persönlichen und familiären Beziehungen der Grenzbevölkerung zur deutschen Bevölkerung die Tatsache, dass die Angehörigen der deutschen Minderheit zunehmend ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden, in Deutschland nicht unbemerkt geblieben ist. Mit wachsender Verärgerung wird die Reichsregierung aufgefordert, im Gegenzug ihren Tätigkeitsbereich auf Angehörige der polnischen Minderheit in Deutschland zu beschränken, die bisher ihren Beruf völlig ungehindert ausüben konnten. Selbstverständlich möchte die Reichsregierung nicht gezwungen werden, den Weg der Repressalien gegen Polen einzuschlagen, kann aber andererseits auch nicht die Augen davor verschließen, dass der Druck, der zunehmend auf das deutsche Element in Polen ausgeübt wird, Verwunderung und Empörung hervorruft das Reich und dass die Popularität einer Politik der groß angelegten Annäherung an Polen unter all diesen Maßnahmen der polnischen Unterbehörden ernsthaft leidet.
7. Die Reichsregierung bittet daher dringend, die Minderheitenfrage unter Berücksichtigung der oben genannten Gesichtspunkte noch einmal zu prüfen. Er hofft, dass sich die polnische Regierung trotz allem dazu entschließen wird, in Diskussionen über die eine oder andere Form der prinzipiellen Regelung einzutreten und darüber hinaus so schnell wie möglich Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels in den westlichen Provinzen Polens zu ergreifen bestehenden Chauvinismus, der ernsthaft die Gefahr birgt, die fruchtbare Entwicklung der so glücklich begonnenen Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Regierung zu verhindern.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Telegramm.
Der Außenminister, Herr Beck, der heute mit dem Präsidenten der Republik nach Bukarest reist, hat mich gestern Abend gebeten, ihn zu besuchen, und mir Folgendes gesagt:
Er wollte Warschau nicht verlassen, ohne eine Antwort auf unsere Herangehensweise an die Minderheitenfrage zu geben. Seine Regierung, der er einen detaillierten Bericht über unsere Ansichten vorgelegt hat, ist bereit, mit uns die vorgeschlagene Erklärung zum Schutz von Minderheiten zu prüfen. Die Regierung hat diesen Beschluss gefasst, weil es ihr ein großes Anliegen ist, gegenüber einem vom Bundeskanzler persönlich vorgegebenen Vorgehen guten Willen zu zeigen und keinen Zweifel an der Aufrichtigkeit ihrer Politik aufkommen zu lassen. In der Sache bleiben die damals vorgebrachten Einwände bestehen.
Sobald er aus Bukarest zurückkommt, wird er auf die Frage zurückkommen und würde sich freuen, zu einer Lösung zu gelangen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird. Er wollte uns heute vor allem unverzüglich mitteilen, dass wir grundsätzlich zu Verhandlungen bereit seien.
Auf meine Anfrage teilte mir Herr Beck mit, dass jeder bilaterale Vertrag nach wie vor abgelehnt werde und dass es sich nur um eine Erklärung gemäß unserem neuen Vorschlag handeln könne. Aus seiner erneuten, diesmal weniger kategorischen Ablehnung von Expertenverhandlungen schließe ich, dass wir zumindest zunächst nicht an eine Erklärung mit wesentlichen Punkten denken. Daher ist es angebracht, bereits im ersten Gespräch eine Formel vorzustellen, die unseren Wünschen entspricht.
Nr. 90.
Der Außenminister
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Telegramm.
Bitte reichen Sie die Minderheitenerklärung, deren Text* heute per Luftpost versandt wurde, unter Bezugnahme auf die Diskussion zu 5. VI unverzüglich als deutschen Vorschlag beim polnischen Außenminister ein und betonen Sie bei den Gesprächen zu dieser Erklärung, dass gemäß Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Anwendung des Bodenreformgesetzes sowie der Grenzgebietsverordnung** zum Zwecke der Entdeutschung mit der Erklärung künftig unvereinbar.
Bitte schlagen Sie auch einen regelmäßigen Meinungsaustausch über Minderheitenfragen zwischen Vertretern beider Staaten vor.
Bei diesem Text handelt es sich um einen vorläufigen Entwurf der unter Nr. 101 wiedergegebenen Erklärung.
* Vgl. Nr. 88 S., Rest.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium. ■
Telegramm.
Da Herr Beck mehrere Tage abwesend war, konnte ich ihm erst heute unseren Text der Erklärung zu Minderheiten überreichen. Er stimmte der Präambel vorbehaltlich weiterer Prüfung zu. Grundsätzlich ging er auf die Schwierigkeiten ein, die sich hier aufgrund der jüdischen Minderheiten ergeben könnten, hielt sich ansonsten aber mit Kommentaren zurück. Er fügte hinzu, dass er die zuständigen Dienststellen bitten werde, ihre Prüfung zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen vermeiden wolle.
Nr. 92.
Mitteilung eines Beamten der politischen Abteilung des Ministeriums
Auswärtige Angelegenheiten.
Der Reichsaußenminister hat den polnischen Botschafter gebeten, heute zu ihm zu kommen, um über den Stand der Verhandlungen über die Genfer Konvention zu sprechen, der uns nicht zufriedenstellt1. Er stellte Herrn Lipski gegenüber klar, dass wir insbesondere den kleinherzigen Vorschlägen Polens zur künftigen Regelung des Grenzverkehrs nicht zustimmen könnten und dass wir vor allem keine Regelungen akzeptieren könnten, die am 31. Dezember 1937 auslaufen, eine Frist, die völlig unzureichend ist. Wir sind gezwungen zu fordern, dass sich die neuen Regelungen über einen bestimmten Zeitraum erstrecken, und wir können die in dieser Hinsicht von polnischer Seite angeführten Hindernisse auf keinen Fall akzeptieren.
Der Reichsaußenminister wies gegenüber dem polnischen Botschafter auch darauf hin, dass wir den rigorosen Standpunkt Polens zum Ausschluss von Opt-outs nicht akzeptieren können. Diese Politik, die erneut Tausende Deutsche aus ihrem Geburtsland vertreiben würde, wäre äußerst schädlich für die deutsch-polnischen Beziehungen1.
Nr. 93.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Inoffiziell wird berichtet, dass dem Parlament in seiner außerordentlichen Sitzung die folgenden vier Gesetzentwürfe zur Abstimmung vorgelegt werden sollen:
1. Gesetzentwurf zur Erweiterung der Anforderungen an die Amtssprache von Richtern, Staatsanwälten und Notaren im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Kattowitz,
2° Gesetzentwurf zur Aufhebung der Treuhandschaften des Fürsten von Pleß, d. h. ein Gesetz zur Aufhebung der Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit des fürstlichen Familienerbes,
3° Gesetzentwurf zur Ausweitung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Agrarreform auf den Teil der Woiwodschaft Schlesien, der zu Oberschlesien gehört,
4. Gesetzentwurf zur Ausweitung der Verordnung des Präsidenten der Republik über das Recht, Gebäude gegen Zahlung bestimmter finanzieller Verpflichtungen zu besitzen, auf Oberschlesien.
Wie die mit der Regierung eng verbundene „Express Poranny" feststellte, wird die Verabschiedung dieser Gesetze zu einer Aufteilung des deutschen Landbesitzes im polnischen Oberschlesien führen. Es besteht kein Zweifel, dass diese Gesetzgebung vor allem auf die Enteignung der großen Wälder des Fürsten von Pleß abzielt, was leider zur Folge haben wird, dass eine große Anzahl davon noch weiter benachteiligt wird
Angehörige der deutschen Minderheit ihrer Lebensgrundlage. Die Aussichten für die Zukunft sind nicht rosig. Tatsächlich am Tag nach dem 15. Juli – dem Tag, an dem die Genfer Konvention ausläuft – und obwohl wir mit der polnischen Regierung in vollständigen Verhandlungen über die Minderheitenerklärung sowie über die für die Reform so wichtige Frage der „erworbenen Rechte" sind Agrarwirtschaft werden ähnliche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, die unter den Nummern 8 Nr. 2 bis 4 aufgeführt sind und den Interessen der deutschen Minderheit einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen.
Nr. 94
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Bericht.
Warschau, 30. Juli 1937.
Außenminister Beck hat mich gebeten, heute zu ihm zu kommen, um unsere Gespräche über die Minderheitenerklärung fortzusetzen. Zunächst äußerte er sein Bedauern über die erhebliche Verzögerung, die die Angelegenheit erlitten habe. Der Besuch des Königs von Rumänien sowie die schwierigen Verhandlungen infolge des Wawel-Konflikts ließen ihm keine Zeit, sich mit der Frage der Minderheitenerklärung zu befassen. Und schließlich hatten ihm die Sitzungen des Sejm in den letzten Tagen, in denen die Gesetze im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Genfer Konvention besprochen wurden, keine Muße gelassen. Herr Beck versäumte es nicht, die Gelegenheit zu nutzen, um darauf hinzuweisen, dass es ihm sehr schwergefallen sei, die betreffenden Gesetze, insbesondere das Agrarreformgesetz und das Gesetz über die Rechtssprache, gegen den starken Widerstand chauvinistischer Seite zu verabschieden Kreise. Er freut sich, dass es gelungen ist, der Minderheit die Zulassung der deutschen Sprache vor Gericht zu verschaffen und die Agrarreform so zu gestalten, dass das Tempo ihrer Umsetzung nicht schneller sein wird als in den anderen Bundesländern.
Herr Beck gab mir dann den Entwurf der Minderheitenerklärung, so wie er ihn geändert hatte. Wir haben den Text nicht eingehend studiert, sondern lediglich vereinbart, in der darauffolgenden Woche ein neues Interview zu führen.
