Historical Information
Deutschland
Anmerkung 1.
1. Vor der Bildung eines souveränen deutschen Staates durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland (mit Wirkung vom 3. Oktober 1990) erhielt der Generalsekretär zahlreiche Mitteilungen im Zusammenhang mit der Anwendung internationaler Instrumente auf West-Berlin .
2. In jedem Fall (hier vermerkt) erfolgte die ursprüngliche Mitteilung in Form einer Note, eines Briefes oder einer Erklärung der Bundesrepublik Deutschland in, bei oder im Zusammenhang mit ihrer Beitrittsurkunde, Annahme oder Ratifizierung einer Änderung, Vereinbarung, Übereinkommen oder Protokoll dahingehend, dass die entsprechende Änderung, Vereinbarung, Übereinkunft oder das entsprechende Protokoll auch für das „Land Berlin" oder „Berlin (West)" ab dem Datum ihres Inkrafttretens (wie hier angegeben) gelten würde für die Bundesrepublik Deutschland.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 10. Oktober 1957) zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1946.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 10. Oktober 1957) zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen vom 21. November 1947.
Hinweis: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gemäß Artikel Liste der Anhänge, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt hat, siehe Punkt 15 am Ende dieser Fußnote). Damit galten die hier erwähnte Erklärung und die durch sie hervorgerufene Reihe von Mitteilungen, die in den folgenden Punkten aufgeführt sind, auch für jeden dieser Anhänge. Daher sollte jede Bezugnahme auf das Übereinkommen und die nachstehenden Mitteilungen so verstanden werden, dass sie auch für jeden dieser Anhänge gilt.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) in der Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 11. November 1964) des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 11. November 1964) des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 24. November 1954) zum Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens vom 9. Dezember 1948.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Mai 1969) des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. Dezember 1973) des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. Dezember 1973) des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 10. Juli 1985) des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 1. Oktober 1990) des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, 10. Dezember 1984.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 15. Dezember 1955) unter Bezugnahme auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Oktober 1976) des Übereinkommens über die Rechtsstellung staatenloser Personen vom 28. September 1954.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 31. August 1977) zum Übereinkommen zur Verringerung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 5. November 1969) zum Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 13. Januar 1967.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 22. Januar 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen in Den Haag am 23. Januar 1912, in Genf am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 22. Januar 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Unterstellung von Drogen unter internationale Kontrolle außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung des Vertriebs von Suchtstoffen in der jeweils gültigen Fassung durch das am 11. Dezember 1946 und 19. November 1948 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 27. April 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Beschränkung und Regelung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen Handels und des Großhandelshandels mit Opium und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953 .
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. Dezember 1973) des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe, 1961, 30. März 1961.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 2. Dezember 1977) des Übereinkommens über psychotrope Substanzen vom 21. Februar 1971.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 20. Februar 1975) des Protokolls zur Änderung des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961, 25. März 1972.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 29. Mai 13) des Protokolls zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, und das am 11. Oktober 1933 und 12. November 1947 in Genf geschlossene Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 29. Mai 1973) des Protokolls zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des weißen Sklavenhandels, unterzeichnet in Paris am 4. Mai 1910, 4. Mai 1949.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 6. Oktober 1964) in Bezug auf die Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Annahme (hinterlegt am 23. Dezember 1971) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 23. Mai 1967.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 9. Juli 1975) der Änderungen zu den Artikeln 34 und 55 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 22. Mai 1973.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 16. Januar 1985) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1976.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 15. September 1987) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 12. Mai 1986.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 14. Oktober 1977) des Abkommens zur Errichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 13. Juli 1983) der Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung vom 8. April 1979.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 16. Februar 1983) des Abkommens zur Gründung der Afrikanischen Entwicklungsbank vom 4. August 1963 in Khartum, geändert durch die vom Gouverneursrat am angenommene Resolution 05-79 17. Mai 1979, 7. Mai 1982.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 21. Dezember 1989) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (vom 15. Dezember 1955) in Bezug auf das Internationale Übereinkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Handelsmustern und Werbematerial, 7. November 1952.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. September 1957) des Übereinkommens über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr vom 4. Juni 1954. In dem Vermerk wurde auch darauf hingewiesen, dass das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr , über die Einfuhr von touristischen Werbedokumenten und -material, 4. Juni 1954, und das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von privaten Straßenfahrzeugen, 4. Juni 1954, galten auch für West-Berlin.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. September 1957) des Zollübereinkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge vom 4. Juni 1954.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 30. November 1961) in Bezug auf das Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 30. November 1961) in Bezug auf das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge vom 18. Mai 1956.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. September 1964) des Europäischen Übereinkommens über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten vom 9. Dezember 1960.
- Erklärung (betreff: „Berlin (Wes)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 20. Dezember 1982) des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975.
Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 12. Juni 1987) des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen, 21. Oktober 1982.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 7. Juli 1961) zum Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 7. November 1961) in Bezug auf das Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 1. Dezember 1969) des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 4. März 1980) des Protokolls zur Änderung von Artikel 14 (3) des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 21 August 1975.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. Januar 1963) des Europäischen Übereinkommens über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. November 1965) des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Zulassungen, 20. März 1958.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, 8. November 1968.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 9. Juli 1975) des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit der Besatzungen von Fahrzeugen im internationalen Straßenverkehr (AETR), 1. Juli 1970.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des am 8. November 1968 in Wien zur Unterzeichnung aufgelegten Europäischen Abkommens zur Ergänzung des Übereinkommens über Verkehrszeichen und -signale, 1. Mai 1971.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Zusatzprotokolls über Straßenmarkierungen zum Europäischen Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen und -signale, das am 8. in Wien zur Unterzeichnung aufgelegt wurde November 1968, 1. März 1973.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierung (hinterlegt am 3. August 1978) des Europäischen Abkommens über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 23. Oktober 1987) des Europäischen Abkommens über die wichtigsten internationalen Eisenbahnstrecken (AGC), 31. Mai 1985.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 7. Oktober 1965) der Änderungen zu den Artikeln 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964 und zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 22. Juli 1966). ) zur Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 28. September 1965, gilt jedoch auch für das Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 6. März 1948.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 7. Oktober 1965) der Änderungen zu den Artikeln 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 22. Juli 1966) der Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 28. September 1965.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 1. Dezember 1975) der Änderungen zu den Artikeln 10, 16, 17, 18, 20, 28, 31 und 32 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 17 Oktober 1974.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 24. Oktober 1977) der Änderungen des Titels und der materiellen Bestimmungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 14. November 1975 und 9. November 1977.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 2. April 1979) der Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Institutionalisierung des Ausschusses für technische Zusammenarbeit im Übereinkommen, 17. November 1977.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 23. Juni 1980) der Änderungen zu den Artikeln 17, 18, 20 und 51 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. November 1979.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. Mai 1973) des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Kollisionen in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierung (hinterlegt am 19. April 1974) des Übereinkommens über die Vermessung von Binnenschiffen, 15. Februar 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) im Zusammenhang mit der Ratifizierung (hinterlegt am 6. April 1983) des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen, 6. April 1974.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 25. September 1957) in Bezug auf das Abkommen über die Einfuhr von Lehr-, Wissenschafts- und Kulturmaterialien, 22. November 1950.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 21. Juli 1966) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 7. Februar 1974) des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger, 29. Oktober 1971.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. August 1989) des Protokolls zum Abkommen über die Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturgütern vom 22. November 1950, 26. November 1976.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 23. Oktober 1958) zum Protokoll zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Übereinkommens über die Todeserklärung vermisster Personen, 16. Januar 1957. Enthält auch Erklärungen zu konkrete Bestimmungen des Übereinkommens und deren Ausweitung auf Berlin (West).
- Begleitschreiben (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 4. November 1970) zur Konvention über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Beitrittsurkunde (hinterlegt am 7. Februar 1974) zum Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 9. Juli 1969) zum Übereinkommen über die Zustimmung zur Eheschließung, das Mindestalter für die Eheschließung und die Eintragung von Eheschließungen, 10. Dezember 1962.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 29. Mai 1973) des am 25. September 1926 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung der Sklavereikonvention, 7. Dezember 1953.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 14. Januar 1959) des Zusatzübereinkommens zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 15. Dezember 1980) des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahmen vom 17. Dezember 1979.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 25. Januar 1977) des Übereinkommens zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 15. August 1985) des Abkommens zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstofffonds vom 27. Juni 1980.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 20. Juli 1959) des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit der Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 26. Juli 1973) des Übereinkommens über die Hohe See, 29. April 1958.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 26. Juli 1973) des Fakultativunterzeichnungsprotokolls zur Zwangsbeilegung von Streitigkeiten, 29. April 1958.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 30. Juni 1961) des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 21. Juli 1987) des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969. Der Antrag wird dahingehend ausgedrückt, dass er „den Rechten und Pflichten Frankreichs unterliegt." Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika".
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Oktober 1979) des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum abgefeuerten Objekten, 12. November 1974).
