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Überblick

[H3]Menschenrechte und Grundfreiheiten [/H3]

Die OSZE-Menschenrechtsdimension besteht aus einer Reihe von Normen und Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenrechten und Demokratie und ist eine der Dimensionen der Sicherheit. Die Menschenrechtsdimension umfasst alle Aspekte im Zusammenhang mit Menschenrechten und Grundfreiheiten; Demokratie, einschließlich demokratischer Wahlen und demokratischer Regierungsführung und Institutionen; Toleranz und Nichtdiskriminierung; die Regel des Gesetzes; und nationale Minderheiten, menschliche Kontakte und humanitäres Völkerrecht. Die thematische Zusammenstellung der Menschenrechtsdimension enthält einen Überblick über die OSZE-Verpflichtungen und die Instrumente zur Überwachung der Fortschritte bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Normen; Stattdessen sind sie politisch verbindlich – ein politisches Versprechen, die in den OSZE-Dokumenten dargelegten Standards einzuhalten. Folgetreffen zur Überprüfung der Umsetzung der Verpflichtungen basieren auf dem Grundsatz, dass die im Bereich der menschlichen Dimension eingegangenen Verpflichtungen unmittelbar alle Teilnehmerstaaten betreffen und nicht ausschließlich die inneren Angelegenheiten des betreffenden Staates betreffen.​

[H3]Vereinigungsfreiheit [/H3]

Die Schlussakte von Helsinki von 1975 erkennt die Notwendigkeit des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten als eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung an:​
VII. Die Teilnehmerstaaten erkennen die universelle Bedeutung der Menschenrechte und Grundfreiheiten an, deren Achtung ein wesentlicher Faktor für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen ist, die notwendig sind, um die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und Zusammenarbeit untereinander sowie zwischen allen Staaten sicherzustellen. […] Im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden die Teilnehmerstaaten im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln. Sie werden auch ihre Verpflichtungen erfüllen, die in den internationalen Erklärungen und Vereinbarungen in diesem Bereich festgelegt sind, einschließlich unter anderem der Internationalen Menschenrechtspakte, an die sie möglicherweise gebunden sind.

Eine Reihe von OSZE-Dokumenten befasst sich mit der allgemeinen Frage der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Vereinigungsfreiheit. Eine Übersicht über die OSZE-Verpflichtungen finden Sie OSCE Commitments Relating to Freedom of Assembly and Association . in den 2004 veröffentlichten

  • Die Charta von Paris von 1990 bekräftigt das Recht jedes Einzelnen auf Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung.
  • Das Kopenhagener Dokument von 1990 garantiert die Vereinigungsfreiheit: „II.(9.3) Die Teilnehmerstaaten bekräftigen, dass […] das Vereinigungsrecht gewährleistet wird.[…];" Darüber hinaus „(10) […] bekunden die Teilnehmerstaaten ihre Verpflichtung zu (10.3) – sicherzustellen, dass Einzelpersonen das Recht auf Vereinigung ausüben dürfen, einschließlich des Rechts, Nichtregierungsorganisationen zu gründen, ihnen beizutreten und sich effektiv daran zu beteiligen." die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich Gewerkschaften und Menschenrechtsüberwachungsgruppen."
  • Das 1991 angenommene Moskauer Dokument befasst sich mit der Frage der NGOs: „(43) Die Teilnehmerstaaten werden diejenigen als NGOs anerkennen, die sich gemäß den bestehenden nationalen Verfahren als solche erklären, und werden die Fähigkeit dieser Organisationen zur Durchführung ihrer nationalen Aufgaben erleichtern." freie Aktivitäten auf ihrem Territorium; Zu diesem Zweck werden sie:
    • (43.1) – sich bemühen, nach Wegen zu suchen, um die Modalitäten für Kontakte und Meinungsaustausch zwischen NGOs und relevanten nationalen Behörden und Regierungsinstitutionen weiter zu stärken;
    • (43.2) – sich bemühen, Besuche von NGOs aus einem der Teilnehmerstaaten in ihren Ländern zu ermöglichen, um die Bedingungen in der menschlichen Dimension zu beobachten;
    • (43.3) – Aktivitäten von NGOs begrüßen, darunter unter anderem die Überwachung der Einhaltung der KSZE-Verpflichtungen im Bereich der menschlichen Dimension;
    • (43.4) – NGOs angesichts ihrer wichtigen Funktion innerhalb der menschlichen Dimension der KSZE gestatten, ihre Ansichten ihren eigenen Regierungen und den Regierungen aller anderen Teilnehmerstaaten im Rahmen der künftigen Arbeit der KSZE in der menschlichen Dimension mitzuteilen. "

