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§ 33.
Keiner unserer Constables oder Landvögte darf von Jemanden Frucht oder sonstiges Eigenthum nehmen...
§ 32.
Wenn ein freier Mann stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, so soll sein Eigenthum von seine...
§ 31.
Wenn einer unserer weltlichen Lehensmänner stirbt, und der Sheriff oder Landvogt unsere Zahlungsb...
§ 30.
Alle Grafschaften, Gaue, Bezirke und Zehenden, sollen in ihren alten PachtVerhältnissen ohne alle...
§ 29.
Kein Sheriff, Constable, Coroner oder ein anderer unserer Beamten darf peinliche Gerichte halten.
§ 28.
Weder eine Stadt, noch irgend eine Person soll gezwungen werden, Brücken über Flüsse zu bauen, we...
§ 27.
Keine geistliche Person soll anders als nach obigem Verhältniß bestraft werden; nicht aber gemäß...
§ 26.
Grafen und Baronen können nur durch Ihresgleichen gemäß der Art ihres Vergehens bestraft werden.
§ 25.
Ein Landsaße soll auf gleiche Art bestraft, ihm aber, wenn er unter unsere Gnade fällt, sein Karr...
§ 24.
Ein freier Mann soll für ein geringes Vergehen nur im Verhältniß der Größe desselben gebüßt werde...
§ 23.
Und wenn irgend Gegenstände an dem für die Sitzungen in jeder Grafschaft bestimmten Tag nicht zu ...
§ 22.
Gewöhnliche Rechtsstreite sollen nicht vor unserm Gerichtshof vorgebracht werden, sondern an eine...
§ 21.
Niemand kann gezwungen werden, für ein Ritter- oder ein anderes freies Lehen mehr Dienst zu thun,...
§ 20.
Wir gestatten für die Zukunft Niemandem, von seinen eigenen freien Lehensmännern Steuern einzuzie...
§ 19.
Sind die Vorladungen auf diese Art geschehen, so geht die Amtsverhandlung an dem bestimmten Tage ...
§ 18.
Ferner werden wir im Allgemeinen durch unsere Sheriffs und Landvögte alle anderen, welche uns leh...
§ 17.
Für die Abschätzung der Dienstpflichttaxen sollen die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Grafen und ho...
§ 16.
Ferner wollen und verleihen wir, daß alle anderen Städte und Marktflecken, Ortschaften und Häfen ...
§ 15.
Ebenso soll es gehalten werden in Hinsicht auf die Steuern der Stadt London; und die Stadt London...
§ 14.
Eine Dienstpflichttaxe oder Vasallensteuer (Schild- oder Hilfsgeld) soll in unserm Königreiche nu...