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„Gesetzgeber“

Der Begriff „Gesetzgeber" ist ein seltsames Paradoxon. Die „Gesetzgeber" werden als etwas wahrgenommen, was das Recht hat, Befehle zu erteilen, „Steuern" zu erheben, bestimmte Verhaltensweisen zu vorzuschreiben und bei Zuwiderhandlung Gewalt anzuwenden. Dieses Recht existiert aber nur dann, wenn zuvor ein „Gesetzgebungsverfahren" stattgefunden hat. Dem „Gesetzgeber" wird das Recht zu herrschen zugestanden, aber nur nachdem er bestimmte politische Rituale durchgeführt hat. Nur dann hat der „Gesetzgeber" das angebliche Recht, Befehle zu erteilen und andere dafür zu bezahlen, diese Befehle zu vollstrecken. Das geschieht in Situationen, in denen normale Einzelpersonen kein solches Recht haben. Man stellt sich also ernsthaft vor, dass Moral für die „Gesetzgeber" etwas anderes ist als für jeden anderen Menschen.

Normale Menschen finden es unmoralisch, Geld unter Androhung von Gewalt von anderen zu erpressen. Wird aber genau das gleiche von „Politikern" getan, die die Erpressung als „Besteuerung" bezeichnen, ist Erpressung auf einmal vollkommen in Ordnung. Andere zu beherrschen und sie zu bestimmten Handlungen zu zwingen, gilt unter normalen Menschen als Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung. Wenn diese Taten von Politikern begangen werden, heißen sie auf einmal aber „Regulierung" und „Strafverfolgung". Die Politiker werden „Gesetzgeber" genannt anstatt „Verbrecher" und „Täter", weil ihren Befehle ein „Gesetzgebungsprozesses" vorangegangen ist und diese Befehle deshalb als rechtmäßig angesehen werden. Sie werden als „Autorität" betrachtet und ihre „gesetzgeberischen" Befehle zu befolgen, gilt als moralischer Imperativ.