Die 2014 verabschiedeten gemeinsamen Leitlinien von OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission zur Vereinigungsfreiheit bieten Beratung und Fachwissen dazu, wie Gesetze zu Fragen der Vereinigungsfreiheit in einer Weise erlassen werden können, die mit internationalen Menschenrechtsstandards und OSZE-Verpflichtungen im Einklang steht. Sie spiegeln auch die Entwicklung guter staatlicher Praktiken wider und sollen das Bewusstsein für das oben genannte Recht im Allgemeinen stärken. Hierbei handelt es sich um ein praktisches Toolkit für Gesetzgeber, die mit der Ausarbeitung von Gesetzen betraut sind, die Vereine regeln oder betreffen, aber auch für Vereine, Vereinsmitglieder und Menschenrechtsverteidiger, um die Interessenvertretung in diesem Bereich des Menschenrechtsrechts zu unterstützen.
Als Hauptgrundsätze für den Schutz der Vereinigungsfreiheit nennen die Richtlinien:

  1. Vermutung zugunsten der rechtmäßigen Gründung, Ziele und Tätigkeit von Vereinen;
  2. Die Pflicht des Staates, das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu respektieren, zu schützen und seine Ausübung zu erleichtern;
  3. Niederlassungs- und Mitgliedschaftsfreiheit;
  4. Freiheit bei der Festlegung von Zielen und Aktivitäten, einschließlich des Umfangs der Operationen;
  5. Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung;
  6. Meinungs- und Meinungsfreiheit;
  7. Freiheit, Ressourcen zu suchen, zu empfangen und zu nutzen;
  8. Gute Verwaltung der Gesetzgebung, Richtlinien und Praktiken in Bezug auf Verbände;
  9. Rechtmäßigkeit und Legitimität von Beschränkungen;
  10. Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen;
  11. Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Rechtsverletzungen.

[H3]Beteiligung der Zivilgesellschaft [/H3]

Im Allgemeinen kann jede NGO, mit Ausnahme derjenigen, die zu Gewalt greift, an OSZE-Aktivitäten wie Treffen und Konferenzen teilnehmen. Die Abteilung für externe Zusammenarbeit im OSZE-Sekretariat ist für die Organisation multilateraler Treffen zuständig und dient als Kontaktstelle für NGOs. In der Praxis gehen einigen OSZE-Treffen auch vorbereitende Treffen der Zivilgesellschaft voraus.
Die Grundlage für die Beteiligung von NGOs an OSZE-Aktivitäten ist im Helsinki-Dokument 1992, das auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) angenommen wurde, ausführlich dargelegt. Durch das Helsinki-Dokument verpflichten sich die Mitgliedstaaten, Möglichkeiten für eine verstärkte Beteiligung von NGOs an OSZE-Aktivitäten zu schaffen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zu:​
  • auf alle KSZE-Treffen die zuvor vereinbarten Richtlinien für den Zugang von NGOs zu bestimmten KSZE-Treffen anwenden;
  • alle Plenarsitzungen von Überprüfungskonferenzen, BDIMR-Seminare, Workshops und Treffen, Treffen zur Umsetzung der Menschenrechte sowie andere Expertentreffen für NGOs zugänglich machen. Darüber hinaus kann jede Sitzung beschließen, einige andere Sitzungen für die Teilnahme von NGOs zu öffnen;
  • weisen Direktoren von KSZE-Institutionen und Exekutivsekretäre von KSZE-Treffen an, aus ihrem Personal eine „NGO-Verbindungsperson" zu benennen;
  • benennen gegebenenfalls ein Mitglied ihres Außenministeriums und ein Mitglied ihrer Delegationen bei KSZE-Treffen als Verantwortliche für die NGO-Verbindung;
  • Förderung von Kontakten und Meinungsaustausch zwischen NGOs und relevanten nationalen Behörden und Regierungsinstitutionen zwischen KSZE-Treffen;
  • während der KSZE-Treffen informelle Diskussionstreffen zwischen Vertretern der Teilnehmerstaaten und von NGOs zu erleichtern;
  • Förderung schriftlicher Präsentationen von NGOs bei KSZE-Institutionen und -Treffen, deren Titel beibehalten und den Teilnehmerstaaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können;
  • NGOs ermutigen, Seminare zu KSZE-bezogenen Themen zu organisieren;
  • NGOs über die KSZE-Institutionen über die Termine künftiger KSZE-Treffen informieren, zusammen mit einer Angabe, wenn möglich, den zu behandelnden Themen sowie, auf Anfrage, den Aktivierungen der KSZE-Mechanismen, die allen Teilnehmerstaaten bekannt gegeben wurden .