Anschließend nutzte ich die Gelegenheit, um auf die optimistischen Entwicklungen des Ministers zu den neuen polnischen Gesetzen zu antworten und erklärte, dass diese Gesetze sowie allgemein alles, was im Zusammenhang mit dem 15. Juli* passierte, uns in keiner Weise zufrieden gestellt hätten und im Gegenteil, eine Quelle ernsthafter Ernüchterung für uns. Dies war insbesondere beim Gesetz über die Agrarreform der Fall, dessen überstürzte Verabschiedung nur den Eindruck erwecken konnte, wir wollten eine vollendete Tatsache in einer zwischen uns noch offenen Frage schaffen, auf die wir untereinander bereits hingewiesen hatten eine Schiedsentscheidung. Ebenso war das Liquidationsgesetz der Pless-Affäre keine Lösung in unserem Sinne, denn auch wenn es nun vielleicht einen Ausweg aus einer nahezu aussichtslosen Situation bot, wissen wir es aus den sehr langen Prolegomena des Falles doch sehr gut insbesondere auch durch die Klage, die wir seinerzeit vor dem Haager Gericht einreichen wollten und die wir erst später aus Rücksicht auf die Annäherungspolitik, die in der Tat unsere Auffassung ist, zurückgezogen haben. Bezüglich des Sprachengesetzes sagte ich dem Minister, ich wolle keineswegs an seinen guten Absichten zweifeln, könne aber nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass die Zulassung der deutschen Sprache als Gerichtssprache nur „einen sehr bescheidenen Vorteil" darstelle nach seinem ausdrücklichen Verbot im Übermaß an Beziehungen zu den Behörden. Was für uns aber einen besonders harten Schlag gegen die deutsche Minderheit im polnischen Oberschlesien bedeutete, war das vom Schlesischen Sejm verabschiedete Gesetz über die Organisation der evangelischen Kirche**, zumal mit der Verabschiedung dieses Gesetzes auch ein Fait geschaffen wurde Vollendung einer Frage, die wir gemäß Artikel 4 unseres Erklärungsentwurfs zu einem Punkt auf dem Programm unserer Diskussionen gemacht hatten. Die überstürzte Abstimmung über dieses Gesetz unmittelbar nach dem Auslaufen der Genfer Konvention und ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den betroffenen kirchlichen Kreisen hat uns umso mehr überrascht, als man nach verschiedenen Aussagen bedeutender Persönlichkeiten hätte glauben können, dass das Auslaufen der Genfer Konvention der Fall sein würde nicht zu einer Verschärfung des ethnischen Kampfes und einer tatsächlichen Verschlechterung der Lage der deutschen Minderheit im polnischen Oberschlesien geführt haben. Bei den letzten Verhandlungen hat Herr Beck selbst wies mich darauf hin, dass die Genfer Konvention, die Gegenstand von Ressentiments war und als Angriff auf die polnische Souveränität angesehen wurde, in erster Linie die Ursache für die Unfähigkeit der nachgeordneten Behörden Oberschlesiens war, sich der von den Zentralbehörden gewünschten Minderheitenpolitik anzupassen Die Lage würde sich erst verbessern, wenn eine völlig autonome Regelung dieser Fragen auf der Grundlage dieser Fragen erfolgen würde
Ablaufdatum des Genfer Abkommens über Oberschlesien.
* Unter Missachtung der etablierten Grundlagen des Kirchenrechts und der Vorschriften der polnischen Verfassung und in einer scheinbar vorläufigen, aber in Wirklichkeit endgültigen Form änderte das Gesetz, das ohne Kontakt mit den deutschen kirchlichen Autoritäten erlassen wurde, die Verfassung der Vereinigten Evangelischen Kirche im Hinblick auf die Gewährung Der Vbívode als Vertreter des polnischen Staates hatte entscheidenden Einfluss auf die Schaffung kirchlicher Gremien und Ernennungen. Den Pfarreien wurde das Recht entzogen, ihre Pfarrer zu wählen, und dieses Recht wurde dem provisorischen „Kirchenrat" zugeschrieben, der vom Woiwoden, der ebenfalls katholisch war, kontrolliert wurde.
der polnischen Verfassung wäre legal. Aber schon die Artikel in der Regierungspresse, die anlässlich des 15. Juli veröffentlicht wurden, Artikel, die einstimmig ein Triumphlied zu Ehren der trotz der Genfer Konvention und der internationalen Autoritäten erzielten Erfolge der Entgermanisierungspolitik gesungen hatten hatte uns stark desillusioniert und die Sammlung minderheitenfeindlicher Gesetze, die uns unmittelbar nach dem 15. Juli vorgelegt wurde, verstärkte nur noch das Gefühl tiefer Besorgnis über die weitere Entwicklung der polnischen Minderheitenpolitik.
Im weiteren Verlauf des Interviews wies ich mit unterstützenden Details darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation der Minderheit im Gegensatz zu den Ereignissen in Deutschland immer katastrophaler geworden sei, da ihr insgesamt systematisch alle Lebensgrundlagen entzogen worden seien Ob Landwirtschaft, Industrie, Handwerk oder freie Berufe, die beklagenswerte Arbeitslosenstatistik in den Reihen der Minderheit ist ein unwiderleglicher Beweis für das Ergebnis. Ich empfahl Herrn Beck, der diese Tatsachen bestreiten wollte, dringend, sich Unterlagen zu dieser Situation zu besorgen und dafür zu sorgen, dass der Geist der Minderheitenfeindlichkeit, wie er sich im Prozess gegen Konitz* besonders deutlich manifestierte, Auch während der letzten Sejm-Debatten verschwindet der mit der Erklärung vom 26. Januar 1934 unvereinbare Geist endgültig. Ich würde gerne hoffen, dass die Erklärung der Minderheiten, die Gegenstand unserer Diskussionen ist, eine Wende in der verfolgten Politik herbeiführen wird, und sah mich gezwungen, gemäß meinen Anweisungen darauf hinzuweisen, dass beispielsweise in der Die künftige Anwendung der Agrarreformgesetze und der Grenzgebietsverordnung zum Zweck der Entdeutschung wäre nach Ansicht der Bundesregierung mit der Minderheitenerklärung unvereinbar.
Herr Beck kam dann zu uns, um über die verschiedenen Gesetze in Bezug auf Oberschlesien zu sprechen, die wir als eine Quelle der Diskriminierung betrachten. Er wies darauf hin, dass es trotz allem früher oder später notwendig gewesen wäre, diese Gesetze zu verabschieden, und dass er es für besser gehalten habe, die Abstimmung nicht zu verschieben, da dies die einzige Möglichkeit sei, den viel ehrgeizigeren Forderungen entgegenzutreten. Sobald die Ruhe wiederhergestellt ist, wird es viel einfacher sein, Druck auszuüben, um eine vernünftige Entwicklung der Minderheitenpolitik zu erreichen. Auch er hoffte zudem auf eine positive Wirkung der geplanten Minderheitenerklärung. Er betrachtete diese Erklärung als einen wichtigen Akt, der eine solide Grundlage für eine vernünftige Minderheitenpolitik schaffen könne. Voraussetzung war allerdings, dass die beiden Regierungen sich bemühten, den in den Erklärungen verkündeten guten Willen in die Tat umzusetzen. Er seinerseits wird alles Notwendige tun, um dies in seinem Land zu erreichen, und das Gleiche gilt auch für den Präsidenten des Rates und die anderen zuständigen Minister, mit denen er die Erklärung ausführlich besprochen hat.
von Moltke.
Nr. 95.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Telegramm. . HAT
In der heutigen Diskussion über das Kommuniqué zu Minderheiten hat der polnische Außenminister unsere Formel akzeptiert.
Herr Beck unterstrich noch einmal die politische und praktische Bedeutung des Abkommens, von dem man sich Entspannung im Bereich der Minderheitenfrage erhofft. Die polnische Regierung wolle „ernsthafte Anstrengungen unternehmen". Ihm liegt es daher sehr am Herzen, dass die Veröffentlichung erst dann erfolgt, wenn der Ratspräsident und gleichzeitig Innenminister wieder in Polen ist, was der polnischen öffentlichen Meinung bei der Demonstration mehr Gewicht verleihen wird. Darüber hinaus hat er den Ratspräsidenten, der voraussichtlich übermorgen wiederkommen wird, bereits informiert und dessen volle Zustimmung eingeholt, so dass von seiner Seite kein Änderungswille mehr zu erwarten ist. „Sie Sind.
Ich sagte Herrn Beck, dass wir seine Ansicht über die Bedeutung des Kommuniqués teilten. Im weiteren Verlauf des Interviews habe ich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anwendung der Grenzverordnung bzw. der Bodenreform zum Zwecke der Entdeutschung fortan mit dem Kommuniqué unvereinbar sei.
Was den Tag der Veröffentlichung angeht, haben wir derzeit den Mittwoch nächster Woche in Betracht gezogen.
* Hier der Sachverhalt im Konitz-Prozess: Zwei Damen in einem bestimmten Alter, Landbesitzerinnen in Kensau (Kreis Tuchel), hatten rund 20 arbeitslose, teilweise junge Menschen aus der deutschen Minderheit angeheuert, um ihre Wälder abzuholzen parken und in einen Gemüsegarten verwandeln. Die polnischen Behörden gingen davon aus, dass es sich um ein Arbeitslager nach deutschem Vorbild handelte, also um ein getarntes Lager, und gingen gerichtlich gegen die beiden Eigentümer sowie gegen die Arbeitslosen vor. Das Gericht verhängte Gefängnis- und Haftstrafen von insgesamt 15 Jahren und 11 Monaten. Im Berufungsverfahren wurde diese Gesamtstrafe für die meisten Verurteilten auf 12 Jahre und 5 Monate zur Bewährung herabgesetzt.
Der Generalkonsul Deutschlands in Kattowitz im Ministerium
• Auswärtige Angelegenheiten.
Bericht.
Kattowitz, 28. August 1937.
Am Montag, 30. August, wird der Schlesische Sejm als Dringlichkeitsantrag den Entwurf des neuen Gesetzes über Privatschulen und private Bildungs- und Bildungseinrichtungen beraten und ihn voraussichtlich noch am selben Tag in dritter Lesung verabschieden. Dieser Gesetzentwurf ist von entscheidender Bedeutung für die Regelung der Privatschulen der deutschen Minderheit im polnischen Oberschlesien. Es ist ziemlich seltsam, dass der dem Schlesischen Sejm vorgelegte neue Gesetzentwurf Änderungen des Landesgesetzes vom 11. März 1932 vorsieht, Änderungen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die kulturellen Interessen der deutschen Bevölkerung im oberpolnischen Schlesien und dort haben dürften Es gibt allen Grund, im Lichte vergangener Erfahrungen unvermeidliche Auswirkungen einzugestehen. Dieser Gesetzentwurf löst in der deutschen Bevölkerung erneut größte Ängste um ihre Zukunft aus.
Nr. 97.
Das Außenministerium an den deutschen Botschafter in Warschau.
Telegramm.
Berlin, le 1er septembre 1937.
Bitte teilen Sie Außenminister Beck über den Stabschef mit, dass die zuständigen deutschen Behörden noch damit beschäftigt sind, das Gesetz Oberschlesiens über die Regelung der Privatschulen zu prüfen, ein Gesetz, das eine wichtige Angelegenheit betrifft, die in der Minderheitenerklärung behandelt wird. Da diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt es sich, die Angabe des Zeitpunkts der Veröffentlichung der Minderheitenerklärung vorzubehalten.
Nr. 98.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Telegramm.
Warschau, 7. September 1937.
Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit Außenminister Beck, in dem ich mit größter Energie betont habe, dass das oberschlesische Schulgesetz in völligem Widerspruch zum Text und zum Geist der von uns erarbeiteten Minderheitenerklärung stehe. Ich habe unsere Wünsche gemäß den erhaltenen Anweisungen formuliert. Herr Beck erklärte, dass er lediglich in der Lage sei, den grundsätzlichen Standpunkt der polnischen Regierung hinsichtlich der gesamten durch das Schulgesetz aufgeworfenen Problematik darzulegen. Es versteht sich von selbst, dass das Gesetz nicht darauf abzielt, die aktuelle Situation der Minderheit zu verschlechtern; Die Tatsache, dass trotz des neuen Gesetzes das Schuljahr am 1. September begann, ohne dass es irgendwelche Einschränkungen mit sich brachte, kann als Beweis für den Geist angeführt werden, der uns inspiriert. Nach den besorgniserregenden Nachrichten aus der deutschen Presse machte er den Ratspräsidenten sofort auf diese Angelegenheit aufmerksam und dieser übermittelte den örtlichen Behörden unverzüglich die erforderlichen Anweisungen, um die Anwendung des Gesetzes mit der Tendenz der Erklärung in Einklang zu bringen der Minderheiten. Der Präsident des Rates und er selbst wollen, dass die Minderheitenfrage, die unsere Beziehungen „belastet", endlich ein für alle Mal geklärt wird.
Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Abreise des polnischen Außenministers nach Genf, die morgen stattfinden wird, hielt ich es angesichts der trotz allem sehr wertvollen Zusicherungen des Ministers für richtig, für die Zukunft der Veröffentlichung der Minderheitenerklärung zuzustimmen. Da Beck darauf bestand, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Warschau zu sein, musste die Festlegung eines genauen Datums aufgeschoben werden.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Als ich heute nach Warschau zurückkehrte, hatte ich sofort eine längere Besprechung mit Herrn Beck, bei der ich Ihnen per Telegramm1 einen Bericht übermittelte. Ich habe den Eindruck, dass Herr Beck nicht wusste, was in dem vom Woiwoden ausgearbeiteten Schulgesetz enthalten war, und dass darüber hinaus durch die Intervention des Ratspräsidenten alle notwendigen Garantien für die Umsetzung des Gesetzes gegeben wurden den Geist der gemeinsam vereinbarten Minderheitenerklärung. Es muss sich um einen Sabotageversuch des Woiwoden Grazynski handeln, der – wie wir anhand einiger Hinweise sehen konnten und mir auch aus gut informierten Kreisen bestätigt wurde – alles daran setzt, den Abschluss etwaiger Vereinbarungen zum Minderheitenschutz zu verhindern , weil er befürchtet, in seiner radikalen Entgermanisierungspolitik gestört zu werden.
Nr. 100.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Telegramm.
Herr Beck, der mich heute zum Thema der Minderheitenerklärung empfing, betonte zunächst einmal mehr den aufrichtigen Wunsch der polnischen Regierung, das Kommuniqué als Ausgangspunkt für Maßnahmen der Natur zur Verbesserung der Sachlage zu betrachten und nicht nur seine Atmosphäre. Dem gleichen Zweck soll auch ein Empfang der Minderheitenführer durch den Präsidenten der Republik dienen, eine entsprechende Geste wird aus Berlin erwartet.
Nr. 101.
Identische Erklärung der Regierungen Deutschlands und Polens zum Schutz ihrer Minderheiten. 5. November 1937.
Die deutsche und die polnische Regierung sind nach einer freundschaftlichen Prüfung der Lage der deutschen Minderheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland zu dem Schluss gekommen, dass die Behandlung dieser Minderheiten für die Zukunft des Guten von großer Bedeutung ist nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Im Rahmen seiner Souveränität ist jeder der beiden Staaten der Ansicht, dass die folgenden Grundsätze für die Behandlung dieser Minderheiten ausschlaggebend sein sollten.
Die gegenseitige Achtung des ethnischen Charakters jeder der beiden Bevölkerungsgruppen schließt an sich jeden Versuch aus, Minderheiten gewaltsam zu assimilieren, die Zugehörigkeit zu ihnen in Frage zu stellen oder jegliches Glaubensbekenntnis ihnen gegenüber zu verhindern. Insbesondere auf junge Menschen wird kein Druck ausgeübt, sie fernzuhalten.
Minderheiten haben das Recht, ihre eigene Sprache (gesprochen oder geschrieben) in ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen sowie in der Presse und in öffentlichen Versammlungen frei zu verwenden. Durch den Gebrauch ihrer Sprache und die Nutzung ihrer Gewohnheiten und Bräuche im öffentlichen und privaten Leben darf ihnen kein Schaden entstehen.
Minderheitengruppen haben das Recht, Vereinigungen zu gründen, auch wenn diese kultureller oder wirtschaftlicher Art sind.
Minderheiten haben das Recht, Schulen zu unterhalten oder zu gründen, in denen der Unterricht in ihrer eigenen Sprache erfolgt.
Im religiösen Bereich können sie sich nach Belieben organisieren und auch ihre Sprache verwenden. Es erfolgt keinerlei Eingriff in die bestehenden Beziehungen im konfessionellen und karitativen Bereich.
Minderheiten dürfen bei der Wahl oder Ausübung eines Berufs oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit keine Vorurteile oder Behinderungen erleiden. Im wirtschaftlichen Bereich genießen sie die gleichen Rechte wie Inländer, insbesondere im Hinblick auf den Besitz oder Erwerb von Immobilien.
Die vorstehenden Grundsätze sollten in keiner Weise die Verpflichtung von Minderheiten beeinträchtigen, dem Staat, dem sie angehören, uneingeschränkte Loyalität zu zeigen. Diese Grundsätze wurden festgelegt, um den Minderheiten ein harmonisches Zusammenleben mit der nationalen Bevölkerung beider Staaten zu ermöglichen und ihnen gleichzeitig gerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten, was zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen beitragen wird.
Erklärung des Führers beim Empfang von Vertretern der polnischen Minderheit in Deutschland. 5. November 1937.
Die von ihnen heute veröffentlichten deutsch-polnischen Konkordanten Erklärungen zum Schutz ausländischer Minderheiten beider Länder sollen die freundschaftlichen Beziehungen beider Völker verbessern und stärken. Die praktische Umsetzung der in diesen Dokumenten enthaltenen Weisungen kann wesentlich zur Erreichung dieses Ziels beitragen.
Die Reichsregierung ist bestrebt, das gemeinsame Leben der polnischen Minderheit und des deutschen Volkes harmonisch und auf der Grundlage eines unmittelbaren Friedens zu gestalten. Ich stelle fest, dass der Wunsch der Reichsregierung, jedem ihrer Bürger Arbeit und Brot zu bieten, auch im Hinblick auf die Angehörigen der polnischen Minderheit besteht und dass dieser Wunsch bereits Wirklichkeit geworden ist. In einer Zeit großer Arbeitslosigkeit und großer Entbehrungen, dieser Arbeitslosigkeit und dieser Entbehrungen, denen Angehörige deutscher Minderheiten in Europa immer noch häufig zum Opfer fallen, beteiligt sich die polnische Gruppe in Deutschland voll und ganz an der wirtschaftlichen Erholung des Reiches. Parallel dazu wurden Fortschritte im kulturellen Betätigungsfeld der polnischen Minderheit in Deutschland erzielt, wie ihre vielfältigen Organisationen und die kürzlich erfolgte Gründung einer neuen polnischen Hochschule in Deutschland belegen. Aber die Polen in Deutschland dürfen nie vergessen, dass der Gewährung von Schutzrechten als ebenso wichtiges Gegenstück die loyale Pflichterfüllung gegenüber dem Staat und der Gehorsam gegenüber den Gesetzen gegenübersteht.
Der der deutschen Minderheit in Polen gewährte Schutz, insbesondere die Wahrung ihres Rechts auf Arbeit und traditionelles Wohnen, wird auch zur Konsolidierung der Situation dieser polnischen Minderheit in Deutschland beitragen.
Diese gemeinsamen deutsch-polnischen Erklärungen zur Minderheitenfrage werden die Verwirklichung des hehren Ziels des Pakts beschleunigen, den ich damals mit Marschall Joseph Pilsudski, dem berühmten polnischen Staatsoberhaupt, geschlossen habe1.
Erklärung des Präsidenten der Polnischen Republik beim Empfang von Vertretern der deutschen Minderheit in Polen. 5. November 1937.
Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Erklärung der polnischen Regierung zur Behandlung der deutschen Minderheit in Polen empfing der Präsident der Republik Polen die Senatoren Hasbach und Wiesner sowie Herrn Kohnert als Vertreter der deutschen Minderheit.
Der Präsident drückte seine Zufriedenheit aus, die er über die Veröffentlichung der im Geiste der deutsch-polnischen Annäherung vom 26. Januar 1934 verfassten Erklärungen in beiden Ländern empfand, und versicherte, dass die Die deutsche Minderheit in Polen könne weiterhin auf eine freundliche Berücksichtigung ihrer Interessen durch die polnische Regierung zählen.
Interview mit dem Außenminister
mit 1*Botschafter Polens.
Beachten.
Berlin, le 5 novembre 1937.
Heute habe ich dem polnischen Botschafter ein Aide-mémoire überreicht, in dem unsere Wünsche zum Umgang mit den deutschen Minderheiten in Polen und zu dem, was wir in den gegenseitigen Erklärungen insbesondere vorgesehen haben, zum Ausdruck gebracht werden. Der Botschafter akzeptierte diese Zusammenfassung ohne Kommentar. Er wird es seiner Regierung übermitteln.
Annektieren.
Spickzettel.
Berlin, le 5 novembre 1937.
Anlässlich der Veröffentlichung der Deutsch-Polnischen Erklärungen äußert die Bundesregierung die Hoffnung, dass bald eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die deutsche Minderheit in Polen vor einer Ungleichbehandlung durch das herrschende Volk, insbesondere gegenüber, zu schützen zur Anwendung des Agrarreformgesetzes und der Grenzzonenverordnung sowie im wirtschaftlichen und beruflichen Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern deutscher Abstammung.
Hinsichtlich der in der Woiwodschaft Schlesien im Zuge der Verhandlung der Minderheitenerklärungen getroffenen Maßnahmen legt die Bundesregierung großen Wert darauf, dass sich die Situation der deutschen Minderheit im Bereich Schule und Kirche nicht verschlechtert.
Um die in den Minderheitenerklärungen dargelegten Ziele zu erreichen, hält die Bundesregierung es darüber hinaus für unerlässlich, dass geeignete Maßnahmen auf die Einflussfaktoren der öffentlichen Meinung, insbesondere der Presse und des Verbandes, ergriffen werden.
Darüber hinaus wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen Konferenzen zwischen Vertretern beider Staaten abzuhalten, um sich über die in den Minderheitenerklärungen behandelten Themen auszutauschen. '
Abschließend bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es nicht angemessen wäre, durch die Gewährung von Begnadigungen sowie Straferlassen und Strafaussetzungen Strafverfahren politischer Natur, in denen sich in den letzten Jahren Mitglieder der polnischen Volksrepublik Deutschland befanden, großzügig aus dem Weg zu räumen Minderheit waren beteiligt.
VI. Polens Nichteinhaltung der Erklärung
Deutsch-polnische Minderheiten.
(November 1937 – November 1938.)
Der Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Kattowitz im Außenministerium.
Bericht.
Kattowitz, le 22 novembre 1937.
Entgegen den Zusicherungen des Woiwoden Grazynski anlässlich des Auslaufens der Genfer Konvention, dass es nicht die Absicht gebe, die kulturelle Entwicklung des deutschen Elements in Oberpolnischen Schlesien zu behindern, werden die Maßnahmen der Unterdrückung und Entlassung fortgesetzt ebenso streng gegenüber Arbeitnehmern und Industriearbeitern sein, die deutscher Abstammung sind. Die Not der Deutschen nimmt von Monat zu Monat zu und verschlimmert sich durch neue Entlassungen und Entlassungen immer weiter. Der Woiwode Grazynski hat zehn Dienstfamilien, und 75 Prozent der Deutschen im polnischen Oberschlesien sind und ihre Familien ihrer Existenzgrundlage beraubt.
Darüber hinaus wurden allein in den letzten drei Jahren (1934–1937), seit dem Deutsch-Polnischen Rallye-Pakt, 840 leitende deutsche Angestellte in der Schwerindustrie entlassen und die meisten von ihnen durch Polen ersetzt.
