Skip to main content

Gewährleistung der Interessen der Russischen Föderation im Weltmeer, im Weltraum und im Luftraum

36. Um die Weltmeere zu erforschen, auszubeuten und zu nutzen, um die Sicherheit und Entwicklung Russlands zu gewährleisten und einseitigen restriktiven Maßnahmen feindseliger Staaten und ihrer Allianzen in Bezug auf die Aktivitäten der russischen Seeschifffahrt entgegenzutreten, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) Gewährleistung des freien, zuverlässigen und vollständigen Zugangs Russlands zu lebenswichtigen, wichtigen und anderen Räumen, Transportwegen und Ressourcen des Weltmeeres;

2) die verantwortungsvolle und vernünftige Nutzung der biologischen, mineralischen, energetischen und anderen Ressourcen der Ozeane, die Entwicklung und den Betrieb von Seepipelines, wissenschaftliche Forschung, den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt;

3) Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels der Russischen Föderation im Einklang mit dem Völkerrecht, Schutz ihrer souveränen Rechte über den Festlandsockel.

37. Zum Zweck der Erforschung und friedlichen Nutzung des Weltraums, der Stärkung ihrer führenden Positionen auf dem Markt für Weltraumprodukte, -arbeiten und -dienstleistungen und der Bestätigung ihres Status als eine der größten Weltraummächte beabsichtigt die Russische Föderation, etwas zu geben Vorrangiges Augenmerk auf:

1) die Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, das Wettrüsten im Weltraum zu verhindern, vor allem durch den Abschluss und die Unterzeichnung eines entsprechenden internationalen Vertrags und als Zwischenmaßnahme durch die Verpflichtung aller Staaten, keine Waffen zuerst im Weltraum einzusetzen;

2) geografische Diversifizierung der internationalen Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor.

38. Um den internationalen Luftraum für die Sicherheit und Entwicklung Russlands zu nutzen und einseitigen restriktiven Maßnahmen feindseliger Staaten und ihrer Allianzen in Bezug auf russische Flugzeuge entgegenzuwirken, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) Russlands garantierter Zugang zum internationalen (offenen) Luftraum unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Überflugfreiheit;

2) geografische Diversifizierung internationaler Flüge russischer Flugzeuge und Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich Lufttransport, Schutz und Nutzung des Luftraums mit Staaten, die eine konstruktive Politik gegenüber Russland verfolgen.