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§ 41.
In unserem ganzen Reich soll nur ein Maß für Wein und eines für Bier sein; ebenso nur ein Maß fü...
§ 40.
Der Befehl "Praecipe", durch welchen einem Beklagten aufgegeben wird, sein Thun und Lassen zu beg...
§ 39.
Alle Wehre sollen für die Zukunft in den Flüssen Themse und Medway, und durch ganz England zerstö...
§ 38.
Wir werden die Ländereien derjenigen, welche eines peinlichen Verbrechens überwiesen sind, nur e...
§ 37.
Ebenso werden weder wir, noch unsere Beamten, noch sonst Jemand eines andern Bauholz für unsere S...
§ 36.
Keiner unserer Sheriffs oder Landvögte oder sonst Jemand soll Pferde oder Wägen eines andern zu S...
§ 35.
Und wenn wir ihn in die Armee führen oder senden, so soll er von der Zeit an, wo er in der Armee ...
§ 34.
Kein Constable soll einen Ritter zwingen, Geld für seine Ritterlehen zu bezahlen, wenn er dieselb...
§ 33.
Keiner unserer Constables oder Landvögte darf von Jemanden Frucht oder sonstiges Eigenthum nehmen...
§ 32.
Wenn ein freier Mann stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, so soll sein Eigenthum von seine...
§ 31.
Wenn einer unserer weltlichen Lehensmänner stirbt, und der Sheriff oder Landvogt unsere Zahlungsb...
§ 30.
Alle Grafschaften, Gaue, Bezirke und Zehenden, sollen in ihren alten PachtVerhältnissen ohne alle...
§ 29.
Kein Sheriff, Constable, Coroner oder ein anderer unserer Beamten darf peinliche Gerichte halten.
§ 28.
Weder eine Stadt, noch irgend eine Person soll gezwungen werden, Brücken über Flüsse zu bauen, we...
§ 27.
Keine geistliche Person soll anders als nach obigem Verhältniß bestraft werden; nicht aber gemäß...
§ 26.
Grafen und Baronen können nur durch Ihresgleichen gemäß der Art ihres Vergehens bestraft werden.
§ 25.
Ein Landsaße soll auf gleiche Art bestraft, ihm aber, wenn er unter unsere Gnade fällt, sein Karr...
§ 24.
Ein freier Mann soll für ein geringes Vergehen nur im Verhältniß der Größe desselben gebüßt werde...
§ 23.
Und wenn irgend Gegenstände an dem für die Sitzungen in jeder Grafschaft bestimmten Tag nicht zu ...
§ 22.
Gewöhnliche Rechtsstreite sollen nicht vor unserm Gerichtshof vorgebracht werden, sondern an eine...