Die Entlassungen dauern an, auch seit der Veröffentlichung der deutsch-polnischen Erklärung vom 5. November*, obwohl der 5. Punkt dieser Erklärung dem deutschen Arbeiter ausdrücklich seinen Arbeitsplatz zusicherte und obwohl die Ordnungslage in den Betrieben als absolut günstig angesehen werden kann gezeigt durch die Beleuchtung eines neuen Hochofens.
Nr. 106.
Der deutsche Konsul in Krakau im Außenministerium.
Bericht.
Krakau, 22. November 1937.
Die „Panpolnische Jugend" von Krakau hielt am 19. dieses Monats um 20 Uhr ein Treffen im „Collegium Majus" der Universität dieser Stadt ab. LTn germanophobe Rede, die von Prof. Folkierski, eröffnete die Sitzung. Am Ende gingen die Studenten und andere versammelte Assistenten, einige Hundert Menschen, zum deutschen Konsulat, um an Demonstrationen teilzunehmen und zu rufen: „Lang lebe das polnische Danzig!" Nieder mit den Deutschen!
Nr. 107.
Mitteilung des stellvertretenden Direktors der politischen Abteilung im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Berlin, le 25 novembre 1937.
Heute empfing ich Prinz Lubomirski, den Charge d'Asaires von Polen, und machte ihn darauf aufmerksam, dass uns im Hinblick auf die deutsche Minderheit in Polen die derzeit in Oberschlesien herrschende Arbeitslosigkeit die größte Sorge bereitet. Auch nach der Minderheitenerklärung hörten die Entlassungen deutscher Arbeiter in Oberschlesien nicht auf, obwohl wir im Gegenteil gehofft hatten, dass sie wieder eingestellt würden. Deshalb hielten wir es für wesentlich, dass, um den guten Willen der polnischen Regierung zu demonstrieren, auf polnischer Seite alles getan wurde, um den unaufhörlichen Entlassungen deutscher Arbeiter ein Ende zu setzen und sie wieder einzustellen. Fürst Lubomirski behauptete, dass die Arbeitslosigkeit in Polen derzeit saisonal in der Industrieregion Polnisch-Oberschlesien gestiegen sei; er versprach jedoch, diese Frage seiner Regierung in der von mir angegebenen Weise vorzulegen.
* Vgl. Nr. 101.
________________________________________
Der stellvertretende Direktor der politischen Abteilung des Außenministeriums des polnischen Geschäftsträgers.
An Herrn Prinz Lubomirsld.
Herr Prinz,
Bezugnehmend auf das Interview, das wir kürzlich geführt haben1, möchte ich Ihnen zwei Kurzgeschichten beifügen, die im „Journal de Kattowitz" veröffentlicht wurden. vom 27./28. des letzten Monats und dem Ersten dieses Monats, aus dem hervorgeht, dass in jüngster Zeit weiterhin zahlreiche deutsche Arbeitnehmer aus Industriebetrieben in Oberschlesien entlassen wurden. Andererseits lässt die erste der oben genannten Nachrichten erkennen, dass die Zahl der Arbeiter in den metallurgischen Betrieben der Bismarckhütte ständig zunimmt. Ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung die schwierige wirtschaftliche Lage der deutschen Arbeitnehmer im polnischen Oberschlesien mit größter Sorge beobachtet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Regierung diesbezüglich informieren würden, und bitte Sie, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass nicht nur der aktuelle Trend gestoppt wird, sondern auch, dass deutsche Arbeitnehmer wieder beschäftigt werden. .
Nr. 109.
Bericht.
Im Anschluss an ein Treffen, das ich heute mit Herrn Beck über politische Fragen hatte, habe ich mich gemäß den Anweisungen des Reichsministers mit der Frage der Situation der Minderheiten befasst. Ich erinnerte zunächst an die Bemühungen des Reichsaußenministeriums, die praktische Anwendung des Kommuniqués über die Minderheiten durch Einwirkung auf die Verwaltungsbehörden sicherzustellen, und erklärte, dass wir das Fehlen einer konformen Haltung auf polnischer Seite leider bedauern dass ein gewisses Gefühl der Enttäuschung zu spüren war. Verschiedene Ereignisse der letzten Zeit schienen uns sogar im direkten Widerspruch zu den Bestimmungen des Kommuniqués über Minderheiten zu stehen.
Anschließend ging ich auf die Frage der von der Héla-Halbinsel vertriebenen deutschen Fischer ein1. Herr Beck unterbrach mich sofort und erklärte, dass dies eine rein militärische Angelegenheit sei, die nichts mit der Minderheitenproblematik zu tun habe. Ich antwortete, dass wir die militärischen Interessen vollkommen verstanden hätten, dass wir uns aber dennoch fragen müssten, ob es wirklich notwendig sei, die Vertreibungen mitten im Winter durchzuführen, und zwar in einer Weise, die es zulasse, zu erkennen, dass die Wir hatten in keinem Fall Weise um diese Menschen gekümmert oder dafür gesorgt hat, dass sie an einem anderen Ort untergebracht werden. Ich habe Herrn Beck gebeten, sich persönlich um diese Angelegenheit zu kümmern.
Ich möchte auch auf die Kampagne des Westmärkischen Bundes aufmerksam machen, die dort bis in die letzten Tage andauert und sich gegen den Handel und gegen deutsche Kaufleute richtet. Herr Beck schien von dieser Angelegenheit nichts zu wissen. Er bemerkte, dass es natürlich unmöglich sei, die Anwendung der Richtlinien des Kommuniqués in Bezug auf Minderheiten in allen betreffenden Fällen sofort sicherzustellen; es hat einige Zeit gedauert. Der Präsident des Rates war jedoch entschlossen, in dieser Richtung zu handeln und den betreffenden Behörden entsprechende Anweisungen zu erteilen. Wie Herr Beck heute bei seinem Treffen mit dem Ratspräsidenten feststellen konnte, beschäftigt er sich nun mit genau diesem Problem. 1 > Wir gehen auch der Frage nach, ob wir gegebenenfalls nicht durch bestimmte Amnestiemaßnahmen eine Geste im Einklang mit dem Geist des Minderheitenabkommens machen könnten, aber wir mussten noch etwas Geduld haben1 .
Ich beharrte besonders darauf und wies darauf hin, dass sich in Oberschlesien die Situation nicht im Geringsten geändert habe und dass die Absetzungen und Ausweisungen von Priestern sowie die Entlassungen von Arbeitern in einer Weise fortgesetzt würden, die schwer zu erreichen sei. Vereinbar mit dem Geist von das Kommuniqué über Minderheiten. Herr Beck antwortete, dass er in der Arbeiterfrage eher optimistisch sei, obwohl der Einfluss des Staates auf diese Fragen geringer sei als zuvor, in religiösen Fragen sehe er jedoch im Moment keine Möglichkeit für eine zufriedenstellende Lösung. Leider wurde die Situation durch die widerspenstige Haltung des protestantischen Klerus in außerordentlicher Weise verschärft. Er schickte seinen Stabschef Graf Lubienski nach Oberschlesien, um dort die Frage zu prüfen und gegebenenfalls seinen Einfluss auf den Woiwoden geltend zu machen. Wenn der protestantische Klerus ein wenig guten Willen zeigen würde, wäre es zweifellos möglich, eine friedliche Lösung zu erreichen. Das Gesetz wurde recht flexibel gestaltet, um hierfür Möglichkeiten bereitzustellen. Allerdings musste nach einer von ihm angeordneten Untersuchung erkannt werden, dass die unvernünftige Haltung des Klerus ein Eingreifen unmöglich machte. Als Priester erklärten, dass sie ein ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz nicht anerkennen, konnte der Staat eine solche Haltung nicht zulassen.
Ich widersprach Herrn Beck, dass dieses unglückliche Gesetz den Klerus mit Entscheidungen konfrontierte, für die er nicht die Verantwortung vor seinem Gewissen übernehmen konnte. Da dieses Gesetz nur vorläufigen Charakter hat und, wie er mir zuvor selbst sagte, ein grundlegendes und allgemeines Gesetz ist, das in Vorbereitung ist, sollte es dennoch möglich sein, die Anwendung des vorläufigen Gesetzes auszusetzen, dem bereits der Klerus unterworfen war Der Vorrang eines katholischen Priesters war bis zur Verkündung des endgültigen Gesetzes und bis zur Fortsetzung der Verhandlungen mit der Kirche eine unmögliche Konstruktion. Herr Beck antwortete mir, dass eine solche Regelung nicht möglich sei, da bis zur Verkündung des endgültigen Gesetzes, über das der Sejm abstimmen müsse, eine zu lange Zeit vergehen würde. Darüber hinaus hatten wir mehrfach vergeblich versucht, mit dem Klerus zu verhandeln, was ich jedoch ablehnte. Herr Beck erwähnte auch dieses Mal die Situation in Deutschland, wo der Widerstand des protestantischen Klerus sogar zu Verhaftungen führte, während wir hier bisher das Eingreifen der Justiz vermieden hatten, was durchaus möglich war. Einen Vergleich mit der Situation in Deutschland habe ich als absolut irrelevant zurückgewiesen. Es war ein bedauerlicher Fehler, die Priester Oberschlesiens als Revolutionäre und Staatsfeinde zu betrachten. Sie wünschten sich nichts sehnlicher, als ihre Aufgaben weiterhin in Frieden ausüben zu können und die friedlichen Seelsorger der ihnen anvertrauten Gemeinschaft zu sein. Wir sollten jedoch nicht das Unmögliche von ihnen verlangen.
Da es im Rahmen dieses Gesprächs nicht möglich war, zu einem positiven Ergebnis zu kommen, beschränkte ich mich darauf, Herrn Beck abschließend zu erklären, dass wir davon überzeugt sind, dass er eine zufriedenstellende Lösung finden konnte und dass wir die Kanzlei haben Vertrauen, dass er entsprechend handeln würde.
Nr. 110.
Das Außenministerium an den deutschen Botschafter in Warschau.
• Ministerialerlass.
Berlin, 11. Januar 1938.
Im 1. „Kattowitz Journal" vom 31. Dezember 1937 erschien unter dem Titel: „1.100 deutsche Arbeiter entlassen", ein Artikel, auf den ich Sie aufmerksam machen möchte. Der Artikel enthält eine Zusammenfassung der Entlassungen von Arbeitern und Angestellten, die im vergangenen Jahr in der oberschlesischen Industrie stattgefunden haben. Bitte verwenden Sie die in diesem Artikel enthaltenen Informationen, deren Richtigkeit außer Zweifel steht, an das polnische Außenministerium.
P. O.:
Nr. 111.
Mitteilung eines Beamten der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten des Außenministeriums.
Berlin, 25. Januar 1938.
Ich habe den Gesandtschaftssekretär der polnischen Botschaft, Herrn Malhomme, gebeten, heute zu mir zu kommen, um verschiedene Fragen mit ihm zu besprechen.
1° Ich habe zunächst die Frage des Eichendorff-Gymnasiums in Königshütte angesprochen, dem entgegen den ausdrücklichen Zusagen der polnischen Schulbehörde das Recht einer öffentlichen Einrichtung nicht zuerkannt wurde.