- Erklärung (betreff: „Berlin (est)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 25. Mai 1979) des Übereinkommens über die Verbreitung programmtragender Signale, die per Satellit übertragen werden, vom 21. Mai 1974.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 24. Mai 1983) des Übereinkommens über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 15. Juli 1982) des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, 13. November 1979.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. März 1987) des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung über die Verringerung der Schwefelemissionen oder ihrer grenzüberschreitenden Flüsse um mindestens 30 Prozent, 8. Juli 1985.
3. Im Falle der folgenden Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle gingen beim Generalsekretär Mitteilungen anderer Staaten als Reaktion auf die Anwendung der betreffenden Änderung, Vereinbarung, Konvention oder Protokolle auf West-Berlin durch die Bundesrepublik ein Deutschland mit der Begründung, dass der Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf West-Berlin keine Rechtsgültigkeit habe, da West-Berlin kein „Land" oder Teil des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland sei und dies auch nicht sein könne von ihr regiert.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Mongolei, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Bulgariens (eingegangen am 16. September 1969), der Tschechoslowakei (eingegangen am 3. November 1969), der Mongolei (eingegangen am 7. Januar 1970), Polens (eingegangen am 20. Juni 1969), der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 10. November 1969) und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. August 1969).
- Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 13. Januar 1967; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens und der Mongolei.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Protokoll zur internationalen Kontrolle von Drogen außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 ; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Protokoll zur Begrenzung und Regulierung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen und Großhandelshandels mit und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
– Änderungen der Artikel 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 23. Mai 1967; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, der Mongolei und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Handelsmustern und Werbematerial, 7. November 1952; Begleitvermerk zur Beitrittsurkunde der Regierung Rumäniens (hinterlegt am 15. November 1968).
- Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, 4. Juni 1954; Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr touristischer Werbedokumente und -materials, 4. Juni 1954; und Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954. Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954. Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, der Deutschen Demokratischen Republik, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (bestätigt in der Beitrittserklärung, hinterlegt am 2. September 1983).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Bulgariens (eingegangen am 13. Mai 1970) und der Mongolei (eingegangen am 22. Juni 1970).
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Albaniens (eingegangen am 14. Juni 1966), der Weißrussischen SSR (eingegangen am 6. Juni 1966 und 10. November 1967), der Tschechoslowakei (eingegangen am 1. Februar 1966 und 13. September 1967), Ungarns (eingegangen am 10. Februar 1966) und Polens (eingegangen). 4. März 1966), der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. April 1966 und 2. Juni 1967 und nach dem Beitritt hinterlegt am 10. Dezember 1986).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Abkommen über die Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturmaterialien, 22. November 1950; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Mongolei, Polens, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zusatzübereinkommen zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, 20. Juni 1956; Mitteilung (keine Daten verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von der Regierung Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
4. Oftmals führten Mitteilungen anderer Staaten als Reaktion auf den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedene Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle, die unter Punkt 3 aufgeführt sind (wie hier aufgeführt), noch weitere Mitteilungen von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika lehnen solche Mitteilungen als unbegründet ab. Mit diesen Mitteilungen wurde der Generalsekretär darüber informiert, dass die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Erklärung zu Berlin vom 5. Mai 1955 von der Alliierten Kommandatura die bedingte Genehmigung erhalten habe, die von der Bundesrepublik geschlossenen internationalen Abkommen auf Berlin auszudehnen.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Einstufung von Drogen unter internationale Kontrolle außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 ; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Begrenzung und Regulierung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen und Großhandelshandels mit und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, 4. Juni 1954; Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr touristischer Werbedokumente und -materials, 4. Juni 1954; und Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), des Vereinigten Königreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), der Bundesrepublik Deutschland (25. November 1966 und 21. August 1968) und der Vereinigten Staaten von Amerika ( 21. August 1968).
- Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland (25. November 1966 und 21. August 1968), Frankreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), des Vereinigten Königreichs (23. November 1966 und 21. August 1968) und der Vereinigten Staaten von Amerika ( 21. August 1968).
- Internationales Übereinkommen zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Zusatzübereinkommen zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, 20. Juni 1956; Mitteilung (keine Daten verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
5. Für eine Reihe von Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokollen (hier aufgeführt), einschließlich einiger der in den Punkten 3 und 4 aufgeführten, führte die ursprüngliche Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zu Mitteilungen, die besagten, dass die ursprüngliche Mitteilung „ ungültig, da es im Widerspruch zum Viermächteabkommen vom 3. September 1971 zwischen den Regierungen Frankreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika stand. Das Vierparteienabkommen bestätige, dass West-Berlin kein „Land" (wo dieser Begriff verwendet wurde) oder Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei und nicht von dieser regiert werden könne, und dass es Verträge gebe, die Fragen der Sicherheit und des Status betreffen konnte von der Bundesrepublik Deutschland nicht auf West-Berlin ausgedehnt werden. In der ursprünglichen Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland hieß es, dass nahezu alle hier aufgeführten Rechtsakte einer oder mehreren dieser Bestimmungen widersprechen oder mit ihnen unvereinbar seien (in einem Fall aus dem konkreten Grund, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingreifen). der Deutschen Demokratischen Republik) (wie hier erwähnt). In der einzigen Ausnahme von dieser Regel (wie hier erwähnt) wurde behauptet, dass die Kommunikation in einen Verantwortungsbereich eingreife, der den Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vorbehalten sei.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. November 1981) und der Deutschen Demokratischen Republik (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Beitrittserklärung (hinterlegt am 4. Oktober 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Juli 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August 1974) (betreff: Sicherheit und Status).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Juli 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August 1974) (bez : Sicherheit und Status).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18. Dezember 1979; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 15. April 1986) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 22. April 1987) (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen, 28. September 1954; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 13. Oktober 1976) (zu Sicherheit und Status).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Deutschen Demokratischen Republik (begleitend zur Annahmeurkunde, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Status).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Deutschen Demokratischen Republik (begleitend zur Annahmeurkunde, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Status).
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von Paletten im internationalen Transport, 9. Dezember 1960; Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 15. März 1977) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Beitrittserklärung (hinterlegt am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Beitrittserklärungen der Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik (hinterlegt am 27. Dezember 1973) und Ungarns (hinterlegt am 19. Juli 1979) (betreff: Regierung).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Erklärung zum Beitritt (hinterlegt am 4. Oktober 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung) und Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 10. Dezember 1986) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (betreff: „Land" und Regierung). ).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (vom 8. Oktober 1976) (betreff: Zuständigkeitsbereich der Deutschen Demokratischen Republik).
- Europäisches Abkommen über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 14. Dezember 1982 und Bekräftigung der Position am 2. Dezember 1985) (betreff: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen der Tschechoslowakei (eingegangen am 30. Mai 1974) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 16. Juli 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Protokoll zur Änderung der Sklavereikonvention, unterzeichnet in Genf am 25. September 1926, 7. Dezember 1953; Mitteilungen der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (nach Annahme, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Regierung sowie Sicherheit und Status).
- Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahmen, 17. Dezember 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. November 1981) (zu Sicherheit und Status).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 21. Juli 1977) (betreff: Sicherheit und Status), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 22. Dezember 1978) (betreff: Regierung), der Tschechoslowakei (eingegangen am 25. April 1979) (betreff : Sicherheit und Status) und Ungarn (27. November 1979) (bezüglich: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilung anlässlich des Beitritts (hinterlegt am 20. Februar 1975) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreffend sowohl Regierung als auch Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Dezember 1983) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 23. Januar 1984) (beide betreffend: Zuständigkeitsbereich, der den Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vorbehalten ist) .
6. Bei einer Reihe anderer Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (die hier aufgeführt sind) führte die ursprüngliche Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zu Mitteilungen, die besagten, dass die Anwendung des betreffenden Instruments nur auf West-Berlin als gültig angesehen würde soweit es mit den Bestimmungen der unter Punkt 5 beschriebenen Vierparteienvereinbarung übereinstimmte.
- Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe, 1961, 30. März 1961; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 3. Mai 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 6. August 1974) und Erklärung zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (hinterlegt am 2. Dezember 1975).
- Übereinkommen über psychotrope Substanzen, 21. Februar 1971; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 18. April 1977) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 8. Juli 1977).
- Protokoll zur Änderung des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe, 1961, 25. März 1972; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. Juni 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973).
- Abkommen zur Gründung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. Januar 1978).
- Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, 8. April 1979; Erklärung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985).
- Änderungen des Titels und der materiellen Bestimmungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 14. November 1975 und 9. November 1977; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 10. Februar 1978).
- Änderungen der Artikel 17, 18, 20 und 51 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. November 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 10. Februar 1978).
- Übereinkommen über die Vermessung von Binnenschiffen, 15. Februar 1966; Beitrittserklärung (hinterlegt am 31. August 1976) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 24. Mai 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 6. August 1974).
- Übereinkommen über die Hohe See, 29. April 1958; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. November 1973), der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973), der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik (13. Februar 1974) und der Deutschen Demokratische Republik (eingegangen am 27. Dezember 1973).
- Fakultatives Unterschriftsprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, 29. April 1958. Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. November 1973), der Tschechoslowakei (6. Dezember 1973) und der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 13. Februar). 1974).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 20. April 1983), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 28. Juli 1983) und Polens (eingegangen am 19. Juli 1985).
