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Auf einen Blick

ereinigungsfreiheit Rechtsschutz Charta der Vereinten Nationen;
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; Resolution zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; und
andere UN-Menschenrechtsinstrumente, die für einzelne Mitgliedstaaten verbindlich sind
Beteiligung der Zivilgesellschaft Fähigkeit zur Teilnahme an UNHRC-Aktivitäten Entschließung des Wirtschafts- und Sozialrats
1996/31 (25. Juli 1996)

Ein praktischer Leitfaden für die Zivilgesellschaft: Der Raum der Zivilgesellschaft und das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen (2014)
Registrierungsprozess „Die Teilnahme von NGOs am Menschenrechtsrat basiert auf den von der Menschenrechtskommission eingehaltenen Vereinbarungen und Praktiken, einschließlich der Resolution 1996/31 des Wirtschafts- und Sozialrats vom 25. Juli 1996. Die Teilnahme von NGOs an den regulären und Sondersitzungen von Der HRC sowie die Sitzungen seiner Arbeitsgruppe zur Universal Periodic Review (UPR) sind auf NGOs beschränkt, die einen beratenden Status beim ECOSOC haben."  
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