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Stärkung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit

24. Die Russische Föderation geht vom Prinzip der Unteilbarkeit der internationalen Sicherheit (in ihrem globalen und regionalen Aspekt) aus und strebt danach, diese auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit für alle Staaten gleichermaßen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist Russland offen für gemeinsame Aktionen, die auf die Bildung einer erneuerten und nachhaltigeren Architektur der internationalen Sicherheit mit allen interessierten Staaten und zwischenstaatlichen Allianzen abzielen. Um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten und zu stärken, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) der Einsatz friedlicher Mittel, vor allem Diplomatie, Verhandlungen, Konsultationen, Vermittlung und gute Dienste, zur Beilegung internationaler Streitigkeiten und Konflikte auf der Grundlage gegenseitiger Achtung, Kompromisse und der Ausgewogenheit legitimer Interessen;

2) die Etablierung einer breiten Interaktion, um die Versuche aller Staaten und zwischenstaatlichen Allianzen zu neutralisieren, eine globale Vorherrschaft im militärischen Bereich zu erlangen, ihre Macht über ihren Verantwortungsbereich hinaus zu projizieren und sich die vorrangige Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Internationalität anzueignen Frieden und Sicherheit, das Ziehen von Trennlinien und die Gewährleistung der Sicherheit bestimmter Staaten zum Nachteil der legitimen Interessen anderer Länder. Diese Versuche sind mit dem Geist, den Zielen und Prinzipien der UN-Charta unvereinbar und stellen für die gegenwärtige und zukünftige Generation eine Gefahr globaler Konflikte und eines Weltkrieges dar;

3) Intensivierung der politischen und diplomatischen Bemühungen, die darauf abzielen, die Anwendung militärischer Gewalt unter Verstoß gegen die UN-Charta zu verhindern, insbesondere Versuche, die Vorrechte des UN-Sicherheitsrats zu umgehen und die Bedingungen für die Ausübung des natürlichen Rechts auf Selbstverteidigung zu verletzen , garantiert durch Artikel 51 der UN-Charta;

4) Ergreifen politischer und diplomatischer Maßnahmen zur Verhinderung einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten, die in erster Linie auf eine Verschärfung der innenpolitischen Lage, einen verfassungswidrigen Machtwechsel oder eine Verletzung der territorialen Integrität der Staaten abzielt;

5) die Gewährleistung der strategischen Stabilität, die Beseitigung der Voraussetzungen für den Ausbruch eines globalen Krieges, die Risiken des Einsatzes von Atomwaffen und anderen Arten von Massenvernichtungswaffen, die Bildung einer erneuerten Architektur der internationalen Sicherheit, die Prävention und Lösung internationaler und interner bewaffneter Konflikte, der Kampf gegen transnationale Herausforderungen und Bedrohungen in bestimmten Bereichen der internationalen Sicherheit.

25. Die Russische Föderation verlässt sich darauf, dass ihre Streitkräfte im Einklang mit den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts, den internationalen Verträgen der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation eingesetzt werden können. Russland hält Artikel 51 der UN-Charta für einen angemessenen und nicht überprüfbaren Rechtsrahmen für die Anwendung von Gewalt zur Selbstverteidigung. Der Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation kann insbesondere darauf abzielen, bewaffnete Aggressionen gegen Russland und (oder) seine Verbündeten abzuwehren und zu verhindern, Krisen zu lösen und den Frieden gemäß der Entscheidung des UN-Sicherheitsrates aufrechtzuerhalten (wiederherzustellen). , andere kollektive Sicherheitsstrukturen unter Beteiligung Russlands im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs, um den Schutz seiner Bürger im Ausland zu gewährleisten und den internationalen Terrorismus und die Piraterie zu bekämpfen.

26. Im Falle feindlicher Handlungen ausländischer Staaten oder ihrer Bündnisse, die die Souveränität und territoriale Integrität der Russischen Föderation gefährden, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Verhängung politischer oder wirtschaftlicher restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) oder mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien hält es die Russische Föderation für legitim, die notwendigen symmetrischen und asymmetrischen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen feindseligen Handlungen ein Ende zu setzen und ihre weitere Wiederholung zu verhindern.