7. Für einige der in Punkt 6 aufgeführten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (wie hier aufgeführt) gelten die an dieser Stelle für sie genannten Mitteilungen, in denen es heißt, dass die Anwendung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin nur für gültig angesehen wird inwieweit es mit den Bestimmungen der Vierparteienvereinbarung übereinstimmte, löste eine Gegenmitteilung aus. In diesen Antwortmitteilungen wurde darauf hingewiesen, dass in den vorangegangenen Mitteilungen ein irreführender Verweis auf die Aussage im Abkommen gemacht worden sei, dass West-Berlin weiterhin „kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei und nicht von dieser regiert werde". ".
- Abkommen zur Gründung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 11. Juli 1978) (bezüglich: irreführender Verweis).
- Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, 8. April 1979; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 29. Oktober 1986) (betreff: irreführender Verweis).
8. Für die in Punkt 5 genannten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (wie hier aufgeführt) und für eine Reihe solcher Instrumente, die in Punkt 3 (wie hier aufgeführt) aufgeführt sind, gelten einige der damit verbundenen Mitteilungen, die Einwände gegen die ursprüngliche Erklärung des Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Bestimmungen des Viermächteabkommens oder auf andere Weise Anlass für weitere Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (wie hier angegeben) gab. Der Kern dieser Mitteilungen bestand in einem Fall (wie hier erwähnt) in der Ablehnung, dass der materielle Inhalt des betreffenden Instruments Auswirkungen auf Sicherheits- und Statusfragen haben könnte, und in allen Fällen in der Behauptung, dass die Verlängerung des betreffenden Instruments durch Die Bundesrepublik Deutschland war gültig und hatte weiterhin ihre volle Wirkung, da sie zuvor eine ordnungsgemäße Genehmigung der Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten erhalten hatte, die die im Rahmen des Abkommens festgelegten Verfahren zur Gewährleistung von Sicherheits- und Statusfragen befolgt hatten nicht berührt, und integrale Elemente des Abkommens ermöglichten die begrenzte Ausweitung der Instrumente auf West-Berlin, wo Sicherheits- und Statusfragen nicht berührt wurden. Auf Mitteilungen dieser Art folgten oft unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich Sicherheit und Status) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 6. Dezember 1974).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich Sicherheit und Status) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 6. Dezember 1974).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18. Dezember 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 20. März 1987).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974 und 26. Juli 1984) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974 und 27. August 1984).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Europäisches Abkommen über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 26. Juli 1984 und Bekräftigung ihrer Position am 29. Oktober 1986) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 23. August 1984).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung der Sklavereikonvention, unterzeichnet in Genf am 25. September 1926, 7. Dezember 1953; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974 und 8. Juli 1975) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974 und 19. September 1975).
- Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahmen, 17. Dezember 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 4. Juni 1982) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 12. August 1982).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 7. Dezember 1977) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 13. Februar 1978).
9. Für eine Reihe der in den Punkten 5 und 8 genannten Urkunden (wie hier aufgeführt) waren die entsprechenden Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland Anlass für weitere Mitteilungen von der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (hier erwähnt) und in einigen Fällen auch von der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (hier ebenfalls erwähnt). Diese Mitteilungen drückten ihre Solidarität mit der von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in den unter Punkt 5 genannten Mitteilungen vertretenen Position aus und/oder betonten ähnliche Einwände wie die unter Punkt 5 genannten hinsichtlich der Unangemessenheit und Ungültigkeit der Verwendung des Begriffs „Land". „ bei der Ausweitung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin (wie hier erwähnt). In einigen Fällen wurde in den Mitteilungen auch der in Punkt 5 beschriebene Verstoß gegen die „Sicherheits- und Status"-Bestimmungen des Vierparteienabkommens bekräftigt (wie hier erwähnt). In Ausnahmefällen wurde in den Mitteilungen nicht die Solidarität mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht, sondern die gleiche bedingte Zustimmung zur Ausweitung des betreffenden Instruments auf West-Berlin wie in Punkt 6 beschrieben (wie hier erwähnt).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide re:solidarity und „Land").
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: „Land" sowie Sicherheit und Status).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilung (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung der Position am 8. Dezember 1975) (betreff: Solidarität und „Land") der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
10. Für einige der unter Punkt 9 genannten Urkunden (wie hier aufgeführt) gelten die Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, die ihre Solidarität mit der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht und gegen die Verlängerung protestiert hatten Die entsprechende Urkunde für das „Land Berlin" löste entsprechende Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika aus (siehe hier). Im Wesentlichen wurde in den Mitteilungen als Antwort auf die Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken behauptet, dass die Verlängerung des betreffenden Instruments durch die Bundesrepublik Deutschland gültig sei und weiterhin ihre volle Wirkung entfalte, und zwar aus denselben Gründen der ordnungsgemäßen Genehmigung, die in Punkt 1 dargelegt seien 6 und verteidigte außerdem die Legitimität der von der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausweitung des betreffenden Instruments auf die Westsektoren Berlins verwendeten Terminologie („Land Berlin") im Rahmen des Vierparteienabkommens. In den Antwortschreiben an die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik wurde behauptet, dass diese Regierung nicht befugt sei, maßgeblich zu den Bestimmungen des Viermächteabkommens Stellung zu nehmen, da sie keine Vertragspartei des Abkommens sei. Den Mitteilungen folgten unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken) und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Autorisierung und Terminologie (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Regierung der Ukraine). Sozialistische Sowjetrepubliken) und von der Bundesrepublik Deutschland als Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Autorisierung und Terminologie (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Regierung der Ukraine). Sozialistische Sowjetrepublik) und von der Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik) und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik), und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
11. Für eine Reihe der in den Nummern 5, 6, 8 und 9 genannten Änderungen, Vereinbarungen, Übereinkommen oder Protokolle führten entsprechende Mitteilungen zu weiteren Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit unterschiedlichen Inhaltskombinationen zu den oben beschriebenen (hier vermerkt). In diesen Mitteilungen wurde in einem Fall (wie hier erwähnt) die Zuständigkeitsbehauptung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für den Gegenstand der betreffenden Urkunde (wie hier erwähnt) bestritten, und in allen Fällen wurde dieselbe Behauptung bezüglich der Genehmigung aufgestellt der Verlängerung des entsprechenden Instruments durch die Bundesrepublik Deutschland, wie in den Punkten 6 und 10 beschrieben (wie hier erwähnt); und/oder dieselbe Behauptung bezüglich der Verwendung der Terminologie in dieser Behauptung wie in Punkt 10 beschrieben (wie hier erwähnt); und/oder die gleiche Behauptung bezüglich der Kompetenz der Urheber der vorstehenden Mitteilungen wie in Punkt 10 beschrieben; und/oder derselbe Vorwurf bezüglich einer irreführenden Bezugnahme auf die Vierparteienvereinbarung, wie in Punkt 7 beschrieben (wie hier erwähnt). Auf jede Art von Mitteilung folgten unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juni 1982) (bezüglich: Genehmigung und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 16. August 1982).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 6. Oktober 1986) (bezüglich: Genehmigung und irreführender Verweis) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Januar 1987).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 30. Oktober 1987) (zu Genehmigung und Terminologie) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 23. Dezember 1987).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 13. Juni 1977) (einschließlich der Ablehnung der Zuständigkeitsbehauptung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. Juli 1977). ).
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 21. August 1979) (bezüglich der Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 18. Oktober 1979).
- Übereinkommen über die Hohe See, 29. April 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und irreführender Bezugnahme).
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 26. Januar 1976) (Bestätigung früherer Mitteilungen zu anderen Instrumenten bezüglich Zuständigkeit und Terminologie bzw. Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung ( eingegangen am 24. Februar 1976).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 2. Juli 1984) (betreff: Genehmigung und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 5. Juni 1985).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 27. April 1984) (bezüglich: irreführender Verweis und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 13. Juni 1984).
12. Bei einigen der unter Punkt 11 aufgeführten (hier aufgeführten) Urkunden führten die entsprechenden Mitteilungen, in denen festgestellt wurde, dass die Verfasser der vorangehenden Mitteilungen nicht in der Lage seien, sich zu den Bestimmungen der Vierparteienvereinbarung zu äußern, zu weiteren Mitteilungen der Regierung von Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder der Hersteller selbst (wie hier erwähnt) weisen diese Behauptungen als unbegründet zurück. In einem Fall (wie hier erwähnt) brachte die Antwortmitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Unterstützung für den vorstehenden Anspruch des Herstellers auf Kompetenz (siehe Punkt 5) in Bezug auf den Gegenstand der betreffenden Urkunde als Grundlage zum Ausdruck für einen Kommentar zur Vereinbarung. In den anderen Fällen bekräftigten die Antwortmitteilungen die eigenen Einwände der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder ihre bedingte Annahme der in den Punkten 5 und 6 beschriebenen Ausweitung des betreffenden Instruments auf West-Berlin und/oder machten das unbestreitbare Recht anderer geltend Parteien der Urkunde, ihre Meinung zu der Angelegenheit zu äußern (wie hier angegeben).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 29. Dezember 1982) (zu früheren Einwänden und unbestreitbarem Recht).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 18. Oktober 1977) (betreff: Kompetenzanspruch).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 25. Januar 1980) (betreff: unbestreitbares Recht).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: unbestreitbares Recht).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: bedingte Annahme und unbestreitbares Recht).
