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Auf einen Blick

Vereinigungsfreiheit Rechtsschutz Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen , Artikel XXII

Amerikanische Menschenrechtskonvention: Artikel 16
Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte „Protokoll von San Salvador": Artikel 8
Justizbehörden Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte  
Beteiligung der Zivilgesellschaft Fähigkeit zur Teilnahme an OAS-Aktivitäten CSOs können an OAS-Sitzungen teilnehmen, wenn sie:
1) sich bei der OAS registrieren;
2) Antrag auf Teilnahme an der Generalversammlung und anderen spezifischen Konferenztreffen als besonderer Gast; oder
3) eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen auch über den Summit of the Americas teil.
Registrierungsprozess dargelegten Verfahren befolgen Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen die im Ständigen Rat in der Resolution CP/RES . 759 .  
Registrierte CSOs 266  
Menschenrechtsverteidiger Aktueller Status Bericht über die Situation von Menschenrechtsverteidigern in Amerika