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Schutz russischer Bürger und Organisationen vor illegalen Angriffen aus dem Ausland, Unterstützung im Ausland lebender Landsleute, internationale Zusa

45. Um die Rechte, Freiheiten und rechtlichen Interessen ausländischer Bürger (einschließlich Minderjähriger) zu schützen, russische Organisationen vor illegalen ausländischen Angriffen zu schützen und der russophoben Kampagne feindseliger Staaten entgegenzuwirken, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu beachten:

1) Überwachung feindseliger Handlungen gegen russische Bürger und Organisationen, wie etwa die Einführung politischer oder wirtschaftlicher restriktiver Maßnahmen (Sanktionen), unbegründete rechtliche Verfolgung, Verbrechen, Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass;

2) die Durchführung von Interventionen und besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen gegen ausländische Staaten und ihre Allianzen, ausländische Beamte, Organisationen und Bürger, die an feindseligen Aktionen gegen russische Bürger und Organisationen beteiligt sind und die Rechte und Grundfreiheiten von im Ausland lebenden Landsleuten verletzen;

3) Steigerung der Wirksamkeit globaler, regionaler und bilateraler Mechanismen zum internationalen Schutz der Rechte, Freiheiten und Rechtsinteressen russischer Bürger und zum Schutz russischer Organisationen sowie gegebenenfalls Schulung neuer Mechanismen in diesem Bereich.

46. Um ihre Beziehungen zu Landsleuten auszubauen und ihnen volle Unterstützung zu bieten (angesichts ihres bedeutenden Beitrags zur Erhaltung und Verbreitung der russischen Sprache und Kultur) aufgrund ihrer systematischen Diskriminierung in bestimmten Staaten, hat die Russische Föderation Russia, as Der Kern der zivilisatorischen Einheit der russischen Welt beabsichtigt, vorrangiges Augenmerk auf Folgendes zu richten:

1) Unterstützung bei der Konsolidierung und Unterstützung beim Schutz der Rechte und rechtlichen Interessen von Landsleuten, die im Ausland leben und eine konstruktive Haltung gegenüber Russland haben, vor allem in unfreundlichen Staaten, bei der Bewahrung ihrer kulturellen Identität und gemeinsamen russischen sprachlichen und russischen spirituellen und moralischen Werte sowie ihrer Verbindungen zu Russland ihre historische Heimat;

2) Förderung der freiwilligen Umsiedlung von Landsleuten mit einer konstruktiven Haltung gegenüber Russland in die Russische Föderation, insbesondere derjenigen, die in ihren Wohnsitzstaaten Diskriminierung ausgesetzt sind.

47. Russland anerkennt und garantiert die Rechte und Freiheiten des Menschen und der Bürger im Einklang mit den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts und betrachtet die Ablehnung der Heuchelei und die Treu und Glaubenserfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Staaten als eine der Voraussetzungen für den Fortschritt und harmonische Entwicklung der gesamten Menschheit. Um die Achtung der Menschenrechte und Freiheiten auf der ganzen Welt sicherzustellen, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) garantierte Berücksichtigung der Interessen Russlands, seiner nationalen, soziokulturellen, spirituellen, moralischen und historischen Besonderheiten bei der Vervollkommnung des internationalen Rechtsrahmens und der internationalen Mechanismen im Bereich der Menschenrechte;

2) Überwachung und Veröffentlichung der tatsächlichen Situation hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und Freiheiten in der Welt, insbesondere in Staaten, die auf ihrer eigenen Exklusivität in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und die Festlegung internationaler Standards in diesem Bereich bestehen;

3) Beseitigung der Politik der „Doppelmoral" in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, um ihr einen unpolitisierten, gleichberechtigten und gegenseitig respektvollen Charakter zu verleihen;

4) Widerstand gegen Versuche, die Menschenrechtsagenda als Instrument für externen Druck und Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten zu nutzen, negative Einflussnahme auf die Tätigkeit internationaler Organisationen;

5) die Einrichtung von Interventionen gegen ausländische Staaten und ihre Bündnisse, ausländische Beamte, Organisationen und Bürger, die an der Verletzung grundlegender Menschenrechte und Freiheiten beteiligt sind.