2° Ich habe weiter erklärt, dass bei den mündlichen Verhandlungen, die im vergangenen Sommer zu einem Gentlemen's Agreement zwischen Außenminister Beck und Botschafter von Moltke bezüglich des Gymnasiums Marienwerder führten, die Grundlage dieser Verhandlungen darin bestand, dass Auf deutscher Seite sollte das Gymnasium Marienwerder eröffnet werden, wobei die Polen für die Wiederherstellung des öffentlichen Niederlassungsrechts an den Gymnasien Graudenz und Posen verantwortlich wären und die Genehmigung für die Fertigstellung des Baus des neuen Gebäudes des Deutschen Gymnasiums in Bromberg und die Genehmigung erteilen würden das Bromberg-Gymnasium bis zur Fertigstellung des Neubaus in den jetzigen Räumlichkeiten geöffnet zu halten. Die Polen hatten ihre Zustimmung gegeben. Das deutsche Versprechen, nämlich die Eröffnung des polnischen Gymnasiums in Marienwerder, wird bereits seit mehreren Monaten eingehalten, während auf polnischer Seite noch so gut wie nichts umgesetzt wurde. Trotz wiederholter Einwände bei der polnischen Botschaft in Berlin und der deutschen Botschaft in Warschau konnte bisher nur die Genehmigung für die Fortführung des Unterrichts am Bromberg-Gymnasium in den alten Räumlichkeiten eingeholt werden. Die Rechte der öffentlichen Niederlassung, in Posen und Graudenz, wurden diesen Einrichtungen nicht zurückgegeben und auch die Frage des Neubaus ist noch nicht geklärt. Für die inneren Behörden Deutschlands ist es unverständlich, dass die polnische Regierung ihre festen Versprechen nicht einhält.
von Fries.
Nr. 112.
Mitteilung eines Beamten der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten des Außenministeriums.
Der Gesandtschaftssekretär der polnischen Botschaft, Herr Malhomme, rief mich an, um mir im Anschluss an sein Interview mit dem Gesandtschaftssekretär von Fries1 Folgendes mitzuteilen:
Es war ein Fehler unsererseits anzunehmen, dass die öffentlichen Einrichtungsgebühren für die Königshütte abgeschafft worden seien. Diese öffentlichen Einrichtungsrechte bestehen in sich. Nach der Bildungsreform in Polen müssen jedoch eine Reihe von Formalitäten erledigt werden, damit das Recht auf öffentliche Einrichtungen in Kraft treten kann. Das haben wir auf deutscher Seite bisher vergessen. Ich antwortete Herrn Malhomme, dass ich seine Erklärungen nicht verstehe. Es war mir egal, warum für die Königshütter Schule die öffentlichen Schulgebühren ausgesetzt wurden. Auf jeden Fall musste ich feststellen, dass sie vorerst nicht ausgeübt werden konnten, und darauf konzentrierte sich unsere Beschwerde. Da er mir nun mitteilte, dass bestimmte Formalitäten zu erledigen seien und dass nach deren Erledigung die Rechte zur öffentlichen Niederlassung wiederhergestellt würden, habe ich seine Erklärungen zur Kenntnis genommen, um sie den zuständigen Behörden mitzuteilen. Allerdings musste ich ihm sofort mitteilen, dass wir in letzter Zeit nach den Mitteilungen der polnischen Botschaft in Berlin über die Kulanz der polnischen Behörden so viele Enttäuschungen erlebt hatten, dass ich die Angelegenheit nicht als geklärt betrachten konnte. Frage nur von der Königshütte als die von Herrn Malhomme übermittelte Nachricht Wirklichkeit geworden war.
Herr Malhomme versicherte mir dann, dass er sein Bestes gebe, wir aber immer die Mentalität berücksichtigen müssten, die den Grenzkampf präge. Ich sagte ihm, dass mir vor allem wichtig sei, dass die gemachten Versprechen auch eingehalten würden.
von Twardowski.
Nr. 113.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Senator Wiesner befasste sich in der Senatssitzung am vergangenen Dienstag mit der Frage der Arbeitslosigkeit unter Deutschen in Polen und wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass in den 15 Jahren, in denen Schlesien unter den Schutz der Genfer Konvention gestellt wurde, deutsche Arbeiter und Angestellte systematisch entlassen und entlassen wurden Dieser Prozess wurde nach Ablauf des Übereinkommens fortgesetzt. Die Erklärung vom 5. November zu den Minderheiten hat an dieser Sachlage nichts geändert. Generell stieg die Zahl der in Oberschlesien beschäftigten Bergleute im Jahr 1938 von 44.500 auf 53.600, in der Hütten- und Stahlindustrie von 23.400 auf 26.600, gleichzeitig wurden jedoch Hunderte deutsche Arbeiter entlassen. Senator Wiesner
konnte anhand von Beispielen nachweisen, dass es auch nach der Minderheitenerklärung zu Entlassungen kam, obwohl ausdrücklich festgelegt wurde, dass jeder das Recht auf seinen Arbeitsplatz hat und niemand dadurch einen Nachteil erleiden sollte, dass er sich zu seiner Verbundenheit mit dem Deutschen bekennt Wettrennen.
Zurückgeschickt wurden nicht nur qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte, sondern auch Väter mit bis zu zehn Kindern. Einige von ihnen wurden aufgefordert, ihre Kinder von deutschen Schulen zu nehmen, sonst würden sie ihre Arbeit verlieren. Daraus ergibt sich, dass der Grund für die Entlassungen allein in dieser Verbundenheit der Arbeitnehmer mit dem deutschen Element liegt.
Wir würden eine Arbeitslosigkeit von 60 bis 80 Prozent erleben. vs. unter deutschen Arbeitern.
Auch bei den deutschen Arbeitnehmern ist die Lage ungünstig. In den Jahren 1934 bis 1937 wurden nicht weniger als 1.248 Mitglieder des Deutschen Arbeitergewerkschaftsbundes entlassen.
Abschließend weist Senator Wiesner darauf hin, dass die Situation der deutschen Schulabbrecher besonders besorgniserregend sei, da sie aus dem einfachen Grund, weil diese Jugendlichen deutsche Schulen besucht hatten, keine Ausbildungsplätze finden konnten. Etwa 14.000 bis 16.000 Jungen und Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren erhielten seit ihrem Schulabschluss keine systematische Berufsausbildung.
Leider müssen wir erneut feststellen, dass die Minderheitenerklärung auch im wichtigen Bereich des Arbeitsmarktes nicht die Wirkung entfaltet hat, die nach den Zusicherungen der polnischen Regierung zu erwarten war.
von Moltke.
Nr. 114.
Das Außenministerium
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Ministerialerlass.
Berlin, le 27 mai 1938.
Auch die Minderheitenerklärung vom 5. November dieses Jahres brachte leider keine Erleichterung im Bildungsbereich.
1° Seit der Minderheitenerklärung haben die Polen sieben deutsche Schulen geschlossen, bei denen es sich zum Teil um sehr große Schulen handelte, nämlich in Westpolen die von Karmin, Dominowo und Stralkowo und in Wolhynien die von Luck. von Jozefin, Cezaryn und Dabrowa.
2° Während der Verhandlungen zum Thema der Minderheitenerklärung haben wir auf Wunsch der Polen einen Junctim hinsichtlich der Eröffnung des Gymnasiums Marienwerder angenommen. Das Gegenstück bestand für die Polen praktisch und lediglich darin, mehrere von den Polen ad hoc eingeführte Beschränkungen wieder einzuführen, nämlich:
a) Neuzuteilung der öffentlichen Niederlassungsrechte an den Gymnasien Graudenz und Posen aufgehoben. b) Genehmigung zur Fortführung des Baus des Bromberg-Gymnasiums.
Obwohl die polnische Botschaft bereits im Dezember letzten Jahres behauptete, dass all dies unbedingt umgesetzt werden würde, wurde bisher nichts unternommen. Nach zahlreichen Aufführungen in Warschau und Berlin wurde Graudenz das Recht zur öffentlichen Aufführung zuerkannt, während es für Posen noch nicht vollständig gewährt wurde. Beim Neubau in Bromberg durfte das Dach erst im Winter fertiggestellt werden, sodass es zu Witterungsschäden kam. Nachdem die Botschaft kürzlich die Genehmigung zur Fortsetzung des Baus erhalten hatte, kam es sofort zu Einwänden der Baupolizei, so dass der Bau faktisch erneut gestoppt wurde. Wir haben fast ein ganzes Jahr darauf gewartet, dass das polnische Versprechen eingehalten wird, während wir unsererseits unser Versprechen sofort erfüllt haben*.
3" Zwischen dem Neubau der Kleinkinderschule in Posenbrück und dem Neubau der Deutschen Privatschule in Neutomischel besteht noch immer eine bereits alte Verbindung, die ebenfalls nur von den Deutschen durchgeführt wurde. Der deutsche Neubau ist ungenutzt geblieben seit 1930. Trotz der Minderheitenerklärung verhängen die Polen in Neutomischel schwere Strafen gegen deutsche Eltern, die sich im Schulstreik befinden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die endgültige Umsetzung der beiden genannten Punkte (Abbildungen 2 und 3) neue Verhandlungen erleichtern würde. Auch die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission könnte in diesem Bereich gute Auswirkungen haben. .
P. O.:
Der deutsche Geschäftsträger in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Bericht.
Warschau, 30. Juli 1938.
Ich habe mich heute auf Weisung zum Stabschef des polnischen Außenministers, Graf Lubienski, begeben und ihn gebeten, mir gegenüber eine Stellungnahme zu dem kürzlich ausgesprochenen Verbot der Fortsetzung des Baus abzugeben Deutsche Schule in Bromberg. Graf Lubienski teilte mir mit, dass Herr Beck, Außenminister, mit dem er diese Angelegenheit vor seiner gestrigen Abreise noch einmal besprochen habe, ihn ermächtigt habe, mir mitzuteilen, dass wir von polnischer Seite aus bei den Herren bleiben wollten - Vereinbarung 1 zwischen ihm und Botschafter von Moltke geschlossen, obwohl der Außenminister sich eigentlich nur daran erinnern konnte, dass als Gegenleistung für die Genehmigung des polnischen Gymnasiums in Marienwerder ursprünglich besprochen wurde, dass die Polen zusätzlich zur Genehmigung einer öffentlichen Schule Rechte für die deutschen Gymnasien in Posen und Graudenz müssten noch die Fortsetzung des Schulbaus in Bromberg genehmigen. Mittlerweile habe sich Lubienski über die technische Seite des Falles informiert und hoffe, das Verbot zügig durchsetzen zu können. Er möchte mir nach seiner Rückkehr aus Oslo weitere Neuigkeiten über die Ergebnisse seiner Bemühungen zukommen lassen.
Nr. 116.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Warschau, 23. August 1938.
Die vom Generalkonsulat Thom angekündigten antideutschen Demonstrationen der West March Federation waren Gegenstand eines ausführlichen Interviews mit Herrn Kunicki. Bei dieser Gelegenheit wurde betont, dass diese Demonstrationen einen ausdrücklich antideutschen Charakter hätten, was bei den Demonstrationen vor dem deutschen Generalkonsulat deutlich zum Ausdruck kam. Gegenstand des Interviews war auch die Tatsache, dass kürzlich Fenster im Konsulat eingeschlagen wurden, und es wurde darum gebeten, sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen.