13. Für die unter Punkt 12 genannten (hier noch einmal aufgeführten) Urkunden führten die Antwortmitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu weiteren Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika ( hier vermerkt). Diese Mitteilungen bekräftigten die in Punkt 11 beschriebenen Positionen, wobei in einem Fall (wie hier erwähnt) ein sachlicher Fehler in der Kommunikation der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken behauptet wurde, und in den anderen (wie hier erwähnt) in Bezug auf Respekt auf die Kompetenz von Nichtparteien des Viermächteabkommens, sich zu seinen Bestimmungen zu äußern, und betonte, dass das Abkommen Teil des konventionellen und nicht des internationalen Gewohnheitsrechts sei. In zwei Fällen folgte unmittelbar auf die Mitteilung eine Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland, in der sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 7. Juli 1983) (zur Zuständigkeit).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 21. April 1978) (bezüglich sachlicher Fehler) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 30. Mai 1978).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 18. Februar 1982) (bezüglich der Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 2. April 1982).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 6. Oktober 1986) (zur Zuständigkeit).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 28. Juli 1986) (zur Zuständigkeit).
14. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Generalsekretär am 3. Oktober 1990 eine Mitteilung der ungarischen Regierung erhielt, in der es hieß, dass der deutsche Staat, nachdem er an diesem Tag [3. Oktober 1990] seine Einheit erreicht hatte, beschlossen hatte, sich zurückzuziehen. ab diesem Datum abgegebene Erklärungen im Hinblick auf die Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland über die Erstreckung der hier aufgeführten Urkunden auf das „Land Berlin".
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf.
- Protokoll zur internationalen Kontrolle von Drogen außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 .
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960.
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956.
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958.
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962.
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973.
15. Siehe Anmerkung zu Punkt 2 oben:
- Anhang I – Internationale Arbeitsorganisation (IAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 10. Juli 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 29. November 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
– Überarbeiteter Text von Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 20. November 1959 (Antrag hinterlegt am 23. Mai 1963).
– Zweiter überarbeiteter Text von Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 8. Dezember 1965 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang III – Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. Juni 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang IV – Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 7. Februar 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang V – Internationaler Währungsfonds (IWF) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 11. April 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang VI – Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 19. April 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. Juli 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
– Zweiter überarbeiteter Text von Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 27. Mai 1957 (Antrag hinterlegt am 5. September 1958).
– Dritter überarbeiteter Text von Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. Juli 1959 (Antrag hinterlegt am 11. Februar 1959).
- Anhang VIII – Weltpostverein (UPU) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 25. Mai 1949 (Antrag hinterlegt am 19. Mai 1958).
- Anhang IX – Internationale Fernmeldeunion (ITU) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 6. Oktober 1950 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang XI – Weltorganisation für Meteorologie (WMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. April 1951 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang XII – Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Januar 1959 (Antrag hinterlegt am 12. Januar 1962).
– Überarbeiteter Text von Anhang XII – Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Mai 1968 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang XIII – Internationale Finanz-Corporation (IFC) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 2. April 1959 (Antrag hinterlegt am 12. April 1962).
- Anhang XIV – International Development Association (IDA) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 13. Februar 1962 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang XV – Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 4. Oktober 1977 (Antrag hinterlegt am 20. August 1979).
- Anhang XVI – Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Dezember 1977 (Antrag hinterlegt am 20. August 1979).
- Anhang XVII – Entwicklungsorganisation der Vereinten Nationen (UNIDO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 3. Juli 1987 (Antrag hinterlegt am 3. März 1989).
Anmerkung 2.
Mit Mitteilung vom 3. Oktober 1990 teilte der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland dem Generalsekretär Folgendes mit:
„... Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten zu einem souveränen Staat zusammengeschlossen, der als einziges Mitglied der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen gebunden bleibt Bestimmungen der Charta gemäß der feierlichen Erklärung vom 12. Juni 1973. Ab dem Tag der Vereinigung wird die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen unter der Bezeichnung „Deutschland" auftreten."
Die ehemalige Deutsche Demokratische Republik wurde am 18. September 1973 durch Beschluss Nr. 3050 (XXVIII) in die Organisation aufgenommen. Für den Wortlaut der Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juni 1973 über die Annahme der in der Charta enthaltenen Verpflichtungen (registriert unter Nr. 12758) siehe United Nations, Treaty Series, Bd. 891, S. 103.
Folglich und im Lichte der Artikel 11 und 12 des Vertrags vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind Eintragungen in Statuslisten zu Formalitäten (d. h. Unterschriften, Ratifikationen, Beitritte, (Erklärungen, Vorbehalte usw.), die von der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurden, erscheinen nun unter „Deutschland" und geben die Termine dieser Formalitäten an.
Bei Verträgen, für die vor der Vereinigung sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Formalitäten erledigt wurden, wird in der entsprechenden Tabelle ebenfalls angegeben, welche Art von Formalitäten die Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige Deutsche Demokratische Republik durchgeführt haben Datum, an dem es stattgefunden hat, während die Art der von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchgeführten Formalität und das Datum in einer Fußnote aufgeführt sind.
Was schließlich die Behandlung von Verträgen betrifft, bei denen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik allein die Formalitäten erledigte, gilt Art. 12 Abs. 3 des Einigungsvertrages enthält folgende Bestimmung: „Sollte das vereinte Deutschland beabsichtigen, internationalen Organisationen oder anderen multilateralen Verträgen beizutreten, denen die Deutsche Demokratische Republik, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland angehört, so wird eine Einigung mit dem jeweiligen Vertragspartner erzielt." Parteien und mit den Europäischen Gemeinschaften, soweit deren Zuständigkeit berührt ist. Dementsprechend wird in den Status der betreffenden Verträge eine Fußnote mit Angabe des Datums und der Art der von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgenommenen Formalität aufgenommen, wobei der entsprechende Fußnotenindikator neben der Überschrift „Teilnehmer" eingefügt wird.
Deutschland
Anmerkung 1.
1. Vor der Bildung eines souveränen deutschen Staates durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland (mit Wirkung vom 3. Oktober 1990) erhielt der Generalsekretär zahlreiche Mitteilungen im Zusammenhang mit der Anwendung internationaler Instrumente auf West-Berlin .
2. In jedem Fall (hier vermerkt) erfolgte die ursprüngliche Mitteilung in Form einer Note, eines Briefes oder einer Erklärung der Bundesrepublik Deutschland in, bei oder im Zusammenhang mit ihrer Beitrittsurkunde, Annahme oder Ratifizierung einer Änderung, Vereinbarung, Übereinkommen oder Protokoll dahingehend, dass die entsprechende Änderung, Vereinbarung, Übereinkunft oder das entsprechende Protokoll auch für das „Land Berlin" oder „Berlin (West)" ab dem Datum ihres Inkrafttretens (wie hier angegeben) gelten würde für die Bundesrepublik Deutschland.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 10. Oktober 1957) zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1946.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 10. Oktober 1957) zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen vom 21. November 1947.
Hinweis: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gemäß Artikel Liste der Anhänge, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt hat, siehe Punkt 15 am Ende dieser Fußnote). Damit galten die hier erwähnte Erklärung und die durch sie hervorgerufene Reihe von Mitteilungen, die in den folgenden Punkten aufgeführt sind, auch für jeden dieser Anhänge. Daher sollte jede Bezugnahme auf das Übereinkommen und die nachstehenden Mitteilungen so verstanden werden, dass sie auch für jeden dieser Anhänge gilt.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) in der Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 11. November 1964) des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 11. November 1964) des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 24. November 1954) zum Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens vom 9. Dezember 1948.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Mai 1969) des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. Dezember 1973) des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. Dezember 1973) des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 10. Juli 1985) des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 1. Oktober 1990) des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, 10. Dezember 1984.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 15. Dezember 1955) unter Bezugnahme auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Oktober 1976) des Übereinkommens über die Rechtsstellung staatenloser Personen vom 28. September 1954.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 31. August 1977) zum Übereinkommen zur Verringerung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 5. November 1969) zum Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 13. Januar 1967.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 22. Januar 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen in Den Haag am 23. Januar 1912, in Genf am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 22. Januar 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Unterstellung von Drogen unter internationale Kontrolle außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung des Vertriebs von Suchtstoffen in der jeweils gültigen Fassung durch das am 11. Dezember 1946 und 19. November 1948 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 27. April 1960) in Bezug auf das Protokoll zur Beschränkung und Regelung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen Handels und des Großhandelshandels mit Opium und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953 .