Gemäß den Verfahrensregeln der OSZE dürfen nur „Personen und Organisationen, die Gewalt anwenden oder Terrorismus oder Gewaltanwendung öffentlich dulden", von der Teilnahme an den OSZE-Treffen ausgeschlossen werden (Helsinki-Dokument 1992, The Challenges of Change, IV (16). )).
Ein weiteres Menschenrechtsforum in der Region ist das Human Dimension Implementation Meeting (HDIM), an dem Teilnehmer sowohl aus Regierungen als auch aus der Zivilgesellschaft teilnehmen. Die OSZE-Mitgliedstaaten haben Gelegenheit, die Umsetzung von Verpflichtungen in der menschlichen Dimension zu erörtern, die auf früheren OSZE-Gipfeltreffen oder Ministertreffen im Konsens angenommen wurden. Diese Überprüfungskonferenzen stehen allen Organisationen der Zivilgesellschaft offen und dienen als wichtiges Mittel, um Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus werden im Ständigen Rat drei informelle ergänzende Treffen zur menschlichen Dimension organisiert.
Auf nationaler Ebene haben OSZE-Feldmissionen „Aarhus"-Zentren in den Ländern Südosteuropas, Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens eingerichtet, die der zivilgesellschaftlichen Beteiligung an Konsultationen zu Umweltfragen einen besseren Zugang ermöglichen sollen.
[H3]Anti-Terrorismus [/H3]
Mit ihrer Expertise in Konfliktprävention, Krisenmanagement und Frühwarnung trägt die OSZE zu den weltweiten Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus bei. Viele wirksame Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung fallen in andere Bereiche, in denen die OSZE aktiv ist, beispielsweise in die Polizeiausbildung und Grenzüberwachung. Die OSZE befasst sich auch mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung.
Kürzlich haben die OSZE-Teilnehmerstaaten auf dem OSZE-Ministerrat 2015 zwei Erklärungen verabschiedet, die sich mit der Frage der Extremismusprävention und der Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen bei der Terrorismusbekämpfung befassen, unter anderem durch die Umsetzung der Resolutionen 2170, 2178, 2199 und 2249 des UN-Sicherheitsrats. Die Erklärungen unterstreichen außerdem die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grund- und Menschenrechte für die gegenseitige Verstärkung der Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung:

Die OSZE setzt sich seit 2016 weiterhin für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein und bekämpft gleichzeitig den Terrorismus. Im März 2020 erklärte beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten : „Die Vereinigten Die Anti-Terror-Architektur der Nationen muss die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit besser schützen, wenn sie nationale Programme unterstützt und sich an ihnen beteiligt." Darüber hinaus hat die OSZE versucht, den Missbrauch von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gegen abweichende Stimmen zu verhindern, der „in der OSZE-Region alarmierende Ausmaße angenommen hat", so Teilnehmer einer von der OSZE organisierten Veranstaltung zum Thema Terrorismusbekämpfung und schrumpfender bürgerlicher Raum Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) am 4. Oktober 2022. Seit der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 äußerte die OSZE auch ihre Besorgnis  über die „völlige Zensur und Isolation [russischer] Bürger von jeglicher Form unabhängiger Informationen". " und die „Auferlegung strenger Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person sowie des Wahl- und Wahlrechts" in Russland.