Darüber hinaus haben wir weisungsgemäß darauf aufmerksam gemacht, dass der wirtschaftliche Boykott des deutschen Elements, der immer umfangreichere Ausmaße annimmt, als große Bewährungsprobe für die deutsch-polnischen Beziehungen gilt. Da all diese Aktionen von der Polnischen Westmark-Föderation durchgeführt wurden, mussten wir auf sofortige Maßnahmen gegen diese Organisation drängen. Die gegenwärtige Situation, die äußerst unbefriedigend ist, kann weder in unserem Interesse noch in dem Polens liegen, und es bleibt zu hoffen, dass die polnische Regierung sich endlich zu radikalen Maßnahmen entschließt.
Nr. 117.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Bericht.
Warschau, 2. September 1938.
Die Haltung der polnischen Presse sowie anderer Faktoren der polnischen öffentlichen Meinung gegenüber Deutschland hat sich in letzter Zeit deutlich verschlechtert. Es wurde nie neu aufgelegt und blieb immer hinter den Erwartungen zurück, die auf deutscher Seite oft mit dem Politischen Abkommen1 und der Pressekonvention von 19342 verknüpft wurden. Die Zeitungen hatten Verbindungen zum polnischen Außenministerium und andere Faktoren politische Meinung haben
Zweifellos haben sie in den meisten Fällen eine richtige Haltung gezeigt und in vielen Fragen, insbesondere in Fragen der Außenpolitik, oft auch positive Ansichten gezeigt, allerdings das sogenannte Nationale Unionslager selbst, also die Organisation staatlicher politischer Parteien , gegründet mit dem Ziel, die „Massen" für das gegenwärtige System zu gewinnen, hat im Kampf gegen andere politische Gruppen nicht einmal darauf verzichtet, antideutsche Phrasen zu verwenden, um seine Popularität zu steigern.
Die polnische Regierung verhält sich angesichts dieser Tatsachen sehr zurückhaltend; jedenfalls oder findet keine Hinweise auf eine heftige Reaktion. Man kann zugeben, dass die Einflussmöglichkeiten der polnischen Behörden auf die Presse eingeschränkt sind; Diese Passivität lässt sich jedoch nur dadurch erklären, dass die Regierung Angst davor hat, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unpopuläre deutsche Interessen zu schützen, während sie viel mehr Energie an den Tag legt, wenn sie im eigenen Interesse handelt. Es scheint zum Beispiel unglaublich, dass wir die wiederholten provokativen Demonstrationen in den Städten der Westbezirke nicht verhindern könnten, die von der West March Federation organisiert werden, die enge Beziehungen zur Regierung unterhält.
Die Regierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass aus dieser passiven Haltung nach und nach eine Atmosphäre entsteht, die immer schwieriger mit der Politik der deutsch-polnischen Verständigung zu vereinbaren ist. Sicherlich sind hier noch nie sehr herzliche Worte gegenüber Deutschland gefallen und gerade in kritischen Momenten wurde stets Wert darauf gelegt, dass die Beziehungen nicht zu eng wirken. Aber dass beispielsweise das Lied der „Rota", dieses Lied des Hasses, vor einem deutschen Generalkonsulat gesungen werden konnte, ohne dass etwas dagegen unternommen wurde, ist dennoch ein Vorfall, der es nicht gegeben hat seit 1934 beobachtet. Es ist offensichtlich, dass die Politik von Herrn Beck auch heute noch weniger populär ist als in der Vergangenheit und dass der Außenminister sich ihm aufdrängen muss – auch aus der Reserve heraus. Im bekannten Fall des deutschen Gymnasiums in Bromberg, wo das mit Herrn Beck geschlossene Gentlemen's Agreement offensichtlich von der internen Verwaltung sabotiert wurde*, haben wir einen klaren Beweis für die internen Spannungen, die hier herrschen. Es scheint tatsächlich, dass das Urteil innerhalb der Regierung und gerade im Hinblick auf die Politik von Herrn Beck gegenüber Deutschland nicht einstimmig ist. Es ist auf jeden Fall sehr wahrscheinlich, dass sowohl der Kriegsminister als auch Marschall Smigly-Rydz der Politik von Herrn Beck nicht voll und ganz folgen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass selbst ein alter Verfechter der Verständigung mit Deutschland wie der Chefredakteur von Wilnas „Slowo", Herr Mackiewicz, kürzlich in einem geradezu aufsehenerregenden Artikel die Politik von Herrn Beck angegriffen hat, als er ihm das vorwarf Seine Freundschaft mit Deutschland ließ ihn die Beziehungen zu Frankreich und England vernachlässigen und er hatte durch den Marsch mit Deutschland keine entsprechenden Vorteile für Polen erlangt.
Nachdem ich das gleiche Thema bereits vor einigen Tagen in einem Gespräch mit dem stellvertretenden stellvertretenden Minister, Herrn Arciszewski, angesprochen hatte, habe ich gestern auch mit Herrn Beck ernsthaft über die ungünstige Entwicklung der öffentlichen Meinung in Polen und insbesondere darüber gesprochen Antideutsche Demonstrationen der letzten Zeit. Herr Beck bestritt nicht, dass die Situation unbefriedigend sei; Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub habe er den Ratspräsidenten aus eigener Initiative auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und bei ihm volles Verständnis gefunden. Auf meine Bemerkung, dass wir nicht verstehen könnten, warum wir den wiederholten Demonstrationen der West March Federation nicht zumindest ein Hindernis setzen könnten, antwortete Herr Beck, dass es nicht angemessen sei, einfach mit Verboten vorzugehen, sondern dass es manchmal besser sei ein Ventil öffnen. Wir haben uns daher darauf beschränkt, die viel umfassenderen Absichten der Demonstranten ein wenig zu reduzieren. Darüber hinaus versuchte Herr Beck, die Bedeutung der gegen Deutschland gerichteten Angriffe abzuschwächen, und er versicherte, dass die Regierung sich in keiner Weise von der Nervosität der öffentlichen Meinung beeinflussen lasse und an der alten politischen Linie festhalte.
Obwohl Herr Beck diese Aussage in sehr entschiedener Form gemacht hat, dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass hier bereits eine unfreundliche Stimmung uns gegenüber herrsche, die jedoch die Entscheidungsfreiheit in entscheidenden Fragen der Regierung beeinträchtigen könnte.
von Moltke.
Siehe Nr. 111, 114 und 115.
Abscheulich. Der Notenwechsel zwischen Deutschland und Polen betreffend
der Olsa-Bezirk und die von den Polen ergriffenen Maßnahmen
gegen die deutsche Minderheit in dieser Region.
Nr. 118.
Das Außenministerium
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Dem Ersten Sekretär der polnischen Botschaft, Herrn Malhomme, wurde heute eine Liste mit Nachrichten über im Olsa-Bezirk begangene antideutsche Taten übergeben, mit der Bemerkung, dass die besagten Nachrichten nicht, sicherlich noch kontrolliert werden könnten, aber wenn Da nur ein Teil davon wahr war, würde das ausreichen, um die Situation aus deutscher Sicht als äußerst unglücklich einzustufen. Gleichzeitig wurde Herr Malhomme darauf aufmerksam gemacht, dass die große Aufregung, die die erwähnten polnischen Taten in deutschen Kreisen hervorriefen, weit über das Grenzgebiet hinausreichte. Er wurde gebeten, diese Liste seiner Regierung zur Kenntnis zu bringen, damit diese das Notwendige tun kann; er versprach, seinen Bericht heute per Kurier nach Warschau zu schicken.1
Ich bitte Sie Ihrerseits, sich schnellstmöglich ernsthaft an das polnische Außenministerium zu wenden und die Anordnungen zu melden.
Fürst von Bismarck.
Nr. 119.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Warschau, 25. Oktober 1938.
Der Notenaustausch über die Behandlung der deutschen Minderheit in Teschen fand am 18./20. dieses Monats statt. Ich habe die Ehre, Ihnen die beiden Notizen im Anhang vorzustellen.
von Moltke.
Anhänge.
Deutscher Botschafter in Warschau an Minister
für polnische Außenpolitik.
Warschau, 18. Oktober 1938. Herr Minister,
Angesichts der Bindung eines bisher tschechischen Territoriums an den polnischen Staat habe ich die Ehre, Ihre Exzellenz gemäß meinen Anweisungen auf einen Umstand aufmerksam zu machen, dem die deutsche Regierung in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung in Deutschland besondere Bedeutung beimisst.
In den genannten Regionen sind relativ viele Angehörige der deutschen Volksgruppe ansässig, die insbesondere dort, wo sie große Gruppen bilden, Beziehungen pflegen.
soziale und kulturelle Einrichtungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen, die sich bei der Behandlung der tschechischen Frage bestätigt haben, auch im Umgang mit den inzwischen polnischen Staatsangehörigen bewährt haben. Die Bundesregierung erwartet daher, dass diese Deutschen nach den Zeiten der Unterdrückung, die sie durchgemacht haben, von den polnischen Behörden eine Behandlung gemäß den damals von beiden Parteien abgegebenen Minderheitenerklärungen erhalten und dass Folglich werden sie nicht nur in der Lage sein, ihre alten Kulturgüter zu bewahren, sondern darüber hinaus im Rahmen des polnischen Staates glücklichere Existenzbedingungen vorfinden, als die, die ihnen bisher geboten wurden.
Ebenso hält es die Bundesregierung für selbstverständlich, dass den Angehörigen des Deutschen Reiches, die in den genannten Gebieten ihren Wohnsitz haben, durch die Änderung der Hoheitsgewalt keine Nachteile entstehen und ihnen insbesondere bei der Ausübung keine Nachteile entstehen ihrer früheren beruflichen Tätigkeit.
Ich werde angewiesen, zu erklären, dass die deutsche Regierung ihrerseits ihre Haltung gegenüber polnischen Staatsangehörigen oder Angehörigen der polnischen ethnischen Minderheit regeln wird, die sich derzeit in den Gebieten aufhalten, die von der tschechischen Herrschaft auf die deutsche Herrschaft übertragen werden.
In dem Maße, wie polnische Staatsangehörige oder Angehörige der polnischen ethnischen Minderheit in den nunmehr an Deutschland zurückfallenden Gebieten und umgekehrt, in dem Maße, wie deutsche Staatsangehörige oder Angehörige der deutschen ethnischen Minderheit in den nunmehr an Deutschland zurückfallenden Gebieten Polen verlassen möchten des Staatsgebietes schlägt die Bundesregierung vor, die sich daraus ergebenden Fragen schnellstmöglich durch eine Sondervereinbarung zu regeln.
Bitte akzeptieren usw.
Der polnische Außenminister beim deutschen Botschafter in Warschau.
Warschau, 20. Oktober 1938. Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang des Schreibens Eurer Exzellenz vom 18. Oktober 1938 zu bestätigen, mit dem Eure Exzellenz auf bestimmte Zentren von Menschen aufmerksam macht, die dem deutschen Volksstamm angehören und die sich in den kürzlich von der Tschechoslowakei an Polen zurückgegebenen Gebieten befinden. Das sind Menschen, die polnische Staatsangehörige werden.