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. Dezember 1973) des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe, 1961, 30. März 1961.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 2. Dezember 1977) des Übereinkommens über psychotrope Substanzen vom 21. Februar 1971.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 20. Februar 1975) des Protokolls zur Änderung des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961, 25. März 1972.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 29. Mai 13) des Protokolls zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, und das am 11. Oktober 1933 und 12. November 1947 in Genf geschlossene Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 29. Mai 1973) des Protokolls zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des weißen Sklavenhandels, unterzeichnet in Paris am 4. Mai 1910, 4. Mai 1949.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 6. Oktober 1964) in Bezug auf die Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Annahme (hinterlegt am 23. Dezember 1971) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 23. Mai 1967.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 9. Juli 1975) der Änderungen zu den Artikeln 34 und 55 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 22. Mai 1973.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 16. Januar 1985) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1976.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 15. September 1987) der Änderungen zu den Artikeln 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 12. Mai 1986.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 14. Oktober 1977) des Abkommens zur Errichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 13. Juli 1983) der Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung vom 8. April 1979.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 16. Februar 1983) des Abkommens zur Gründung der Afrikanischen Entwicklungsbank vom 4. August 1963 in Khartum, geändert durch die vom Gouverneursrat am angenommene Resolution 05-79 17. Mai 1979, 7. Mai 1982.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 21. Dezember 1989) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (vom 15. Dezember 1955) in Bezug auf das Internationale Übereinkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Handelsmustern und Werbematerial, 7. November 1952.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. September 1957) des Übereinkommens über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr vom 4. Juni 1954. In dem Vermerk wurde auch darauf hingewiesen, dass das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr , über die Einfuhr von touristischen Werbedokumenten und -material, 4. Juni 1954, und das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von privaten Straßenfahrzeugen, 4. Juni 1954, galten auch für West-Berlin.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. September 1957) des Zollübereinkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge vom 4. Juni 1954.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 30. November 1961) in Bezug auf das Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 30. November 1961) in Bezug auf das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge vom 18. Mai 1956.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. September 1964) des Europäischen Übereinkommens über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten vom 9. Dezember 1960.
- Erklärung (betreff: „Berlin (Wes)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 20. Dezember 1982) des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975.
Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 12. Juni 1987) des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen, 21. Oktober 1982.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 7. Juli 1961) zum Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 7. November 1961) in Bezug auf das Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 1. Dezember 1969) des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 4. März 1980) des Protokolls zur Änderung von Artikel 14 (3) des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 21 August 1975.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. Januar 1963) des Europäischen Übereinkommens über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. November 1965) des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Zulassungen, 20. März 1958.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, 8. November 1968.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 9. Juli 1975) des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit der Besatzungen von Fahrzeugen im internationalen Straßenverkehr (AETR), 1. Juli 1970.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des am 8. November 1968 in Wien zur Unterzeichnung aufgelegten Europäischen Abkommens zur Ergänzung des Übereinkommens über Verkehrszeichen und -signale, 1. Mai 1971.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. August 1978) des Zusatzprotokolls über Straßenmarkierungen zum Europäischen Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen und -signale, das am 8. in Wien zur Unterzeichnung aufgelegt wurde November 1968, 1. März 1973.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierung (hinterlegt am 3. August 1978) des Europäischen Abkommens über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 23. Oktober 1987) des Europäischen Abkommens über die wichtigsten internationalen Eisenbahnstrecken (AGC), 31. Mai 1985.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 7. Oktober 1965) der Änderungen zu den Artikeln 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964 und zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 22. Juli 1966). ) zur Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 28. September 1965, gilt jedoch auch für das Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 6. März 1948.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 7. Oktober 1965) der Änderungen zu den Artikeln 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 22. Juli 1966) der Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 28. September 1965.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 1. Dezember 1975) der Änderungen zu den Artikeln 10, 16, 17, 18, 20, 28, 31 und 32 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 17 Oktober 1974.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 24. Oktober 1977) der Änderungen des Titels und der materiellen Bestimmungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 14. November 1975 und 9. November 1977.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 2. April 1979) der Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Institutionalisierung des Ausschusses für technische Zusammenarbeit im Übereinkommen, 17. November 1977.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Annahmeurkunde (hinterlegt am 23. Juni 1980) der Änderungen zu den Artikeln 17, 18, 20 und 51 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. November 1979.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 29. Mai 1973) des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Kollisionen in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierung (hinterlegt am 19. April 1974) des Übereinkommens über die Vermessung von Binnenschiffen, 15. Februar 1966.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) im Zusammenhang mit der Ratifizierung (hinterlegt am 6. April 1983) des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen, 6. April 1974.
- Mitteilung (betreff: „Land Berlin" ) (eingegangen am 25. September 1957) in Bezug auf das Abkommen über die Einfuhr von Lehr-, Wissenschafts- und Kulturmaterialien, 22. November 1950.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 21. Juli 1966) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 7. Februar 1974) des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger, 29. Oktober 1971.
- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 17. August 1989) des Protokolls zum Abkommen über die Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturgütern vom 22. November 1950, 26. November 1976.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 23. Oktober 1958) zum Protokoll zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Übereinkommens über die Todeserklärung vermisster Personen, 16. Januar 1957. Enthält auch Erklärungen zu konkrete Bestimmungen des Übereinkommens und deren Ausweitung auf Berlin (West).
- Begleitschreiben (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 4. November 1970) zur Konvention über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Beitrittsurkunde (hinterlegt am 7. Februar 1974) zum Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Beitrittsurkunde (hinterlegt am 9. Juli 1969) zum Übereinkommen über die Zustimmung zur Eheschließung, das Mindestalter für die Eheschließung und die Eintragung von Eheschließungen, 10. Dezember 1962.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Annahme (hinterlegt am 29. Mai 1973) des am 25. September 1926 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung der Sklavereikonvention, 7. Dezember 1953.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 14. Januar 1959) des Zusatzübereinkommens zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 15. Dezember 1980) des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahmen vom 17. Dezember 1979.
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 25. Januar 1977) des Übereinkommens zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) in der Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 15. August 1985) des Abkommens zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstofffonds vom 27. Juni 1980.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 20. Juli 1959) des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit der Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 26. Juli 1973) des Übereinkommens über die Hohe See, 29. April 1958.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 26. Juli 1973) des Fakultativunterzeichnungsprotokolls zur Zwangsbeilegung von Streitigkeiten, 29. April 1958.
- Erklärung (betreff: „Land Berlin" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 30. Juni 1961) des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958.
- Vermerk (betreff: „Land Berlin" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 21. Juli 1987) des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969. Der Antrag wird dahingehend ausgedrückt, dass er „den Rechten und Pflichten Frankreichs unterliegt." Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika".
- Mitteilung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Oktober 1979) des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum abgefeuerten Objekten, 12. November 1974).
- Erklärung (betreff: „Berlin (est)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 25. Mai 1979) des Übereinkommens über die Verbreitung programmtragender Signale, die per Satellit übertragen werden, vom 21. Mai 1974.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 24. Mai 1983) des Übereinkommens über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976.
- Erklärung (betreff: „Berlin (West)" ) mit Ratifizierung (hinterlegt am 15. Juli 1982) des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, 13. November 1979.
- Vermerk (betreff: „Berlin (West)" ) zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 3. März 1987) des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung über die Verringerung der Schwefelemissionen oder ihrer grenzüberschreitenden Flüsse um mindestens 30 Prozent, 8. Juli 1985.
3. Im Falle der folgenden Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle gingen beim Generalsekretär Mitteilungen anderer Staaten als Reaktion auf die Anwendung der betreffenden Änderung, Vereinbarung, Konvention oder Protokolle auf West-Berlin durch die Bundesrepublik ein Deutschland mit der Begründung, dass der Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf West-Berlin keine Rechtsgültigkeit habe, da West-Berlin kein „Land" oder Teil des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland sei und dies auch nicht sein könne von ihr regiert.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Mongolei, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Bulgariens (eingegangen am 16. September 1969), der Tschechoslowakei (eingegangen am 3. November 1969), der Mongolei (eingegangen am 7. Januar 1970), Polens (eingegangen am 20. Juni 1969), der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 10. November 1969) und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. August 1969).
- Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 13. Januar 1967; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens und der Mongolei.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Protokoll zur internationalen Kontrolle von Drogen außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 ; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Protokoll zur Begrenzung und Regulierung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen und Großhandelshandels mit und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
– Änderungen der Artikel 24 und 25 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 23. Mai 1967; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, der Mongolei und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Handelsmustern und Werbematerial, 7. November 1952; Begleitvermerk zur Beitrittsurkunde der Regierung Rumäniens (hinterlegt am 15. November 1968).
- Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, 4. Juni 1954; Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr touristischer Werbedokumente und -materials, 4. Juni 1954; und Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954. Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954. Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, der Deutschen Demokratischen Republik, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (bestätigt in der Beitrittserklärung, hinterlegt am 2. September 1983).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Bulgariens (eingegangen am 13. Mai 1970) und der Mongolei (eingegangen am 22. Juni 1970).
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Albaniens (eingegangen am 14. Juni 1966), der Weißrussischen SSR (eingegangen am 6. Juni 1966 und 10. November 1967), der Tschechoslowakei (eingegangen am 1. Februar 1966 und 13. September 1967), Ungarns (eingegangen am 10. Februar 1966) und Polens (eingegangen). 4. März 1966), der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. April 1966 und 2. Juni 1967 und nach dem Beitritt hinterlegt am 10. Dezember 1986).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der polnischen Regierung.
