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Umweltschutz und globale Gesundheit

41. Um die günstige Umwelt zu erhalten, ihre Qualität zu verbessern und Russland zum Wohle der gegenwärtigen und künftigen Generationen angemessen an den Klimawandel anzupassen, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) Förderung wissenschaftlich fundierter und nicht politisierter internationaler Bemühungen, die darauf abzielen, negative Auswirkungen auf die Umwelt (einschließlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen) zu begrenzen und die Absorptionsfähigkeit von Ökosystemen zu erhalten und zu erhöhen;

2) Ausbau der Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern, um die Politisierung internationaler Umwelt- und Klimaaktivitäten zu verhindern, insbesondere deren Nutzung zum Zweck des unlauteren Wettbewerbs, der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und der Einschränkung der Souveränität der Staaten über ihre natürlichen Ressourcen;

3) Unterstützung des Rechts jedes Staates, unabhängig die für ihn optimalen Mechanismen und Mittel zum Schutz der Umwelt und zur Anpassung an den Klimawandel zu wählen;

4) Unterstützung bei der Entwicklung globaler Regeln für das Umweltklimamanagement, die für alle gemeinsam, klar, fair und transparent sind, unter Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens vom 12. Dezember 2015, das auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen verabschiedet wurde vom 9. Mai 1992;

5) Steigerung der Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Technologien, die zur Erhaltung der günstigen Umwelt und zur Erhaltung ihrer Qualität sowie zur Anpassung der Staaten an den Klimawandel beitragen;

6) Verhinderung grenzüberschreitender Schäden an der Umwelt der Russischen Föderation, vor allem durch deren Verschmutzung durch Schadstoffe (einschließlich radioaktiver), besonders gefährlicher und gefährlicher Quarantäneschädlinge, Pflanzenpathogene, schlechte Kräuter und aus anderen Staaten eingeschleppte Mikroorganismen.

42. Um zum Schutz der Gesundheit und des sozialen Wohlergehens der Völker Russlands und anderer Staaten beizutragen, beabsichtigt die Russische Föderation, Folgendes vorrangig zu berücksichtigen:

1) Steigerung der Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und Bekämpfung ihrer Politisierung, auch innerhalb internationaler Organisationen;

2) Konsolidierung der internationalen Bemühungen zur Verhinderung der Ausbreitung gefährlicher Infektionskrankheiten, zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und wirksamen Reaktion auf Notfälle gesundheitlicher und epidemiologischer Art, zur Bekämpfung chronischer nicht übertragbarer Krankheiten und zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Pandemien und Epidemien;

3) Steigerung der Wirksamkeit der internationalen wissenschaftlichen Forschung im Gesundheitsbereich, vor allem zur Schaffung neuer Mittel zur Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.