27. Um die strategische Stabilität zu gewährleisten, die Voraussetzungen für den Ausbruch eines globalen Krieges und die Risiken des Einsatzes von Atomwaffen und anderen Arten von Massenvernichtungswaffen zu beseitigen und eine erneuerte Sicherheitsarchitektur auf internationaler Ebene zu schaffen, will die Russische Föderation dafür sorgen , zunächst einmal:

1) Gewährleistung der strategischen Abschreckung, Verhinderung einer Verschärfung der zwischenstaatlichen Beziehungen in einem Ausmaß, das zu militärischen Konflikten, einschließlich des Einsatzes von Atomwaffen und anderen Arten von Massenvernichtungswaffen, führen könnte;

2) Stärkung und Entwicklung des Systems internationaler Verträge im Bereich der strategischen Stabilität, der Rüstungskontrolle, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ihren Trägermitteln und damit verbundenen Produkten und Techniken (einschließlich der Berücksichtigung des Risikos, dass die Komponenten davon Waffen fallen in die Hände nichtstaatlicher Untertanen);

3) Stärkung und Entwicklung der internationalen politischen Grundlagen (Vereinbarungen) zur Aufrechterhaltung der strategischen Stabilität, der Rüstungskontrollregime und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägern mit der obligatorischen integrierten Berücksichtigung aller Arten von Massenvernichtungswaffen und deren Faktoren Einfluss auf die strategische Stabilität insgesamt haben;

4) das Wettrüsten verhindern und seine Übertragung auf neue Umgebungen ausschließen, Bedingungen für die anschließende schrittweise Reduzierung der nuklearen Fähigkeiten unter Berücksichtigung aller Faktoren schaffen, die die strategische Stabilität beeinflussen;

5) die Vorhersehbarkeit in den internationalen Beziehungen erhöhen, vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen und internationalen Bereich anwenden und gegebenenfalls verbessern, unfreiwillige bewaffnete Zwischenfälle verhindern;

6) Sicherheitsgarantien für Vertragsstaaten regionaler Verträge über atomwaffenfreie Zonen erfüllen;

7) Kontrolle konventioneller Waffen und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen;

8) die technische und physische nukleare Sicherheit auf globaler Ebene stärken und nuklearterroristische Akte verhindern;

9) die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit der Staaten im Bereich der friedlichen Kernenergie zu entwickeln, um den Bedarf aller betroffenen Länder an Brennstoffen und Energie zu decken, wobei den Staaten das Recht erhalten bleibt, ihre nationale Politik in diesem Bereich festzulegen;

10) die Rolle multilateraler Exportkontrollmechanismen in den Bereichen internationale Sicherheit und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägermitteln stärken und verhindern, dass diese Mechanismen zu einem Instrument einseitiger Beschränkungen der rechtlichen internationalen Zusammenarbeit werden.

28. Um die regionale Sicherheit zu stärken, lokale und regionale Kriege zu verhindern und interne bewaffnete Konflikte (insbesondere auf den Territorien benachbarter Staaten) zu lösen, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) Ergreifen politischer und diplomatischer Maßnahmen, um die Entstehung von Bedrohungen für die Sicherheit Russlands durch benachbarte Gebiete und Staaten zu verhindern oder deren Ausmaß zu verringern;

2) Unterstützung seiner Verbündeten und Partner mit dem Ziel, ihre Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten und Versuche der Einmischung von außen in ihre inneren Angelegenheiten zu neutralisieren;

3) die Entwicklung der militärischen, politischen und technischen Zusammenarbeit mit seinen Verbündeten und Partnern;

4) Beteiligung an der Schaffung und Verbesserung regionaler Sicherheits- und Krisenlösungsmechanismen in Regionen, die für die Interessen Russlands wichtig sind;

5) Stärkung der Rolle Russlands bei friedenserhaltenden Aktivitäten (einschließlich im Rahmen der Interaktion mit den Vereinten Nationen, regionalen und internationalen Organisationen und Konfliktparteien), Kapazitätsaufbau bei der Friedenserhaltung und Krisenlösung der Vereinten Nationen und der OVKS.

29. Um biologische Bedrohungen zu verhindern und die biologische Sicherheit zu gewährleisten, plant die Russische Föderation, Folgendes besonders zu beachten:

1) die Untersuchung von Fällen der angeblichen Herstellung, Stationierung und Nutzung von biologischen Waffen und Toxinwaffen, vor allem auf dem Territorium benachbarter Staaten;

2) Verhinderung terroristischer und (oder) Sabotageakte unter Verwendung gefährlicher Krankheitserreger und Beseitigung ihrer Folgen;

3) Ausbau der Zusammenarbeit mit seinen Verbündeten und Partnern im Bereich der biologischen Sicherheit, vor allem mit den Mitgliedstaaten der GUS und der OVKS.

