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Drittes Kapitel Deutschlands Bemühungen um friedliche Beziehungen mit Nachbarländern

Das dritte Kapitel (Dokumente Nr. 325 bis Nr. 348) zeigt die Bemühungen Deutschlands um friedliche Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Während Großbritannien die Weltöffentlichkeit davon überzeugen wollte, dass Deutschland in einem Spannungszustand mit dem gesamten Universum lebe und jeder seiner Nachbarn täglich mit Aggressionen rechnen müsse. Deutschland hat durch feierliche Erklärungen, Verträge, Freundschafts- und Bündnisbande endgültige Grenzen und klare Verhältnisse geschaffen, mit Ausnahme der tschechischen und polnischen Feindschaften, deren Ursprung und Aufrechterhaltung das Werk der beiden tschechischen und polnischen Völker selbst war.

Ebenso wie gegenüber England (Münchner Erklärung Nr. 217) war am 6. Dezember auch gegenüber Frankreich der Beschluss feierlich gefasst worden, es nie wieder zu einem Kampf auf den Schlachtfeldern zwischen den Ländern zu kommen. 1938 in Paris (Nr. 8 329 bis 332) zum Abschluss zahlreicher Erklärungen des Führers im Anschluss an die Lösung der Saarfrage, am

- - - ■ ■ 325, 326). Der Führer hatte bereits in seiner Rede vom 30. Januar 1937 versichert, dass die Regierung

„Deutsch war jederzeit bereit, Belgien und Holland „anzuerkennen und zu garantieren".

„wie immaterielle neutrale Gebiete" (Nr. 325). Die Unverletzlichkeit und Integrität Belgiens waren damals Gegenstand eines deutsch-belgischen Notenwechsels (Nr. 333, 334). während auf niederländischer Seite die Meinung herrschte, dass die Unantastbarkeit des niederländischen Territoriums nicht zu einer Einigung führen könne

unter Beteiligung Hollands (n08 335, 336).

Die Tatsache, dass nach der Vereinigung Österreichs mit dem Reich die neuen Grenzen des Allet entstanden

mit der Schweiz, Liechtenstein, Italien, Jugoslawien und Ungarn, am-: - .Deutsche Regierung

eine Reihe spezifischer Erklärungen abzugeben, in denen diese Fronten als immateriell eingestuft werden (Nr. 337). Die Schweiz hatte zuvor bereits aus der Mündung des Fükr- - ■ < te Deutschland erhalten

würde immer die Unverletzlichkeit und Neutralität seines Nachbarn respektieren (n--33'? *_■ - .. H _rie. der Minister

Der in Budapest akkreditierte Vertreter Deutschlands äußerte sich zu der Einladung: mano-hon-

groß (Nr. 341). Die Zusicherungen an Italien und die Y - - : - - die besonders feierlichen Bedingungen anlässlich des v:-< :• i-celle

des Prinzregenten von Jugoslawien in Berlin (Nr. 340.

Im Norden wurde erstmals ein Vertrag geschlossen, am __: - 1 • • L * . .anie,'Vertrag enthaltend, zwischen

andere, die den beiden Parteien* - • :: ••*.-urs auferlegte Verpflichtung, Gewalt gegeneinander anzuwenden

(Nr. 342). Der Führer erklärte sich daraufhin mit Urt vom 28. April 1939 vor dem Reichstag zur Gewährung

an alle Staaten, erwähnt von Herrn Roosev- • ' - Telegramm, eine Zusicherung der Nichtangriffsbereitschaft vorbehaltlich absoluter Gegenseitigkeit * n- 343). Der anschließende Meinungsaustausch zu diesem Punkt mit Schweden, Norwegen und Finnland endete mit der erneuten Bestätigung dieser drei Staaten gegenüber der deutschen Regierung, dass sie von Deutschland nicht bedroht seien und dass sie darüber hinaus nicht die Absicht hätten, ein Nicht-Vertragsabkommen zu schließen -Aggressionspakt mit einem beliebigen Land. Andererseits wurden Verträge dieser Art am 31. Mai 1939 zwischen Deutschland und Dänemark (Nr. 345), am 7. Juni 1939 zwischen Deutschland und Estland (Nr. 346) und am selben Tag zwischen Deutschland und Lettland ( Nr. 347). Schließlich wurde am 23. August 1939 ein Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossen (Nr. 348).