Ich möchte vor allem die Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass die Anwendung der Deutsch-Polnischen Minderheitenerklärung vom 5. November 1937* auf diese Minderheit, wie auch auf die polnische Minderheit, die nach den kürzlich durchgeführten Gebietsänderungen zum Deutschen Reich zurückgekehrt ist, Anwendung finden wird , und das zudem große kompakte Zentren bildet, wird diesen Minderheiten nicht nur die Möglichkeit bieten, ihre alten Kulturgüter zu bewahren, sondern ihnen auch glücklichere Lebensbedingungen als bisher ermöglichen.
Auch in der Frage des Aufenthalts deutscher Staatsangehöriger in den genannten Gebieten wird die polnische Regierung eine wohlwollende Haltung einnehmen, vorbehaltlich der Bedingungen der Gegenseitigkeit und selbstverständlich unter Berücksichtigung der im polnischen Staat geltenden Gesetze.
Darüber hinaus ist die polnische Regierung davon überzeugt, dass dieses Problem auch im Hinblick auf Menschen, die das Land, in dem sie derzeit leben, verlassen möchten, im Falle einer Dringlichkeit günstig und ohne Nachteile für beide Staaten gelöst werden kann.
Abschließend habe ich die Ehre, meiner Überzeugung Ausdruck zu verleihen, dass die Atmosphäre freundschaftlicher Beziehungen, die zwischen den beiden Staaten herrscht, zur Lösung der oben genannten Fragen beitragen wird.
Bitte akzeptieren usw.
Für den Minister:
Nr. 120.
Berlin, le 5 novembre 1938.
Als Folge der Entgermanisierungsmaßnahmen, die mit der Besetzung des Teschener Gebietes durch polnische Truppen begannen, kam es zu einem äußerst großen Flüchtlingszustrom. Allein in den Flüchtlingslagern unter meiner Zuständigkeit befanden sich bisher mehr als 5.000 Menschen. Abgesehen von dieser Zahl gibt es noch viele Flüchtlinge, die sich nach dem Überschreiten der Reichsgrenze in keinem Lager gemeldet haben. Ihre Zahl dürfte ebenfalls in die Tausende gehen. Ungefähr 30–40 Prozent. vs. der deutschen Bevölkerung des Landes Teschen werden ihr Land bereits verlassen haben.* Trotz der auf deutscher Seite angeordneten Grenzschließung überqueren noch immer rund 120 Flüchtlinge täglich die Grenze, weil ihnen in der Olsa-Region der Tod droht. Hungersnot.
Nur einem kleinen Teil der Flüchtlinge wird eine Rückkehr ins Land möglich sein, denn auf polnischer Seite durften die meisten von ihnen die Grenze nur mit schriftlicher Rückführungsverzichtserklärung passieren.
Vollert.
Nr. 121.
Das Außenministerium
an den deutschen Geschäftsträger in Warschau.
Nach hier vorliegenden Informationen aus unterschiedlichsten Quellen geht die Entdeutschung der Olsa-Region durch polnische Maßnahmen ungeachtet des Notenwechsels über den Minderheitenschutz mit der polnischen Regierung unaufhaltsam weiter. Diese Maßnahmen werden insbesondere in folgenden Bereichen ergriffen:
Der Chef oder die Behörde teilt deutschen Arbeitnehmern in der Regel mit, dass sie nicht mehr mit einer Anstellung rechnen sollten, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten den Nachweis erbringen können, dass sie die polnische Sprache beherrschen. In bestimmten Unternehmen, zum Beispiel in den metallurgischen Fabriken von Trzynietz, konnten Arbeiter nur dann Zutritt zur Fabrik erhalten, wenn sie eine Genehmigung vorlegten, die von einer polnischen Organisation ausgestellt wurde, als sie auf eine Sonderliste gesetzt wurden, auf der vermerkt ist, dass es keine gibt Beschwerde gegen sie. Solche Bedingungen zwingen die Arbeiter nun praktisch dazu, ihre Arbeitsplätze zu verlassen. In vielen Fällen wurden deutsche Arbeiter sogar beurlaubt oder dauerhaft entlassen, sobald die polnischen Truppen das Land besetzten, ohne dass ihnen Lohn und Gehalt gezahlt wurden, während es sich gleichzeitig um polnische Arbeiter handelte. In den Fabriken von Freistadt wurden diese letzten Bären gerade erstmalig von zahlreichen Arbeitern deutscher Abstammung beurlaubt. Besonders betroffen sind Väter, die ihre Kinder nicht ausschließlich an polnischen Schulen anmelden. In Oderberg wurden letzte Woche alle Arbeiter und Angestellten der Erdölraffinerie „Odra", sofern sie der deutschen Volksgruppe angehören, bis zum 31. Dezember dieses Jahres entlassen; Die Hahn-Rohrwalzwerke in Neu-Oderberg beurlaubten zum 31. Dezember 1938 etwa 50 deutsche Angestellte und mehr als 100 deutsche Arbeiter.
Neben Arbeitern und kleinen Angestellten privater Unternehmen wurden zahlreiche Beamte deutscher Abstammung entlassen oder bis auf Weiteres beurlaubt, ohne ihre Bezüge fortzusetzen, und übernahmen Führungspositionen, beispielsweise als Ingenieure und Direktoren.
Zulagen oder Renten, die von ihren tschechischen Arbeitgebern oder ihren Gewerkschaften gezahlt wurden; noch immer vom Staat oder von den Kommunen, an ehemalige Arbeiter, Angestellte und Beamte, werden sie seit dem Wechsel der Souveränität nicht mehr gezahlt. Die von diesen Maßnahmen betroffenen Familien sind nun völlig mittellos. Infolgedessen leiden auch diese Gebiete des Mand-Elements unter einer desolaten wirtschaftlichen Lage.
Dieser Prozentsatz stieg laut einer späteren Mitteilung des Reichsinnenministers in den folgenden Wochen weiter an.
Die Bestellung von Insolvenzverwaltern verhindert, dass deutsche Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben können.
Die während der Besetzung deutscher Unternehmen eingeführten polnischen Sequestrierungen wurden noch nicht aufgehoben. Durch diese Sequestrierungsmaßnahmen wird die Führung von Unternehmen in untragbarer Weise behindert und dadurch letztlich sogar ruiniert.
Für Staatsangehörige des Deutschen Reiches entstehen bei wirtschaftlicher Lage Schwierigkeiten bei der Beantragung eines Rückreisevisums.
Die zuständigen polnischen Behörden erschweren die Erteilung von Rückreisevisa für deutsche Staatsangehörige, deren Erwerbstätigkeit in der Olsa-Region ausgeübt wird und die aus beruflichen Gründen häufige Reisen zu dem Ausländer unternehmen müssen, so sehr, dass diese Personen sich in der Ausübung erheblich erschwert fühlen von ihrem Beruf ausgeschlossen und teilweise sogar daran gehindert, ihn auszuüben.
Schäden an deutschen Schulen.
Während die polnischen Schulen seit Wochen einwandfrei funktionieren, stehen einer Wiedereröffnung der deutschen Schulen alle erdenklichen Hindernisse entgegen. Beispielsweise erhielten viele deutsche Eltern schulpflichtiger Kinder innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Einladung eine schriftliche Einladung, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass die Leitung der örtlichen polnischen Schule sie zum letzten Mal einlade, ihre Kinder an einer polnischen Schule anzumelden andernfalls würden sie bestraft oder ausgewiesen.
Wenn trotz dieser Drohungen deutsche Eltern ihre Kinder an einer deutschen Schule anmelden, entstehen bei der Anmeldung größte Schwierigkeiten in Form von Prüfungen, die die Zugehörigkeit der Interessenten zur deutschen Schule in Frage stellen. Deutsches Element. Der Beauftragte für deutsche Schulen in Neu-Oderberg geht beispielsweise wie folgt vor: Er spricht den Schüler, der angemeldet werden soll, zunächst auf Polnisch an, antwortet der Schüler auf Polnisch, verweigert der Beauftragte zunächst die Anmeldung oder er bittet ihn darum Fragen zu bekannten Persönlichkeiten der polnischen Geschichte. Zeigt das Kind auch nur die geringste Information zu diesen Themen, wird es kurzerhand in die polnische Schule zurückgeschickt. Sollte es trotz all dieser Versuche zu einigen Anmeldungen kommen, werden plötzlich die noch nicht abgeschlossenen Elterngespräche auf den nächsten Tag verschoben, in der Hoffnung, dass sich Kinder und Eltern am Ende für die polnische Schule entscheiden . Der polnische Direktor des Deutschen Gymnasiums in Neu-Oderberg lehnte zahlreiche Anträge auf Aufnahme von Schülern mit eindeutiger ethnischer Herkunft ab, nur weil die betreffenden Kinder polnische Namen trugen. Die Anmeldungen deutscher Kinder an der deutschen Schule in Teschen wurden vom polnischen Lehrer Cachel aus Kattowitz sabotiert, der bei Befragungen deutscher Eltern Polizisten einsetzte, die sie mit Schlagstöcken schlugen. Eltern, als diese darauf bestanden, dass die Kinder auf Deutsch angemeldet würden Schulen. In vielen Fällen. Die Eltern gaben der Gewalt nach. Eine weitere Möglichkeit, deutschen Schulen zu schaden, besteht darin, die Studiengebühren für diese Schulen deutlich höher anzuheben als für polnische Schulen.
Die Folge all dieser Maßnahmen war ein katastrophaler Verfall aller deutschen Schulen. Während es vor der Besetzung Teschens durch die Polen 4 hervorragend organisierte öffentliche Grundschulen und eine private Grundschule, 2 öffentliche Mittelschulen und 1 private, 1 Gymnasium, 1 moderne geisteswissenschaftliche Schule, 1 Wirtschaftsschule, 1 öffentliche Normalschule für Lehrer gab und 1 private Regelschule für Lehrerinnen gibt es derzeit nur eine deutsche Grundschule, und selbst dann gibt es nur eine Klasse. Von den 680–700 Schülern, die das Gymnasium Neu-Oderberg einst hatte, wurden nur 150 wieder eingeschrieben. Die Deutsche Mittelschule in Neu-Oderberg, die einst mehr als 400 Schüler besuchte, ist weiterhin geschlossen.
Bisher hat nur etwa ein Zehntel der deutschen Kinder, die zuvor deutsche Schulen besucht haben, die Einschreibung an deutschen Schulen beantragt.
Dieser starke Rückgang der Schülerzahlen muss natürlich zur Folge haben, dass viele deutsche Lehrer entlassen werden müssen und mittlerweile ein großer Teil von ihnen sogar ausgewandert ist.
Ich bitte Sie, dem polnischen Außenministerium unter Bezugnahme auf den Notenwechsel vom 18. Oktober die unerträgliche Situation des deutschen Elements im Land Teschen, die wir gerade geschildert haben, ausführlich zu erläutern 20.1938, ausdrücklich zu fordern, dass die polnische Regierung endlich einen Zustand wiederherstellt, der den gegebenen Zusicherungen entspricht.
P. O.:
Wörmann.
Der deutsche Geschäftsträger in Warschau im Außenministerium.
Bericht.
