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„Autorität“ ist unmoralische Gewalt

Manchmal ist physische Gewalt gerechtfertigt und manchmal nicht. Über die konkreten Situationen kann man diskutieren. Trotzdem wird es generell anerkannt, dass aggressive Gewalt, also die Initiierung von Gewalt gegen einen anderen Menschen oder auch angreifende Gewalt

unmoralisches Unrecht ist. Zu dieser Form von Gewalt zählen neben Diebstahl, Raub und Mord auch indirektere Formen von Aggressionen, wie Vandalismus und Betrug.

Gewaltanwendung zur Verteidigung Unschuldiger gilt dagegen gemeinhin als gerechtfertigt und ist moralisch akzeptiert. Sie gilt sogar als anständig und rechtschaffen. Die Rechtmäßigkeit solcher Gewalt ist durch die Situation definiert, in der sie angewendet wird und nicht durch die Person, die sie anwendet. Anders ausgedrückt kann Gewalt, die von jedermann rechtmäßig ausgeübt werden kann, als „gute Gewalt" bezeichnet werden. Jede Gewalt, die nicht jedermann rechtmäßig anwenden kann gilt als „schlechte Gewalt". (Der Leser kann an dieser Stelle seine eigenen Maßstäbe anlegen. Die Schlussfolgerungen bleiben unverändert.)

Die Handlanger der „Autorität" haben scheinbar das Recht, Gewalt in beliebigen Situationen anzuwenden und sich dabei nicht nur auf Situationen zu beschränken, in denen jeder das Recht dazu hätte. Wenn also jeder das Recht auf Anwendung „guter Gewalt" in den entsprechenden Situationen hat und „das Gesetz" die Handlanger von „Regierungen" dazu ermächtigt, Gewalt zusätzlich in allen anderen Situationen anzuwenden, dann legitimiert das „Gesetz" schlechte Gewalt. Die „Autorität" entspricht demnach der Erlaubnis, Schlechtes zu tun. Sie darf Dinge tun, die dann als unmoralisch und ungerechtfertigt gelten, wenn irgendjemand anderes als die „Autorität" und ihre Handlanger sie tun.

Diese Zusammenhänge verstehen nur wenige. Auch nicht der engagierte Wähler, der stolz ein Wahlplakat in seinem Garten aufstellt oder der gutmeinende Bürger, der „sich für ein politisches Amt zur Wahl stellt". Wenn sie sie verstehen würden, wäre ihnen klar, dass „Demokratie" unmoralische Gewalt ist, die von einer Mehrheit gebilligt wird. Unmoralische Gewalt kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen. Sie kann auch nicht zu Freiheit oder Gerechtigkeit führen.

In einer „Demokratie" sei die Wahlstimme die Stimme eines Menschen und das Wahlrecht gebe den Menschen Freiheit - so der weit verbreitete Glaube. „Demokratie" ist aber einfach nur die Legitimation von Aggression und ungerechtfertigter Gewalt. Das ist so einfach und offensichtlich, dass ein riesiger Haufen Propaganda notwendig ist, um es erfolgreich vor den Menschen zu verbergen. Wenn jeder das Recht hätte, rechtmäßige Gewalt anzuwenden und es den Handlangern der „Regierung" gestattet ist, Gewalt zusätzlich in anderen Situationen anzuwenden, dann liegt es in der Natur der Sache, dass der „Staat" unmoralische Gewalt anwendet.

Unmoralische Gewalt verwandelt sich in der Wahrnehmung der meisten Menschen unter zwei Voraussetzungen in „rechtmäßige Durchsetzung der Gesetze": Wenn die Gewalt „legal" ist und wenn sie durch die „Autorität" und ihre Handlanger angewendet wird. Das ist das Grundprinzip jeder „Regierung". Es impliziert, dass menschliche moralische Verhaltensstandards nicht für die Handlanger der „Regierung" gelten. Das Ding namens „Regierung" muss also etwas Übermenschliches sein.

Als rechtmäßig angesehen wird Gewalt dann, wenn sie sich auf die Verteidigung beschränkt. Dafür ist kein „Gesetz" und keine spezielle „Autorität" nötig. „Gesetze" und „Regierungen" werden nur dann benötigt, wenn unmoralische Gewalt auf dem Weg einer „Legitimierung" zu moralischer Gewalt umdefiniert werden soll. Das ist der Beitrag einer „Regierung" zu einer Gesellschaft - der einzige Beitrag. Niemand, der diese einfachen Zusammenhänge versteht, würde jemals behaupten, dass die „Regierung" für die menschliche Zivilisation notwendig sei.

