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„Gesetzeshüter“

Eine der häufigen Erscheinungsformen der „Autorität" sind die „Gesetzeshüter" oder „Polizisten". Diese sind keine normalen Menschen, sondern Repräsentanten der „Autorität". Das Verhalten der „Gesetzeshüter" und die Reaktionen von Menschen, die mit ihnen zu tun haben zeigen, dass die üblichen moralischen Maßstäbe für sie nicht gelten.

Angenommen, ein normaler Bürger könnte einen Autofahrer wegen eines kaputten Bremslichts zum Anhalten zwingen und einen Haufen Geld von ihm erpressen. Der Fahrer würde ausrasten. Er würde das als Erpressung, Schikanierung und möglicherweise auch als Überfall und Freiheitsberaubung ansehen. Wenn jemand aber genau das gleiche tut und sagt, dass er im „staatlichen" Auftrag handelt, wenn er das Auto mit Blaulicht verfolgt, den Fahrer stellt und ein „Bußgeld" wegen des kaputten Bremslichts von ihm kassiert, dann halten die meisten das für vollkommen rechtmäßig.

Menschen mit Dienstausweisen und Uniformen werden von anderen nicht als normale Menschen wahrgenommen. Sie sind der bewaffnete Arm der „Autorität". Die Qualität ihrer „polizeilichen Maßnahmen" und die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen werden nach anderen Maßstäben beurteilt als das Verhalten ganz normaler Menschen. Für sie zählt nur, wie gut sie „das Gesetz" vollstrecken. Es spielt keine Rolle, ob ihr Verhalten den allgemein üblichen Maßstäben für richtig und falsch entspricht. Mit Sätzen wie: „Ich habe das Gesetz nicht gemacht. Ich sorge nur dafür, dass es eingehalten wird." geben sie das auch offen zu. Sie erwarten, dass ihr Verhalten nur danach beurteilt wird, wie gut sie den Willen des „Gesetzgebers" durchsetzen. Ob sie sich generell wie zivilisierte vernünftige Menschen verhalten, ist egal.