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V. Fazit
Weltanschauungsdiktaturen organisieren Zustimmung zu ihrer Herrschaft und Herrschaftsausübung über eine Zustimmung zur Systemideologie. Das wichtigs- te Mittel dafür ist Indoktrination.Ideologiegeleitete Diktaturen sind aber nicht nur an einem ideologiekonfor-...
EIN ALTES HEILIGES ZEICHEN
View attachment 15382EIN ALTES HEILIGES ZEICHENDas Hakenkreuz ist heute überall in Asien zu finden. Es wird von Buddhisten, Hindus, Jains und Parsen verwendet. Für die Asiaten gibt es keine Verbindung des Symbols mit Deutschland oder dem Nationalsozialismus. I...
INHALT Vorwort
In diesem Abschnitt geht es um meine Hakenkreuz-Vision. Meine Träume sagten mir, ich solle das Hakenkreuz – ein Symbol der Ewigkeit – erneut weihen. Mein Widerstand dagegen, meine Kunstkarriere zu ruinieren, indem ich dieser unmöglichen Mission folge. Meine Ve...
Historical Information
DeutschlandAnmerkung 1. 1. Vor der Bildung eines souveränen deutschen Staates durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland (mit Wirkung vom 3. Oktober 1990) erhielt der Generalsekretär zahlreiche Mitteilungen im Zusam...
Status der Vertäge
1 KAPITEL I Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs 2 KAPITEL II Pazifische Beilegung internationaler Streitigkeiten 3 KAPITEL III Vorrechte und Immunitäten, d...
Vollständiger Titel des Vertrags
Kapitelnummer Vollständiger Titel des Vertrags Aktionstyp Datum und Ort des Abschlusses Datum vonKaution AnmeldungNummer III-1 Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen Beitritt New York 13.02.1946 05/11/1980 I-4...
Die Monarchen
Dieser Artikel zählt die deutschen Monarchen auf, die von der Gründung eines separaten ostfränkischen Königreichs im Jahre 843 bis zum Ende der deutschen Monarchie 1918 über das Gebiet Deutschlands herrschten.Die Beziehung zwischen dem Titel „König“ und „Kaise...
Übersicht über die Reichsstände
View attachment 2292G. Oestreich und E. Holzer: ‚Übersicht über die Reichsstände‘. in Bruno Gebhardt: Handbuch der Deutschen Geschichte. 9. Auflage, Bd. 2. Ernst Ketler Verlag, Stuttgart. 1973. pp. 769-784. I. Die Reichsstände nach der Matrikel von 1521 mit...
Sozialgericht kritisiert Jobcenter und Gerichte
https://www.youtube.com/watch?v=-DBXFdtbeV4 32.182 Aufrufe 02.01.2025 #Bürgergeld #Jobcenter #GrundrechteDas Sozialgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt und dabei deutliche Kritik an Jobcentern und anderen Sozialgerichten geäußert. In diese...
Präambel
Die Vertragsstaaten dieses Paktes,In der Erwägung, dass gemäß den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der inhärenten Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie die Grundla...
Artikel 1
1. Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Aufgrund dieses Rechts bestimmen sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.2. Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre nat...
Artikel 2
1. Jeder Vertragsstaat dieses Pakts verpflichtet sich, einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht, im Rahmen seiner verfügbaren Ressourcen Maßnahmen zu ergreifen, um schrittweise die vol...
Artikel 3
Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, das gleiche Recht von Männern und Frauen auf den Genuss aller in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.
Artikel 4
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen an, dass der Staat bei der Ausübung der vom Staat in Übereinstimmung mit diesem Pakt gewährten Rechte diese Rechte nur insoweit den gesetzlich festgelegten Beschränkungen unterwerfen darf, als dies zulässig ist Dies is...
Artikel 5
Nichts in diesem Pakt darf so ausgelegt werden, dass es für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht beinhaltet, sich an einer Aktivität zu beteiligen oder eine Handlung vorzunehmen, die auf die Zerstörung der hierin anerkannten Rechte oder Frei...
Artikel 6
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht auf Arbeit an, das das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit einschließt, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, die er frei wählt oder annimmt, und werden geeignete Maßnahmen ergreifen, u...
Artikel 7
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, die insbesondere Folgendes gewährleisten: Eine Vergütung, die allen Arbeitnehmern mindestens Folgendes bietet: (i) Gerechte Löhne und gleiche...
Artikel 8
Die Vertragsstaaten dieses Paktes verpflichten sich, Folgendes sicherzustellen: Das Recht eines jeden, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen Gewerkschaften zu gründen und einer Gewerkschaft seiner Wahl beizutrete...
Artikel 9
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit, einschließlich der Sozialversicherung, an.
Artikel 10
Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen an, dass: Der Familie als natürlicher und grundlegender Gruppeneinheit der Gesellschaft sollte größtmöglicher Schutz und Beistand gewährt werden, insbesondere bei ihrer Gründung und während sie für die Betreuung und...