Der Glaube, dass ein von Menschenhand geschaffene „Gesetz" die üblichen Regeln zivilisierten Verhaltens aushebeln kann, hat schreckliche Konsequenzen. Der Glaube an die „Autorität" beinhaltet die Annahme, dass die „Regierung" nicht durch ein eine einfache menschliche Moral begrenzt ist. Aber welche Standards oder Prinzipien begrenzen die „Regierung" dann? Wenn 30 Prozent „Besteuerung" in Ordnung ist, warum sollen dann 100 Prozent „Besteuerung" nicht in Ordnung sein? Wenn „legaler" Diebstahl rechtmäßig und gerecht ist, warum sollten dann „legale" Folter und „legaler" Mord nicht legitim und gerecht sein? Wenn irgendein „Gemeinwohl" eine Institution voraussetzt, die von der Moral ausgenommen ist, warum sollte diese dann irgendwelchen Grenzen unterliegen? Wenn die Ausrottung einer ganzen Ethnie oder einer Glaubensgemeinschaft oder die gewaltsame Versklavung von Millionen von Menschen für das „Gemeinwohl" für notwendig befunden wird, über welche moralischen Verfehlungen kann sich jemand beschweren, der zuvor akzeptiert hat, dass es eine „Autorität" gibt?

Jeder Glaube an den „Staat" beruht auf der Vorstellung, dass das „Gemeinwohl" die „gesetzliche" Initiierung von Gewalt gegen Unschuldige rechtfertigt. Und wenn diese Linie überschritten ist, gibt es keinen objektiven moralischen Standard, um dem Verhalten des „Staates" Grenzen zu setzen. Die Geschichte hat das klar und deutlich gezeigt.

Die meisten denken, dass menschliche Wesen nicht vertrauenswürdig, moralisch und weise genug sind, um in Frieden ohne einen „Staat", der sie ständig in Schach hält, leben zu können. Das gilt auch für die meisten, die meinen, dass es in einer idealen Gesellschaft keine Herrscher geben sollte. Die Menschheit sei für so eine Gesellschaft noch nicht „bereit". Das beruht oft auf einem grundsätzlichen Missverständnis. Die Vorstellung von einer „Regierung" als „notwendiges Übel" (wie es Patrick Henry beschrieb) impliziert, dass die „Regierung" der gewalttätigen aggressiven Natur menschlicher Wesen Grenzen setzt. Tatsächlich aber geschieht das genaue Gegenteil: Der Glaube an die „Autorität" legitimiert und „legalisiert" aggressive Gewalt. Die Menschen sind also angeblich nicht für eine staatenlose Gesellschaft „bereit". Man könne ihnen nicht „vertrauen", zusammenzuleben, wenn sie sich keiner „Autorität" unterwerfen. Das bedeutet, dass friedliche Zivilisation angeblich nur dann möglich ist, wenn es eine riesige Machtmaschine gibt, die unmoralische Gewalt in ungeheurem Ausmaß in eine Gesellschaft bringt. Dabei spielt es keine Rolle, wie einfältig oder weise die Menschen sind oder wie bösartig oder anständig sie sind.

Die Gewalt der „Autorität" wird von den Staatsgläubigen natürlich nicht als unmoralisch angesehen. Schließlich sind die Anwender der Gewalt keine gewöhnlichen Sterblichen, sondern Repräsentanten des Gottes namens „Staat". Und Götter haben schließlich Rechte, die Normalsterbliche nicht haben. Wie absurd das ist, wird deutlich, wenn dieser nahezu überall verbreitete Glaube als das beschrieben wird, was er ist: Es ist notwendig, unmoralische Gewalt in eine Gesellschaft einzuführen, um Menschen daran zu hindern, unmoralische Gewalt auszuüben. Jeder, der an eine „Regierung" glaubt, glaubt genau das. Der Glaube ist kein Ergebnis logischer und rationaler Überlegungen. Er wird akzeptiert, weil er Teil einer Doktrin der Religion namens „Staat" und „Regierung" ist, die nicht hinterfragt werden darf.