Auf einen Blick
| Vereinigungsfreiheit | Rechtsschutz | Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen , Artikel XXII Amerikanische Menschenrechtskonvention: Artikel 16 Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte „Protokoll von San Salvador": Artikel 8 |
| Justizbehörden | Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte | |
| Beteiligung der Zivilgesellschaft | Fähigkeit zur Teilnahme an OAS-Aktivitäten | CSOs können an OAS-Sitzungen teilnehmen, wenn sie: 1) sich bei der OAS registrieren; 2) Antrag auf Teilnahme an der Generalversammlung und anderen spezifischen Konferenztreffen als besonderer Gast; oder 3) eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen auch über den Summit of the Americas teil. |
| Registrierungsprozess | dargelegten Verfahren befolgen Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen die im Ständigen Rat in der Resolution CP/RES . 759 . | |
| Registrierte CSOs | 266 | |
| Menschenrechtsverteidiger | Aktueller Status | Bericht über die Situation von Menschenrechtsverteidigern in Amerika |
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