- Abkommen über die Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturmaterialien, 22. November 1950; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Internationales Übereinkommen zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Weißrussischen SSR, der Tschechoslowakei und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Mongolei, Polens, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen Bulgariens, der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Zusatzübereinkommen zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, 20. Juni 1956; Mitteilung (keine Daten verfügbar) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von der Regierung Albaniens, Bulgariens, der Weißrussischen SSR, Kubas, der Tschechoslowakei, Polens, Rumäniens, der Ukrainischen SSR und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
4. Oftmals führten Mitteilungen anderer Staaten als Reaktion auf den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedene Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle, die unter Punkt 3 aufgeführt sind (wie hier aufgeführt), noch weitere Mitteilungen von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika lehnen solche Mitteilungen als unbegründet ab. Mit diesen Mitteilungen wurde der Generalsekretär darüber informiert, dass die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Erklärung zu Berlin vom 5. Mai 1955 von der Alliierten Kommandatura die bedingte Genehmigung erhalten habe, die von der Bundesrepublik geschlossenen internationalen Abkommen auf Berlin auszudehnen.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Einstufung von Drogen unter internationale Kontrolle außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 ; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Protokoll zur Begrenzung und Regulierung des Mohnanbaus, der Produktion, des internationalen und Großhandelshandels mit und der Verwendung von Opium, 23. Juni 1953; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, 4. Juni 1954; Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr touristischer Werbedokumente und -materials, 4. Juni 1954; und Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, 4. Juni 1954; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), des Vereinigten Königreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), der Bundesrepublik Deutschland (25. November 1966 und 21. August 1968) und der Vereinigten Staaten von Amerika ( 21. August 1968).
- Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen für den privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, 18. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland (25. November 1966 und 21. August 1968), Frankreichs (23. November 1966 und 21. August 1968), des Vereinigten Königreichs (23. November 1966 und 21. August 1968) und der Vereinigten Staaten von Amerika ( 21. August 1968).
- Internationales Übereinkommen zum Schutz der ausübenden Künstler, Hersteller von Tonträgern und Rundfunkanstalten, 26. Oktober 1961; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Zusatzübereinkommen zur Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavereiähnlicher Institutionen und Praktiken, 7. September 1956; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, 20. Juni 1956; Mitteilung (keine Daten verfügbar) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilungen (keine Daten verfügbar) der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.
5. Für eine Reihe von Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokollen (hier aufgeführt), einschließlich einiger der in den Punkten 3 und 4 aufgeführten, führte die ursprüngliche Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zu Mitteilungen, die besagten, dass die ursprüngliche Mitteilung „ ungültig, da es im Widerspruch zum Viermächteabkommen vom 3. September 1971 zwischen den Regierungen Frankreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika stand. Das Vierparteienabkommen bestätige, dass West-Berlin kein „Land" (wo dieser Begriff verwendet wurde) oder Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei und nicht von dieser regiert werden könne, und dass es Verträge gebe, die Fragen der Sicherheit und des Status betreffen konnte von der Bundesrepublik Deutschland nicht auf West-Berlin ausgedehnt werden. In der ursprünglichen Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland hieß es, dass nahezu alle hier aufgeführten Rechtsakte einer oder mehreren dieser Bestimmungen widersprechen oder mit ihnen unvereinbar seien (in einem Fall aus dem konkreten Grund, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingreifen). der Deutschen Demokratischen Republik) (wie hier erwähnt). In der einzigen Ausnahme von dieser Regel (wie hier erwähnt) wurde behauptet, dass die Kommunikation in einen Verantwortungsbereich eingreife, der den Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vorbehalten sei.
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. November 1981) und der Deutschen Demokratischen Republik (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Beitrittserklärung (hinterlegt am 4. Oktober 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Juli 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August 1974) (betreff: Sicherheit und Status).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Juli 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August 1974) (bez : Sicherheit und Status).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18. Dezember 1979; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 15. April 1986) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 22. April 1987) (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen, 28. September 1954; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 13. Oktober 1976) (zu Sicherheit und Status).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Deutschen Demokratischen Republik (begleitend zur Annahmeurkunde, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Status).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Deutschen Demokratischen Republik (begleitend zur Annahmeurkunde, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Status).
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von Paletten im internationalen Transport, 9. Dezember 1960; Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 15. März 1977) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Beitrittserklärung (hinterlegt am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Beitrittserklärungen der Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik (hinterlegt am 27. Dezember 1973) und Ungarns (hinterlegt am 19. Juli 1979) (betreff: Regierung).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Erklärung zum Beitritt (hinterlegt am 4. Oktober 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung) und Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 10. Dezember 1986) der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (betreff: „Land" und Regierung). ).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung (kein Datum verfügbar) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (vom 8. Oktober 1976) (betreff: Zuständigkeitsbereich der Deutschen Demokratischen Republik).
- Europäisches Abkommen über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 14. Dezember 1982 und Bekräftigung der Position am 2. Dezember 1985) (betreff: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen der Tschechoslowakei (eingegangen am 30. Mai 1974) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilung zum Beitritt (hinterlegt am 16. Juli 1974) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreff: Regierung).
- Protokoll zur Änderung der Sklavereikonvention, unterzeichnet in Genf am 25. September 1926, 7. Dezember 1953; Mitteilungen der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 4. Dezember 1973) und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (nach Annahme, hinterlegt am 16. Juli 1974) (beide betreffend: Regierung sowie Sicherheit und Status).
- Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahmen, 17. Dezember 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. November 1981) (zu Sicherheit und Status).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 21. Juli 1977) (betreff: Sicherheit und Status), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 22. Dezember 1978) (betreff: Regierung), der Tschechoslowakei (eingegangen am 25. April 1979) (betreff : Sicherheit und Status) und Ungarn (27. November 1979) (bezüglich: Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilung anlässlich des Beitritts (hinterlegt am 20. Februar 1975) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (betreffend sowohl Regierung als auch Sicherheit und Status).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. Dezember 1983) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 23. Januar 1984) (beide betreffend: Zuständigkeitsbereich, der den Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vorbehalten ist) .
6. Bei einer Reihe anderer Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (die hier aufgeführt sind) führte die ursprüngliche Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zu Mitteilungen, die besagten, dass die Anwendung des betreffenden Instruments nur auf West-Berlin als gültig angesehen würde soweit es mit den Bestimmungen der unter Punkt 5 beschriebenen Vierparteienvereinbarung übereinstimmte.
- Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe, 1961, 30. März 1961; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 3. Mai 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 6. August 1974) und Erklärung zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (hinterlegt am 2. Dezember 1975).
- Übereinkommen über psychotrope Substanzen, 21. Februar 1971; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 18. April 1977) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 8. Juli 1977).
- Protokoll zur Änderung des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe, 1961, 25. März 1972; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 9. Juni 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973).
- Abkommen zur Gründung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. Januar 1978).
- Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, 8. April 1979; Erklärung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985).
- Änderungen des Titels und der materiellen Bestimmungen des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 14. November 1975 und 9. November 1977; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 10. Februar 1978).
- Änderungen der Artikel 17, 18, 20 und 51 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. November 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 10. Februar 1978).
- Übereinkommen über die Vermessung von Binnenschiffen, 15. Februar 1966; Beitrittserklärung (hinterlegt am 31. August 1976) der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 24. Mai 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 6. August 1974).
- Übereinkommen über die Hohe See, 29. April 1958; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. November 1973), der Tschechoslowakei (eingegangen am 6. Dezember 1973), der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik (13. Februar 1974) und der Deutschen Demokratische Republik (eingegangen am 27. Dezember 1973).
- Fakultatives Unterschriftsprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, 29. April 1958. Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 5. November 1973), der Tschechoslowakei (6. Dezember 1973) und der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 13. Februar). 1974).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 20. April 1983), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 28. Juli 1983) und Polens (eingegangen am 19. Juli 1985).
7. Für einige der in Punkt 6 aufgeführten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (wie hier aufgeführt) gelten die an dieser Stelle für sie genannten Mitteilungen, in denen es heißt, dass die Anwendung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin nur für gültig angesehen wird inwieweit es mit den Bestimmungen der Vierparteienvereinbarung übereinstimmte, löste eine Gegenmitteilung aus. In diesen Antwortmitteilungen wurde darauf hingewiesen, dass in den vorangegangenen Mitteilungen ein irreführender Verweis auf die Aussage im Abkommen gemacht worden sei, dass West-Berlin weiterhin „kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei und nicht von dieser regiert werde". ".
- Abkommen zur Gründung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, 13. Juni 1976; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 11. Juli 1978) (bezüglich: irreführender Verweis).
- Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, 8. April 1979; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 29. Oktober 1986) (betreff: irreführender Verweis).