Warschau, 6. Dezember 1938
Gemäß den Anweisungen habe ich beim polnischen Außenministerium* sehr ernsthafte und dringende Erklärungen zum Thema der Entgermanisierungsmaßnahmen im Olsa-Gebiet abgegeben und bei dieser Gelegenheit mündlich die Einzelheiten der unhaltbaren Situation erläutert Mandantenelement, außerdem Bereitstellung eines Memorandums, in dem meine Beschwerden dargelegt werden. 31. Kunicki, stellvertretender Direktor der Westabteilung, mit dem ich dieses Interview hatte, sagte mir dort, dass ihm die Einzelheiten der von den Polen im Gebiet Olsa ergriffenen Maßnahmen nicht bekannt seien, er dies aber sofort erfahren würde er würde sich besonders um ihn kümmern
-rte-Affäre. Er versprach, so schnell wie möglich eine Antwort zu geben.
von Wühlisch.
Der deutsche Botschafter in Warschau im Ministerium
Auswärtige Angelegenheiten.
Warschau, 20. Dezember 1938.
Zu den von der Botschaft vorgebrachten Einwänden zum Thema Entgermanisierungsmaßnahmen im Olsa-Gebiet äußerte sich heute der stellvertretende Direktor der Westabteilung, Herr Kunicki. • vorläufige Antwort.
Bei dieser Gelegenheit hat er auch ein Memorandum vorgelegt, das jedoch grundsätzlich nur auf unsere Beschwerden eingeht, soweit sie sich auf die Situation deutscher Staatsangehöriger beziehen. Das Außenministerium Polens vertritt den grundlegenden Standpunkt, dass Leistungen für Angehörige von Minderheiten den polnischen Behörden direkt und unter Vermeidung des diplomatischen Weges von den Organen der Minderheiten vorgelegt werden müssen. Es beschränkt sich auf a mündliche Antwort - die sich auf die verschiedenen Punkte der Beschwerden bezieht, die wir in Bezug auf die Angehörigen der Minderheit vorgebracht haben.
Bezüglich der Entlassungen erklärte Herr Kunicki, dass den polnischen Behörden keine genauen Zahlen zu den Entlassungen von Arbeitnehmern vorlägen und dass es aufgrund der Anpassung der Wirtschaft an die Situation in Polen tatsächlich zu Entlassungen gekommen sei Es kam zu massiven Protesten, von denen aber auch polnische und deutsche Arbeiter betroffen waren.
Die Frage der Rentenzahlung ist inzwischen teilweise geklärt. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Angelegenheit in Kürze vollständig geklärt sein wird.
Die Insolvenzverwalter für deutsche Unternehmen wurden bereits teilweise zurückgezogen. Herr Kunicki war verpflichtet, konkrete Fakten zu diesem Thema anzuführen.
Zu den Schäden an deutschen Schulen sagte Herr Kunicki, dass inzwischen mehr als 1.000 Kinder an deutschen Schulen im Olsa-Gebiet eingeschrieben seien. Diese Geschichte entlehnt er einem Bericht aus den ersten Dezembertagen. Nach den Anmeldungen sollten nun folgende Mande-Schulen geöffnet sein:
in Oderberg: 1 Gymnasium, 1 Mittelschule und eine Grundschule;
in Teschen: 1 Mittelschule, 1 Grundschule und 1 Mädchenschule.
Darüber hinaus würden Deutschkurse an der polnischen Schule in Pudlow organisiert. In Karwin und Frei-It ist die Zahl der deutschen Kinder zu gering, als dass in diesen Ortschaften nach den geltenden Vorschriften deutsche Schulen eröffnet werden könnten.
Abschließend stellte Herr Kunicki fest, dass die zentralen Behörden der Meinung seien, dass die deutsch-polnische Minderheitenerklärung unbedingt auch in der Olsa-Region umgesetzt werden müsse, und dass die lokalen Behörden entsprechende Anweisungen erhalten hätten. Er musste zugeben, dass in den ersten Tagen nach der Machtübernahme der Polen in diesem Gebiet Maßnahmen ergriffen worden waren, die im normalen Funktionieren des Verwaltungsapparats nicht ergriffen worden wären. Er zeigte sich fest davon überzeugt, dass sich die Lage auch im Land in kurzer Zeit wieder normalisieren werde.
: ritoire de l'Olsa.
von Moltke.
Auch der deutsche Botschafter befasste sich mit diesen Fragen in einem ernsthaften Treffen mit dem polnischen Außenminister (vgl. Nr. 199).
Nr. 124.
Der deutsche Konsul in Teschen im Ministerium
für auswärtige Angelegenheiten.
Bericht.
Einer vertraulichen Mitteilung von Direktor Olszak zufolge gibt es bereits eine ausdrückliche Anordnung des Woiwoden, alle nicht-polnischen Arbeiter und Angestellten zu entlassen, ohne Rücksicht auf die nachteiligen Folgen, die dies für die Fabriken haben könnte.
von der Damerau.
Nr. 125.
Das Außenministerium
an den deutschen Botschafter in Warschau.
Ministerialerlass.
Entgegen den Aussagen des stellvertretenden Direktors der Westabteilung des polnischen Außenministeriums1 wurden die Entgermanisierungsmaßnahmen im Olsa-Gebiet nicht gestoppt; im Gegenteil, nach den Informationen, die wir hier haben, versuchen sie mit allen Mitteln, die deutsche Volksgruppe dort zu komprimieren. Ergänzend zum Beschluss vom 26. November 19382 sind folgende Anmerkungen zu machen:
Räumung vom Arbeitsplatz.
In jüngster Zeit haben sich die Maßnahmen zur Entlassung von Arbeitnehmern deutscher Abstammung oder deutscher Staatsangehörigkeit verschärft. Wie aus den Ihnen zugegangenen Meldungen aus dem Teschener Konsulat hervorgeht, kam es Ende des Jahres erneut zu zahlreichen Entlassungen von Deutschen im Trzyniec-Werk der „Berg- und Hüttengewerkschaft" sowie bei Karwin und Petrowitz im „Graf Larisch-Monnich"-Unternehmen mit polnischem Management.
Einstellung der Zahlungen an Rentner.
Neben der Frage der Fortführung der bisher auf tschechischer Seite (Staat, Gemeinden etc.) gezahlten Renten an Beamte, Angestellte, Lehrer, Witwen etc. der deutschen Rasse im Gebiet Olsa, die Frage der Fortführung der Zulagen usw. für Kriegsversehrte, Kriegswitwen und Kriegswaisen und ehemalige Soldaten deutscher Abstammung sowie deren Angehörige auf dem polnisch gewordenen tschechoslowakischen Gebiet bedarf grundsätzlich einer Regelung. Polen als Nachfolgestaat muss zweifellos Renten usw. bereitstellen. für Personengruppen, die der ehemaligen österreichisch-ungarischen Armee angehörten, auch wenn diese Personen aufgrund einseitig von der polnischen Regierung erlassener Regelungen inzwischen staatenlos geworden sind.
Schäden an deutschen Schulen.
Die von Herrn Kunicki genannten Zahlen sind der beste Beweis dafür, dass unsere Beschwerden berechtigt sind. Nach seinen Angaben sind in den sechs Schulen im Olsa-Gebiet derzeit 1.000 Schüler eingeschrieben, während zuvor 13 Einrichtungen von mehr als 3.000 deutschen Kindern besucht wurden.
Bezüglich der deutschen Schulen in Freistadt und Karwin, die nach Anweisung von Herrn Kunicki nicht mehr geöffnet wurden, weil es angeblich zu wenige deutsche Kinder gab, liegen uns hier Berichte vor, wonach viele deutsche Eltern ihre Kinder an diesen Schulen anmelden wollten, aber ihr Antrag wurde abgelehnt. Auch in Karwin und Peterswald wurden Versammlungen deutscher Schulvereine zur Schulgründung im letzten Moment verboten.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch die deutschen Bibliotheken im Olsagebiet bislang nicht wiedereröffnet werden konnten.
Während bereits in den Monaten Oktober, November und Dezember 1938 eine beträchtliche Zahl von Angehörigen der deutschen Volksgruppe zum Verlassen des Gebiets von Olsa aufgefordert wurde, wurden Anfang Januar 250 Familien dieser Volksgruppe aus Olsa ausgewiesen dieser Region nach Erkenntnissen der Reichsbehörden. Die Gründe für diese Ausweisungen sind noch nicht bekannt.
Angesichts dieser Sachlage möchte ich beim polnischen Außenministerium noch einmal ausdrücklich gegen die systematischen Entgermanisierungsmaßnahmen im Gebiet von Olsa vorgehen.
Sollte die polnische Regierung auch in Zukunft unsere berechtigten Wünsche hinsichtlich der Gleichbehandlung der Deutschen im Gebiet der Olsa nicht berücksichtigen, wären wir gezwungen, unsere Haltung gegenüber den Angehörigen der Olsa zu revidieren. Polnisches ethnisches Element in Troppau Schlesien. Bitte machen Sie dies der polnischen Regierung jetzt klar.
Worman.
Nr. 126.
Der deutsche Konsul in Teschen im Ministerium
für auswärtige Angelegenheiten.
Aus fast allen Orten des Olsa-Territoriums kommen immer wieder Nachrichten über neue Entlassungen von Angehörigen der deutschen Volksgruppe und ehemaligen Tschechen.
Am 19. März 1939 ging der polnische Direktor Olszak zum Grafen Larisch-Mönnich und verlangte von ihm die Unterzeichnung einer Aussperrungserklärung für eine große Zahl der der deutschen Minderheit angehörenden und ehemaligen tschechischen Arbeiter der Larisch-Fabriken. Graf Larisch verweigerte die Unterschrift, woraufhin Direktor Olszak erklärte, er werde einen schriftlichen Befehl des Woiwoden Grazynski mitbringen, um den Grafen zur Unterschrift zu zwingen. Herr Olszak ist heute nach Kattowitz gefahren. Aus Trzyniec werden neue Entlassungen angekündigt.
Wir haben den Eindruck, dass es gerade in Großbetrieben zu massiven Aktionen gegen die hier noch ansässigen deutschen und ehemals tschechischen Arbeiter und Angestellten kommt.
von der Damerau.
Nr. 127.
Der deutsche Konsul in Teschen im Außenministerium.
Der von polnischer Seite vorgebrachte Vorwurf, dass die meisten nicht-polnischen Arbeiter und Angestellten ihre Arbeitsplätze bereits vor und während der Besetzung freiwillig verlassen hätten, trifft nur bedingt zu. Sicherlich flohen einige Arbeiter in den Wochen außergewöhnlicher Spannungen im September und Oktober 1938 angesichts des damals herrschenden tschechischen Terrors nach Deutschland. Die Zahl dieser Flüchtlinge konnte im Nachhinein nicht ermittelt werden, allerdings stellt ihre Zahl sicherlich nur einen kleinen Prozentsatz der Auswanderung dar. Wenn später nach der Besetzung durch die Polen einige Arbeiter nach Deutschland flohen, dann deshalb, weil sie aufgrund des beginnenden polnischen Terrors, der weit über das hinausging, was die Tschechen ausgeübt hatten, nicht mehr dort waren absolut sicher, dass sie ihren Job behalten. Es ist jedoch erwiesen, dass die weitaus meisten Beamten, Angestellten und Arbeiter, unabhängig von Dienstjahren, Alter, Verdiensten und der Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung, von ihren Arbeitsplätzen vertrieben wurden und unmittelbar danach ihre Existenzgrundlage verloren die Besetzung durch die Polen.
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