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In Deutschland steigt die Angst vor Rentnerarmut! Was ist Grundsicherung? Grundsicherung online und kostenlos berechnen Grundsicherung im Alter und be

Angst vor Rentner – Armut
Der Anteil der gesetzlichen Renten unter dem Existenzminimum steigt deutlich an. Jeder fünfte Rentner bleibt unter dem Sozialhilfeniveau, bei Frauen kommt nur jede Dritte über das Existenzminimum. Die Renten haben sich in den vergangenen Jahren massiv der staatlichen Grundsicherung angenähert.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Für Personen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, gibt es seit dem 1. Januar 2003 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung, die im neuen Sozialgesetzbuch XII verankert wurde, ist genauso hoch wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II, sie sollen den Lebensunterhalt sichern. Nach derzeitiger Rechtslage hat jeder alleinstehende Bürger einen Grundanspruch auf 374 Euro plus angemessene Kosten für die Wohnung. Grundsicherung wird nur auf Antrag bei den Grundsicherungsämtern oder der deutschen Rentenversicherung gewährt. Ab 01.Januar 2005 werden auch in Sonderfällen Mietschulden als Grundsicherungsleistung übernommen.

Welche Voraussetzungen müssen zum Bezug der Grundsicherung im Alter gegeben sein:

Staatlichen Leistungen erhält der, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, für seinen Lebensunterhalt nicht selber aufkommen kann und das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Um Leistungen bei Erwerbsminderung zu erhalten, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Es ist Derjenige dauerhaft voll erwerbsgemindert, der in den nächsten neun Jahren für mindestens drei Stunden täglich, dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (§ 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI).
Für gehbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ wird der pauschale Mehrbedarf auf 17 % des maßgebenden Regelsatzes festgelegt. Zusätzlich werden als Grundsicherungsleistung auch andere Mehrbedarfe, etwa für Kindererziehung oder kostenintensive Ernährung gewährt.

Unter folgenden Vorraussetzungen wird die Grundsicherung nicht gewährt:

  • wenn bei Eltern oder Kindern das jährliche Einkommen über 100.000 Euro liegt, hier gilt die 100.000-Euro-Grenze für jedes Kind einzeln,
  • wenn in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich bzw. grob fahrlässig durch eigenes Verhalten herbeigeführt wurde,
  • und für ausländische Staatsangehörige die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten.

Vermögen und Rücklagen
Einem Alleinstehenden ist ein unantastbares Geldvermögen bis 2600 Euro erlaubt, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Verwertbares Vermögen darüber hinaus muss aufgebraucht werden bevor der Staat einspringt.

Verwertbare Vermögen
sind Festgeld, Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Kapitalversicherungen, Immobilien, Schenkungen und sonstige Geldanlagen, verwertbares Vermögen wird bei der Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Es ist für den Lebensunterhalt direkt verwendbar auch wenn es durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht wird. Solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist, gibt es keine Grundsicherung bzw. Erwerbsminderungsrente.

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