8. Für die in Punkt 5 genannten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (wie hier aufgeführt) und für eine Reihe solcher Instrumente, die in Punkt 3 (wie hier aufgeführt) aufgeführt sind, gelten einige der damit verbundenen Mitteilungen, die Einwände gegen die ursprüngliche Erklärung des Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Bestimmungen des Viermächteabkommens oder auf andere Weise Anlass für weitere Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (wie hier angegeben) gab. Der Kern dieser Mitteilungen bestand in einem Fall (wie hier erwähnt) in der Ablehnung, dass der materielle Inhalt des betreffenden Instruments Auswirkungen auf Sicherheits- und Statusfragen haben könnte, und in allen Fällen in der Behauptung, dass die Verlängerung des betreffenden Instruments durch Die Bundesrepublik Deutschland war gültig und hatte weiterhin ihre volle Wirkung, da sie zuvor eine ordnungsgemäße Genehmigung der Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten erhalten hatte, die die im Rahmen des Abkommens festgelegten Verfahren zur Gewährleistung von Sicherheits- und Statusfragen befolgt hatten nicht berührt, und integrale Elemente des Abkommens ermöglichten die begrenzte Ausweitung der Instrumente auf West-Berlin, wo Sicherheits- und Statusfragen nicht berührt wurden. Auf Mitteilungen dieser Art folgten oft unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich Sicherheit und Status) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 6. Dezember 1974).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich Sicherheit und Status) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 6. Dezember 1974).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18. Dezember 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 20. März 1987).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974 und 26. Juli 1984) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974 und 27. August 1984).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Europäisches Abkommen über internationale Hauptverkehrsadern, 15. November 1975; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 26. Juli 1984 und Bekräftigung ihrer Position am 29. Oktober 1986) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 23. August 1984).
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung der Ständigen Vertreter Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des amtierenden Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen (eingegangen am 10. Dezember 1973) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (ebenfalls eingegangen am 10. Dezember 1973).
- Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, 31. März 1953; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung der Sklavereikonvention, unterzeichnet in Genf am 25. September 1926, 7. Dezember 1953; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juli 1974 und 8. Juli 1975) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 27. August 1974 und 19. September 1975).
- Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahmen, 17. Dezember 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 4. Juni 1982) sowie der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 12. August 1982).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 7. Dezember 1977) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 13. Februar 1978).
9. Für eine Reihe der in den Punkten 5 und 8 genannten Urkunden (wie hier aufgeführt) waren die entsprechenden Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland Anlass für weitere Mitteilungen von der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (hier erwähnt) und in einigen Fällen auch von der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (hier ebenfalls erwähnt). Diese Mitteilungen drückten ihre Solidarität mit der von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in den unter Punkt 5 genannten Mitteilungen vertretenen Position aus und/oder betonten ähnliche Einwände wie die unter Punkt 5 genannten hinsichtlich der Unangemessenheit und Ungültigkeit der Verwendung des Begriffs „Land". „ bei der Ausweitung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin (wie hier erwähnt). In einigen Fällen wurde in den Mitteilungen auch der in Punkt 5 beschriebene Verstoß gegen die „Sicherheits- und Status"-Bestimmungen des Vierparteienabkommens bekräftigt (wie hier erwähnt). In Ausnahmefällen wurde in den Mitteilungen nicht die Solidarität mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht, sondern die gleiche bedingte Zustimmung zur Ausweitung des betreffenden Instruments auf West-Berlin wie in Punkt 6 beschrieben (wie hier erwähnt).
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide re:solidarity und „Land").
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung ihrer Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: „Land" sowie Sicherheit und Status).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilung (eingegangen am 12. September 1974 und Bekräftigung der Position am 8. Dezember 1975) (betreff: Solidarität und „Land") der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
- Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 6. März 1948; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
- Änderungen der Artikel 17 und 18 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation vom 15. September 1964; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
- Änderung von Artikel 28 des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, 28. September 1965; Mitteilung der Ständigen Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 16. April 1974) (betreff: bedingte Annahme).
10. Für einige der unter Punkt 9 genannten Urkunden (wie hier aufgeführt) gelten die Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, die ihre Solidarität mit der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht und gegen die Verlängerung protestiert hatten Die entsprechende Urkunde für das „Land Berlin" löste entsprechende Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika aus (siehe hier). Im Wesentlichen wurde in den Mitteilungen als Antwort auf die Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken behauptet, dass die Verlängerung des betreffenden Instruments durch die Bundesrepublik Deutschland gültig sei und weiterhin ihre volle Wirkung entfalte, und zwar aus denselben Gründen der ordnungsgemäßen Genehmigung, die in Punkt 1 dargelegt seien 6 und verteidigte außerdem die Legitimität der von der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausweitung des betreffenden Instruments auf die Westsektoren Berlins verwendeten Terminologie („Land Berlin") im Rahmen des Vierparteienabkommens. In den Antwortschreiben an die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik wurde behauptet, dass diese Regierung nicht befugt sei, maßgeblich zu den Bestimmungen des Viermächteabkommens Stellung zu nehmen, da sie keine Vertragspartei des Abkommens sei. Den Mitteilungen folgten unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte.
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken) und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Autorisierung und Terminologie (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Regierung der Ukraine). Sozialistische Sowjetrepubliken) und von der Bundesrepublik Deutschland als Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, 9. Dezember 1948; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Autorisierung und Terminologie (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Regierung der Ukraine). Sozialistische Sowjetrepublik) und von der Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7. März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik) und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf die vorangegangenen Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bzw. der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik), und mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 19. September 1975).
11. Für eine Reihe der in den Nummern 5, 6, 8 und 9 genannten Änderungen, Vereinbarungen, Übereinkommen oder Protokolle führten entsprechende Mitteilungen zu weiteren Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit unterschiedlichen Inhaltskombinationen zu den oben beschriebenen (hier vermerkt). In diesen Mitteilungen wurde in einem Fall (wie hier erwähnt) die Zuständigkeitsbehauptung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für den Gegenstand der betreffenden Urkunde (wie hier erwähnt) bestritten, und in allen Fällen wurde dieselbe Behauptung bezüglich der Genehmigung aufgestellt der Verlängerung des entsprechenden Instruments durch die Bundesrepublik Deutschland, wie in den Punkten 6 und 10 beschrieben (wie hier erwähnt); und/oder dieselbe Behauptung bezüglich der Verwendung der Terminologie in dieser Behauptung wie in Punkt 10 beschrieben (wie hier erwähnt); und/oder die gleiche Behauptung bezüglich der Kompetenz der Urheber der vorstehenden Mitteilungen wie in Punkt 10 beschrieben; und/oder derselbe Vorwurf bezüglich einer irreführenden Bezugnahme auf die Vierparteienvereinbarung, wie in Punkt 7 beschrieben (wie hier erwähnt). Auf jede Art von Mitteilung folgten unmittelbar Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juni 1982) (bezüglich: Genehmigung und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 16. August 1982).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 30. September 1921 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels und des am 11. Oktober 1933 in Genf geschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung des Frauenhandels mit volljährigen Frauen, 12. November 1947; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Protokoll zur Änderung des am 18. Mai 1904 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven und des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Handels mit weißen Sklaven, 4. Mai 1949; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 6. Oktober 1986) (bezüglich: Genehmigung und irreführender Verweis) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Januar 1987).
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 30. Oktober 1987) (zu Genehmigung und Terminologie) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 23. Dezember 1987).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 13. Juni 1977) (einschließlich der Ablehnung der Zuständigkeitsbehauptung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. Juli 1977). ).
- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen, 20. Februar 1957; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 19. September 1975).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 21. August 1979) (bezüglich der Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 18. Oktober 1979).
- Übereinkommen über die Hohe See, 29. April 1958; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Zuständigkeit und irreführender Bezugnahme).
- Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 10. Juni 1958; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 26. Januar 1976) (Bestätigung früherer Mitteilungen zu anderen Instrumenten bezüglich Zuständigkeit und Terminologie bzw. Zuständigkeit und Genehmigung) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung ( eingegangen am 24. Februar 1976).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 2. Juli 1984) (betreff: Genehmigung und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 5. Juni 1985).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilung der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 27. April 1984) (bezüglich: irreführender Verweis und Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 13. Juni 1984).
12. Bei einigen der unter Punkt 11 aufgeführten (hier aufgeführten) Urkunden führten die entsprechenden Mitteilungen, in denen festgestellt wurde, dass die Verfasser der vorangehenden Mitteilungen nicht in der Lage seien, sich zu den Bestimmungen der Vierparteienvereinbarung zu äußern, zu weiteren Mitteilungen der Regierung von Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder der Hersteller selbst (wie hier erwähnt) weisen diese Behauptungen als unbegründet zurück. In einem Fall (wie hier erwähnt) brachte die Antwortmitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Unterstützung für den vorstehenden Anspruch des Herstellers auf Kompetenz (siehe Punkt 5) in Bezug auf den Gegenstand der betreffenden Urkunde als Grundlage zum Ausdruck für einen Kommentar zur Vereinbarung. In den anderen Fällen bekräftigten die Antwortmitteilungen die eigenen Einwände der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder ihre bedingte Annahme der in den Punkten 5 und 6 beschriebenen Ausweitung des betreffenden Instruments auf West-Berlin und/oder machten das unbestreitbare Recht anderer geltend Parteien der Urkunde, ihre Meinung zu der Angelegenheit zu äußern (wie hier angegeben).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 29. Dezember 1982) (zu früheren Einwänden und unbestreitbarem Recht).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 18. Oktober 1977) (betreff: Kompetenzanspruch).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilung der Regierung der Tschechoslowakei (eingegangen am 25. Januar 1980) (betreff: unbestreitbares Recht).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: unbestreitbares Recht).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilung der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 2. Dezember 1985) (betreff: bedingte Annahme und unbestreitbares Recht).
