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„Verbrechen“ und „Kriminalität“

Die Begriffe „Verbrechen" und „Kriminalität" beschreiben ein Verhalten, das davon abweicht, was im „Gesetz" steht. Der Satz „ein Verbrechen begehen" hat eine negative Bedeutung. „Das Gesetz zu brechen" erweckt den Eindruck, dass „Gesetzesverstöße" moralisch falsch sind. Das setzt die Rechtmäßigkeit des Befehls voraus, dem anschließend nicht gehorcht wird.

Wenn Schutzgelderpresser einen Ladeninhaber bedrohen, würde ihn niemand als „Verbrecher" ansehen, wenn er sich dagegen wehrt. Aber wenn das gleiche im Namen der „Regierung" geschieht und die Schutzgelderpressung mit „Gesetz" und „Besteuerung" umschrieben wird, dann wären die Opfer, die sich gegen die Erpressung wehren in den Augen der meisten Menschen „Verbrecher".

Die Begriffe „Verbrechen" und „Verbrecher" geben für sich gesehen keine Auskunft darüber, welches „Gesetz" nicht beachtet wurde. Es ist ein „Verbrechen" langsam an einer leeren Kreuzung über Rot zu fahren und es ist gleichermaßen ein „Verbrechen", seinen Nachbarn umzubringen. Vor hundert Jahren war es ein „Verbrechen", einem Sklaven das Lesen beizubringen, im Deutschland der 40er Jahre war es ein „Verbrechen", Juden vor der SS zu verstecken, in Pennsylvania ist es ein „Verbrechen", in oder auf einem Kühlschrank im Freien zu schlafen.

Ein „Verbrechen zu begehen" und ein „Verbrecher" zu sein bedeutet, den Befehlen von Politikern nicht zu gehorchen. Diese Begriffe klingen offensichtlich negativ, weshalb die meisten Menschen nicht als „Verbrecher" bezeichnet werden wollen. Und wenn sie andere Menschen so nennen, dann tun sie das, um sie herabzuwürdigen.