VI. Gestaltung und Umsetzung der Außenpolitik der Russischen Föderation
66. Der Präsident der Russischen Föderation legt gemäß der Verfassung der Russischen Föderation und den Bundesgesetzen die Hauptrichtungen der staatlichen Außenpolitik fest, leitet sie und vertritt als Staatsoberhaupt die Russische Föderation in den internationalen Beziehungen.
67. Der Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation gewährleisten im Rahmen ihrer Befugnisse den gesetzgeberischen Rahmen der Außenpolitik der Russischen Föderation. Russland und die Achtung seiner Sie übernehmen internationale Verpflichtungen und tragen zur Umsetzung der Ziele der parlamentarischen Diplomatie bei.
68. Die Regierung der Russischen Föderation gewährleistet die Umsetzung der Außenpolitik der Russischen Föderation und ihrer internationalen Zusammenarbeit.
69. Der Staatsrat der Russischen Föderation beteiligt sich im Rahmen seiner Befugnisse an der Entwicklung strategischer Ziele und Ziele der Außenpolitik der Russischen Föderation und unterstützt den Präsidenten der Russischen Föderation bei der Festlegung der wesentlichen Richtungen der Außenpolitik der Russischen Föderation.
70. Der Sicherheitsrat der Russischen Föderation entwickelt die Hauptvektoren der nationalen Außenpolitik, antizipiert, erkennt, analysiert und bewertet Bedrohungen der nationalen Sicherheit und entwickelt Maßnahmen zu deren Neutralisierung, formuliert Vorschläge zu besonderen Themen zuhanden des Präsidenten der Russischen Föderation wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, prüft Fragen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, gewährleistet die Koordinierung der Aktivitäten der föderalen Exekutivorgane und der Exekutivorgane der Teilstaaten der Russischen Föderation zur Umsetzung der vom Präsidenten der Russischen Föderation getroffenen Entscheidungen Russische Föderation, um nationale Interessen und nationale Sicherheit zu gewährleisten, die Souveränität der Russischen Föderation, ihre Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu schützen und äußere Bedrohungen abzuwehren.
71. Das Außenministerium der Russischen Föderation entwickelt die allgemeine Strategie der Außenpolitik der Russischen Föderation und unterbreitet dem Präsidenten der Russischen Föderation entsprechende Vorschläge, sorgt für die Umsetzung des außenpolitischen Vektors und koordiniert die Aktivitäten anderer Bundesländer Exekutivorgane im Bereich der internationalen Beziehungen und der internationalen Zusammenarbeit sowie der internationalen Beziehungen der Teilstaaten der Russischen Föderation.
72. Die Föderale Agentur für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, im Ausland lebende Landsleute und internationale humanitäre Zusammenarbeit unterstützt das Außenministerium der Russischen Föderation bei der Umsetzung der einheitlichen Außenpolitik in diesem Bereich, was die Koordinierung der Programme vor Ort betrifft der internationalen humanitären Zusammenarbeit sowie bei der Umsetzung der staatlichen Politik zur Förderung der internationalen Entwicklung auf bilateraler Ebene.
73. Andere föderale Exekutivorgane üben ihre Auslandstätigkeit im Einklang mit ihren Befugnissen, dem Grundsatz der Einheit der Außenpolitik der Russischen Föderation und in Abstimmung mit dem Außenministerium der Russischen Föderation aus.
74. Die Subjekte der Russischen Föderation pflegen ihre internationalen und wirtschaftlichen Außenbeziehungen im Rahmen ihrer Befugnisse unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle der regionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit für die Entwicklung der Beziehungen der Russischen Föderation mit ausländischen Staaten.
75. Bei der Entwicklung und Umsetzung außenpolitischer Entscheidungen arbeiten die föderalen Exekutivorgane mit beiden Kammern der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, den politischen Parteien Russlands, der Öffentlichen Kammer der Russischen Föderation Russland, Nichtregierungsorganisationen sowie kulturellen und sozialen Vereinigungen zusammen , die Russisch-Orthodoxe Kirche und andere traditionelle russische Religionsgemeinschaften, die Wissenschafts- und Expertengemeinschaft, die Geschäftswelt und die Medien, um ihre Teilnahme an der internationalen Zusammenarbeit zu fördern. Die massive Einbindung zivilgesellschaftlicher Institutionen in die Außenpolitik trägt zur Bildung eines nationalen Konsenses über die Außenpolitik der Russischen Föderation bei, fördert deren Umsetzung und ist von großer Bedeutung für eine wirksamere Lösung einer Vielzahl von Fragen auf der internationalen Agenda.
76. Außenpolitische Initiativen können im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften auf freiwilliger Basis aus außerbudgetären Mitteln finanziert werden.
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