Auf einen Blick
| reinigungsfreiheit | Rechtsschutz | Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 9, 11; Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Artikel 7; Europäisches Übereinkommen zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler Nichtregierungsorganisationen; Empfehlung CM/Rec(2007)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zum rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa. |
| Justizbehörden | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: entscheidet über angebliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch die Mitgliedsstaaten des Europarates. | |
| Beteiligung der Zivilgesellschaft | Bürgerbeteiligung an öffentlichen Angelegenheiten | – Das Recht auf Bürgerbeteiligung an der politischen Entscheidungsfindung sollte Einzelpersonen, NGOs und der Zivilgesellschaft insgesamt gesichert werden. – Die Beteiligung an der Entscheidungsfindung unterscheidet sich von politischen und Lobbyaktivitäten. – Eine wirksame und sinnvolle Beteiligung kann nur erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten durch Gesetz und Praxis die wirksamen Rechte der Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleisten. – Die „Anerkennung und der Schutz" der Interessenvertretung und Überwachungsfunktionen der Zivilgesellschaft durch die Regierung sind für den „Aufbau einer vielfältigen und lebendigen Gesellschaft" von wesentlicher Bedeutung. (Leitfaden für Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen, 2017) |
| Fähigkeit zur Teilnahme an CoE-Aktivitäten | Es gibt zwei institutionelle Formen der Beteiligung: Erstens beteiligen sich CSOs an den Aktivitäten des COE über die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs), die das wichtigste Gremium ist, das die INGOs vertritt, die beim COE einen Beteiligungsstatus genießen. Darüber hinaus kooperiert das COE mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen seiner zivilgesellschaftlichen Initiativen und Kooperationsprogramme, die darauf abzielen, die Rolle der Zivilgesellschaft in pluralistischen Demokratien zu stärken und insbesondere die Beziehungen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. | |
| Menschenrechtsverteidiger | Aktueller Status | Der Schutz und die Entwicklung eines förderlichen Umfelds für Menschenrechtsverteidiger sind eines der Schlüsselelemente im Mandat des Kommissars für Menschenrechte. Der Kommissar für Menschenrechte ist eine unabhängige, außergerichtliche Einrichtung, die den Ministerrat und die Parlamentarische Versammlung in Fragen berät, die für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in den COE-Mitgliedstaaten relevant sind – einschließlich des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern. Die diesbezügliche Rolle des Kommissars wurde durch die Erklärung des Ministerkomitees über Maßnahmen des Europarats zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern und zur Förderung ihrer Aktivitäten (2008) gestärkt. |
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