13. Für die unter Punkt 12 genannten (hier noch einmal aufgeführten) Urkunden führten die Antwortmitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu weiteren Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika ( hier vermerkt). Diese Mitteilungen bekräftigten die in Punkt 11 beschriebenen Positionen, wobei in einem Fall (wie hier erwähnt) ein sachlicher Fehler in der Kommunikation der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken behauptet wurde, und in den anderen (wie hier erwähnt) in Bezug auf Respekt auf die Kompetenz von Nichtparteien des Viermächteabkommens, sich zu seinen Bestimmungen zu äußern, und betonte, dass das Abkommen Teil des konventionellen und nicht des internationalen Gewohnheitsrechts sei. In zwei Fällen folgte unmittelbar auf die Mitteilung eine Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland, in der sie ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck brachte (wie hier erwähnt).
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, 13. Februar 1946; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 7. Juli 1983) (zur Zuständigkeit).
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Kollisionsvorschriften in der Binnenschifffahrt, 15. März 1960; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 21. April 1978) (bezüglich sachlicher Fehler) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 30. Mai 1978).
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 18. Februar 1982) (bezüglich der Zuständigkeit) und der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 2. April 1982).
- Übereinkommen über das Verbot des militärischen oder anderen feindseligen Einsatzes von Techniken zur Umweltveränderung, 10. Dezember 1976; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 6. Oktober 1986) (zur Zuständigkeit).
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, 13. November 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 28. Juli 1986) (zur Zuständigkeit).
14. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Generalsekretär am 3. Oktober 1990 eine Mitteilung der ungarischen Regierung erhielt, in der es hieß, dass der deutsche Staat, nachdem er an diesem Tag [3. Oktober 1990] seine Einheit erreicht hatte, beschlossen hatte, sich zurückzuziehen. ab diesem Datum abgegebene Erklärungen im Hinblick auf die Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland über die Erstreckung der hier aufgeführten Urkunden auf das „Land Berlin".
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, 18. April 1961.
- Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend den Erwerb der Staatsangehörigkeit, 18. April 1961.
- Protokoll zur Änderung der Abkommen, Konventionen und Protokolle über Suchtstoffe, geschlossen am 23. Januar 1912 in Den Haag, am 11. Februar 1925, 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931 in Genf, am 27. November 1931 in Bangkok und am 26. Juni 1936 in Genf.
- Protokoll zur internationalen Kontrolle von Drogen außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtstoffen, geändert durch das am 11. Dezember 1946 in Lake Success, New York, unterzeichnete Protokoll, 19. November 1948 .
- Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 22. Juli 1946.
- Zollübereinkommen über Container, 18. Mai 1956.
- Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von gewerblichen Straßenfahrzeugen, 18. Mai 1956.
- Europäisches Übereinkommen über die zollrechtliche Behandlung von im internationalen Transport verwendeten Paletten, 9. Dezember 1960.
- Europäisches Abkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957.
- Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR), 19. Mai 1956.
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), 30. September 1957.
- Vereinbarung über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstung und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von auf der Grundlage dieser Vorschriften erteilten Genehmigungen, 20. März 1958.
- Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Registrierung von Ehen, 10. Dezember 1962.
- Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen international geschützte Personen, einschließlich diplomatischer Agenten, 14. Dezember 1973.
15. Siehe Anmerkung zu Punkt 2 oben:
- Anhang I – Internationale Arbeitsorganisation (IAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 10. Juli 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 29. November 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
– Überarbeiteter Text von Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 20. November 1959 (Antrag hinterlegt am 23. Mai 1963).
– Zweiter überarbeiteter Text von Anhang II – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 8. Dezember 1965 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang III – Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 21. Juni 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang IV – Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 7. Februar 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang V – Internationaler Währungsfonds (IWF) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 11. April 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang VI – Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 19. April 1949 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. Juli 1948 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
– Zweiter überarbeiteter Text von Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 27. Mai 1957 (Antrag hinterlegt am 5. September 1958).
– Dritter überarbeiteter Text von Anhang VII – Weltgesundheitsorganisation (WHO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. Juli 1959 (Antrag hinterlegt am 11. Februar 1959).
- Anhang VIII – Weltpostverein (UPU) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 25. Mai 1949 (Antrag hinterlegt am 19. Mai 1958).
- Anhang IX – Internationale Fernmeldeunion (ITU) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 6. Oktober 1950 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang XI – Weltorganisation für Meteorologie (WMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 17. April 1951 (Antrag hinterlegt am 10. Oktober 1957).
- Anhang XII – Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Januar 1959 (Antrag hinterlegt am 12. Januar 1962).
– Überarbeiteter Text von Anhang XII – Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Mai 1968 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang XIII – Internationale Finanz-Corporation (IFC) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 2. April 1959 (Antrag hinterlegt am 12. April 1962).
- Anhang XIV – International Development Association (IDA) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 13. Februar 1962 (Antrag hinterlegt am 11. Juni 1985).
- Anhang XV – Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 4. Oktober 1977 (Antrag hinterlegt am 20. August 1979).
- Anhang XVI – Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Spezialorganisationen, 16. Dezember 1977 (Antrag hinterlegt am 20. August 1979).
- Anhang XVII – Entwicklungsorganisation der Vereinten Nationen (UNIDO) – zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen, 3. Juli 1987 (Antrag hinterlegt am 3. März 1989).
Anmerkung 2.
Mit Mitteilung vom 3. Oktober 1990 teilte der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland dem Generalsekretär Folgendes mit:
„... Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten zu einem souveränen Staat zusammengeschlossen, der als einziges Mitglied der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen gebunden bleibt Bestimmungen der Charta gemäß der feierlichen Erklärung vom 12. Juni 1973. Ab dem Tag der Vereinigung wird die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen unter der Bezeichnung „Deutschland" auftreten."
Die ehemalige Deutsche Demokratische Republik wurde am 18. September 1973 durch Beschluss Nr. 3050 (XXVIII) in die Organisation aufgenommen. Für den Wortlaut der Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juni 1973 über die Annahme der in der Charta enthaltenen Verpflichtungen (registriert unter Nr. 12758) siehe United Nations, Treaty Series, Bd. 891, S. 103.
Folglich und im Lichte der Artikel 11 und 12 des Vertrags vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind Eintragungen in Statuslisten zu Formalitäten (d. h. Unterschriften, Ratifikationen, Beitritte, (Erklärungen, Vorbehalte usw.), die von der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurden, erscheinen nun unter „Deutschland" und geben die Termine dieser Formalitäten an.
Bei Verträgen, für die vor der Vereinigung sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Formalitäten erledigt wurden, wird in der entsprechenden Tabelle ebenfalls angegeben, welche Art von Formalitäten die Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige Deutsche Demokratische Republik durchgeführt haben Datum, an dem es stattgefunden hat, während die Art der von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchgeführten Formalität und das Datum in einer Fußnote aufgeführt sind.
Was schließlich die Behandlung von Verträgen betrifft, bei denen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik allein die Formalitäten erledigte, gilt Art. 12 Abs. 3 des Einigungsvertrages enthält folgende Bestimmung: „Sollte das vereinte Deutschland beabsichtigen, internationalen Organisationen oder anderen multilateralen Verträgen beizutreten, denen die Deutsche Demokratische Republik, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland angehört, so wird eine Einigung mit dem jeweiligen Vertragspartner erzielt." Parteien und mit den Europäischen Gemeinschaften, soweit deren Zuständigkeit berührt ist. Dementsprechend wird in den Status der betreffenden Verträge eine Fußnote mit Angabe des Datums und der Art der von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgenommenen Formalität aufgenommen, wobei der entsprechende Fußnotenindikator neben der Überschrift „Teilnehmer" eingefügt wird.
europäische Union
Anmerkung 1.
Mit einer Mitteilung vom 8. März 2010 hat der Rat der Europäischen Union den Generalsekretär über das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft am 1. Dezember 2009 informiert , wie folgt:
„Infolgedessen ist die Europäische Union mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten (Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, wie er sich aus den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen ergibt) und hat diese übernommen Alle Rechte und Pflichten der Europäischen Gemeinschaft.
... [D]ie Europäische Union beehrt sich daher, dem Sekretariat der Vereinten Nationen mitzuteilen, dass die ehemalige Europäische Gemeinschaft mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Bezug auf alle Übereinkommen/Vereinbarungen, für die die Europäische Union gilt, durch die Europäische Union ersetzt wurde Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer und die Europäische Gemeinschaft ist Unterzeichner oder Vertragspartei.
... [D]ie Europäische Union bestätigt auch die im Schreiben des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 30. Dezember 2009 zum Ausdruck gebrachte Vereinbarung, dass die Europäische Union alle Rechte genießen und die volle Verantwortung für alle Verpflichtungen in Bezug auf alle Vereinbarungen behalten wird abgeschlossenen Verträge und alle von der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen und in Bezug auf die beim Generalsekretär hinterlegten Verträge, einschließlich aller diesbezüglich abgegebenen Erklärungen und Mitteilungen.
... [D]ie Europäische Union bittet darum, dass der Verwahrer den anderen Parteien/Unterzeichnern der oben genannten Übereinkommen/Vereinbarungen mitteilt, dass mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist und alle Rechte übernommen hat Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die genannten Übereinkommen/Vereinbarungen"
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