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§ 21.
Niemand kann gezwungen werden, für ein Ritter- oder ein anderes freies Lehen mehr Dienst zu thun,...
§ 20.
Wir gestatten für die Zukunft Niemandem, von seinen eigenen freien Lehensmännern Steuern einzuzie...
§ 19.
Sind die Vorladungen auf diese Art geschehen, so geht die Amtsverhandlung an dem bestimmten Tage ...
§ 18.
Ferner werden wir im Allgemeinen durch unsere Sheriffs und Landvögte alle anderen, welche uns leh...
§ 17.
Für die Abschätzung der Dienstpflichttaxen sollen die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Grafen und ho...
§ 16.
Ferner wollen und verleihen wir, daß alle anderen Städte und Marktflecken, Ortschaften und Häfen ...
§ 15.
Ebenso soll es gehalten werden in Hinsicht auf die Steuern der Stadt London; und die Stadt London...
§ 14.
Eine Dienstpflichttaxe oder Vasallensteuer (Schild- oder Hilfsgeld) soll in unserm Königreiche nu...
§ 13.
Und wenn irgend Jemand den Juden verschuldet, sterben sollte, so soll dessen Frau ihr Witthum erh...
§ 12.
Wenn irgend Jemand mehr oder weniger von Juden geborgt hat und stirbt vor der Rückerstattung der ...
§ 11.
Und wenn der Hauptschuldner unvermögend ist, eine Schuld zu bezahlen, indem er durchaus keine bew...
§ 10.
Weder wir noch unsere Landvögte werden ein Grundstück oder eine Rente mit Beschlag belegen, so la...
§ 9.
Keine Wittwe soll gezwungen werden, sich zu verheirathen, so lange sie vorzieht, ohne Mann zu leb...
§ 8.
Eine Witwe soll nach dem Tode ihres Mannes sogleich und ohne alle Schwierigkeit ihr Heirathsgut u...
§ 7.
Die Erben sollen sich ohne Beeinträchtigung ihres Standes verheirathen jedoch sollen vor Abschlie...
§ 6.
Der Pfleger soll, solange er die Pflegschaft über das Grundstück hat, die Häuser, Parke, Gehege, ...
§ 5.
Der Pfleger des Grundstücks eines solchen minderjährigen Erben soll aus diesem Grundstück nur mäß...
§ 4.
Ist aber der Erbe eines solchen Verstorbenen minderjährig und steht noch unter Vormundschaft, so ...
§ 3.
Wenn einer unserer Grafen, Barone oder sonst einer, der eine Offiziersstelle bei unserm Militär b...
§ 2.
Wir und unsere Nachkommen für alle Zeiten haben allen Freien unseres Reichs alle unten stehenden ...