30. Um die internationale IT-Sicherheit zu gewährleisten, Bedrohungen für sie zu bekämpfen und die russische Souveränität im globalen IT-Raum zu stärken, beabsichtigt die Russische Föderation, besonderen Wert auf Folgendes zu legen:

1) Stärkung und Perfektionierung des Regimes des Völkerrechts zur Verhinderung und Lösung zwischenstaatlicher Konflikte und zur Steuerung der Aktivitäten im globalen Informationsraum;

2) Bildung und Entwicklung des Rahmens des Völkerrechts zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke;

3) Unterstützung beim Funktionieren und bei der stabilen und sicheren Entwicklung des Informations- und Telekommunikationsnetzes „Internet" auf der Grundlage einer gleichberechtigten Beteiligung der Staaten an der Verwaltung dieses Netzes und der Verhinderung ausländischer Kontrolle über das Funktionieren seiner nationalen Segmente;

4) Ergreifen politischer, diplomatischer und anderer Maßnahmen, die darauf abzielen, der Politik feindseliger Staaten entgegenzuwirken, die auf die Militarisierung des globalen Computerraums, die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten und für militärische Zwecke sowie auf die Einschränkung abzielt den Zugang anderer Staaten zu fortschrittlichen Informations- und Kommunikationstechnologien und die Stärkung ihrer technologischen Abhängigkeit.

31. Um den internationalen Terrorismus auszurotten und den russischen Staat und seine Bürger vor Terroranschlägen zu schützen, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes besonders zu beachten:

1) Steigerung der Wirksamkeit und Koordinierung der multilateralen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus, auch im Rahmen der Vereinten Nationen

2) die entscheidende Rolle der Staaten und ihrer zuständigen Stellen bei der Beseitigung von Terrorismus und Extremismus stärken;

3) politische, diplomatische und andere Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, Staaten daran zu hindern, terroristische und extremistische Organisationen (einschließlich Neonazis) als Instrument der Außen- und Innenpolitik zu nutzen;

4) Bekämpfung der Verbreitung terroristischer und extremistischer Ideologie (einschließlich Neonazismus und radikalem Nationalismus), auch im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet";

5) Bürger und Organisationen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, zu überprüfen und Kanäle zur Terrorismusfinanzierung zu blockieren;

6) Lücken in der internationalen Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus identifizieren und beseitigen, einschließlich der Berücksichtigung der Risiken terroristischer Handlungen unter Verwendung chemischer und biologischer Substanzen;

7) die multilaterale Zusammenarbeit mit seinen Verbündeten und Partnern im Kampf gegen den Terrorismus zu stärken und ihnen praktische Hilfe bei der Durchführung von Antiterroreinsätzen zu leisten, auch zum Schutz der Christen im Nahen Osten.

32. Um den illegalen Handel und Konsum von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen zu bekämpfen, die eine ernsthafte Bedrohung für die internationale und nationale Sicherheit, die Gesundheit sowie die spirituellen und moralischen Grundlagen der russischen Gesellschaft darstellen, plant die Russische Föderation, Folgendes besonderes Augenmerk zu richten:

1) die Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit, um eine Lockerung oder Überarbeitung des geltenden globalen Drogenkontrollregimes (einschließlich ihrer Legalisierung für nichtmedizinische Zwecke) zu verhindern, und die Ablehnung anderer Initiativen, die zu einer Zunahme des illegalen Drogenhandels und -konsums führen könnten ;

2) praktische Unterstützung seiner Verbündeten und Partner bei Anti-Drogen-Aktivitäten.

33. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und Korruption, die eine wachsende Bedrohung für die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung der Russischen Föderation, ihrer Verbündeten und Partner darstellen, plant die Russische Föderation, der Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen die „Zufluchtsorte", in denen Kriminelle Zuflucht finden, und die Stärkung gezielter multilateraler Mechanismen, die den nationalen Interessen Russlands dienen.

34. Um die Risiken für das Territorium der Russischen Föderation infolge von Naturkatastrophen oder technischen Unfällen im Ausland zu verringern und die Widerstandsfähigkeit ausländischer Staaten gegen diese Bedrohungen zu erhöhen, plant die Russische Föderation, besondere Aufmerksamkeit zu widmen:

1) Stärkung des Rahmens des Völkerrechts und Perfektionierung der Mechanismen der bilateralen und multilateralen Interaktion im Bereich des Schutzes der Bevölkerung vor natürlichen und technologischen Notfällen und Verbesserung der Möglichkeiten zur Frühwarnung und Vorhersage dieser Notfälle sowie zur Regulierung ihrer Auswirkungen;

2) zur praktischen Unterstützung ausländischer Staaten im Bereich des Schutzes der Bevölkerung vor natürlichen und technologischen Notfällen, unter anderem durch den Einsatz einzigartiger russischer Technologien und Erfahrungen in der Nothilfe.

35. Um die illegale Migration zu bekämpfen und die Regulierung internationaler Migrationsprozesse zu verbessern, plant die Russische Föderation, der Stärkung der Zusammenarbeit in diesem Bereich mit den GUS-Mitgliedstaaten, die eine konstruktive Politik gegenüber der Russischen Föderation verfolgen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.